Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, erst mal einen Dank, dass wir das Thema heute beraten können, dass Sie also unserem Antrag zugestimmt haben, es auf diese Tagung der Plenarsitzung zu nehmen, denn die Zeit drängt. Frau Skibbe hatte sich zwar vorhin kurz versprochen; die Richtlinien sagen, dass die Antragsfrist Ende nächsten Jahres endet, aber die betroffenen Unternehmen müssen zum Beispiel ihre Wirtschaftspläne für das nächste Jahr in diesem Jahr fertigstellen. Da spielt es wohl eine Rolle, ob Eigenleistungen anrechenbar sind oder nicht. Deshalb ist eine Entscheidung, ob man zu diesen Fragen noch Handlungsmöglichkeiten sieht, noch in diesem Jahr dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, die Betroffenheit nach dem Hochwasser über die immensen Schäden, die wir auch in Thüringen zu verzeichnen hatten, ist uns allen noch bewusst und auch das Versprechen, unbürokratisch zu helfen und schnell zu handeln. Wir haben viel auf den Weg gebracht hier im Landtag, auch gemeinsam. Trotzdem muss man fragen, ob nach Erstellung der Richtlinien, nach der Verabschiedung des Sondervermögens hier im Haus, das von allen getragen wurde, alles auf den Weg gebracht wurde. Das, was bei Gesprächen vor Ort festzustellen ist, ist, dass eine massive Zunahme an Bürokratie im Vergleich zum Jahr 2002 beklagt wird. Sicherlich gab es im Jahr 2002 einiges an Fördermittelrückforderungen, wo man sehen muss, wie man das abstellen kann. Aber trotzdem muss natürlich auch klar sein, dass die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, die Handlungsfähigkeit derer, die jetzt mit größeren Aufwänden zu bewilligen haben, sichergestellt wird, dass es genügend Perso
nal gibt, um diese Fragen entsprechend auf die Reihe zu bekommen, und dass schnell gehandelt wird. Ich will das Beispiel einer Turnhalle in Gera nennen. Seit dem Hochwasser ist sie geschlossen, die Bewilligung der Mittel für die Sanierung steht noch aus. Es findet seitdem kein Schulsport statt. Die Vereine, die diese Turnhalle nach der Schulzeit nutzen, haben einen massiven Mitgliederrückgang, weil natürlich auch kein Sport in den Vereinen dort stattfinden kann. Hier drängt die Zeit. Das ist dann wirklich eine Frage von schneller Antragsbearbeitung. Gera ist nicht das einzige Problem. Im Landkreis Altenburg sind 27 Mio. € Schäden, hier ist auch noch nichts ausgezahlt.
Die Frage Unklarheit und Streit um die Spendenverwendung, vorhin ist es angesprochen worden. Ich bin dankbar dafür, dass es einen Erlass gibt, der das klarstellt, weil es einige gab, die dann schon gesagt haben, okay, die Spenden sind quasi für das Land und können anstelle von Fördermitteln verwendet werden. Das ist inzwischen zum Glück geklärt. Aber wenn ich die Richtlinie google - viele verwenden heute das Internet -, da steht von diesem Erlass nichts. Da steht, dass Spenden nicht anrechnungsfähig sind. Wenn mir jemand gesagt hat, okay, ich spende dir etwas, damit du deinen Eigenanteil aufbringst, muss ich beim Lesen der Richtlinie erst einmal denken, dass das dann nicht funktioniert. Wir wissen von dem Erlass. Sicherlich, wenn ich mich beraten lasse, werde ich auch darauf hingewiesen. Für mich ist trotzdem die Frage: Kann ich es nicht in die Richtlinie reinschreiben, ist das so kompliziert? Es würde einfach mehr Transparenz sichern.
Noch mal zu der Frage der kommunalen Probleme: Es gibt das massive Problem, dass die Kommunen sagen, wir können nichts vorfinanzieren. Wir können keine Abschlagszahlungen gewähren. Die Kommunen müssten einen Nachtragshaushalt machen, werden zur Kreditaufnahme nicht ermächtigt, wenn sie denn Dinge vorfinanzieren müssten. Mir ist es so beschrieben worden, dass man das Geld brauchte - zumindest einen Abschlag - mit der Bewilligung und nicht erst mit der Schlussrechnung, weil vorher schon Zahlungen anfallen, die die Kommunen leisten müssen, und wir haben Kommunen, die dazu nicht in der Lage sind.
