formen als gleichwertig an und fördert nicht mehr länger bestimmte Familienformen. Mit dieser Leistung wird das Kind in den Mittelpunkt der Förderung gestellt und es spielt im Übrigen keine Rolle mehr, ob dessen Eltern verheiratet, verpartnert, geschieden, verwitwet oder ledig sind. Die Kinderförderung fließt nur in Haushalte, in denen Kinder leben und so lange diese Kinder unterhaltsberechtigt sind.
So unsere Idee und ich würde mich freuen, wenn es die Möglichkeit gäbe, genau dies weiter im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu debattieren. Meine Fraktion wird deswegen für die Überweisung an diesen Ausschuss stimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht von der Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag liegt uns heute nun in einer überarbeiteten Form vor. In der ersten Fassung hatten Sie noch eine Forderung drin, die uns sehr verwundert hatte, es stand die Zahl 348 € drin. Ich denke, es war ein Tippfehler, Sie haben es gemerkt, aber Sie haben gleich den gesamten Abschnitt gestrichen.
In dieser Woche kam nun noch der Änderungsantrag der GRÜNEN, der Ihren Antrag in zwei Passagen verbessert und ich habe heute noch etwas dazugelernt, dass es eine GRÜNEN-Kindergrundsicherung gibt. Vielen Dank für die Aufklärung.
Doch nun kurz zu dem Antrag: Meine Damen und Herren, wir stimmen mit Ihnen im Grundsatz überein, dass es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze kommen muss. Die Bundesregierung hat dies angekündigt. Wir wollen jedoch, wie der Antrag so aussieht, von vornherein keine Einschränkung, wir wollen, dass es bei der Neuberechnung ergebnisoffen zu einer Lösung kommt und das Urteil damit neu entsteht. Wir werden deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht sagt nichts über eine bestimmte Höhe bzw. Erhöhung des Bedarfsatzes aus, vielmehr heißt es dort, dass für Kinder eine eigene Bedarfsermittlung und somit eine eigenständige Festsetzung der Regelsätze erfolgen muss. Dies
entspricht übrigens auch einer lang erhobenen Forderung unserer Sozialpolitiker in der Fraktion. Ich denke, dies haben wir auch vor dem Verfassungsgerichtsurteil so vorgetragen. Kinder sind - das Zitat haben wir heute schon gehört - eben keine kleinen Erwachsenen und können nicht einfach mit einer mathematischen Formel heruntergerechnet werden. Hier hat es sich die damalige Bundesregierung mit einem willkürlichen Berechnungsschlüssel auf dem Rücken der Kinder sicherlich einfach gemacht.
Eine Zielstellung muss sein, die Startchancen für die betroffenen Kinder so zu erhöhen, dass sie sich später ihr Leben eigenständig, eigenverantwortlich und ohne staatliche Transfers gestalten können. Die Karlsruher Richter haben in ihrem im Februar verkündeten Urteil die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hält die derzeitigen Berechnungen für nicht transparent genug. Die Vorschriften müssen deshalb neu gefasst und besonders die Leistungen für Kinder grundsätzlich neu berechnet werden. Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung und zur Höhe schlug das Gericht deshalb auch nicht vor. Die Leistungen müssen auf der Grundlage - und so die Ausführung - verlässlicher Zahlen und tragfähiger Berechnungen erbracht werden. Wir werden den Prozess beobachten.
Wir reden heute über Regelsätze. Das ist zwar ein wesentliches Problem, aber das Problem ist doch viel komplexer. Ich trage Ihnen ein Beispiel vor. 50 Prozent der Kinder, deren Eltern von Leistungen nach SGB II leben, sind in Deutschland von Armut bedroht, aber „nur“ 8 Prozent der Kinder deren Eltern Arbeit haben. Die Lösung heißt hier nämlich, dass Eltern wieder Beschäftigung bekommen. Die Politik kann zwar keine Arbeit schaffen, sie kann sich aber für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Eine Lösung wäre auch hier in dem Gesamtansatz die Frage des Solidarischen Bürgergelds, das wir hier in Thüringen sehr stark vorangetrieben haben.
Nun zu Ihrer zweiten Forderung Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen: Mit diesem Anliegen hat sich der Landtag bereits vor zwei Jahren beschäftigt, unsere Position dazu bleibt gleich. In Thüringen selbst existiert eine verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte; das kann nicht jedes Bundesland von sich sagen. In Artikel 19 der Thüringer Verfassung wird Kindern das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung zugesichert. Außerdem sind hier der Kinderschutz, die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Gesundheitsschutz zugesichert. In Thüringen bleibt es jedoch nicht bei der bloßen Verankerung, Kinderrechte und Kinderschutz werden in Thüringen umgesetzt. Das ist die Realität in Thüringen.
