Ich glaube, wir haben parteiübergreifend alle sehr deutlich gemacht - von FDP über CDU über SPD über Grüne und über Linke -, dass wir demokratisch und weltoffen sind und dass wir gegen Naziideologien antreten, dass wir gegen Rassismus sind, und deswegen haben wir hier auch ein Programm für Toleranz und Weltoffenheit ins Leben gerufen, alle miteinander.
Liebe Frau Holbe, ich unterstelle Ihnen keinen Rassismus, auch das gehört dazu, wie man miteinander umgeht. Das will ich auf keinen Fall hier deutlich machen. Aber ich will Ihnen an dieser Stelle sagen, wer es Ihnen aufgeschrieben hat, weiß ich nicht, aber Sie haben sich in Ihrer Aussage bei Gott im Ton vergriffen. Das möchte ich an dieser Stelle sagen.
Ich mag auch nicht, dass wir bei diesen Diskussionen immer aufteilen in die Gutmenschen und in die Bösen und in die anderen, denn alles das, wie gesagt, spielt denen in die Hände, die wir überhaupt nicht haben wollen. Ich kann Sie alle nur bitten, im Rahmen von Humanität entsprechend zu handeln, und das richte ich insbesondere an Sie, Herr Innenminister, denn Sie müssen handeln. Das Parlament kann dazu auffordern, und ich glaube, und da schließe ich mich noch mal Frau Klaubert an, wir haben hier eine Verantwortung. Es ist nicht die Frage von Schuld und Sühne, gar nicht die Frage. Es ist die Frage, dass wir aus unserer Geschichte eine Verantwortung haben, und dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden. Ich kann an Sie alle appellieren, dass wir auch in dieser Verantwortung handeln. Ich sage auch ganz deutlich, das sage ich völlig persönlich, aus dieser Diskussion heraus werde ich mich nicht wie ursprünglich an der Abstimmung beteiligen, sondern mein Verhalten, was die Abstimmung angeht, entsprechend ändern, das heißt, ich werde mich der Opposition anschließen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Ich sehe keinen weiteren Wunsch auf Rede aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Minister, ich bitte Sie jetzt um Ihren Redebeitrag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie Sie bereits aus der Presse sowie im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage erfahren haben, habe ich mich entschieden, keinen ausdrücklichen Abschiebestopp für Roma, Ashkali und Ägypter in diesem Winter in die Staaten des Westbalkans zu erlassen. Mit dieser Entscheidung stehe ich im Einklang mit der Mehrheit meiner Kollegen aus den anderen Bundesländern sowie dem Bundesinnenminister. Bei dieser Entscheidung wurde insbesondere die verbesserte Situation der Betroffenen in den Herkunftsländern berücksichtigt, aber auch die Unterbringungssituation in Thüringen hat eine Rolle gespielt.