Deshalb meine Bitte: Sehen Sie sich das Problem noch einmal an, schauen Sie, wie Sie hier helfen können, damit auch Kommunen in Finanznot die nötigen Dinge auf den Weg bringen. Sie bekommen 100 Prozent Anteil und dementsprechend ist klar, dass sie die Gelder auf jeden Fall erstattet bekommen. Wenn man dann eine Rückrechnung, wenn sie einmal zu viel gezahlt bekommen sollten, von Landesseite her veranschlagen muss, ist das sicherlich auch problemlos machbar.
Meine Damen und Herren, zur Frage der Anerkennung der Eigenleistungen: Das ist der Hauptpunkt, bei dem wir die Richtlinie ändern wollen. Herr Minister, Sie haben vorhin klar ausgeführt, dass bundesrechtliche Regelungen die Anerkennung von Eigenleistungen nicht zulassen würden. Ich gebe zu, ich bin zu diesem Punkt hier gekommen, als ich mitbekommen habe, dass die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst Wegeschäden in Höhe von 2 Mio. € hat. Sie hat eine leistungsfähige Wegebautruppe, die diese Schäden beheben könnte, und sie haben eine Ausschreibung gemacht und haben keine vernünftigen Angebote dafür bekommen. Es war extrem überteuert, was ausgeschrieben wurde, und es war auch nicht in der Qualität, wie man es braucht. Bei diesem Problem stellte sich die Frage: Können sie es selber tun oder können sie es selber nicht tun? Das müssen sie bis Ende des Jahres wissen. Dann nehmen sie es nämlich in ihren Wirtschaftsplan für das nächste Jahr auf. Aber es macht keinen Sinn. Sie bekommen 100 Prozent Erstattung. Es macht keinen Sinn, es zu tun, wenn sie kein Geld dafür bekommen. Es wird aber für das Land viel teurer, wenn wir sagen, das machen Unternehmen und nicht die eigene Wegebautruppe und es wird dann in der Qualität auch noch schlechter. Das kann aus meiner Sicht nicht unser Ziel sein. Als ich das gehört habe, habe ich mich mit den Richtlinien der anderen Länder beschäftigt. Da bin ich darauf gestoßen, dass in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit der Anrechnung von Eigenleistungen bei Unternehmen sehr wohl da drinsteht. Da steht nämlich: wenn sie bilanziell verankert werden.
Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich hier nicht an die bundesrechtliche Regelung. Ich habe mit unserer Ministerin in Brandenburg Anita Tack gesprochen. Sie hat auch gesagt, es gibt keine bundesrechtlichen Vorgaben in dieser Hinsicht. Deshalb unsere Bitte: Prüfen Sie es nach.
Ich will ein anderes Beispiel nehmen: Silbitz Guss. Silbitz Guss hat bei diesem Hochwasser den größten Einzelschaden als Unternehmen in Thüringen zu verzeichnen gehabt. Sie haben eine ganze Reihe Beschäftigte. Die Beschäftigten konnten nach dem Hochwasser nicht in ihren Hallen arbeiten, darin stand der Schlamm. Die Hallen mussten gereinigt werden, die Maschinen mussten gereinigt werden, es musste dort alles wieder in Ordnung gebracht werden, die Schäden mussten beseitigt werden. Vorher war klar, hier kann man nicht wieder arbeiten. Das Unternehmen stand vor der Frage: Schicken sie ihre Beschäftigten komplett in Kurzarbeit und holen sie sich die Leistung der Schadensbeseitigung von Dritten? Auch dort hat es eine Ausschreibung gegeben. Es wurde angefragt: Das Dreifache an Kosten zu den Lohnkosten ihrer Beschäftigten hätten sie zahlen müssen, wenn sie es hätten Fremdunternehmen machen lassen. Für die öffentliche Hand wäre damit für die Förderung ein
deutlich höherer Kostenfaktor entstanden und es wäre auch noch das Geld für die Kurzarbeit entstanden. Die Beschäftigten waren zum Teil selbst vom Hochwasser betroffen. Sie wussten nicht, wie es mit ihrem Unternehmen weitergeht. Sie hätten in Kurzarbeit weniger Geld bekommen und hätten zu Hause aber auch ein Problem gehabt, mit dem sie umgehen müssen. Das Unternehmen fragt einfach: Ist es nicht möglich, die Eigenleistung anzurechnen, die hier erbracht wurde, weil der Unternehmer diese Entscheidung damals getroffen hatte zum Wohl seiner Beschäftigten und auch - das sage ich ganz klar - aus Gründen der Sparsamkeit, die für uns hier positiv zu Buche schlägt? Deshalb bitte ich hier auch ganz klar: In Sachsen-Anhalt würde dieses Unternehmen diese Eigenleistung erstattet bekommen. Das bitte ich zu prüfen.
