Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

(Staatssekretär Staschewski)

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurde das Projekt Umbau des Klubhauses Crossen in welchen Jahren aus welchen Titeln des Landeshaushalts gefördert?

2. Welche Anträge und Planungen einschließlich eines Nutzungs- und Betreiberkonzepts der Gemeinde sowie einer Folgekostenberechnung lagen der Förderung jeweils zugrunde und wie wurden diese durch die Fördermittel bewilligende Stelle bewertet?

3. Gab es im Gemeinderat Crossen einen Beschluss zur Kostendeckelung auf 1,5 Mio. € und wie wurde er nach Kenntnis der Landesregierung umgesetzt?

4. Wurden nach Auffassung der Landesregierung die Bestimmungen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung insbesondere hinsichtlich der Folgekostenbetrachtung nach § 10 Abs. 2 hinreichend beachtet und wie begründet sie ihre Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Umbau des Klubhauses wurde in den Jahren 2011 bis 2013 mit Städtebaufördermitteln in Höhe von ca. 1,57 Mio. € aus dem BundLänder-Programm für städtebauliche Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen gefördert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,35 Mio. €.

Zu Frage 2: Dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsstelle lagen vor zum einen die Planungsunterlagen des Architekturbüros Weidemann, der Jahresantrag vom 27. August 2009, der Architektenvertrag, das Anschreiben vom 20. November 2009 mit Anlagen, die Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn vom 18. Juni 2010, die einzelnen Vereinbarungen zu den Planungsleistungen, der Bewilligungsantrag vom 17. November 2011 und die Zusammenstellung der Gesamtkosten vom 1. Dezember 2011 auf der Grundlage des Submissionsergebnisses. Das Vorliegen eines Nutzungs- und Betreiberkonzepts war keine Fördervoraussetzung, da Gegenstand der Städtebauförderung die Sanierung und der Umbau des bestehenden Gebäudes zum multifunktionalen Zentrum war. Die Nutzung und der Betrieb des Gebäudes obliegen der Gemeinde in eigener Verantwortung.

Zu Fragen 3 und 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Ich sehe keine weitere Nachfrage - doch, es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Frau Staatssekretärin, für Ihre Antwort. Vor dem Hintergrund, dass es im derzeitigen Entlastungsverfahren der Landesregierung im Haushaltsausschuss für das Haushaltsjahr 2011 auch Bemerkungen beispielsweise des Rechnungshofs zur Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern gibt und zumindest hier eine gewisse Parallelität für mich erkennbar wäre, wie bewerten Sie denn das NichtVorliegen einer Folgekostenbetrachtung und das Nicht-Vorliegen eines Maßnahme-Betreiber-Konzepts für die Bewilligung von doch erheblichen Fördermitteln auch vor diesem Hintergrund, dass die Gemeinde unter Umständen noch nicht nachweisen musste, wie sie denn dieses Haus vernünftig betreiben kann? Sind seitens Ihres Hauses Änderungen dann auch möglicherweise bei den Richtlinien geplant?

Meines Wissens hat es vor 2009 einen relativ großen Beteiligungsprozess zwischen den Gemeinden Crossen und den umliegenden Ortschaften gegeben zur gemeinsamen Nutzung dieses Objekts in Vorbereitung auf die Sanierung dieses Objekts. Inwieweit diese Dinge in Verträge gemündet sind, weiß ich allerdings nicht. Insofern sind prozessseitig auch die Dinge passiert, um zu sagen, so ein Objekt mit dem Sanierungsstand wirkt nicht nur auf die Ortslage, sondern über die Ortslage hinaus. Damit ist eigentlich auch die Voraussetzung gegeben.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6997.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Besetzung der Schulleiterstelle in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg

Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg leistet als anerkannte Bildungseinrichtung eine herausgehobene Arbeit über die Grenzen des Landkreises Sonneberg hinaus, was nicht zuletzt an der guten Arbeit des Lehrerkollegiums und der Schulleitung liegt. Zum 1. Dezember 2013 wurde zwischenzeitlich auch die Stelle des stellvertretenden Schulleiters nach Ausschreibung wieder besetzt. Der jetzige Schulleiter scheidet im Jahr 2014 aus Altersgründen aus dem aktiven Schuldienst aus.

