Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau das ist unser Ansinnen, deswegen haben wir diesen Antrag hier eingebracht. Ich weiß, es ist ein sehr sensibles Thema, es ist auch ein Thema, was viele Gemüter erhitzt. Erst gestern hat dazu eine heftige Debatte im Landtag von Baden-Württemberg stattgefunden. Ich hoffe aber, dass wir uns

(Vizepräsidentin Hitzing)

dieser Thematik angemessen annehmen, dass wir sie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und auch an den Gleichstellungsausschuss verweisen und dass wir alle Menschen so annehmen, wie sie sind, dass wir Lebensrealitäten gerecht werden, auch in Thüringen und das selbstverständlich auch in der Schule. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Herr Abgeordneter Döring für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen haben mit ihrem Antrag auf einen wichtigen Aspekt der Thüringer Bildungspolitik aufmerksam gemacht, sie widmen sich mit ihrer Initiative der Frage, wie es uns gelingen kann, an den Bildungseinrichtungen Toleranz gegenüber der bestehenden Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Selbstverortungen nicht nur zu vermitteln und zu lernen, sondern auch tagtäglich zu leben. Ich denke, es ist jedem in diesem Hause klar, dass es bei einer derart sensiblen Thematik keine einfachen Antworten und keine parteipolitischen Reflexe geben kann. Die unterirdische Diskussion zum Bildungsplan in BadenWürttemberg - Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen - sollte uns hier besonders sensibel machen.

Meine Damen und Herren, deshalb werbe ich bei allen Fraktionen dafür, dass wir die Debatte heute nur als ersten Auftakt einer fachlichen Diskussionen sehen, die es im Bildungsausschuss gemeinsam mit dem TMBWK fortzusetzen und zu intensivieren gilt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit komme ich vom Grundsätzlichen zur Thematik des vorliegenden Antrags im engeren Sinne. Ich werde dabei nicht jeden einzelnen Punkt abarbeiten und bewerten, sondern mich auf einzelne Aspekte des Themas konzentrieren, die mir für die weitere Diskussion wichtig erscheinen. Lassen Sie mich daher zunächst etwas zu den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sagen. Wenn man sich die einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes anschaut, könnte man ohne Weiteres zu der Fehleinschätzung gelangen, dass es an unseren Schulen eigentlich keinerlei Probleme im Umgang mit non-normativen sexuellen Orientierungen geben dürfte. Der in § 2 formulierte gemeinsame Bildungs- und Erziehungsauftrag aller Thüringer Schulen stellt nämlich ganz explizit auf den Werte

kanon des Grundgesetzes und der Landesverfassung ab, das heißt auf das Diskriminierungsverbot einerseits und das allgemeine Toleranzgebot andererseits. „Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“, heißt es zudem ausdrücklich im Gesetzestext. An anderer Stelle des § 2 ist festgehalten: „Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln.“ Ebenso wird in § 47 des Schulgesetzes die Sexualerziehung als Teil der von den Schulen zu leistenden Gesamterziehung festgeschrieben. Dabei „sollen die Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit der Menschen vertraut machen“. Zudem wird den Pädagogen im Gesetzestext mitgegeben, bei Sexualerziehung Zurückhaltung zu wahren, Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten sowie jede einseitige Beeinflussung zu vermeiden. Die vom Staat gesetzlich-rechtlichen Normen sind also eindeutig. Dennoch sollten wir es uns nicht zu leicht machen und einfach nur auf die alles prägende Kraft von Gesetzesbestimmungen vertrauen.

Meine Damen und Herren, die Realität an den Schulen ist, und das wissen wir alle, weit komplexer. Schule ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Allgemeine Mentalitäten, milieuspezifische Vorurteile und individuelle Ablehnungshaltung finden sich daher im Schulalltag leider ebenso, wie wir sie an anderer Stelle und in anderen gesellschaftlichen Bereichen konstatieren müssen. Mir persönlich sind beispielsweise mehrere Kollegen bekannt, die nicht bereit sind, offen mit ihrer Homosexualität umzugehen, weil die Zurückweisung käme und sie Anfeindungen seitens ihrer Schüler, der Eltern und sogar anderen Pädagogen an ihren Schulen fürchten. Ich will das weiß Gott nicht verallgemeinern, was für eine Stadt X gilt, muss nicht zwangsläufig für die Gemeinde Y gelten und umgekehrt. Ich will diese Beispiele aber auch nicht einfach unter den Teppich kehren, sondern Ihnen verdeutlichen, dass wir im Schulalltag teilweise leider noch nicht dort angekommen sind, wo wir im Hinblick auf eine unhinterfragte Akzeptanz non-normativer sexueller Orientierung gerne wären.

