ansonsten ist das auch diskriminierend gegenüber den Menschen mit Behinderungen, was Sie hier äußern.
Noch mal zu dem Bericht: Frau Künast, wenn Sie wenigstens gesagt hätten, wir sind dabei und fangen an - aber auch da ist nicht zu hören, wann ein Bericht auf den Weg gebracht werden soll, also nur Hinhaltetaktik. Im Ausschuss haben wir Ihnen das Angebot gemacht, wenn Ihnen der Mai 2011 einfach zu zeitig gewesen ist, dann hätten Sie doch sagen können, dann nehmen wir den Dezember 2011. Aber auch das war von Ihnen nicht gewollt und darum sind genau diese Äußerungen, die Sie hier getan haben, für mich Ausdruck dafür, dass Sie alles weiter in die Zukunft verschleppen wollen und dass Sie im Prinzip auf Abwartehaltung gehen. So werden wir es nicht durchlassen, wir werden auch weiterhin die Interessen von Menschen mit Behinderungen mit ganz konkret abgesprochenen Anträgen und Beiträgen hier in das Plenum einbringen. Danke schön.
Wir kommen als Erstes zur Abstimmung über Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE, weil hier über das Original abgestimmt werden muss, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Wer der Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD, weil die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 5/184 abgelehnt worden ist. Wer dem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt zahlreiche Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat diesen Alternativantrag angenommen.
a) Antrag des Wahlprüfungsaus- schusses gemäß § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 5/241 -
b) Antrag des Wahlprüfungsaus- schusses gemäß § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 5/328 -
c) Antrag des Wahlprüfungsaus- schusses gemäß § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 5/475 -
Es gibt drei Berichterstatter. Zur Drucksache 5/241, das ist also 10 a, hat zunächst Frau Abgeordnete Schubert das Wort zur Berichterstattung aus dem Wahlprüfungsausschuss.
nen es um Anfechtungen der Thüringer Landtagswahl von 2009 geht. In dem Antrag, in dem ich jetzt Bericht erstatte, geht es um einen Herrn M. aus Wasungen. Der ficht die Landtagswahl an und führt folgende Gründe an:
Zum einen behauptet er, der öffentliche Dienst und die Parteien seien von Stasi- und SED-Verbrechern unterwandert.
Die CDU missachte außerdem das Grundgesetz und mache sich folgender Verbrechen schuldig, u.a. Vergehen wie Korruption, Raub, Diebstahl, Erpressung und Gewaltverbrechen. Dieser Einspruch ist zulässig, jedoch nach Einschätzung des Wahlprüfungsausschusses offensichtlich unbegründet. Dazu sei weiter ausgeführt, dass im Fall der Behauptung der Stasiunterwanderung, selbst, wenn man diese unterstellt, es erstens keinen Rechtsverstoß bei der Durchführung der Landtagswahlen gibt, zweitens, frühere Stasiaktivitäten der Kandidaten nicht dazu führen, dass diese von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, diese Anfechtung zurückzuweisen. Ich bitte das Hohe Haus dem zu folgen. Danke schön.