Doch nun zum Anliegen einer Bundesratsinitiative und da gehe ich nochmals auf die Äußerungen der Ministerin ein. Bereits 2008 hat der Bundesrat einen Antrag der Länder - damals Bremen und RheinlandPfalz - mit dem Ziel der ausdrücklichen Regelung der Rechte von Kindern ins Grundgesetz abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ablehnung war besonders das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom April desselben Jahres, wonach das Kind - Herr Präsident, ich zitiere: „nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung ist, es ist Rechtssubjekt und Rechtsgrundträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten.“ Soweit das Zitat aus dem Urteil. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat bereits sein eigenes Kindergrundrecht auf Pflege und Erziehung durch die Eltern in dem Artikel 6 Abs. 2 festgestellt. Meine Damen und Herren, ich denke, damit hat sich das erübrigt.
Drittens fordern Sie einen Katalog an Maßnahmen der Landesregierung gegen Kinderarmut. Dazu hat im September vorigen Jahres die damalige Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit sehr ausführlich berichtet. Falls Ihnen das entfallen ist, es war der 7. August. Sicher werden die Maßnahmen ständig weiterentwickelt. Bevor wir aber weitere Maßnahmen einfordern, sollten wir über die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen sprechen und diese überprüfen. Darum, denke ich, ist zwar ein Bericht, den die Ministerin sicherlich außerhalb des Plenums angekündigt hat, zu begrüßen, aber Ihren Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gleiche Chancen für jeden. Das bedeutet für uns, insbesondere gleiche Chancen für jedes unserer Kinder und das von Geburt an.
Sowohl als Abgeordneter als auch als Vater will ich unseren Kindern ein würdiges Leben, Aufwachsen und Entwickeln ermöglichen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen müssen darauf abzielen, dass wir allen Kindern, wirklich allen Kindern, völlig unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, gleichen Zugang zu Bildung und Erziehung verschaffen.
Wir dürfen sie auf diesem Weg nicht allein lassen, sondern müssen sie an die Hand nehmen. Das gilt in besonderem Maß für Kinder, deren Eltern über ein geringes Einkommen verfügen oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II empfangen. Wir dürfen nicht zulassen, dass eines unserer Kinder auf der Wegstrecke bleibt.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE nimmt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, die Thüringer Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung einzusetzen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein ehrenwerter Vorstoß, regt er doch eine Diskussion an, mit welchen Leistungen wir in Zukunft unseren Nachwuchs finanziell absichern wollen, absichern können und absichern werden. Aber wie bei vielen Vorhaben, so kommt es auch hier auf die Details an. Wenn wir der Maxime einer frühestmöglichen Chancengerechtigkeit für alle Kinder nachkommen wollen, wenn wir die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen wollen, ohne einen Unterschied zu machen, ob ihre Eltern Leistungen aus dem SGB II erhalten oder ob sie selbst für das Einkommen der Familie sorgen müssen, dann muss von vornherein der Eindruck einer Zweiklassengesellschaft vermieden werden.
Zurzeit erhalten Kinder, deren Eltern Leistungen auf der Basis des SGB II erhalten, nach Altersklassen abgestuft 215 bis 285 € pro Monat. Berufstätige Eltern erhalten pro Kind altersunabhängig 184 €, ab dem dritten Kind 190 € und ab dem vierten Kind 215 €. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gerade Familien, deren berufstätige Eltern, die trotz ihrer Erwerbstätigkeit mit ihrem Einkommen knapp oberhalb des Existenzminimums leben, besonders betroffen sind. Sie haben keinen Anspruch auf SGB II. Das ist aus Sicht der FDPFraktion weder leistungsgerecht den Eltern gegenüber noch chancengerecht gegenüber den Kindern.
Um es einmal zugespitzt zu formulieren: Die Kinder werden für die Berufstätigkeit ihrer Eltern bestraft.
Wenn wir im Zuge der verfassungsmäßigen Ausgestaltung der Hartz-IV-Regelsätze über die Einführung einer Kindergrundsicherung nachdenken, dann sollten wir darauf achten, dass jedes Kind gleichwertig abgesichert ist und keine Unterschiede aufgrund
Darüber hinaus plädiert die FDP-Fraktion dafür, statt einer geldwerten Grundsicherungsleistung für Kinder zweckgebundener als bisher zu fördern. Wir wollen die Bildung und Erziehung unserer Kinder direkt und unmittelbar fördern. Unser Vorschlag ist es daher, den Eltern Bildungs- und Betreuungsgutscheine an die Hand zu geben. Die Eltern können damit direkt das für ihr Kind geeignete Bildungs- und Erziehungsangebot auswählen und es per Gutschein fördern. Das ist kindergerecht und das ist fair; denn es gilt für alle Kinder.
Frau Leukefeld, gestatten Sie mir noch einen Satz zu Ihrer immer wiederkehrenden Polemik: Herr Westerwelle, Hartz IV. Ein kleiner Spruch, vielleicht haben Sie es heute auch in der Zeitung gelesen, er hat nicht die Arbeitslosen angegriffen, sondern hat Politiker angegriffen, die leistungslosen Wohlstand versprechen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem heutigen Antrag hat die Fraktion DIE LINKE versucht, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für die Gruppe der Kinder ein Stück weit hier aufzuzeigen.
