Also ich denke, das ist auf jeden Fall der richtige Weg, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, enger zusammenzuarbeiten, dafür auch Anreize zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe. Die CDU-Fraktion hat Bürgermeister-Konferenzen durchgeführt, wo dieses Projekt vorgestellt wurde und was große Resonanz erfahren hat. Herr Hey hat auch schon gesagt, was die Umsatzsteuer anbelangt, da gibt es jetzt diese Bestrebungen. Die Ministerpräsidentin hat das jetzt auch zum Gemeinden- und StädteKongress gesagt, auf der Messe, dass hier intensiv daran gearbeitet wird, dass die Gewinne oder - anders - das, was eingespart wird, auch in den Kommunen verbleibt.
Ich denke, wir sind alles in allem auf einem guten Weg. Wir können alle noch viel mehr machen, indem wir für dieses EKZ werben und damit haben wir wahrscheinlich auch den Erfolg. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Kellner, der Abgeordnete Kuschel wollte Ihnen gern noch eine Frage stellen. Gut, dann hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE. Er hatte sich ohnehin gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte Herrn Kellner nur zum Schluss noch einmal fragen, weil ich immer noch auf das Beispiel gewartet habe. Das hatten Sie mir doch zu Beginn Ihrer Rede versprochen. Ich habe es nicht vernommen.
Da sich das alles im überschaubaren Bereich hält, wird es Ihnen leicht fallen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren jetzt über eine Maßnahme der Landesregierung, die vor Aktionismus nur so strotzt und wo wir der Öffentlichkeit etwas vorgaukeln, dass wir etwas ganz Revolutionäres in diesem Lande machen, was angeblich eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ersetzen könnte
und damit „veralbern“ wir die Öffentlichkeit in einem Maße, das hat sie eigentlich nicht verdient. Ich meine, wenn wir uns hier untereinander im Raum „veralbern“, geht das noch. Da gehört das zum politischen Alltag, aber wenn wir draußen unsere Bürgerinnen und Bürger ständig „veralbern“, das fällt denen dann irgendwann selbst mal auf und deswegen - aber das müssen Sie verantworten. Noch einmal zusammenfassend,
also diese Landesregierung bzw. die beiden Fraktionen haben den horrenden Betrag von 500.000 € zur Verfügung gestellt, um Projekte der kommunalen Gemeinschaftsarbeit finanziell zu fördern. Sie haben einen ausgemusterten kommunalen Wahlbeamten mit CDU-Parteibuch zum Chef gemacht
und der wird auf Grundlage eines Werkvertrages vergütet, obwohl er sofort Ruhestandsgehalt bezieht. Das ist altersunabhängig, auch in einer wahrnehmbaren Größe, weil er lange Bürgermeister war. Das soll er auch haben, aber da stellt sich die Frage, weshalb ein kommunaler Wahlbeamter mit Ruhestandsbesoldung dann noch auf Grundlage eines Werkvertrages hier vergütet wird. Die Höhe des Werkvertrages erfahren wir wieder nicht. Da können wir nur spekulieren, ob er möglicherweise in gleicher Höhe vergütet wird, wie der Kommunalberater bei der Rekommunalisierung von E.ON.
Dann hätten wir das Kuriosum, dass der zehnmal so teuer wäre, wie der Betrag, den er zu verwalten hat. Da gehe ich mal davon aus, das ist nicht ganz so. Aber der Innenminister wäre gut beraten, wenn er hier für Transparenz sorgt, weil das diskutiert wird. Was verdient denn dieser Mensch?
In welchem Verhältnis steht es denn zu den zu verwaltenden Mitteln, die er hat? Also es geht um 500.000 €.
Nein, es wurde gesagt, auf Werkvertragsbasis. Da kann natürlich auch ein Betrag Null drinnen stehen. Das wissen wir nicht. Dann wäre sie ehrenamtlich und Sie, Kollege Korschewsky, hätten dann recht.
Vielleicht erhält er nur eine Aufwandsentschädigung, aber dann besteht auch kein Grund, daraus ein Geheimnis zu machen. Dann kann man das transparent gestalten. Im Übrigen, seine Ruhestandsbesoldung ist transparent, die kann man nachrechnen. Dagegen kann er sich auch nicht wehren. Insofern, wie gesagt, ist es Aufgabe des Innenministers, hier für Transparenz zu sorgen. Wie gesagt, es ist der Versuch, die Notwendigkeit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu umgehen und es wird nicht gelingen. Es wird nicht gelingen, weil es nichts nützt, dort 500.000 € zur Verfügung zu stellen und Einzelmaßnahmen zu befördern, weil die kommunale Gemeinschaftsarbeit als Gesamtkomplex insgesamt in der Krise ist. Das haben wir zu verantworten, weil wir gesetzliche Regelungen haben, die über 80 Jahre alt sind und sie sind nicht mehr zeitgemäß. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist mit derartigen Rechtsmängeln behaftet, so dass sie nicht auf Akzeptanz stößt. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, was nicht auf Akzeptanz stößt, wird zunehmend abgelehnt.