Ich will die Bitte auch noch loswerden, die an mich herangetragen wurde, ob man sich bei der Frage der Bewilligung nicht an den Regelungen für das Konjunkturpaket II orientieren kann. Hier ist mir von vielen Kommunen in Thüringen gesagt worden, das war viel einfacher, das war viel pragmatischer, und es wäre aus ihrer Sicht leichter umzusetzen, die wirklich gigantischen Summen, die hier bewilligt werden müssen, die große Zahl von Baumaßnahmen auf die Reihe zu bekommen. Das war eine Empfehlung und ich möchte sie in dem Zusammenhang hier noch einmal vortragen.
Meine Damen und Herren, für uns steht im Rückblick auf das bisher vorhandene Instrumentarium zur Beseitigung der Hochwasserschäden klar an, dass ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden muss, dass die Bewilligung dahin gehend betrachtet werden muss, wie man sie einfacher gestalten kann, ohne dabei in Kauf zu nehmen, dass Fördermittelrückzahlungen in Größenordnungen drohen. Das ist klar. Es steht für uns an, dass es Regelungen für eine Vorfinanzierung geben muss, eine Abschlagszahlung bei Bewilligung und spätere Verrechnung mit der Schlussrechnung, die Aufnahme der Spendenverwendung als Eigenanteil in die Richtlinie und auch die Anerkennung von Eigenleistungen als förderfähige Leistung in der Richtlinie klar verankert werden müssten.
Meine Damen und Herren, unbürokratisch helfen bedeutet auch, dass man korrigieren muss, wenn man feststellt, dass es Probleme gibt. Das soll wirklich keine harsche Kritik sein, Herr Minister. Das sage ich hier so ausdrücklich. Es ist das, was an uns herangetragen wurde, und es ist einfach die Bitte, mit dem gemeinsamen Handeln, was der Thüringer Landtag hier nach dem Hochwasser gezeigt hat, fortzufahren und auch in diesem Fall zu sehen, wo kann Hilfe gewährleistet werden, damit die damals Betroffenen jetzt letzten Endes nicht den Schaden davontragen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Untermann für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind eigentlich dankbar, dass das Thema Hochwasser heute noch einmal auf der Tagesordnung steht, denn so schlimm, wie das war, so schnell könnte man das auch vergessen. Aber das werden wir nicht tun.
Die Bilder der Jahrhundertflut vom Mai und Juni dieses Jahres sind uns allen noch im Kopf. Es wurde begonnen, die Schäden zu beheben. Vielerorts hat der Alltag wieder Einzug gehalten. Um es mit den Worten von Hans-Dietrich Genscher zu sagen: In solchen Zeiten zeigt sich, wie eine Gesellschaft tickt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch heute noch einmal die allgegenwärtige Solidarität in den Wochen des Hochwasserschutzes anzusprechen, die in unserem Land herrschte. Es entbrannte eine große Hilfswelle. Tausende Helfer waren unermüdlich im Einsatz. Die Bevölkerung rückte zusammen. Menschen haben sich von ihrem Unternehmen beurlauben lassen. Menschen halfen Menschen, die sich noch nie im Leben gesehen hatten. Auftraggeber hatten ihre Aufträge zurückgestellt, um Handwerkern und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen betroffenen Firmen in den Hochwassergebieten zu retten bzw. sie versuchten zu retten, was noch zu retten war. Bundeswehrsoldaten waren im Einsatz. Es war der größte Einsatz der Bundeswehr zur Bewältigung einer Katastrophe. Technisches Hilfswerk, Berufs- und freiwillige Feuerwehren, Jugendwehren, Rotes Kreuz und nicht zuletzt die vielen, vielen Bürger - alle haben unermüdlich geholfen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Behördenmitarbeitern und den Ministerien. Sie waren schnell in der Region vor Ort, um den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. An mancher Stelle warf allerdings der Landtagswahlkampf 2014 seine Schatten voraus. So erinnere ich noch an die zähen Diskussionen mit der Thüringer SPD-Fraktion, die sich heftig gewehrt hatte und schlussendlich blockiert hat, dass auch die Verwendung der EFRE-Mittel in den vom Landtag beschlossenen gemeinsamen Antrag zum Hochwasser aufgenommen wird.