Lassen Sie mich zunächst auf die Situation in den Herkunftsländern eingehen. Bei der Beurteilung der Lage in den Herkunftsländern werden in erster Linie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes sowie die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Gerichte herangezogen. Bei diesen Quellen kann uneingeschränkt davon ausgegangen werden, dass die Lage in den Herkunftsländern objektiv dargestellt wird. Tatsache ist, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in Serbien oder Mazedonien schlechter sind als in vielen Ländern Westeuropas, wobei wiederum Minderheiten wie die Roma besonders betroffen sind. Wie aus dem aktuellen Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Serbien hervorgeht, hat sich jedoch dort die Situation der Minderheiten deutlich verbessert. So ist bei Roma-Kindern eine höhere Einschulungsquote zu verzeichnen und auch Schulbücher in Minderheitensprachen werden anerkannt. Im Juni dieses Jahres hat die serbische Regierung einen Aktionsplan zur Verbesserung der Lage der Roma, unter anderem in den Bereichen Bildung, Arbeitsaufnahme, Wohnbedingungen, amtliche Registrierung und sozialer Schutz, verabschiedet. In Serbien gibt es eine gesetzliche Pflichtkrankenversicherung. Angehörige der Volksgruppe der Roma und anderer Minderheiten genießen im Rahmen des staatlichen Gesundheitssystems die gleichen Rechte wie die serbische Mehrheitsbevölkerung. Nachgewiesene Fälle der Behandlungsverweigerung in öffentlichen Einrichtungen sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Grundsätzlich kostenfrei und ohne finanzielle Eigenbeteiligung werden, sofern sie registriert sind, unter anderem folgende Personengruppen behandelt: Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Frauen im Falle der Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaft;
Personen über 65 Jahre; gemeldete Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie Angehörige der Volksgruppe der Roma, sofern sie wegen ihrer traditionellen Lebensweise keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt in Serbien haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Asylanträge serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger werden in einer Vielzahl von Fällen als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen aus diesen Ländern geht gegen null. Gegen diese Entscheidung erhobene Klagen oder Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz werden von den zuständigen Verwaltungsgerichten fast alle abgewiesen. Von den Verwaltungsgerichten wird in ständiger Rechtsprechung das Vorliegen extremer Gefahrenlagen in Bezug auf Serbien, die sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Situation ergeben könnten, verneint. Die Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage die Grundversorgung mit existenziellen Lebensmitteln als gesichert anzusehen ist, inzwischen auch bezüglich über die Grundversorgung hinausgehender Lebensmittel. In Serbien besteht die Institution der Sozialhilfe. Sie wird den Bürgern gewährt, die arbeitsunfähig sind und außerdem keine eigenen Mittel zum Lebensunterhalt haben. Neben der Sozialhilfe werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen an Bedürftige, das sogenannte Familiengeld und Kindergeld, ausgezahlt. Dabei wird nicht verkannt, dass insbesondere die Lage der Roma in Serbien schwierig ist. Die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage begründet jedoch grundsätzlich kein Abschiebungsverbot.
Auch in Mazedonien sind Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma-Minderheit ergriffen worden. So hat die dortige Regierung eine Nationalstrategie verbunden mit vier operativen Programmen in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Beschäftigung und Wohnungswesen für die Minderheit der Roma verabschiedet. Im Bereich des Gesundheitswesens hat in Mazedonien etwa jeder arbeitslos Gemeldete, unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit, Anspruch auf kostenlose Krankenversicherung. Ähnlich gestaltet sich die Situation auch in den übrigen Staaten des Westbalkans. Aus meiner Sicht ist es für eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage, insbesondere der Roma-Minderheit, in den Balkanstaaten notwendig, die soziale, gesellschaftliche und politische Situation der Minderheiten vor Ort durch die Herkunftsstaaten selbst oder auch durch Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union nachhaltig zu verbessern. Die Balkanländer sollten hierzu von Deutschland auch weiterhin unterstützt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht verhehlen will ich aber auch, dass bei der Entscheidung, ob auch dieses Jahr ein Winterabschiebe