Da geht es gar nicht um die Regelungstiefe und ob es zum Schluss sogar sinnvolle Maßnahmen gibt. Wir haben in der kommunalen Gemeinschaftsarbeit ein Akzeptanzproblem. Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass insbesondere die kommunalen Zweckverbände, mit denen wir ja seit 1992 hier Erfahrungen haben, viel zu weit weg sind von ihren Problemlagen,
viel zu ineffizient, sie sind geschlossene Räume, intransparent. Da findet überhaupt keine ordentliche Informationspolitik statt. Es gibt keine Möglichkeit der Bürger, dort direkt Einfluss zu nehmen und alle Versuche, die wir dort gestartet haben, waren halbherzig. Ich erinnere an die Verbraucherbeiräte, die überhaupt keine Macht haben. Ich bin selbst in einem Verbraucherbeirat; bisher hat die Zweckverbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt keine einzige Empfehlung des Verbraucherbeirates, die oftmals einstimmig beschlossen wurde, auch nur aufgegriffen, sondern die Bürgermeister lassen uns einfach „wegtreten“. Das führt dazu, dass dieser Verbraucherbeirat zunehmend nicht mehr arbeitsfähig ist, weil die Leute keine Lust haben. Sie haben keine Lust, nach fünf Jahren immer noch zusammenzukommen, sich mit all den Problemen zu beschäftigen und ihre Anregungen werden nicht einmal aufgegriffen. Man erhält nicht mal eine Begründung dafür, warum die Empfehlungen des Verbraucherbeirates keinen Widerhall finden. Insofern brauchen wir uns nicht zu wundern.
Wir haben also Probleme bei den Instrumenten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, was die Zusammensetzung der Zweckverbandsversammlung betrifft, denn die sind sehr stark verwaltungsdominiert und der Einfluss von Bürgerinnen und Bürger geht gegen null. Sie wissen, wir haben auf der Zweckverbandsebene keine Möglichkeit der direkten Demokratie, wir können keinen Einwohnerantrag stellen, es gibt keine Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens, keinen Bürgerentscheid. Übrigens auf Kreisebene haben wir das inzwischen. Da stellt sich die Frage, wenn wir das auf Kreisebene ermöglichen, warum das auf Zweckverbandsebene nicht gehen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Maßnahmenkatalog, den die FDP vorgeschlagen hat, ist insgesamt so in Ordnung, aber es fehlen zwei wichtige Punkte. Die möchte ich hier auch zur Debatte stellen. Als Erstes, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich meine, Sie sprechen als Zielstellung immer von Einsparungen in Punkt 4. Auch hier wollen Sie wieder Einsparungen. Überlegen Sie mal, ob nicht der Ansatz der Leistungssteigerung, also Effizienzsteigerung, besser wäre. Es geht um höhe
re Leistungsfähigkeit. Das muss nicht zwingend fiskalisch zu einer Einsparung führen, aber zu einem anderen Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben und das kann dann mittel- und langfristig auch öffentliche Haushalte entlasten. Das ist unstrittig. Aber wir sprechen immer von Leistungsfähigkeit und nicht von Einsparungen. Wenn man bei den Reformansätzen immer Einsparungen zum Ziel macht, dann wird man immer daran scheitern, denn es wird immer einen geben, der sagt, es kostet einen Euro mehr, ohne aber dabei zu bedenken, dass wir durch Effizienzsteigerung ein anderes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben haben und damit eine andere Wirkung auf den Haushalt.
In Ihren Punkten, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, fehlt auch, dass wir die Rechtsmängel, die die kommunale Gemeinschaftsarbeit aufweist, beheben müssen. Deswegen sind wir dafür, dass wir diesen Antrag in den Ausschüssen weiter beraten, insbesondere also II, I können wir nicht im Ausschuss beraten, das haben wir hier zur Kenntnis genommen, die „Märchenstunde“ des Innenministers, der sich die Welt schönredet.
Wer so die Realitäten ausblendet, hat natürlich auch keinen Ansatz mehr für Lösungen, auch keinen Ehrgeiz, denn für den ist ja die Welt in Ordnung. Was soll ich mir Gedanken machen über andere Dinge? Aber das muss der Innenminister mit sich selbst machen. Wir sind zum Glück alle kommunal verankert und können uns selbst ein Bild machen, wie die Realität vor Ort aussieht. Wie gesagt, II sollten wir im Ausschuss debattieren. Da haben wir zwei Anregungen gegeben. Wir sind gerne bereit, das mit den Antragstellern gemeinsam weiter zu qualifizieren, einfach auch, weil die kommunale Gemeinschaftsarbeit eine wichtige Ergänzung sein kann, kein Ersatz für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, aber eine Ergänzung. Aber da müssen wir auch den Mut haben, die rechtlichen Verwerfungen, die die Gemeinschaftsarbeit aufweist, zu beheben. Danke.
