Protokoll der Sitzung vom 18.10.2013

Wenn Sie Neuigkeiten vermitteln, dann sage ich Ihnen das noch einmal: 10 Mio. € aus der Ausgleichsabgabe in den letzten drei Jahren zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung, anders als hier bei dem „Budget für Arbeit“ für Menschen, die an ganz vielen Stellen direkt durch das soziale Netz fallen und die nie eine Chance haben, wenn sie nicht so unterstützt werden würden. Auch in Richtung Herrn

Kemmerich muss ich sagen, leider ist es so, dass diese Menschen, die noch leistungsfähiger sind, weil sie nämlich nicht unter die Eingliederungshilfe fallen, dass die von der Wirtschaft nach drei Jahren spätestens wieder rausgeschmissen werden. Das heißt, wir geben ganz viel Geld aus…

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das mag vorkommen, aber die Regel ist das nicht.)

Doch, das kann ich fast für alle Beschäftigungsverhältnisse sagen, die mit so einer…

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dann weisen Sie es mir nach.)

Ja, das können wir Ihnen nachweisen. Das ist leider so. Mir wäre es recht, ich würde überall sagen können, es ist anders, weil ich es besser fände, wenn es so wäre, aber leider ist es so, dass die überwiegenden Beschäftigungsverhältnisse, die wir in den letzten Jahren auch mit erhöhten Summen durchaus gefördert haben, leider ausgelaufen sind, sobald der Zuschuss nicht mehr da war. Das macht natürlich auch das erheblich größere Problem bei dem „Budget für Arbeit“ sichtbar. Es ist doch nicht so, Frau Siegesmund, dass wir uns nicht ganz intensiv, das will ich für beide Koalitionsfraktionen sagen, für die SPD und für die CDU, schon seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung entweder in der Werkstatt oder in Außenarbeitsplätzen, wenn das möglich ist, auch eine selbstbestimmte Arbeit finden. Es ist doch eine Unterstellung, wenn behauptet wird, wenn wir das „Budget für Arbeit“ nicht machen, dann tun wir nichts für Menschen mit Behinderung, dass sie aus der Werkstatt auch herauskommen können und Außenarbeitsplätze haben, aber Sie wissen doch ganz genau, wie schwierig das ist.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie das so wahr- nehmen, Frau Taubert, dann ist das Ihre Sa- che.)

Die Menschen brauchen Begleitung. Ich kann sie nicht einfach in eine Arbeitsstelle stellen, sondern ich brauche immer eine Begleitung, immer eine Betreuung dabei. Das sind Menschen, die deswegen in der Eingliederung sind, weil sie eben eine erhöhte Einschränkung haben. Wir machen es uns auch nicht leicht. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, wenn Sie in § 54 Eingliederungshilfe schauen und den in Verbindung setzen, da steht das auch drin, § 56 SGB XII und § 41 SGB IX, dann können Sie eineindeutig nachlesen, dass es hier bei der Eingliederungshilfe ausschließlich um die Förderung von Menschen in Werkstätten geht. Das ist uns bundesgesetzlich vorgegeben. Und was die Bundesländer machen, die Sie beschrieben haben, die bewegen sich eben nicht in diesem gesetzlichen Rahmen, sondern Sie haben ganz bewusst Modellprojekte

(Abg. Siegesmund)

genommen. Wenn Sie jetzt sagen 200 - das sind 220 Menschen, kann man sagen, steht im Internet lesbar in Rheinland-Pfalz, die dauerhaft bezuschusst werden -, dann ist das doch auch ein positiver, aber ein kleiner Baustein.

