Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich möchte gern zu Frage 2 nachfragen. Sie haben gesagt, man könne auch eine vorläufige Einschätzung natürlich erst im begonnenen Genehmigungsverfahren treffen. Die Beurteilung würde ich Sie

aber bitten auf Grundlage des Pumpspeicherkatasters noch mal zu treffen. Wie beurteilen Sie den Standort bezogen auf Ihr Pumpspeicherkataster, bezogen auf alle dort vorgeschlagenen oder betrachteten Orte?

Ich habe Ihnen ja gesagt, im Pumpspeicherkataster werden die potenziellen Beckenstandorte ausgewiesen und da gibt es Überschneidungen mit Landschaftsschutzgebieten. Das habe ich Ihnen gesagt, insofern sind erst im weiteren Verfahren überhaupt Aussagen möglich, was ist da machbar und was ist da umsetzbar. So weit sind wir noch gar nicht.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, haben Sie Kenntnis zu den Varianten zum Netzanschluss, also welche Leitung mit welcher Leistung und wie viel Strecke da überwunden werden muss?

Habe ich jetzt nicht, aber ich kann das noch mal fachlich nachfragen, inwieweit da Erkenntnisse vorliegen, und dann könnten wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6892. Sie wird vorgetragen von der Abgeordneten Hitzing.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Netzentgeltbefreiung von Thüringer Behörden

Laut Medienberichten sparen Landesbehörden auf Kosten der Stromkunden, siehe Presseberichterstattung des MDR und der Zeitung „Freies Wort“ Suhl vom 24. Oktober 2013. Das Thüringer Finanzministerium habe bestätigt, dass die Thüringer Landesbehörden Anträge bei der Bundesnetzagentur auf Netzentgelt-Rabatte gestellt haben. Im laufenden Jahr 2013 sollen bundesweit 1.500 Anträge auf Netzentgeltbefreiung bei der Bundesnetzagentur gestellt worden sein. Nach dem Bericht des „Freien Wortes“ kommen 25 Anträge aus Thüringen.

(Staatssekretär Staschewski)

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landeseinrichtungen sind bisher vom Netzentgelt teilweise oder ganz befreit?

2. Welche Landeseinrichtungen haben bisher einen Antrag auf Netzentgeltbefreiung gestellt?

3. Welche Summen wurden bisher eingespart?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Möglichkeit der Netzentgeltbefreiung für Landesbehörden vor dem Hintergrund, dass die übrigen Stromverbraucher entsprechend höhere Kosten zu tragen haben?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Herr Staatssekretär Diedrichs, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zunächst folgende Vorbemerkung: In diesem Jahr wurde die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen - kurz: die Stromnetzentgeltverordnung - unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums novelliert. Dabei ist auch die Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher neu gefasst worden. Es ist ein individuelles Netzentgelt nach dieser Verordnung für stromintensive Verbraucher gestaffelt möglich, wenn diese Verbraucher eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden im Jahr und einen Verbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden aufweisen. Um es vorwegzunehmen, keine Abnahmestelle von Einrichtungen des Freistaats Thüringen erreicht einen Gesamtverbrauch von 10 Gigawattstunden. Damit kann auch für keine Einrichtung eine Befreiung von Netznutzungsentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung beantragt werden. Wohl aber ist von den zuständigen Stellen der Anspruch auf individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung zu prüfen. Danach können Einsparungen erzielt werden, wenn eine Einrichtung bei der Stromabnahme sowohl bei der gesamten Menge, der Höchstabnahme als auch bei den Abnahmezeiten außerhalb des Durchschnitts liegt. Zu den Fragen im Einzelnen:

Zu Frage 1: Vom Netzentgelt ganz oder teilweise befreit sind keine Landeseinrichtungen. Für 16 Einrichtungen wurden individuelle Netzentgelte von der Bundesnetzagentur genehmigt.