Gesellschaftlich verankerte Abwehrhaltungen und Ausgrenzungstendenzen machen um den Sozialraum Schule leider keinen Bogen. Auch ein Blick auf die aktuelle Jugendsprache sollte uns eigentlich zu denken geben. Ich meine damit den inflationären und vor allem

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war zu unserer Zeit auch schon so.)

(Abg. Rothe-Beinlich)

abwertend gemeinten Gebrauch von Vokabeln wie „schwul“, „Schwuchtel“ oder „Lesbe“. Wenn ein Schüler seine Hausaufgaben doof findet, dann sind sie für ihn heutzutage oftmals „schwul“. Der Lehrer, der ihm zu streng erscheint, ist für ihn eine „Schwuchtel“, da sind ebenso strenge Kolleginnen eine „Kampflesbe“. Natürlich werden diese Begriffe in der Jugendsprache weitgehend sinnfrei verwendet; sind also ihrem eigentlichen sexuellen konnotierten Sinnzusammenhang entrissen. Dennoch sind sie eindeutig negativ besetzt und basieren auf einer stillschweigenden Grundannahme von Heterosexualität als Normfall und von Homosexualität als illegitimer Abweichung von der Norm.

Meine Damen und Herren, auch in dieser Hinsicht muss an der Schule also mehr passieren als bisher. Lehrerinnen und Lehrer dürfen sich nicht einfach wegducken, wenn ihre Schülerinnen und Schüler unreflektiert mit einem derartigen homophoben Vokabular hantieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier braucht es verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung sowie eine aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Schülerschaft. Toleranz darf man nicht nur abstrakt lehren, es gilt sie auch im Schulalltag ganz konkret zu leben.

Meine Damen und Herren, auch Positives möchte ich natürlich nicht unterschlagen. So sind wir bei den Thüringer Lehrplänen im Hinblick auf eine Vermittlung von Akzeptanz und Toleranz gegenüber der Vielfalt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Selbstverortung in den letzten Jahren deutlich vorangekommen. So heißt es im aktuellen Lehrplan Biologie in den Klassenstufen 7 und 8 der weiterführenden Schulen unter dem Stichwort Sach- und Methodenkompetenz, der Schüler kann Bi-, Hetero, Homo-, Inter- und Transsexualität als sexuelle Ausrichtungen beschreiben. Und im Hinblick auf die zu erlangenden Selbst- und Sozialkompetenzen ist als Zielsetzung festgeschrieben, dass die Schüler Bi-, Hetero-, Homo-, Inter- und Transsexualität als gleichwertige sexuelle Ausrichtung kennzeichnen. Ähnliche Formulierungen zum Thema finden Sie auch im neuen Lehrplan Ethik für die Klassenstufen 7 und 8 der weiterführenden Schulen.

Für mich ist das ein erheblicher Fortschritt. Ich erinnere mich nur allzu gut an eine denkwürdige Sitzung im Bildungsausschuss zu Beginn der Legislaturperiode. Seinerzeit haben wir uns ebenfalls auf Antrag der Grünen, Frau Rothe-Beinlich hat es vorhin gesagt, mit dem Thema Homosexualität im Schulalltag und Unterricht beschäftigt. Dabei mussten wir Ausschussmitglieder konsterniert feststellen, dass Homosexualität zwar in den Lehrplänen der weiterführenden Schulen durchaus eine Rolle spiele, das allerdings fast durchweg im fragwürdigem Zusammenhang mit den Themen Geschlechtskrankheiten und Aids. Im Grunde wurde Homose

xualität so auf ein gesundheitlich risikobehaftetes und damit letztlich fragwürdiges Sexualverhalten reduziert. Dass derartige Simplifizierungen hart am Rande wirklich homophoben Klischees liegen und in modernen Lehrplänen nichts zu suchen haben, leuchtet sicherlich jedem hier ein. Eine ganze Reihe von Ausschussmitgliedern hat das damals zu Recht auch so benannt.

Meine Damen und Herren, positiv ist für mich auch, dass es inzwischen in Abstimmung mit dem ThILLM regelmäßige Multiplikatorenschulungen der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. zu Fragen der Sexualpädagogik gibt. Dabei wird selbstverständlich auch das Thema sexuelle Vielfalt behandelt. Teilnehmer dieser Fortbildung sind nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesundheitsämter sowie der Schwangerschaftsberatungsstellen. Das ist deshalb wichtig, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen als außerschulische Partner ebenfalls im schulischen Kontext arbeiten und die Schulen bei der Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags fachlich unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist bei den von mir gewählten Beispielen deutlich geworden, dass es eine einerseits durchaus positive Entwicklung beim Umgang mit non-normativen sexuellen Orientierungen im Schulbereich gibt, dass wir andererseits aber auch noch nicht dort angekommen sind, wohin wir im Hinblick auf eine unhinterfragte Akzeptanz und Toleranz letztendlich gelangen wollen.