Nun bitte ich die Berichterstatterin aus dem Wahlprüfungsausschuss zur Drucksache 5/328, das ist 10 b, und die Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Marx.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Einspruch hier hat nicht ganz so hohen Unterhaltungswert. Der Einspruchsführer, ein Herr G., hatte geltend gemacht, dass er als parteiloser Einzelbewerber zur Landtagswahl hätte zugelassen werden müssen, da seine Anträge auf Anerkennung der Wählbarkeit in den Thüringer Landtag am Ort seiner Nebenwohnungen in der Gemeinde Völkershausen/Rhön sowie der Stadt Wasungen von den Gemeinschaftsvorständen und den Bürgermeistern zu Unrecht abgelehnt worden seien. Das ist das Wesentliche, da sind noch ein paar andere Sachen angefügt. Er habe sich schon immer für Thüringen interessiert und sich schon immer eingesetzt und stamme auch aus Thüringen. Wir haben den Ein
spruch dieses Beschwerdeführers bereits in der 2. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im Dezember abgelehnt, weil es sozusagen schon nach dem eigenen Vortrag des Einspruchsführers an den Gesetzlichkeiten zur Anerkennung der Wählbarkeit im Land Thüringen gefehlt hat. In dem gesetzlich maßgeblichen Einjahreszeitraum vor dem Wahltag hat weder eine formale noch eine zumindest tatsächliche Nebenwohnung des Einspruchsführers in Thüringen bestanden und darüber hinaus hat dieser Herr G. auch für die Glaubhaftmachung eines Lebensmittelpunkts an einem Ort in Thüringen hinsichtlich seiner tatsächlichen Lebensverhältnisse und des Schwerpunkts seiner Lebensbeziehungen nicht ausreichend vorgetragen. Somit war die negative Entscheidung über die Wählbarkeit des Einspruchsführers durch den Landeswahlleiter und auf seine Beschwerde hin auch durch den Landeswahlausschuss zu Recht erfolgt und ein Wahlfehler nicht gegeben. Deswegen bitten auch wir Sie im Hohen Haus, den Einspruch, so wie wir es im Wahlprüfungsausschuss entschieden haben, zurückzuweisen.
Zu 10 c und zwar zur Drucksache 5/475 hat als Berichterstatter das Wort Herr Abgeordneter Recknagel.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, in der Wahlanfechtungssache des NPD-Landesverbands Thüringen, vertreten durch den Landesvorsitzenden Herrn Schwerdt, hat der Wahlprüfungsausschuss die Sachlage und Rechtslage intensiv geprüft. Vorgebracht wurde in der Wahlanfechtung der Vorwurf, ein Siegel an der Wahlurne sei gebrochen gewesen, abgegebene Stimmen für die NPD, die mittels eidesstattlicher Versicherungen versichert wurden, seien nicht für diese Partei gezählt worden und ferner seien Personalausweise vom Wähler nicht verlangt worden. Dazu ist kurz zu sagen: Eine Versiegelung der Wahlurne ist im Wahlgesetz nicht vorgesehen. Die Wahlurne ist lediglich zu verschließen. Selbst wenn die Stimmen für die NPD gezählt worden wären, hätte das am Ergebnis der Landtagswahl sowohl in dem Wahlkreis als auch an der Wahl insgesamt nichts geändert. Personalausweise sind auch nicht grundsätzlich vorzulegen. Die Anfechtung war zulässig, aber offensichtlich unbegründet. Im Ergebnis seiner Beratung hat der Wahlprüfungsausschuss die Empfehlung an das Hohe Haus beschlossen, den Einspruch als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
Vielen Dank erst einmal für die Berichterstattung. Wird Aussprache zu den drei Drucksachen gewünscht? Das sehe ich nicht, so dass wir jetzt einzeln über die Drucksachennummern und die einzelnen Anträge des Wahlprüfungsausschusses abstimmen.
Ich rufe als Erstes auf den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 5/241. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.
Als Zweites rufe ich auf den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 5/328. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist dieser Antrag auch einstimmig angenommen worden.
Ich rufe den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 5/475 auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dieser Antrag ist auch einstimmig angenommen worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt in seinen Teilen 10 a, b, c und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11
Stopp des Krankenkassen-Zusatz- beitrags bei Hartz-IV-Empfängern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/400 -
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, so dass ich gleich die Aussprache eröffne und ich rufe den Abgeordneten Gumprecht für die CDUFraktion auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag zum Stopp der Zusatzbeiträge, der heute vorliegt, ist ein Sammelsurium von verschiedenen Anliegen. Die Einreicher beabsichtigen mit den drei Anstrichen, gleich mehrere Sozialgesetzbücher zu verändern. Erstens wollen Sie keine Zusatzbeiträge, grundsätzlich keine. Zweitens schränken Sie dies ein, dieses Anliegen im ersten Anstrich, denn Sie wollen, dass Zusatzbeiträge, die Sie unter dem ersten Anstrich abschaffen wollten, für HartzIV-Empfänger nicht angerechnet werden und drittens soll die Kindergeldanrechnung geändert werden.
