Herr Rieder, zu Ihrer Antwort auf Frage 2, dass es sich um zehn Personen etwa handelt, die zu der Gruppe der Syrerinnen und Syrer ohne syrische Staatsangehörigkeit zählen: Sind das zehn Personen in zehn Familien, zehn Haushaltsvorstände oder sind das zehn Personen in zwei Familien, also können Sie das ein bisschen genauer sagen?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht, dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Heym von der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/6861.
Seit ca. zwei Jahren besteht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Absicht, die touristische Infrastruktur auf der Hohen Geba in der Vorderrhön zu ertüchtigen. Die in Betracht kommende Fläche liegt in der Gemarkung der Gemeinde Stepfershausen, für die zurzeit lediglich ein Entwurf eines Flächennutzungsplanes besteht.
Gegenwärtig befinden sich auf dem Geba-Plateau die Hinterlassenschaften der sowjetischen Streitkräfte. Die ehemaligen Armeegebäude erfahren gegenwärtig eine touristische Nachnutzung durch Gaststätte, Übernachtungsgebäude und ein kleines Museum. Im Flächennutzungsplan-Entwurf sind diese Flächen als Sonderbauflächen für Naherholung und Tourismus definiert. Die umgebenden Flächen sind als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist keine Sonderbauflächen für Erweiterungen der touristischen Nutzungen aus.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen strebt eine Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch an. Danach wäre eine unter bestimmten Voraussetzungen - wie eine gesicherte Erschließung und Einvernehmen mit dem Flächennutzungsplan - Bebauung möglich. Beides ist jedoch nicht der Fall und Planungen durch die Gemeinde Stepfershausen wurden ebenfalls nicht ausgelöst.
Durch den Landrat wurde der Kreistag Schmalkalden-Meiningen im Frühjahr informiert, dass bis August dieses Jahres eine Fördervoranfrage für ein touristisches Infrastrukturobjekt an die Thüringer Aufbaubank gestellt werde.
2. Welche Darstellung zu den Gesamtkosten - dazu gehören Investitionssumme, Folgekosten, Finanzierungsplan -, zur Bauleitplanung, also die baurechtlichen Grundlagen, und zur Objektplanung wurde von wem gemacht?
3. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer positiven Bescheidung eines Förderantrags, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen wie Flächennutzungsplan, Bauleitplanung und Erschließung nicht vorhanden bzw. mit der zu fördernden Investition nicht vereinbar sind, und - wenn ja - wie wird dies im Einzelnen begründet?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage des Abgeordneten Heym für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, und zwar für eine Errichtung eines Besucher- und Erlebniszentrums auf der Hohen Geba.
Zu Frage 2: Mit dem Datum vom 14. Oktober 2013 wurde für die Errichtung eines Besucher- und Erlebniszentrums auf der Hohen Geba ein entsprechender Förderantrag durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen bei der TAB eingereicht. Die Antragsunterlagen werden derzeit durch die TAB gesichtet. Nach jetzigem Stand wird davon ausgegangen, dass durch den Landkreis noch weitere Unterlagen im Rahmen der Antragspräzisierung vorgelegt werden müssen. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehenden Aussagen getroffen werden.
Zu Frage 3: Eine wichtige Voraussetzung für die mögliche Bescheidung eines Förderantrags stellt grundsätzlich immer die Genehmigungsfähigkeit des in Rede stehenden Vorhabens dar. Dies ist im laufenden Antragsund Bewilligungsverfahren durch den Antragsteller nachzuweisen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Der Antwort war zu entnehmen, dass offensichtlich noch nicht so sehr viel in dem Antrag steht. Ich hatte unter anderem auch nach Investitionssummen gefragt. Können Sie denn sagen, ob eine Zahl in diesem Antrag steht und - wenn ja - wie hoch die ist?
Nein, kann ich nicht, weil der jetzt bei der TAB liegt, geprüft wird und erst dann bei uns im Haus aufschlägt, wenn wir dann darüber bescheiden sollen. Also vorher kommt er nicht zu mir. Das ist das normale Verfahren dann.
Ich habe eine zweite Nachfrage: Würde denn die Landesregierung beihilferechtliche Probleme sehen, wenn die Investitionssumme von 14 Mio. € für dieses Infrastrukturprojekt auf der Hohen Geba zu bewerten wäre?
Es geht nicht um die Summe, was das Beihilferecht anbelangt, sondern da gibt es ein EuGH-Urteil, was grundsätzlich Folgewirkungen hat auf Infrastrukturmaßnahmen, die dann grundsätzlich geprüft werden müssen, ob sie sich auf so einen Fall dann auch beziehen würden. Das ist eine grundsätzliche Frage. Weil ich aber dieses genaue Projekt noch nicht kenne, weil es noch nicht bewertet ist, kann man es auch jetzt noch nicht sagen. Aber es geht nicht um die Summe bei solchen Sachen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Koppe von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6883.