Daher sollten wir im Bildungsausschuss gemeinsam mit dem Ministerium darüber beraten, wo noch konkreter Verbesserungsbedarf besteht und welche Lösungsansätze es umzusetzen gilt. Dass es dabei und dafür tatsächlich eines eigenen Landesprogramms bedarf, wie von den Grünen gefordert, erschließt sich mir derzeit noch nicht. Aber auch über diesen Punkt sollten wir uns in Ruhe an anderer Stelle weiter austauschen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Möller von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund, meine sehr verehrten Gäste und Interessenten draußen an den Computern! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behandelt

(Abg. Döring)

ein Thema, welches in der jetzigen Zeit besonders wichtig ist. Denn schaut man auf die aktuelle Situation in Russland - und nicht nur da -, wird deutlich, wie weit Angst vor sexueller „Andersartigkeit“ getrieben werden kann. Die offen ausgelebte Homophobie ist seit Wochen Thema in den Nachrichten.

Unsere Kinder und Jugendlichen verfolgen diese und werden mit einem Weltbild konfrontiert, welches zu Recht Fragen aufwirft und welches zu Recht thematisiert werden muss. Hier muss Aufklärung stattfinden, in der Familie und erst recht in der Schule. Andere Beispiele sind von hier vorn bereits genannt worden, inwieweit Homophobie den Alltag prägt und inwieweit Homophobie letzten Endes auf Unkenntnis und Unsachlichkeit zurückzuführen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sexualerziehung ist in Thüringen in § 47 des Schulgesetzes festgeschrieben. Dort ist in Absatz 4 des Paragrafen zu lesen, ich zitiere: „Durch die Sexualerziehung [...] sollen die Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtigkeit des Menschen vertraut machen.“ Ferner wird dort geschrieben: „Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten“. Soweit der Text. Ein sehr grob gefasster Text. Allerdings sollten Lehrinhalte auch nicht bis ins kleinste Detail in Gesetzestexten verfasst werden. Darauf wurde bereits hingewiesen.

Wenn man sich allerdings die Lehrpläne in den jeweiligen Klassenstufen und Schularten etwas genauer anschaut - und dabei hilft uns die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/6916 -, ist weiterhin zu hinterfragen, inwieweit diese Problematik im Detail wirklich besprochen und Gegenstand von Unterricht ist. Es ist an dieser Stelle bereits auf das Interview heute in der „Osterländer Volkszeitung“ aufmerksam gemacht worden. Da wird von Maximilian Prötzel festgestellt, dass Homosexualität an den Schulen ein Tabuthema ist. Im Gegenteil, Begriffe sind hier ebenfalls genannt worden, die als Schimpfwörter verwendet werden. Er sieht im Wesentlichen die Ursache darin, dass homophobe Äußerungen die Ursache in purer Unwissenheit und Unkenntnis haben. Auch er geht in diesem Interview - und das wurde hier bereits genannt - im Konkreten darauf ein.

Wir müssen an dieser Stelle nicht das Fahrrad neu erfinden. Ich habe hier in der Hand eine Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg vom Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit der AndersARTiG AG - LesBiSchwules Aktionsbündnis Land Brandenburg e.V. Überschrieben ist diese Handreichung mit „Schule unterm Regenbogen“. Es geht um HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Un

terricht an den Schulen im Land Brandenburg. Ausgehend von einer Sachanalyse über die Beschreibung methodisch-didaktischer Hinweise bis hin zu Unterrichtsvorschlägen und Kontaktadressen, um weiterführende Informationen in entsprechende schulische Arbeit einfließen zu lassen, werden hier genannt. Andere sind also durchaus schon weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen hat sich im Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung dazu bekannt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Auf der Gedenkveranstaltung des Landes Thüringen am 23. Juni vergangenen Jahres für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus unterstrich die Ministerpräsidentin die Position mit den Worten, ich zitiere: „Wir leben in einem Land, das nicht mehr nach der Herkunft oder nach der Neigung urteilt. Wir sind frei, sei es in Fragen der Religion oder der Sexualität.“, so weit die Ministerpräsidentin. Das bedeutet aber auch, dass eine Bewusstseinsbildung stattfinden muss. Dies sollte nicht auf vorgefertigten Rollenbildern fußen, sondern sich an der Lebenswirklichkeit orientieren. In diesem Interview, was heute schon mehrmals angesprochen wurde, wird auch darauf verwiesen, wie man diesen Weg gehen könnte. Mit einer entsprechenden Erweiterung der Lerninhalte in den Thüringer Lehrplänen wird man einmal der Lebenswirklichkeit gerecht, die somit dann auch im Unterricht weiter ankommen könnte, und man würde mit diesen Erweiterungen dieser Lerninhalte auch eine Möglichkeit anbieten, konstruktiv und sachlich die Auseinandersetzung zu diesem Thema zu führen. Zurückdrängen von Homophobie geht nur, wenn man Angst und Unwissenheit zu diesem Thema beseitigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Anliegen dieses Antrags und beantragen ebenfalls Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Homosexualität hat in Deutschland in den letzten Jahren in weiten Teilen der Gesellschaft sein Stigma verloren. Es ist längst kein unüberwindbares Hindernis mehr, um beispielsweise höchste Positionen in Wirtschaft oder auch Politik zu erreichen, auch wenn der oder die Homosexuelle dar

(Abg. Möller)

aus kein Geheimnis macht, und ich halte das für eine Errungenschaft der freiheitlichen Gesellschaft.