Das heißt, Sie können nicht unterstellen, dass wir nichts für Menschen mit Behinderung in der Berufstätigkeit machen, weil wir dieses Budget nicht machen. Ich weigere mich. Ich habe mich schon früher geweigert, dass ich gegen den Frieden bin, weil ich keine 5 Mark dafür zur Verfügung habe und das will ich auch hier ganz deutlich sagen. Da will ich auch nichts drankommen lassen. Also wir bemühen uns sehr intensiv und die Träger auch, Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt einen Arbeitsplatz haben, darauf zu testen und dann gehen Sie mal raus, da können Sie ganz viele Beispiele … Es ist nicht so, dass das in Thüringen nicht stattfindet. Es wird nur nicht mit dieser Finanzierungsfrage verbunden. Das ist das Einzige, was nicht in Thüringen passiert. Dann gehen Sie raus. Ich habe mir in einer Reihe von Werkstätten oder auch von Trägern Angebote angeschaut, wo die ganz bewusst sagen, wir machen hier einen Außenarbeitsplatz außerhalb der Werkstatt, wir organisieren auch die Betreuung und ich bin sofort bei Ihnen, wenn wir die gesetzlichen Regelungen im Bund ändern, dass anderes möglich ist, aber ich sage auch noch einmal in Richtung von Frau Stange, das mit der Rente ist noch nicht geklärt. Entweder du kriegst Rente oder du kriegst keine Rente. Die meisten haben Angst, dass sie sich in einen, sage ich mal, doch für sie zumindest bedrohlich erscheinenden Zustand versetzen lassen, dass sie keine Rentenleistungen mehr bekommen, obwohl sie ihnen mal zugestanden haben und dass dann - auch die Behinderung ist nicht berechenbar -, wenn sie mit einer größeren Schwierigkeit im ersten Arbeitsmarkt rechnen müssen, die Rückfallmöglichkeit in die Behindertenwerkstatt nicht mehr so einfach möglich ist. Deswegen will ich noch einmal dazu auffordern, es nicht an dem „Budget für Arbeit“ festzumachen, ob wir in Thüringen etwas für Menschen mit Behinderungen gerade für die Arbeitsfähigkeit machen. Das heißt, wir tun außerordentlich viel dafür, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, neue Möglichkeiten zu finden, auch leistungsfähige Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen, auch bei Arbeitgebern in Arbeit zu bringen. Wie schwierig das Thema ist, ich denke, das müssten Sie alle wissen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Kemmerich, FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin, es mag Fälle geben und wir können uns auch gern darüber unterhalten, wie viele es tatsächlich sind und wenn es 100 Prozent sein sollten, dann will ich das auch gar nicht in Abrede stellen.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Überwiegend, habe ich gesagt.)

Ja, „überwiegend“ hinterlässt es einen Eindruck, den ich nicht für richtig halte. Wenn Sie wirklich den Ausgleich wollen zwischen denen, die wir im Auge haben, denen wir helfen wollen, und denen, die es ermöglichen müssen, nämlich die Unternehmen, dann sollten wir jetzt nicht einseitig die Tür zuschlagen und Stigmen bedienen. Ich glaube die Zahl nicht. Dann müssen wir sie verifizieren und da können wir gerne antreten mit der BA, eine Statistik fahren, wie viele eingetreten sind, wie viele Austritte wir da haben. Aber „überwiegend“ hinterlässt so einen faden Beigeschmack und den will ich hier so nicht stehen lassen. Ich denke, die Unternehmen sind sehr darauf bedacht, gerade im Zuge der Fachkräftesituation, die wir draußen haben,

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Wir haben sehr gute Unternehmen, wir haben sogar ausgezeich- net.)

da auch wirklich sinnvoll den Leuten die Hand zu reichen, die da hinein wollen. Daran sollten wir arbeiten und nicht falsche Stigmen hier bedienen, nur weil es gerade ins Konzept passt. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Ich sehe die Wortmeldung von Frau Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.

Frau Präsidentin. Frau Ministerin, ich möchte auch noch mal auf Sie reagieren. Es geht doch nicht darum, wie Sie es sagen, sich in Beleidigungen zu ergehen, sondern es geht darum, eine Debatte darüber zu führen, was gut für die Menschen mit Behinderungen ist.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Sie haben es doch selbst gemacht.)