Vielen Dank, Herr Kuschel. Als Nächstes hat jetzt der Abgeordnete Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, zu später Stunde noch ein wichtiges Thema. Vielen Dank an die FDP, dass Sie mit Ihrem Antrag diese Debatte eröffnet haben. Sie haben auch mit Ihren Fragen an die Landesregierung aufgezeigt, wie dünn die eigenen Errungenschaften
dieser Landesregierung sind. Groß veröffentlicht mit ihrem Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit und allerdings wenig dahinter. Dafür recht herzlichen Dank. Wir werden Ihren Antrag sehr gerne verweisen. Wenn die Verweisung nicht klappt und wir darüber abstimmen müssen, werden wir uns allerdings enthalten, weil, und das muss man dann auch noch einmal sagen, neben den interessanten Erfahrungen, die uns Minister Geibert hier sagen konnte auf die Fragen hin, steckt in Ihrem Antrag ein gutes Stück Bürokratie und mehr Bürokratie.
Ich verweise dazu auf III, Ihren jährlichen Bericht, den Sie abfordern, der natürlich von den sich beteiligenden Kommunen dann zugearbeitet werden muss.
Ich verweise auf einen zweiten Bericht, den Sie haben wollen, zu Modellprojekten aus II.6 und ich verweise auf die Datenbank - II.5 -, die Sie hier einbringen. Ich glaube, es sollte all unser Trachten sein, den Kommunen nicht noch mehr Aufgaben hier aufzulasten, Daten zur Verfügung zu stellen. Das ist alles Arbeit; gerade bei den vielen kleinen Kommunen und bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern ist das eine enorme Belastung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will die Möglichkeit kurz nutzen, an dieser Stelle unsere grünen Vorstellungen zu interkommunaler Zusammenarbeit zu skizzieren, in aller gebotenen Kürze, und ich möchte dabei aus unserer Studie zitieren, die hier im Raum häufig zitiert und als Beleg für eine überflüssige Gemeindegebietsreform angeführt wird, herangezogen wird, was natürlich mitnichten korrekt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Voges und Weiß, die Autoren dieser Studie, haben einige interessante Vorbemerkungen gemacht und kommen dann in Punkt 3 zum Knackpunkt dieser ganzen Frage, und ich zitiere zwischenzeitlich: „Geys, Heineman und Kalb untersuchen die Frage, ob Effizienzgewinne in öffentlichen Verwaltungen möglich sind.“ Sie erklären dann die Methode dieser Untersuchung, in der 1.021 Gemeinden in Baden-Württemberg herangezogen worden sind, und kommen zu folgendem Schluss: Sie finden heraus, dass Gemeinden unterhalb von 10.000 Einwohnern ineffizienter wirtschaften als Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10.000. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit theoretischen Überlegungen und zeigt mögliche Einsparpotenziale durch die Vergrößerung staatlicher Strukturen. Das scheint auch, wenn man in die Thüringer Studie schaut, unangefochtenes wissenschaftlich gesichertes Wissen zu sein. Kommunen unter der Größenordnung von 10.000 Einwohnern sind Kommunen, die nur wesentlich ineffizienter arbeiten können. Die Wis
senschaftler kontrastieren natürlich dann sehr klar und sagen: Die Studie kann jedoch nicht beantworten, ob durch Gebietsreformen die möglichen Effizienzgewinne auch realisiert würden. Sie verweisen dazu auf ein umfangreiches Potenzial von weiteren Studien, die dazu arbeiten, ob solche Gewinne möglich sind und warum sie möglicherweise nicht eintreten. Dazu zitieren sie eine Studie: „Auch Fritz findet“ - so der Autor der Studie - „Effizienzgewinne mit steigender Größe, allerdings nur für administrative Aufgaben. Die gesamten Pro-Kopf-Aufgaben hingegen nehmen mit steigender Größe zu.“ Das ist eine häufig beobachtete Tendenz, dass man eigentlich weiß, dass Skalierungseffekte entstehen, aber am Ende in der Kommune doch mehr Geld pro Kopf ausgegeben wird. Verschiedene weitere Studien erhärten das. Abweichend davon zeigt die Studie von Reingewertz aus dem Jahr 2012 ein differenziertes Bild dazu: Einsparungen von durchschnittlich 9 Prozent der fusionierten Gemeinden gegenüber nicht fusionierten Gemeinden seien möglich, so sagt man dort.
Die Studien, so die Autoren, zeigen, die Studien ergeben kein klares Bild darüber, ob bisherige Gemeindegebietsreformen zu Kosteneinsparungen geführt haben. An der Stelle verweise ich auf das, was Herr Kollege Kuschel gerade gesagt hat: Es geht nicht um Mark und Pfennig, sondern es geht um die Möglichkeit, dass unsere Kommunen eine Leistungsfähigkeit erhalten, die sie zukünftig nicht mehr haben werden unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels, analog auch zu der Studie, die durch die Staatskanzlei der Landesregierung in Auftrag gegeben wird.