(Abg. Huster)

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Stelle des Schulleiters der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg zur Neubesetzung ausgeschrieben? Wenn nicht, warum nicht und wann soll die Ausschreibung erfolgen, mit welchem Termin der Neubesetzung?

2. Ist geplant, eine Übergangszeit zum Erfahrungsaustausch einzurichten?

3. In welchen weiteren staatlichen Schulen im Landkreis Sonneberg in welcher Schulform sind derzeit Schulleiterstellen nicht besetzt?

4. Zu welchem Zeitpunkt erfolgen die jeweiligen Ausschreibungen zur Neubesetzung dieser Schulleiterstellen?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausschreibung der Stelle wird derzeit vorbereitet. Sie ist für das Amtsblatt des TMWBK im Januar 2014 vorgesehen. Ziel der Neubesetzung ist der 1. August 2014, da zu diesem Termin der jetzige bestellte Schulleiter auf eigenen Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der Altersstruktur an staatlichen Schulen ausscheiden wird.

Zu Frage 2: Ja, ist vorgesehen.

Zu Frage 3: Im Bereich der berufsbildenden Schulen gibt es keine weitere Schule im Landkreis Sonneberg, bei der offene Funktionsstellen vorhanden sind. Am Gymnasium Neuhaus am Rennweg wird die Schule von einer bestellten Stellvertreterin geführt. Die Schulleiterstelle ist durch ein Konkurrentenstreitverfahren noch offen. Im Bereich der Regelschulen steht die Neubesetzung der Schulleiterstelle an der Bürgerschule Sonneberg noch aus. Zudem wurde im Grundschulbereich die Schulleiterstelle der Staatlichen Grundschule Judenbach und im Förderschulbereich die Schulleiterstelle des Staatlichen regionalen Förderzentrums Neuhaus ausgeschrieben.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Über die eigentlich nächstfolgende Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert ist sich verständigt worden, diese morgen zu stellen. Wir machen deshalb weiter mit der Mündlichen Anfrage

der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7010.

Rückführungen von Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern in die Balkanstaaten

Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter sind in zahlreichen Ländern der Balkanhalbinsel massiven Diskriminierungen ausgesetzt, die zu existenzieller Not der Betroffenen führen. Die Situation ist insbesondere durch gesellschaftliche Diskriminierung, extreme Arbeitslosigkeit, unzureichende Gesundheitsversorgung und fehlende Bildungschancen sowie sehr schlechte Wohnverhältnisse - insbesondere im Winter - gekennzeichnet. In den vergangenen Wochen erreichten uns vermehrt Berichte, dass in Eisenberg ankommende Angehörige der Minderheitengruppen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter von der Erstaufnahmeeinrichtung aus mit Sammelbussen direkt in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Asylsuchende sind in den vergangenen zwölf Monaten nach Serbien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien aus Thüringen zurückgeführt worden?

2. Wie viele dieser Rückführungen aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgten zwangsweise und wie viele erfolgten freiwillig?

3. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu der Zugehörigkeit der zurückgeführten Personen zu den Minderheitengruppen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter vor?

4. Welche Informationen führen dazu, dass die Landesregierung - entgegen ihrer Auffassung vom 12. Dezember 2012 - nun nicht mehr davon ausgeht, dass eine Rückführung im Winter der besonders schutzbedürftigen Personen, die den Minderheitengruppen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter angehören, in die Staaten der Balkanhalbinsel zu besonderen Härten führen kann?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Es antwortet für die Landesregierung das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

(Abg. Korschewsky)

Zu Frage 1: 2013 wurden 62 Personen nach Serbien, 30 Personen nach Mazedonien und 9 Personen in die Republik Kosovo zurückgeführt. Rückführungen nach Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien fanden 2013 nicht statt.