Jetzt hat Frau Künast, als sie hier vor gekommen ist, gesagt, die SPD-Fraktion hat 2008 einen entsprechenden Antrag gestellt. Und es ist doch Aufgabe der Opposition, ich hoffe, da gehen Sie mit

(Ministerin Taubert)

und das teilen Sie auch, zu schauen, was diese Landesregierung für Menschen mit Behinderungen effektiv leistet und tut. Dann ist es doch sicherlich auch der Opposition gestattet zu sagen,

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Es ist doch auch gestattet, sich zu beschweren, Frau Sieges- mund. Oder ist das nicht gestattet?)

im Rahmen vielfältiger Möglichkeiten für Arbeit für Menschen mit Behinderungen, Frau Ministerin Taubert, ist das „Budget für Arbeit“ eine gute Idee. Malu Dreyer und andere haben gezeigt, wie das gut ins Laufen gebracht werden kann. Und deswegen finde ich, ist es ein guter Zug, wenn es zur Frage, inwieweit das „Budget für Arbeit“ auch für Thüringen umsetzbar ist, eine gute Debatte mit den Experten gibt. Diese Experten sitzen beispielsweise im Ausschuss für Soziales und im Ausschuss für Wirtschaft. Ich bitte Sie, dass wir dort das Thema weiter diskutieren können, darum geht es, um eine gute fachliche Debatte im Sinne der Menschen, für die wir hier auch gemeinsam - hoffe ich, denke ich streiten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war Ausschussüberweisung beantragt von der FPD-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und jetzt habe ich gehört Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit von der Fraktion DIE LINKE und, ich glaube, auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Dann stimmen wir zuerst über den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit abgelehnt.

Es geht um die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6574. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag in Drucksache 5/6574 abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Syrien Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE - Drucksache 5/6575 - Neufassung

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Ja, ich sehe, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich meldet sich. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Interessierte, uns ist gerade ausgerichtet worden, der Minister sei auf dem Weg, weil ihm das Thema selbstverständlich auch am Herzen liegt. Wir hoffen, dass er bald hier ankommt, denn ich glaube, es ist in der Tat ein sehr wichtiges Thema. Gestatten Sie mir, mit einem Zitat von Tobias Billström, dem schwedischen Integrationsminister, zu beginnen, der wie folgt im „Aftonbladet“ zitiert wurde: „Kein Konflikt auf der Welt ist derzeit so grausam, lang und blutig wie der Konflikt in Syrien. Das sollte viele Politiker innerhalb und außerhalb der EU veranlassen, über unsere Verantwortung nachzudenken.“ In Schweden wurde übrigens sehr intensiv darüber nachgedacht. Dort erhalten alle syrischen Flüchtlinge sofort einen Aufenthaltstitel. Wir meinen, es wäre eigentlich ein wichtiges und gutes Signal, wenn auch Deutschland dem folgen würde, aber das können wir selbstverständlich nicht hier im Thüringer Landtag entscheiden. Was wir hier aber diskutieren sollen und aus unserer Sicht auch entscheiden möchten, ist, wie wir mit den Menschen umgehen, für die wir hier in Thüringen Verantwortung tragen. 140 Syrerinnen und Syrer werden demnächst nach Thüringen kommen. Einige davon sind schon da. Sie gehören zu den gerade einmal 5.000 Flüchtlingen, die Deutschland aus Syrien derzeit aufnimmt.

