1. Wie viele Menschen, die den Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter zuzurechnen sind und aus Balkanstaaten stammen, leben derzeit in Thüringen?
2. Wie viele dieser Menschen sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig und von einer Abschiebung in Balkanstaaten bedroht?
3. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Menschen besteht aus Sicht der Landesregierung eine besondere Schutzbedürftigkeit in dem Sinne, dass es sich bei ihnen um alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen sowie um Alleinerziehende oder um Familien mit minderjährigen Kindern handelt?
4. Kann sich die Landesregierung einen erneuten sogenannten Wintererlass vorstellen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten in den kommenden Wintermonaten ausgesetzt wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kanis beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zum Stichtag 31. Oktober 2013 lebten laut Statistik des Ausländerzentralregisters 3.017 Ausländer aus den nachfolgend genannten Balkanstaaten in Thüringen. Diese gliedern sich nach Herkunftsländern wie folgt: Serbien 1.308 Personen, Kosovo 845 Personen, Mazedonien 467 Personen, Bosnien-Herzegowina 207 Personen, Albanien 136 Personen, Montenegro 54 Personen. In der Statistik des Ausländerzentralregisters wird nur nach Herkunftsländern, nicht jedoch nach Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder ethnischen Minderheit, wie den Roma, Ashkali oder Ägyptern, differenziert. Darüber hinausgehendes Zahlenmaterial liegt der Landesregierung nicht vor.
Zu Frage 2: Zum Stichtag 31. Oktober 2013 lebten laut Statistik des Ausländerzentralregisters aus den betroffenen Balkanstaaten 696 ausreisepflichtige Personen in Thüringen. Diese gliedern sich nach Herkunftsländern wie folgt: Serbien 431 Personen, Mazedonien 169 Personen, Kosovo 79 Personen, Albanien 7 Personen, Bosnien-Herzegowina 5 Personen und Montenegro ebenfalls 5 Personen. Auch hier wird nicht nach Volksgruppen oder Ethnien un
Zu Frage 3: Es liegen keine statistischen Erhebungen darüber vor, ob es sich bei den in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Personen um alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen sowie um Alleinerziehende oder um Familien mit minderjährigen Kindern handelt.
Zu Frage 4: Die Prüfung, ob ein sogenannter Wintererlass erneut erlassen wird, ist noch nicht abgeschlossen.
Vielen herzlichen Dank. Ich würde gern zu der letzten Antwort nachfragen, nämlich welche Kriterien einer solchen Überprüfung zugrunde liegen. Das heißt, welche Kriterien legen Sie für einen solchen möglicherweise erneuten Wintererlass zugrunde?
Wie wir wissen, leben viele dieser Menschen in armen Verhältnissen. Die Lage hat sich aber ein Stück weit verbessert. Das ergibt sich aus dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Wie das zu bewerten ist, darüber sind wir im Gespräch mit anderen Ländern.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6887.
Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und entsprechenden Pressemeldungen dazu sollen Erzieherinnen und Erzieher, die in Thüringer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft tätig sind, durchschnittlich deutlich weniger verdienen als Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kitas. Zudem problematisiert die Gewerkschaft, dass Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise einem permanent deutlich erhöhtem Lärmpegel ausgesetzt sind, kaum Zeit zum Abschalten haben und aufgrund der oft belastenden Arbeitssitua
Hinzu komme, dass aufgrund der hohen Teilzeitbeschäftigungsrate für viele Erzieherinnen und Erzieher das Einkommen den Lebensunterhalt der Betroffenen und ihrer Familien nicht absichere.
1. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich der unterschiedlichen Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern freier Träger im Vergleich zu den Erzieherinnen und Erziehern, die an kommunalen Kitas tätig sind, und wie bewertet sie dies?
2. Inwiefern bestehen aus Sicht der Landesregierung mögliche Zusammenhänge bezüglich der zum Teil nicht zweckgebundenen Ausreichung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung und der ungleichen Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern kommunaler und freier Träger und was gedenkt sie dagegen zu tun?
3. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich des Ausmaßes der psychischen Arbeitsbelastung und der Ausprägung von spezifischen Stressfaktoren am „Arbeitsplatz Kita“ und was unternimmt sie dagegen?
4. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs - auch in den anderen Bundesländern - in Thüringen zukünftig ausreichend Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stehen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der werten Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Die Personalhoheit und damit auch die Bezahlung der Mitarbeiter liegen beim jeweiligen Träger der Einrichtung. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner Funktion als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 6 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz und nach § 85 Abs. 2 SGB VIII keine Kompetenz bei der Trägerauswahl und bei der Festlegung des Lohnniveaus der Beschäftigten.
sammenhänge bezüglich der zum Teil nicht zweckgebundenen Ausreichung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung und gegebenenfalls bestehenden Unterschieden in der Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern kommunaler und freier Träger. Im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs für das Haushaltsjahr 2013 wurde unter Mitwirkung des TMBWK der Finanzbedarf ohne Investitionen der Kommunen für den Bereich Kindertagesbetreuung mit 530 Mio. € ermittelt. Dieser Betrag floss in die Gesamtbetrachtung der kommunalen Finanzbedarfe zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung mit ein. Gemessen an den von den Gemeinden zum 31.12.2012 gemeldeten Ist-Ergebnissen der Kosten für die Kindertagesbetreuung in Höhe von rund 484 Mio. € sind demzufolge in der aktuellen Prognose zum Finanzausgleich 2013 auch mögliche Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich der Kindertagesbetreuung in Höhe von 46 Mio. € berücksichtigt worden. Eine Auskömmlichkeit der Finanzierung wird insofern vollständig gewährleistet.