Positiv war, dass die Finanzverhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder nach kurzer Zeit abgeschlossen werden konnten. Heraus kam eine große Summe von 8 Mrd. €, fast ein Jahreshaushalt Thüringens, die auf die entsprechenden Aufbauhilfeprogramme
aufgeteilt wurde. Die verschiedenen Ausschüsse hier im Landtag haben das Thema in die Tagesordnung aufgenommen, um den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Der FDP-Fraktion war es ebenfalls sehr wichtig, dass die Finanzmittel schnell und unbürokratisch ausgereicht werden. Aber ganz ohne Bürokratie geht es natürlich nicht, das müsste jedem klar sein. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass es doch noch Anpassungsbedarf bei den entsprechenden Förderrichtlinien gibt, zum Beispiel beim Umgang mit den erhaltenen Spenden. Hierzu findet sich in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Thüringen bzw. in den Richtlinien keine Regelung. Minister Carius hat als Erster versucht, diese Lücke mit einem entsprechenden Erlass zu schließen. Begründet hat der Minister sein Vorgehen folgendermaßen, ich zitiere: „Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Spenden auf den Eigenanteil bei der Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat angerechnet werden. Die Menschen, die ihre Hilfsbereitschaft zeigen, können sicher sein, dass ihre Spenden direkt bei den Betroffenen ankommen.“ Dieses Vorgehen, Herr Minister, findet unsere Unterstützung, weil damit aus der Hilfsbereitschaft Dritter auch eine echte Hilfe für die Betroffenen wird. Sicher kann man mit dem Kollegen Kummer sagen, dass es eine unglückliche Lösung ist, den Umgang mit Spenden im Erlass zu regeln und nicht die Richtlinie selbst zu ändern, aber es ist eine zulässige Lösung. Diese Lösung wäre auch für Richtlinien anderer Ministerien möglich.
Rechtlich schwierig ist die Bewertung von geleisteten Eigenleistungen. Es scheint möglich, auch hierzu eine Regelung zu treffen. Dazu würde die FDPFraktion aber im Ausschuss weitere Rechtsauffassungen einholen, wie § 3 Abs. 4 der Aufbauhilfeverordnung des Bundes auszulegen ist. Der Rahmen, in dem sich die Richtlinie und Erlasse bewegen, ist immer die mit dem Bund geschlossene Verwaltungsvereinbarung. Rechtssicherheit auch mit dem Bund ist notwendig, um spätere Rückforderungen nach Prüfung zum Beispiel durch den Rechnungshof zu vermeiden.
Ich bitte daher um Überweisung an die zwei betroffenen Ausschüsse für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie den Umweltausschuss. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Es hat jetzt Frau Abgeordnete Tasch für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte hat eben eigentlich schon alles das hier gesagt, was zum Thema Hochwasserrichtlinie wichtig ist. Ich möchte mich deshalb auch nicht wiederholen und alles noch einmal sagen. Der Minister hat auch umfänglich im Sofortbericht den Sachstand hier dargelegt.
Für uns ist deutlich geworden, dass durch das Ministerium dargelegt wurde, dass die angesprochenen Probleme hier identifiziert sind, und wir sehen eigentlich nicht die Notwendigkeit, die Richtlinie, die bis 2014 gilt, jetzt zu ändern.
Nichtsdestotrotz möchten wir über all die Einzelfälle - auch Herr Kummer hat, ich sehe ihn jetzt nicht, noch einmal ein paar Einzelfälle hier dargestellt, wo es vielleicht nicht so optimal gelaufen ist oder wo man noch später etwas anders machen kann oder wie man für zukünftige Fälle auch umgeht - im Ausschuss weiterberaten.
Ich kürze es jetzt ab und schaue auf die Uhr - alle freuen sich auch. Die CDU-Fraktion bittet, den Antrag der Linken federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Forsten zu überweisen. Dann können wir uns dort die Zeit nehmen, das noch einmal im Konkreten zu besprechen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Tasch. Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr - Entschuldigung, Herr Minister.