Herr Koppe, ich möchte gleich Ihrem Eindruck entgegentreten. Uns geht es nicht darum, dass diese Kindergrundsicherung nur für Kinder von SGB-IIEmpfängern ist, sondern diese Kindergrundsicherung - das hat Frau Siegesmund, glaube ich, auch ganz gut deutlich gemacht - ist ein Konzept was bedingungslos bedarfsgerecht allen Kindern zur Verfügung stehen soll.
Zu den Hintergründen will ich Ihnen gern noch einiges sagen; denn das Gericht, das haben wir jetzt auch schon mehrfach gehört, hat das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum festgeschrieben. Die Diskussion, die unter anderem Ihr Chef Herr Westerwelle führt, ist ja diejenige, dass man vielleicht die
Leistungen, die Sachleistungen sogar noch herunterschrauben könnte. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Herrn Otto Solms zitieren, der sagte, dass bei den Hartz-IV-Leistungen nach dem Urteil sogar noch Einsparungen möglich sind. Das zeugt davon, dass man wirklich bestrebt ist, die Leistungen für die Kinder, die Leistungen in den Regelsätzen nach unten zu schrauben. Ich glaube, das geht einfach nicht.
Erstens, weil das Gericht ganz deutlich einen Aufstockungsanspruch ab sofort deutlich gemacht hat. Die Frau Ministerin hat ja auch ausgeführt, dass die BA mittlerweile dazu schon die ersten Verwaltungsvorschriften auf den Weg gebracht hat. Das heißt, dass das Gericht nicht nur gesagt hat, es gibt einen Rechtsanspruch auf ein Existenzminimum, sondern dieses Existenzminimum muss geeignet sein, auch die physische Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu garantieren. Diesem Leitsatz schließen wir uns als Fraktion DIE LINKE natürlich an.
Das, was nach dem Urteil hier so passiert, was man in den Medienlandschaften nachvollziehen kann, das war der eigentliche Hintergrund, warum wir uns überlegt haben, den Antrag zu stellen, und zwar diese unerträgliche Hetze und Demagogie gegen Arbeitslose, gegen Empfänger von Sozialleistungen, gegen Empfänger von Transferleistungen. Ich glaube, das ist wirklich eine zutiefst beschämende Art und Weise, wie wir mit Menschen hier umgehen. Man hat das vorhin gehört, das Konzept, um Familien aus der Armut zu holen, ist, sie per se in Arbeit zu vermitteln. Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit ungefähr 1,5 Mio. offene Stellen. Es gibt aber ungefähr 8 Mio. Arbeitslose, das heißt, der Zwang zur Arbeit, der mit Harz IV verbunden ist, … Bitte?
Na, das kann ich Ihnen verraten, es gibt ungefähr 4,5 Mio. SGB-II-Empfänger, es gibt darüber hinaus noch SGB-II-Empfänger, die in diversen Fortbildungsmaßnahmen sind. Sie müssen sich nur mal ansehen, wer alles in den Statistiken nicht auftaucht, Herr Kemmerich. Da kommt man schon auf ungefähr 8 Mio. Das ist keine Zahl, die ich mir ausgedacht habe. Da gibt es diverse Foren und Seiten, wo man sich belesen kann. Ich empfehle Ihnen sehr gern auch Tacheles e.V. oder Sozialhilfe.de. Dort kann man sich intensiv über Sozialrecht und die Situation von Hilfeempfängern kundig machen.
Die Situation Hartz IV - fünf Jahre. Wir können sozusagen Bilanz ziehen, was haben fünf Jahre Hartz IV gebracht? Da muss ich schon sagen, wir werden von unserer Verurteilung von Hartz IV nicht abrücken; denn das, was Sie versucht haben zu leisten, die Integration gerade von Sozialhilfeempfängern, das ist ein ehrenwerter Ansatz und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war ordnungspolitisch, das kann man als versuchten Fortschritt schon werten. Die Frage ist aber: Welche Ergebnisse hatte das Gesetz? Hartz IV hat zu Lohndrückerei geführt. Hartz IV hat zu Niedriglohn oder zum weiteren Ausbau des Niedriglohnbereichs beigetragen. Hartz IV hat eine ganz massive Repression der Betroffenen herbeigeführt und Hartz IV hat auch den Zwang auf Arbeit herbeigeführt. Herr Kemmerich, vielleicht auch ganz spannend für Sie, der Mann mit dem großen Rauschebart, Karl Marx, hatte mal gesagt, dass es unmöglich sein sollte oder unmöglich sein könnte für einen Unternehmer, einen Arbeiter für den Lohn von null anzustellen, weil immer noch die Kosten der Reproduktion durch den Unternehmer zu tragen ist. Hartz IV hat bewiesen, auch das geht. Mit Hartz IV ist das Arbeiten für umsonst möglich, denn nicht umsonst gibt es sämtliche Pflichtpraktika, Betriebspraktika