Zu Ihrer Frage 3: Zu Arbeitsbelastung und Stressfaktoren in Kindertageseinrichtungen liegen der Landesregierung keine generalisierbaren Erhebungen vor. Die Erhöhung des Personaleinsatzes nach der Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes hat aus Sicht der Landesregierung doch insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssituation in den Einrichtungen geführt. Insgesamt ist anzumerken, dass der Träger der Einrichtung eine Obhutspflicht gegenüber seinem Personal hat und für ein gutes Betriebsklima zu sorgen hat.
Zu Ihrer Frage 4 antworte ich wie folgt: An den berufsbildenden Schulen wurden im Schuljahr 2012/2013 im Fachbildungsgang Sozialpädagogik 3.078 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. In dem Bildungsgang ist in den letzten drei Jahren eine Zunahme der Schülerzahl erkennbar. Die Ausbildung Sozialassistent in der höheren Berufsfachschule dient im Allgemeinen dazu, eine Fachschulausbildung im Sozialbereich anschließen zu können. Schülerzahlen in diesem Bereich können ein Indikator für die nachfolgenden Fachschulausbildungsgänge sein. Derzeit haben wir 1.803 Schülerinnen und Schüler. Auch hier sind die erhöhten Schülerzahlen seit Jahren konstant. Somit kann davon ausgegangen werden, dass in den kommenden fünf Jahren mehr als 4.000 Absolventinnen und Absolventen mit abgeschlossener Erzieherausbildung dem Thüringer Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion
Auf Grundlage des Pumpspeicherkatasters, herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, plant die StrabagGruppe die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks bei Ellrich in Nordthüringen. Das Unternehmen hatte das Projekt im Ellricher Ortsteil Appenrode am 12. Juli 2013 öffentlich vorgestellt. In der Region existieren jedoch zum Teil starke Vorbehalte gegenüber dem geplanten Vorhaben.
1. Wie wird die naturschutzfachliche Wertigkeit der von der Errichtung möglicherweise betroffenen Flächen eingeschätzt und wie wird die Einschätzung begründet?
2. Wie wurden die hydrologischen und hydrometeorologischen Randbedingungen, wie zum Beispiel die Durchfluss- und Abflusswerte der zufließenden Gewässer und die Niederschlagswerte, für dieses Projekt im Pumpspeicherkataster ermittelt und wie werden diese bewertet?
3. Gibt es bereits Hinweise auf einen Start des Verfahrens bzw. ist zum Beispiel ein Scoping-Termin geplant und - wenn ja - wann?
4. Wie wird die weitere Bürgerbeteiligung eingeschätzt und gibt es Informationen über die Einrichtung eines runden Tisches?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage des Abgeordneten Adams für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Pumpspeicherkataster, Herr Adams, weist für potenzielle Beckenstandorte Überschneidungen mit dem Landschaftsschutzgebiet Südharz sowie partiell mit Trinkwasserschutzgebieten aus. Die naturschutzfachlichen Daten für alle im Pumpspeicherkataster verzeichneten Standorte basieren auf Datensätzen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, TLUG. Abschließende Gewichtungen sind den förmlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten.
Zu Frage 2: Die diesbezüglichen Angaben für alle im Pumpspeicherkataster verzeichneten Standorte basieren auf Datensätzen der TLUG. Diese betrafen Flusseinzugsgebiete, übrigens aufgeteilt auf 5.836 Teileinzugsgebiete, das Gewässernetz, das Pegelverzeichnis sowie das Talsperrenregister. Diese Daten wurden für jedes Teileinzugsgebiet aus der hierarchischen Gliederung der Einzugsgebiete und Flussläufe und das zugehörige Gesamteinzugsgebiet ermittelt. Für relevante Flussgebietspegel liegen von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Angaben zum mittleren Abfluss in Kubikmeter pro Sekunde vor. Daraus wurde die mittlere Abflussspende für das jeweilige Gebiete ermittelt und den Teileinzugsgebieten unterhalb jedes Pegels bis zum nächsten zugeordnet. Bei Erstpegeln eines Einzugsgebietes wurden die Werte auch auf oberhalb liegende Teilgebiete übertragen. Eine Interpolation der Abflussstände zwischen zwei Pegeln wurde nicht vorgenommen. Aus dieser mittleren Abflussspende und dem Gesamteinzugsgebiet wurde nun für jedes Teileinzugsgebiet der mittlere Abfluss abgeschätzt. Im vorliegenden Fall beträgt danach die Summe der mittleren Abflusswerte aller dem Unterbecken zufließenden Gewässer 0,13 m³/s. Auch eine vorläufige Bewertung sollte erst auf Grundlage der noch erforderlichen, darüber hinausgehenden vertieften standortspezifischen Studien und Messungen erfolgen.
Zu Frage 4: Die weitere Bürgerbeteiligung ist dem Grunde nach vom Vorhandensein qualifizierter neuer Erkenntnisse und somit vom Verlauf der Projektkonkretisierung abhängig. Die Landesregierung legt in jedem Fall, wie bei anderen Projekten ähnlicher Größenordnung auch, Wert auf größtmögliche Transparenz durch den Investor. Bürger und Bürgerinnen sollten bereits vor und neben den bekannten Beteiligungsmöglichkeiten, die es in einem förmlichen Genehmigungsverfahren gibt, eingebunden werden. Beispielsweise stellt ein Runder Tisch in diesem Zusammenhang ein geeignetes Diskussionsforum dar. Die Einrichtung eines solchen Forums hängt aber vom Fortgang des konkreten Projekts ab.