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, wenn wir von der Abschaffung von Zusatzbeiträgen reden, an die Ausgangsbasis der Gesundheitsreform erinnern. Vor Beginn der Gesundheitsreform, der letzten, gab es eine enorme Spreizung der Beiträge. Über 5 Prozent war diese Spreizung der einzelnen Kassen untereinander. Die Ursachen dafür waren vielfältig. Wenn man aber einerseits über zu viele Kassen diskutiert und gleichzeitig auf der anderen Seite ermöglichen will, dass die Zahl sich reduziert, muss man eine gleiche Ausgangsbasis schaffen und auf der anderen Seite aber auch den Wettbewerb ermöglichen. Die Ausgangsbasis schafft der Einheitsbeitrag, den Wettbewerb ermöglicht der Zusatzbeitrag. Natürlich muss dieser Zusatzbeitrag sozial abgefedert werden. Nun darf man nicht erschrecken, wenn einige Kassen erstmals Zusatzbeiträge beschließen. Es war abzusehen, dass es früher oder später dazu kommen muss. Ich meine, es ist keine Alternative, für die jeweilige Kasse einen Defizitausgleich aus dem Bundeshaushalt vorzunehmen; denn damit werden wirtschaftlich arbeitende Kassen benachteiligt.
Der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, hat richtigerweise in vergangenen Jahren mehr Leistungen gewollt und beschlossen. Dazu gehören erstens, dass Impfleistungen von den Kassenleistungen übernommen werden, dass zweitens durch den Gesetzgeber 2,5 Mrd. € mehr für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen und dass drittens die ärztlichen Honorare in der ambulanten Versorgung mit über 3,5 Mrd. € angehoben wurden. Ich sage, das sind sinnvolle Maßnahmen. Mehrausgaben bedingen aber auch auf der anderen Seite mehr Einnahmen oder Einsparungen an anderen Stellen. Ich denke, Zusatzbeiträge sind ein Instrument des Wettbewerbs der Kassen untereinander. Ich selbst halte in diesem System Zusatzbeiträge für sinnvoll. Einschränken möchte ich aber auch, dass nach meinem Erachten diese 1-Prozent-Grenze oder auch die 8-Euro-Regelung eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Ertrag darstellen. Wer Zusatzbeiträge abschaffen will, denke ich, muss grundsätzlich im System ändern. Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag ab.
Eine Anmerkung zur Anrechnung der Zusatzbeiträge für Hartz-IV-Empfänger: Auch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erklärt, dass Zusatzbeiträge, die von einzelnen Kassen in den letzten Wochen erhoben werden, für Hartz-IV-Empfänger zu bezahlen sind. Dazu muss man eine neue gesetzliche Basis schaffen. Das hat die Bundesministerin bereits angekündigt. Bisher können die Zusatzkosten nur in Ausnahmefällen, wenn ein Krankenkassenwechsel unzumutbar ist, übernommen werden.
Ich erinnere an den § 26 im SGB II, wo das enthalten ist, der aber nur - ich will das nicht extra zitieren - die Ausnahmeregelung ermöglicht. Dort wird darauf
hingewiesen, dass ein Krankenkassenwechsel angestrebt werden sollte. Ich halte - auch wenn das Sonderkündigungsrecht von vier Wochen besteht - einen Wechsel wegen 8 € für unsinnig. Der angekündigte Einfluss auf die ARGEn ist noch nicht umgesetzt. Eine Nachfrage ergab, dass dies bei den ARGEn nicht so vorliegt, dass sie bisher noch nicht aufgefordert wurden, den Kassenwechsel zu verlangen.
Mit der angestrebten Gesetzesänderung will die Ministerin künftig erreichen, dass die Agenturen die Zusatzbeiträge pauschal übernehmen können. Ein angemessener Versicherungsschutz, so eine Sprecherin des Ministeriums, kann nicht zulasten der Regelsätze gehen. Bis dahin - und das ist die Ankündigung - habe Ursula von der Leyen aktuell eine neue Handlungsanweisung ausgegeben, die bisher leider noch nicht vorliegt. Man solle die bestehenden gesetzlichen Regelungen, also die Härtefallregelung großzügig auslegen und ausnutzen. Dies die Position.