Ich wollte jetzt noch einmal ganz kurz das Wort ergreifen. Herr Kummer, Sie haben ein paar Punkte kritisch angemerkt. Zunächst einmal darf ich mich auch für die insgesamt doch sehr konstruktive Debatte herzlich bedanken. Ich will vielleicht noch einmal ganz kurz sagen, in welcher Situation wir uns befunden haben, als wir die Hochwasserrichtlinie erlassen haben, mit welchen Problemen man da auch zu kämpfen hat, so dass Sie vielleicht doch etwas leichter verstehen, warum das eine oder andere nicht so ganz einfach funktioniert, wie man sich das denkt.
Das Erste: Wir sind, als wir die entsprechende Richtlinie erarbeitet haben, davon ausgegangen, dass wir rund 10.000 Fälle Hausrat zu bearbeiten haben. Jetzt sind es ein paar 100 Fälle. Das ist eine ganz andere Nummer, erwartbar war es aber im Grunde nicht, sondern erwartbar waren 10.000 Fälle. Dann müssen Sie im Grunde aus dem Boden
heraus eine Verwaltung stampfen, die in der Lage ist, so etwas abzuarbeiten. An erster Stelle stand da ein relativ schnelles Beratungsangebot. Da bin ich vor allem dem Landkreis Altenburg, auch der Stadt Gera sehr dankbar, dass sie uns hier geholfen haben. Ich will an dieser Stelle auch offen sagen, dass es gerade anfangs Schwierigkeiten gibt, wenn man das 100 Prozent alles rechtlich ganz genau machen will - Personalvertretungsgesetz, Ausschreibungen, Personal überhaupt zu finden, das in der Lage ist, das zu stemmen, das alles in die Tüten zu tun, wo es hingehört. Das ist nicht ganz einfach. Da bin ich sehr dankbar, dass wir mit den Kommunen da einen relativ schnellen Weg gefunden haben. Hinzu kam, dass uns neben der Frage, es sind 10.000 Einzelfälle zu klären, natürlich auch bekannt war, was bei all den Hochwasserschäden, die ernsthaft da waren, nebenan noch geschah. Da war eben in Greiz doch der eine oder andere, der aus dem vierten Geschoss schon einmal sein komplettes Mobiliar herausgeworfen hat, weil er behaupten wollte, das wäre ein Hochwasserschaden. Da sind die Dinge doch einfach relativ, sind die Menschen eben doch findiger. Ja, das Hochwasser war nur im Keller. In Gera sind Ihnen die Fälle bekannt, wo der abgesoffene Keller über Soforthilfen abgerechnet wurde. Der Keller existierte überhaupt nicht, konnte also auch nicht absaufen. Das heißt, wir müssen einfach damit rechnen, dass sich dort, wo ernsthafter Schaden ist, wo ernsthaft Betroffenheit ist, auch doch der eine oder andere Scharlatan hinzugesellt und sagt, hier könnte ich auch noch mal den schnellen Euro machen. Ich finde, dass es da schon angemessen ist, nachdem wir die Soforthilfen ausgezahlt haben, dass wir uns dann auch die Zeit nehmen, um zu schauen, was ist denn eigentlich tatsächlich der Schaden, was davon ist auch abarbeitbar. Und wenn Sie so eine Thematik starten mit im Grunde einer neuen Truppe - und ich bin sehr dankbar, dass wir die Mitarbeiter gefunden haben, auch in unseren Ämtern, die da mitarbeiten und gesagt haben, wir wollen uns diesem Thema stellen, auch wenn es nicht ganz einfach ist, vor allen Dingen, wenn es letztlich nicht ganz ohne Frust läuft, dann ist völlig klar, dass natürlich ab und an der Berg sich um sich selbst dreht, ehe er eine Entscheidung herbeiführt. Deswegen haben wir dann relativ schnell gesagt, jetzt brauchen wir ein Entscheidungsregime, wir brauchen im Grunde ein regelmäßiges Reportsystem bis zur Staatssekretärin und mir, wo wir dann auch entscheiden können, was ist hier nun endlich zu bewegen. Die erste Entscheidung war, zu sagen, natürlich müssen wir den Betroffenen direkt erst mal helfen, denen, die im Hausrat betroffen sind. Ich bin auch ganz froh, wir haben jetzt fast 50 Prozent der gemeldeten Fälle abgearbeitet. Wir sind da auf einem insgesamt passablen Stand. Das ist jetzt noch nicht das Ende aller Tage. Wir sind da auch nicht mit allem zufrie
Die anderen Themen, die Sie genannt haben, sind natürlich im Bereich Wirtschaft, das hatte ich im Bericht, glaube ich, relativ deutlich gesagt. Da sind uns quasi die Hände gebunden. Es macht überhaupt keinen Sinn, vorzeitig eine Beihilfe auszuzahlen, bei der wir am Ende nicht ganz genau wissen, ob wir die Beihilfe nicht zurückfordern müssen, weil die EU sagt, das ist hier ein Beihilferechtsproblem. Das heißt, hier sind wir auf die Notifizierung angewiesen. Da ist es, glaube ich, auch folgerichtig, dass wir uns da die Zeit lassen, denn bevor wir hier Gelder auszahlen, die wir dann sofort zurückfordern und am Ende da eine Sicherheit suggerieren, die da nicht kommt, ist es sinnvoll zu sagen, wir warten hier, bis wir das Recht da haben.
