Wie bewertet die Landesregierung die regelmäßig auf Thüringer Bahnhöfen stattfindenden Kontrollen von Menschen mit anderer Hautfarbe durch Polizeibeamte?
Die Zuständigkeit für polizeiliche Kontrollen an Bahnhöfen liegt bei der Bundespolizei. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, das zu bewerten.
Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7154.
Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 einen Gesetzentwurf beschlossen und an den Bundestag übermittelt, der die Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge mit laufenden Asylverfahren und Geduldete vorsieht. Nach derzeitiger Rechtslage haben diese Personengruppen noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Für Flüchtlinge mit laufenden Asylverfahren und Geduldete ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
2. Wie bewertet die Landesregierung die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Integrationskurse für die oben genannten Personengruppen zu öffnen?
3. Wie gedenkt die Landesregierung die Regelung nach Inkrafttreten des Gesetzes in Thüringen umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich in der Abstimmung des Gesetzentwurfs im Bundesrat der Stimme enthalten.
Zu Frage 2: Die Landesregierung spricht sich dafür aus, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Ausländerinnen und Ausländern mit einem Aufenthaltstitel aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen des Bundes zu gewähren. Ebenso erachtet es die Landesregierung für angezeigt, Asylbewerbern und Geduldeten den Zugang zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse des Bundes zu eröffnen. Hierfür hat sich auch die Integrationsministerkonferenz am 21. März 2013 einstimmig ausgesprochen. Ein im genannten Gesetzentwurf für diesen Personenkreis vorgesehener Zugang zu allen Bestandteilen des Integrationskurses wird in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz als zu weitgehend angesehen.
Zu Frage 3: Die Frage ist hypothetisch, da der Gesetzentwurf des Bundesrates bislang noch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Fall einer Verabschiedung wäre das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für den Vollzug zuständig.
Zu Frage 4: Für Asylbegehrende im laufenden Asylverfahren werden in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg seit September 2013 Erstorientierungskurse durchgeführt. Ziel ist es, sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Erwachsenen in der Landesaufnahmestelle auf das Leben in Deutschland und insbesondere auf das Bildungssystem in Thüringen vorzubereiten und diese bereits mit einigen wichtigen Grundlagen der deutschen Sprache vertraut zu machen. Darüber hinaus enthalten die vom Thüringer Innenministerium geförderten Integrationsprojekte zum Teil auch eine sprachliche Förderung der genannten Personengruppe.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage bezieht sich auf die Antwort auf Frage 1. Warum hat sich die Landesregierung konkret enthalten?
Die zweite Frage bezieht sich auf die Antwort auf Frage 4. Habe ich richtig verstanden, dass es ausschließlich in Eisenberg das entsprechende Erstorientierungsangebot in Form von Kursen gibt und wenn ja, wie viele Menschen, Frauen, Männer und Kinder, haben seit September an diesen teilgenommen?
Die zweite Frage kann ich Ihnen zahlenmäßig nicht beantworten, aber das Angebot richtet sich an alle, die da sind. Und alle haben die Möglichkeit, daran teilzunehmen.
Zu Frage 1 habe ich eben auch schon geantwortet, der Gesetzentwurf ist durchaus in seiner Motivation weitgehend positiv zu bewerten, aber er schießt etwas über das Ziel hinaus und geht auch über den Beschluss der Integrationsministerkonferenz hinaus. Das war der Grund, weshalb die Landesregierung sich für eine Enthaltung entschieden hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Rieder, mich würde interessieren, die von Ihnen genannten Erstorientierungskurse in Eisenberg, von wem und mit welchem Umfang die angeboten werden.
Die Leistungen sind ausgeschrieben worden. Sie werden vom Institut für interkulturelle Zusammenarbeit durchgeführt. Das Institut hat eine Kraft abgestellt, die, ich glaube, an vier Tagen in der Woche dort Angebote macht, sowohl für die Kinder als auch für die Erwachsenen. Hintergrund ist vor allem, dass eine Menge Asylbewerber da sind, die eine unzutreffende Vorstellung von unserem Schulsystem haben. Dort soll es eine erste Vorbereitung geben.
Frau Berninger, Sie können gern an das Mikrofon, Sie haben noch eine Frage offen. Sie sind die Fragestellerin und haben erst eine Frage. Aber es gibt noch eine Nachfrage und keiner meldet sich, also wir kommen immer wieder auf zwei. Frau Berninger, bitte.
Ich bin die Zweite aus dem Haus. Aber es ist gar keine Nachfrage, ich will nur darauf drängen, dass meine Frage beantwortet wird. Ich fragte nicht nach der Arbeitszeit der Kraft dieses Trägers, sondern nach dem Umfang der Kurse.
Dann bitte auch wieder die Zahlen an die Landtagsverwaltung, dass sie allen Abgeordneten zur Kenntnis gelangen. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7157.
In der Kabinettsvorlage vom 6. Dezember 2013 „Bericht zum Stand der Sofort- und Wiederaufbauhilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden im Mai/Juni im Freistaat Thüringen“ wurde deutlich gemacht, dass sich die Thüringer Landesregierung für die Möglichkeit der Förderung der Mehrwertsteuer sowie für die zügige Notifizierungsgenehmigung der EU-Kommission für das „Aufbauhilfeprogramm Hochwasser 2013“ einsetzen möchte. Außerdem entschied sich die Landesregierung, Eigenleistungen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nicht anzuerkennen. Eine Prüfung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ergab jedoch die Förderunschädlichkeit der Anerkennung von Eigenleistungen von Unternehmen, wenn sie sich auf die Herstellung aktivierungsfähi
ger Investitionsgüter beziehen und in der Unternehmensbilanz als Herstellungskosten aktiviert werden.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Notifizierungsgenehmigungen der EU-Kommission für die Richtlinien zur Wiederaufbauhilfe für die gewerbliche Wirtschaft und für die ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden?
3. Erkennt die Landesregierung infolge des Prüfergebnisses des TMWAT förderunschädliche Eigenleistungen inzwischen an?
Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.