Ich will vorab noch sagen, dass die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Augsten und des Abgeordneten Untermann in gegenseitiger Absprache am morgigen Tag beantwortet werden.
Laut Medienberichten ging die Zahl der im ersten Halbjahr 2013 im Freistaat Thüringen erfolgten Organspenden um 23,8 Prozent zurück. Demnach warten in Thüringen derzeit 344 Menschen auf ein lebensrettendes Organ.
Als Hauptursache für diesen massiven Rückgang werden die vereinzelten Organspendeskandale gesehen, in denen an mehreren deutschen Transplantationszentren Manipulationen bei der Auswahl von Patienten für Lebertransplantationen bekannt geworden waren.
1. Inwieweit hat es im Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit den Organspendeskandalen Überprüfungen und Untersuchungen hinsichtlich der Situation des Thüringer Transplantationswesens gegeben, wenn ja, durch wen, in welchem Zeitraum, mit welchen Mitteln und mit welchen Ergebnissen und - wenn nein - warum nicht?
2. Welche weiteren Gründe sieht die Landesregierung neben den Skandalen für den alarmierenden Rückgang der Organspenden im Freistaat Thüringen?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bekanntwerden der Manipulationen bei der Patientenauswahl an mehreren deutschen Transplantationszentren?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Organspendebereitschaft der Thüringer Bürgerinnen und Bürger wieder zu erhöhen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Koppe wie folgt:
Zu Frage 1: Im Juli 2012 wurde über mögliche systematische Manipulationen bei der Wartelisteführung zur Lebertransplantation in Göttingen berichtet. In einem Spitzengespräch der beteiligten Kreise im August 2012 wurde die Überprüfung aller bundesdeutschen Transplantationsprogramme, beginnend mit dem Lebertransplantationsprogramm, beschlossen. Die Überprüfungen durch die zuständige Prüf- und Überwachungskommission nach § 11 und 12 Transplantationsgesetz fanden unangekündigt und jeweils unter Beteiligung der Länder statt. In 20 Transplantationszentren wurden keine Richtlinienverstöße bzw. nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab. Das Lebertransplantationsprogramm am Universitätsklinikum Jena wurde am 13. März und am 27. Mai 2013 überprüft. Im vorliegenden Bericht stellt die Prüf- und Überwachungskommission einige wenige, jedoch keine systematischen Richtlinienverstöße fest. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wurde die ärztliche Vorgehensweise als richtig und konform festgestellt.
Zu Frage 2: Mögliche Gründe für den Rückgang der Organspendebereitschaft im Freistaat Thüringen können die in den Medien dargestellten Skandale um die Lebertransplantationen sein. Die Ursache hierfür ist der Landesregierung aber nicht gesichert bekannt.
Zu Frage 3: Die Konsequenzen wurden bereits gezogen. Die Landesregierung hat die Umsetzung der im August 2012 bundeseinheitlich beschlossenen Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Transplantationsprogramme am Universitätsklinikum Jena eng begleitet. Diese Begleitung erfolgte beispielhaft bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie zur Wartelistenführung am Universitätsklinikum Jena oder durch die Unterstützung der Prüf- und Überwachungskommission. Aktuell erwartet die Landesregierung die Ergebnisse eines vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Führen eines bundesweiten Transplantationsregisters. Die Landesregierung sieht hier die Chance, dass durch die transparente Darstellung der Transplantationsergebnisse gezielte Fragen nach der bestmöglichen Versorgung der Patienten auf den Wartelisten beantwortet werden können.
Zu Frage 4: Mit der letzten Novelle des Transplantationsgesetzes wurde bereits die verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organspende beschlossen, damit diese eine bewusste persönliche Entscheidung treffen können. Neben den Krankenkassen geben auch die Meldebehörden regelmäßig Informationsmaterial an die Bürgerinnen und Bürger heraus. Aktuelle Befragungen, zum Beispiel der Techniker Krankenkasse, zeigen bereits eine deutliche Zunahme bei den schriftlichen Willensbekundungen zur Organspende. Darüber hinaus führen die Landesregierung, aber auch Fraktionen des Thüringer Landtags wiederholt Informationsveranstaltungen gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Kanis von der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/6886.
Nach einer intensiven Diskussion im Thüringer Landtag hat sich die Landesregierung im Dezember 2012 zu einem sogenannten Wintererlass entschlossen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten bis zum Frühjahr 2013 ausgesetzt