Thema Eigenleistungen: Ich finde, wir können das im Ausschuss noch mal detaillierter besprechen. Aber die Regelungen des Bundes sind da im Grunde sehr klar. Die Eigenleistung ist nicht anzurechnen. Jetzt können Sie da mit den Einzelbeispielen kommen. Ich kann das im Einzelfall nachvollziehen. Das gilt aber für alle Richtlinien, da gibt es immer schwierige Einzelfälle, bei denen Sie am Ende sagen müssen, wie sind denn nun die Regeln.
Wir haben dann das Thema Abarbeitungsquoten insgesamt. Hier will ich auch sagen, selbstverständlich würde ich mir auch wünschen, dass wir da deutlich schneller voranschreiten. Aber einige der Probleme, die uns da von Kommunen geschildert werden, sind eben, wenn man es genau besieht, doch nicht ganz so groß. Sie haben das Thema Abschlagszahlung genannt. Wenn eine Abschlagsrechnung erfolgt, können wir sogar zwei Monate im Voraus die Gelder auszahlen, wenn erwartbar eine Rechnung kommt. Das heißt, dieses Problem haben wir nicht tatsächlich. Das haushaltsrechtliche Problem der Kommune, dass sie womöglich eine Haushaltssatzung hat, wo eine Einnahme- und eine Ausgabeposition fehlt, das kann ich jetzt nicht beheben, aber das ist aus meiner Sicht auch schnell durch die Kommunen behebbar.
Insofern glaube ich, insgesamt sind wir nicht so schlecht aufgestellt. Wir werden auch regelmäßig dem Kabinett dazu berichten. Ich freue mich, wenn wir die einzelnen Themen vielleicht dann im Ausschuss noch etwas detaillierter besprechen können. Da können wir auch den Ausschuss regelmäßig über den aktuellen Abarbeitungsstand in den unterschiedlichen Ressorts auf dem Laufenden halten.
Insgesamt möchte ich sagen, wir können schon recht stolz sein auf das, was wir geleistet haben. Wir müssen aber auch immer darauf achtgeben, dass wir hier nicht - ich meine, wir schütten hier nicht irgendwie das Manna vom Himmel aus, sondern es ist hart erarbeitetes Steuergeld von Bürgern im Land und in ganz Deutschland. Da müssen
wir schon schauen, dass das Geld auch wirklich nur bei denen ankommt, die betroffen sind, und nicht bei jenen, die meinen, sie könnten eine Betroffenheit in irgendeiner Weise konstruieren. Insofern glaube ich, wenn wir das weiterhin so konstruktiv auch im Ausschuss beraten, dann werden wir das Thema ordentlich abarbeiten, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und letztlich auch der Gemeinden, die natürlich eine ganze Reihe von Projekten in der Infrastruktur zu bewegen haben. Aber auch da gilt, wir müssen das am Ende solide machen. Sicher muss an der einen oder anderen Stelle überlegt werden, ob der Ersatzneubau direkt im Hochwasserschutzgebiet tatsächlich noch Sinn macht oder ob man es an anderer Stelle macht. Ich sage das an dieser Stelle deutlich zu. Wo die Richtlinien zu ändern sind, da schließe ich das auch nicht aus. Da können wir das notfalls auch mit Erlassen machen. Wir sind da offen. Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung mehr. Dann kommen wir jetzt zu meiner ersten Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist? Ich sehe keinen Widerspruch, dann gehe ich davon aus. Jetzt muss ich noch mal fragen: Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragt?
Nur Nummer 2. Okay, dann fangen wir mit der Abstimmung an. Wer diesen Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beraten möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag in diesem Ausschuss.