stopp für die Minderheiten aus den Westbalkanstaaten eingeführt wird, auch die angespannte Unterbringungssituation für Flüchtlinge in Thüringen eine Rolle gespielt hat. Die in Thüringen vorhandenen Unterbringungskapazitäten sind aufgrund des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen weitgehend ausgeschöpft. Bis Ende November 2013 sind in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg bereits 2.778 Personen registriert worden. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2012 lag die Zahl der Zugänge in der Landesaufnahmestelle gerade einmal bei 1.764 Personen. Dies stellt Thüringen, wie im Übrigen auch die anderen Länder, vor große Herausforderungen. Wie bereits im Vorjahr sind seit den Sommermonaten auch die Asylbewerberzahlen, insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, wieder stark angestiegen. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen einige Zahlen aus der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nennen. So hat sich bundesweit die Zahl der Asylantragsteller aus Serbien von Juni 2013 mit 525 Personen bis zum November dieses Jahres mit 1.769 Personen mehr als verdreifacht. Die Zahl der Asylantragsteller aus Mazedonien ist von Juni mit 421 Personen bis zum November auf 932 Personen gestiegen. Auch die Zahl der Asylerstantragsteller aus Bosnien-Herzegowina ist seit Juni mit 138 Personen auf 493 Personen im Oktober erheblich gestiegen. Im November befinden sich Serbien und Mazedonien an erster und dritter Stelle der Hauptherkunftsländer. Dazwischen befindet sich noch das stark vom Bürgerkrieg beeinträchtigte Syrien mit 1.461 Personen. Bei den Asylfolgeantragstellern belegen im November dieses Jahres Serbien mit 844 Personen, Mazedonien mit 425 Personen sowie Bosnien-Herzegowina mit 190 Personen die ersten drei Plätze aller Asylfolgeantragsteller. Bei einem Großteil der Asylbewerber aus den genannten Balkanländern handelt es sich eigenen Angaben im Asylverfahren zufolge um Angehörige der Minderheiten der Roma, Ashkali oder Ägypter. Allerdings werden diese in der Statistik des Ausländerregisters nicht als solche erfasst, da dort nur nach Herkunftsländern, nicht jedoch nach Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder ethnischen Minderheiten differenziert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ein Winterabschiebestopp würde die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen weiter verschärfen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Toleranz der Bevölkerung gegenüber ausländischen Flüchtlingen angesichts der Tatsache, dass die hier in Rede stehenden Personengruppen vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, zurückgeht. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für angezeigt, erneut Abschiebungen von Minderheiten in die Staaten der Balkanhalbinsel bis zum Frühjahr generell zurückzustellen. Ich möchte jedoch noch einmal nachdrücklich betonen, dass selbstverständlich jeder Abschiebung eine intensive Einzelfallprü
fung unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten und individuellen Umstände vorausgeht und eine Aufenthaltsbeendigung nur dann durchgeführt wird, wenn sie unvermeidbar ist und keine Abschiebungshindernisse vorliegen. Das belegen auch unsere Zahlen. So wurden etwa im gesamten Jahr 2013 ganze neun Personen aus dem Kosovo zurückgeführt. Das zeigt, dass wir nicht nur in den Wintermonaten, sondern über das ganze Jahr in unseren Ausländerbehörden mit großem Augenmaß handeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kämen jetzt zur Abstimmung, aber die Fraktion der SPD hat um eine Unterbrechung gebeten, um sich abzustimmen bezüglich der Abstimmung. Das ist möglich, das wissen Sie, nach § 41 Abs. 6. Die Abstimmungspause darf nicht mehr als 30 Minuten betragen. Sie haben 20 Minuten beantragt und die laufen ab jetzt. Das heißt, wir treffen uns 17.45 Uhr wieder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt 17.46 Uhr. Namens der CDU-Fraktion wurde nochmals eine Auszeit von 10 Minuten beantragt. Das heißt, dass wir um 17.56 Uhr mit der Sitzung fortfahren. 17.56 Uhr geht es weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort. Es gibt jetzt einen neuen Beratungsgegenstand. Nach § 64 - Änderungsanträge ist es möglich, dass Alternativanträge noch gestellt werden. „Änderungsanträge und Alternativanträge sind zulässig, so lange die Aussprache des Gegenstands, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen ist.“, heißt es in Absatz 5. „Sie müssen schriftlich abgefasst und sollen verteilt sein. Sofern sie noch nicht verteilt sind, können sie verlesen werden, es sei denn, dass ein Abgeordneter der Verlesung widerspricht.“ Ich würde den Alternativantrag, der mir soeben zugegangen ist, verlesen, wenn das auf Ihr Einverständnis trifft:
Alternativantrag der Fraktionen der CDU und SPD zur Drucksache 5/6862: „Die Landesregierung wird gebeten, alle Abschiebungen in die Staaten des Westbalkans für die Zeit vom 20. Dezember 2013 bis einschließlich 15. Januar 2014 auszusetzen. Hiervon ausgenommen sind Straftäter und deren Angehörige.“ So lautet der Antrag, der hier soeben noch eingegangen ist. Einen kleinen Augenblick.