Zu Frage 2: Für keine Landeseinrichtung wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Für 27 Einrichtungen

wurden individuelle Netzentgelte bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der Befreiungen entfällt eine Antwort. Bei den bereits genehmigten individuellen Netzentgelten wurden in den letzten zwei Monaten 975 € eingespart. Als gesamte Einsparung, auch für die beantragten individuellen Netzentgelte, wird ein Betrag von 113.000 € jährlich erwartet.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat bei der Behandlung der Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung im Juli 2013 im Bundesrat wegen der Entlastung der stromintensiven Unternehmen keine Einwendungen erhoben. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 34 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung nur die erforderlichen Ausgaben geleistet werden dürfen. Das bedeutet, dass im Rahmen der Möglichkeiten Ausgaben verhindert oder verringert werden müssen oder nur Ausgaben geleistet werden dürfen, die zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Deshalb sind nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben die Möglichkeiten der Kostenreduzierung bei Netzentgelten durch die Landesverwaltung auszuschöpfen. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kemmerich.

Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. Wie Sie mitbekommen haben, ist hier in den Debatten häufiger die Diskussion Netzentgeltbefreiung gelaufen und insbesondere wurde auf die Tatsache abgestellt, dass eigentlich nur der privilegiert sein sollte, der im internationalen Wettbewerb steht. Das kann ich jetzt nicht so richtig nachvollziehen, ob aufgrund dessen die Anträge gestellt worden sind, insbesondere - das wäre die Frage 2 - mit welcher individuellen Begründung die Netzentgeltbefreiung der 16 bzw. 27 landeseigenen Institutionen beantragt worden ist.

Es ist für keine Einrichtung eine Befreiung vom Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung beantragt worden, weil keine Einrichtung über der dort vorgesehenen Grenze von 10 Gigawattstunden liegt. Was beantragt wurde, ist eine Anpassung der individuellen Netzentgelte im Hinblick auf, ich sage mal, Großabnahmemengen.

(Abg. Hitzing)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich schließe hiermit auch die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Wahl und ggf. Verpflichtung des Bürgerbeauftragten Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6918

Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag der Fraktionen des Thüringer Landtags in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder, also mindestens 45 Stimmen. Eine Aussprache findet nicht statt. Wählbar ist, wer in den Thüringer Landtag gewählt werden kann. Der Wahlvorschlag von den Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen in der Drucksache 5/6918 vor. Vorgeschlagen wurde dazu Herr Dr. Kurt Herzberg.

Als Wahlhelfer berufe ich für die folgenden fünf Wahlen die Abgeordneten Kanis, Koppe und Meißner.

Also noch einmal, was den Stimmzettel betrifft: Es wird ein Kreuz gemacht jeweils bei Ja, Nein oder Enthaltung. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Dr. Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Dr. Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst;

von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas,

Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Stopp. Dann schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Zum Wahlgang des Bürgerbeauftragten stelle ich Folgendes zum Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmen 84, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU und SPD, Herrn Dr. Kurt Herzberg, entfielen 53 Jastimmen, 31 Neinstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist die von mir angesprochene Mehrheit von 45 Stimmen erreicht.

(Beifall CDU, SPD)

Herr Dr. Herzberg, ich gratuliere Ihnen herzlich im Namen des Hauses. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl zum Bürgerbeauftragten annehmen. Die Verpflichtung wird jetzt von der Landtagspräsidentin Frau Diezel vorgenommen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen nun zur Bestellung und Verpflichtung des Thüringer Bürgerbeauftragten. Herr Dr. Kurt Herzberg, ich bitte Sie nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Herr Dr. Herzberg, mit dieser Urkunde bestelle ich Sie zum Thüringer Bürgerbeauftragten. Ich werde Sie nun, wie in § 10 Abs. 5 Satz 2 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes vorgeschrieben, verpflichten und bitte Sie, die Verpflichtung anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ oder „Ich schwöre es.“ zu bekräftigen. Die Verpflichtungsformel lautet: Ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen.

Dr. Herzberg:

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Wir haben Ihre Bekräftigung gehört. Vielen herzlichen Dank. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl. Alles Gute, ein gutes Händchen in Ihrem Amt und Gottes Segen.

Dr. Herzberg:

Vielen Dank für das Vertrauen.

(Beifall im Hause)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 26 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 27

Wahl und ggf. Verpflichtung des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6919