Zu Frage 2: Nach Auskunft des Landesverwaltungsamts wurden in diesem Jahr aus der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg 7 serbische und 4 mazedonische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland zurückgeführt. 51 Personen aus Serbien, 6 Personen aus Mazedonien sowie eine Person aus dem Kosovo sind bisher freiwillig aus der Erstaufnahmeeinrichtung in ihr Heimatland zurückgereist.

Zu Frage 3: In der Statistik des Ausländerzentralregisters wird nur nach Herkunftsländern, nicht jedoch nach Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder ethnischen Minderheiten differenziert. Bei einem Großteil der Asylbewerber aus den Balkanstaaten handelt es sich eigenen Angaben im Asylverfahren zufolge um Angehörige der Minderheiten der Roma, Ashkali oder Ägypter.

Zu Frage 4: Bei der Beurteilung der Lage in den Herkunftsländern werden in erster Linie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes herangezogen. Aus dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Serbien geht hervor, dass sich dort die Situation der Minderheiten verbessert hat. Im Juni dieses Jahres hat die serbische Regierung einen Aktionsplan zur Verbesserung der Lage der Roma unter anderem in den Bereichen Bildung, Arbeitsaufnahme, Wohnbedingungen, amtliche Registrierung und sozialer Schutz verabschiedet. In Serbien gibt es eine gesetzliche Pflichtkrankenversicherung. Angehörige der Volksgruppe der Roma und andere Minderheiten haben im Rahmen des staatlichen Gesundheitssystems die gleichen Rechte wie die serbische Mehrheitsbevölkerung. Fälle der Behandlungsverweigerung in öffentlichen Einrichtungen sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Auch in Ländern wie zum Beispiel Mazedonien sind Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Romaminderheit ergriffen worden. So hat die mazedonische Regierung eine Nationalstrategie mit vier operativen Programmen in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Beschäftigung und Wohnungswesen für die Minderheit der Roma verabschiedet. Im Bereich des Gesundheitswesens hat in Mazedonien jeder arbeitslos Gemeldete unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit Anspruch auf kostenlose Krankenversicherung. Ähnlich gestaltet sich die Situation in den übrigen Staaten des Westbalkans.

Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, von einer generellen Regelung abzusehen und stattdessen eine sorgfältige Einzelfallprüfung durchzuführen.

Ich sehe den Wunsch auf eine Nachfrage - bitte, Frau Abgeordnete Berninger - und eine Nachfrage der Fragestellerin.

Wenn es keine weiteren Anmeldungen gibt, würde ich gern zwei Nachfragen stellen, und zwar bezieht sich die erste, Herr Rieder, auf Ihre Antwort zu Frage 3. Bei den Rückführungen und den freiwilligen Ausreisen, den sogenannten freiwilligen Ausreisen aus der Landesaufnahmestelle in Eisenberg: Wie läuft denn da das Asylverfahren ab?

Die zweite Frage, die ich stellen will, ist zu Ihrer Antwort auf Frage 4. Sie haben Beispiele genannt von Rechtsverordnungen, den Aktionsplan beispielsweise in Serbien und die Nationalstrategie in Mazedonien. Wie sind denn die Erfahrungen mit der realen Wirksamkeit solcher Rechtsverordnungen, Gesetze gegen Diskriminierung am Beispiel Kosovo?

Zu den Asylverfahren und damit auch zur letzten Frage: Die Erfahrung lehrt, dass die Asylverfahren selten erfolgreich für die Antragsteller ausgehen, das heißt, sie werden fast zu 99 Prozent abgelehnt. Das sagt zugleich auch etwas aus über Ihre Frage.

Zu Eisenberg selbst: In Eisenberg werden die Anträge für die Asylverfahren bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgegeben. In den Fällen, wo die Verfahren wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgeschlossen werden können, kann es sein, dass die Verfahren schon während des Aufenthalts in Eisenberg bestandskräftig abgeschlossen werden und dann ist auch eine Rückführung möglich.