Soll dieser Antrag noch begründet werden? Das ist nicht der Fall. Dann gibt es jetzt einen Geschäftsordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Dann gibt es jetzt eine Auszeit auf Antrag der Fraktion DIE LINKE und wir fahren mit der Sitzung fort um 18.13 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 18.13 Uhr. 18.13 Uhr wollten wir mit der Debatte fortfahren. Wir befinden uns nach wie vor in der Aussprache und es liegen jetzt weitere Redemeldungen vor. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordnete Sabine Berninger zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich habe mich gewundert, dass Sie nicht in der Lage oder willens waren, Ihren Alternativantrag, meine Damen und Herren der CDU- und der SPDFraktion, einzubringen. Aber als ich ihn dann noch einmal gelesen habe, konnte ich mir auch nicht vorstellen, wie man begründen will, was Sie da aufgeschrieben haben. Dieser Antrag folgt nicht inhaltlichen Argumenten, die hier in der Debatte vorgetragen wurden. Er ist lediglich eine Reaktion auf rassistische Äußerungen hier vom Pult aus. Das war der Anlass, warum der Antrag entsteht.
Genau das findet sich im Inhalt des Alternativantrags wieder. Sie beantragen einen sogenannten Weihnachtsfrieden bis zum 15. Januar. Das ist noch mitten im Winter. In den Balkanstaaten ist wenn ich mich richtig informiert habe - ein Kontinentalklima, da ist es kälter als hier. Und Sie wissen, dass Januar und Februar die härtesten Wintermonate sind, und genau dann wollen Sie Leute wieder hinschicken. Das ist zynisch, meine Damen und Herren.
Ihr Antrag ist auch deshalb abzulehnen, weil Sie Straftäter, die Sie nicht näher definieren, und deren Angehörige von diesem Abschiebestopp ausnehmen wollen. Das ist Sippenhaft, das lehnen wir ab, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Berninger. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Sie ist zurückgezogen? Gut! Die Wortmeldung ist zurückgezogen.
Dann liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor, wenn ich das richtig sehe. Wünscht die Landesregierung noch das Wort? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Und zwar stimmen wir zuerst ab über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6862. Hier wurde namentliche Abstimmung beantragt und ich bitte jetzt, die Stimmen einzusammeln.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen.
Es liegt das Ergebnis zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6862 vor. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 27 Abgeordnete, mit Nein 45, 6 haben sich enthalten (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der FDP, und auch hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte daher jetzt die Abgeordneten, ihre Stimme zum Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6927 abzugeben.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen.
So, meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 6927 vor. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 33 Abgeordnete, mit Nein 45 Abgeordnete (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Alternativantrag der FDP mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Es gibt einen Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Dann kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/7078 und ich darf Sie bitten, Ihre Stimme abzugeben.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Wir warten noch, keine Sorge. - Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich hiermit die Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt ein Abstimmungsergebnis vor zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/7078. Abgegeben wurden 78 Stimmen, mit Ja stimmten 45 Abgeordnete, mit Nein 33 (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit Mehrheit angenommen.
Der Abgeordnete Frank Weber hat darum gebeten, nach § 45 unserer Geschäftsordnung eine Erklärung zum Abstimmverhalten abzugeben. Sie haben 3 Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mein Abstimmungsverhalten wie folgt begründen: Dieser Alternativantrag, den meine Fraktionsspitze gegen den erbitterten Widerstand der Christunion hier im Hause durchgesetzt hat, wird auch vom Innenminister mitgetragen.
Er hat damit eine leider verbindlichere Wirkung als ein mehrheitlich angenommener Antrag der Opposition. Der zweite Grund ist, dieser Antrag unterscheidet nicht in Nationalitäten und nicht in Ethnien. Ein weiterer Grund dafür ist, dass dieser Antrag letztendlich weiter geht, als die in Baden-Württemberg durch einen grünen Ministerpräsidenten vertretene Landesregierung veranlasst hat. Herzlichen Dank.