Mit unserem Antrag geht es uns ganz konkret um den Familiennachzug für die Menschen, die sich hier in Thüringen befinden und die nunmehr ihre Verwandten aus dieser Kriegssituation in Syrien zu sich holen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Siegesmund)

Seit dem 10. September 2013 gibt es eine Anordnung des Thüringer Innenministeriums nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. In dieser ist vorgesehen, dass die Betroffenen eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz als Voraussetzung dafür abgeben müssen, dass sie ihre Verwandten hierher holen. Konkret bedeutet das, Sie müssen sämtliche Kosten für die Wohnräume, für die medizinische Versorgung und für den Lebensunterhalt aufbringen. Uns liegen mittlerweile Berechnungen vor, die belegen, dass nicht einmal ein durchschnittlicher Gutverdiener oder eine Gutverdienerin in Thüringen somit in der Lage wäre, tatsächlich Familienangehörige nachzuholen, wäre sie in einer solchen Situation. Aus unserer Sicht kann dies nicht sein.

(Beifall DIE LINKE)

Uns geht es deshalb um ein humanitäres Zeichen und deswegen wünschen wir uns hier selbstverständlich, dass alle Fraktionen sich gemeinsam darauf verständigen, die Anordnung dahin gehend zu ändern, dass die Verpflichtung nach § 68 Aufenthaltsgesetz gestrichen wird. Andere Länder machen im Übrigen vor, dass dies geht. Ich benenne hier beispielhaft das größte Bundesland, nämlich Nordrhein-Westfalen.

(Beifall DIE LINKE)

Dort ist ausdrücklich ausgenommen worden, dass für Krankheitskosten und entsprechende Kosten, die hier anfallen, aufgekommen werden muss. Wir meinen, das wäre ein guter, richtiger und wichtiger Schritt.

Gestatten Sie mir noch ein letztes Zitat bei der Einbringung, nämlich vom UN-Flüchtlingskommissar, Antonio Guterres. Er hat am 9. September 2013 die europäischen Staaten aufgefordert, unbegrenzt syrische Flüchtlinge aufzunehmen. Europa solle die Last der Flüchtlinge gemeinsam mit den Nachbarn Syriens schultern und alle, die kommen, willkommen heißen. Willkommen heißen wollte auch Minister Geibert die 140 Menschen, die hier in Thüringen ankommen sollen. Wir meinen, es muss um mehr gehen. Wir wollen selbstverständlich, dass sie auch ihre Familien hierher zu uns holen können, sie hier willkommen heißen, und zwar unabhängig davon, ob sie viel oder wenig Geld haben, damit Humanität niemals vom Geldbeutel der Betroffenen abhängt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat das Wort die Frau Abgeordnete Holbe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne! Seit dem Frühjahr 2011 tobt in Syrien der Bürgerkrieg. Nach UN-Angaben sind ca. 2 Mio. Menschen aus Syrien in die Nachbarstaaten geflohen. Bislang sind rund 10.000 Menschen getötet worden. Die ursprüngliche Motivation der Aufständischen, Syrien sukzessive in eine Demokratie nach westlichem Vorbild umzugestalten, geriet immer mehr in den Hintergrund, denn längst haben die militärischen Auseinandersetzungen religiöse und ethnische Prioritäten.

In enger Abstimmung mit dem UN-Flüchtlingswerk hat die Bundesregierung die Zustimmung für die Aufnahme von zunächst 5.000 Flüchtlingen aus Syrien gegeben, wobei nach dem Verteilungsschlüssel auf Thüringen 140 Flüchtlinge entfallen. Sie erwähnten es bereits. Maßgeblich hierbei waren bestimmte Schutzbedürfniskriterien, wobei vorrangig Alleinstehende mit Kindern, Frauen ohne Angehörige oder Angehörige religiöser Minderheiten, so zum Beispiel die Christen, aufgenommen worden sind, die bislang im Libanon und in anderen syrischen Nachbarstaaten Schutz gesucht hatten. Gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Verschlechterung der Lage in Syrien in den letzten Monaten, auch infolge des Einsatzes von Chemiewaffen, ist Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen geboten. Deshalb ist es wichtig, die Hilfe vor Ort in Syrien direkt, aber auch in den Flüchtlingslagern, die sich in den Nachbarländern befinden, zu gewähren und dies auch kurzfristig.