(Beifall FDP)

Allerdings so zu tun, als würden Homosexuelle aufgrund ihrer Sexualität auf gar keine oder keinerlei Reserviertheit oder Ablehnung stoßen, das wäre auch unehrlich und das gilt umso mehr für die weiteren Gruppen, die mittlerweile häufig unter dem englischen Akronym LGBT, die Grünen haben in der Begründung die erweiterte deutsche Variante LSBTI benutzt, zusammengefasst werden. Für heranwachsende Betroffene ist das ganz sicher ein besonderes Problem. Die Ausbildung ihrer Persönlichkeit ist mit genügend Unsicherheiten verbunden, sie suchen ihren Platz in der Gesellschaft, im Leben und in ihrem unmittelbaren Umfeld. Und es ist ganz sicher keine Neuigkeit, Herr Kollege Döring ist darauf eingegangen, dass Jugendliche nicht selten die Angewohnheit haben, ihre Mitschüler aus verschiedenen Gründen zu hänseln, sie mit schlechten Worten zu versehen, so will ich es einmal sagen. Die Gründe sind sehr unterschiedlich, der eine ist zu dick, der andere ist zu groß, der dritte hat zu große Füße oder eben auch, er ist vielleicht sexuell anders orientiert. So weit, so gut, das ist der Alltag in Schulen, das muss ich Ihnen leider so sagen, Herr Döring hat auch darauf abgestellt. Die Schimpfworte verändern sich im Laufe der Zeit, vielleicht waren es vor 20 Jahren noch vorrangig die „dummen Schweine“, heute sind es eben „du Schwuler“ oder was Sie da eben auch angeführt haben. Das werden wir nicht verändern, daran glaube ich nicht, weil Jugendliche und Kinder so sind,

(Beifall FDP)

weil sie sich zuweilen beschimpfen und gegenseitig hänseln und sich sicherlich nicht immer nur freundlich gegenüberstehen. Sie glauben, so verstehe ich zumindest Ihren Antrag, man könnte die Vorbehalte gegen einzelne Gruppen von Jugendlichen mit Lehrerbildung und mit Verankerung im Bildungsplan wegschulen. Das ist nach meiner Auffassung ein sehr optimistischer Wunsch, gelinde gesprochen. Trotz alledem denke ich, dass Ihr Antrag an manchen Stellen sogar zu kurz greift. Meine Frage ist, wie gelingt es uns eigentlich besser, auch in der Schule mehr bürgerliche Werte zu vermitteln und zu verankern, wie zum Beispiel Toleranz, Akzeptanz, Achtung und Respekt vor dem Mitmenschen und dem Mitschüler. Das sind Werte, die für alle Menschen zutreffen, egal, welcher Couleur und in welcher Art und Weise sie leben.

(Beifall FDP)

Worauf es ankommt, ist deshalb unserer Meinung nach, dass es wichtig ist, dass Pädagoginnen und Pädagogen natürlich auch mit Handwerkszeug ausgerüstet sind, wie gehe ich eigentlich mit Schülern

um, die andere Kinder diskriminieren oder mobben, lassen Sie mich das mal so ausdrücken, oder die diskriminiert oder gemobbt werden. Das sind Dinge, die müssen junge Lehrerinnen und Lehrer oftmals selbst im Selbstversuch erlernen in der praktischen Arbeit, weil sie darauf nicht besonders gut vorbereitet worden sind. Es ist immer wieder der Umgang mit den Schülern und das Arbeiten in der Schule selbst, das praktische Arbeiten, das manches Mal die Pädagoginnen und Pädagogen tatsächlich vor große Schwierigkeiten stellt. Da wird allerdings auch in Thüringen natürlich einiges getan, auch im Hinblick auf die unterschiedliche Geschlechtlichkeit, und wir haben von Herrn Döring, ich hätte das sonst auch zitiert, noch einmal gehört, was sagt eigentlich das Schulgesetz zum Thema Sexualerziehung. Da steht eben auch explizit drin, Sexualerziehung ist erstens wichtig und zweitens ist es aber auch wichtig, die angemessen durchzuführen, also auch entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler.

(Beifall FDP)