Mit dem dritten Antragsteil stimmen wir im Grunde überein. Thüringen hat bereits mehrfach die Forderungen im Bundesrat vorgetragen, dass familienfördernde Leistungen nicht angerechnet werden. Ich erinnere hier an die verschiedensten Bundesratsinitiativen. Diese Forderung ist nicht falsch, aber entbehrlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Bundesthema und ich will auch in Berlin anfangen. Was wir derzeit nämlich dort erleben, ist eine unsägliche Sozialstaatsdebatte. Das muss man hier auch noch mal unterstreichen.
Sie hat, wir haben das Thema nachher noch mal mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, zu den Regelsätzen begonnen, und erlauben Sie mir diese Anmerkung, ich finde es zum Teil unerträglich, wie insbesondere die Bundes-FDP agiert und habe auch gestern gelernt, dass selbst Ursula von der Leyen nur mit Unverständnis reagiert. Das ist zum Teil sehr polemisch und ignoriert die Lebenslagen vieler Alleinerziehender, Kinder und auch Geringverdiener. Da
sind wir genau beim Punkt, der den Antrag berührt, Stopp des Krankenkassenzusatzbeitrags bei HartzIV-Empfängern. Es war absehbar, dass das Finanzloch im Gesundheitsfonds die Krankenkassen dazu zwingt, diesen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Beiträge sind aus unserer Sicht sozial ungerecht, weil sie einseitig die Versicherten belasten.
Es ist die Frage, warum zerbrechen wir uns in Thüringen den Kopf darüber, der Antrag von der LINKEN ist an der Stelle durchaus bemüht, es geht um die Position Thüringens im Bundesrat. Natürlich muss man darüber im Ausschuss auch debattieren. Ob der Antrag in seiner Umfänglichkeit dafür nötig war, können wir dort diskutieren. Nichtsdestotrotz finde ich das Ansinnen nachvollziehbar und unsere Position dazu ist, glaube ich, auch deutlich. Denn sollten die Kassen wie geplant grundsätzlich an dem Zusatzbeitrag festhalten, steht außer Frage, dass die Grundsicherungsstellen diese Kosten zu übernehmen haben. Das ist ein Problem. Vom Regelsatz darf das nicht abgezogen werden. 8 €, meine Damen und Herren, sind keine Peanuts, schon gar nicht für ALGII-Bezieher. Das sind, um genau zu sein, drei Tagesessenspauschalen für Kinder.
Daran kann man gut bemessen und errechnen, wie viel 8 € sein können. Dafür, dass das hier vielleicht in manchen Fraktionen nicht allen einleuchtet, habe ich wenig Verständnis. Der Regelsatz ist hier zu knapp bemessen und da kommt es - deswegen das Thema Kindergrundsicherung nachher noch mal - auf jeden Euro an. Wir haben an der Stelle als GRÜNE aber noch ein ganz anderes Problem, und zwar können seit Januar 2009 Bezieher von ALG II nicht mehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dadurch können erhebliche Finanzierungslücken entstehen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Privatversicherten nur bis zur Höhe des Regelbetrags der gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif klafft dadurch eine Lücke von 100 bis 200 € im Monat. Stellen Sie sich bitte vor und versetzen Sie sich in die Lage von ALG-II-Beziehern, wie viel Geld das ist. Diese Lücke muss der ALG-IIBezieher von seiner Regelleistung schließen. Das ist Geld, das er zum täglichen Leben braucht. Das ist eine extrem unbefriedigende Situation. Die muss behoben werden, ebenso wie die Problemlage zum Zusatzbeitrag, die in dem Antrag angesprochen wurde. Sie kennen vielleicht auch das grüne Konzept der Bürgerversicherung. Ich will es an der Stelle nur erwähnt haben.