Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung ist ein Landesgesetz zur Korruptionsbekämpfung nicht erforderlich.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Mich würde interessieren: Habe ich Sie richtig verstanden, dass eine Überarbeitung derzeit vorgenommen wird und dass damit die Äußerungen des Chefs der Staatskanzlei auf meine Anfrage vom Januar unrichtig waren?

Die Äußerungen des Chefs der Staatskanzlei waren deswegen richtig, weil er in seiner Antwort auf eine Mündliche Anfrage eine Stellungnahme des Innenministers bestätigt hat. Hier geht es aber um die Richtlinie und die Richtlinie, die wir zurzeit schon haben, wird überarbeitet und dieser Prozess der Überarbeitung ist gerade in Gang.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache - nein, ich bin falsch, Entschuldigung. Herr Adams, Sie sind als Nächster dran, und zwar mit Ihrer Drucksache 5/7324, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Abg. Korschewsky)

Rekultivierung von Kalihalden: Rechtliche Auseinandersetzungen

Die Rekultivierung der Thüringer Kalihalden erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen überwiegend mit Abfallstoffen. In den vergangenen Jahren wurden für die Abdeckung auch gipshaltige Abfälle und REAGipse intensiv genutzt. Diese Praxis wurde durch einen Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 26. November 2010 untersagt. Der Erlass wurde für die Haldenbetreiber im Zuge der Genehmigung neuer Betriebsplanzulassungen wirksam. Alle Betreiber haben Klagen gegen die erteilten Betriebsplanverlängerungen eingereicht, sämtliche Eilanträge sowie Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht wurden abgewiesen. Der Betreiber der Halde Roßleben hat seine Klage inzwischen zurückgenommen, über die übrigen Klagen wurde seit 2011 nicht entschieden. Auch gegen die neuen Betriebsplanzulassungen vom Juli 2013 haben alle Betreiber Widerspruch erhoben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Mengen gipshaltiger Abfälle wurden im Jahr 2004 aufgebracht (bitte gegliedert nach Stand- orten)?

2. Wonach bemaß sich laut Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 3568 in Drucksache 5/7143 die „deutliche Erhöhung“ des Anteils an „Gipsabfällen in Bezug zu den insgesamt angenommenen Abfällen“, welche für die Halden Menteroda und Roßleben zur Anordnung des Sofortvollzugs durch das Thüringer Landesbergamt führten, und wie wurde dies begründet?

3. Wurden aufgrund der Annahme gipshaltiger Abfälle, welche nach dem Eintritt der Wirksamkeit des angeordneten Sofortvollzugs zum 15. Dezember 2011 erfolgte, gegen einen der Betreiber rechtliche Schritte eingeleitet, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, welche Gründe waren hierfür maßgeblich?

4. Wurde über die von den Betreibern gegen die Betriebsplanzulassungen vom Juli 2013 erhobenen Widersprüche bereits entschieden, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und welche Gründe waren hierfür maßgeblich?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Richwien, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident, für den Versuch, aber Herr Adams hat aufgepasst. Die Mündliche Anfrage

des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Im Jahr 2004 wurden an den einzelnen Standorten folgende Mengen gipshaltiger Abfälle im Rahmen der Kalihaldenabdeckung verwertet: Bleicherode 1.209,23 Tonnen; Sollstedt 10.298 Tonnen; Sondershausen 3.230,46 Tonnen; Menteroda 36.010,71 Tonnen; Roßleben 1.687,98 Tonnen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im Jahr 2011 war an beiden Standorten eine Zunahme des Anteils gipshaltiger Abfälle an der Gesamtmenge der zur Verwertung angenommenen Abfälle festzustellen. Betrug dieser Anteil bis zur ersten Hälfte des Jahres 2011, wie an den übrigen Standorten auch, maximal 10 Prozent, so stieg er im Oktober desselben Jahres an den Standorten Menteroda und Roßleben bereits auf etwa 20 Prozent, bezogen auf die Monatsmenge, was das Thüringer Landesbergamt zur Anordnung des Sofortvollzugs des Teilwiderrufs der Zulassung der Verwertung von gipshaltigen Abfällen für beide Standorte veranlasste.

Zu Ihrer dritten Frage: Nein, denn nach dem 15. Dezember 2011 wurden keine nennenswerten Mengen gipshaltiger Abfälle mehr angenommen.

Zu Ihrer Frage 4: Für die Halden Bleicherode, Menteroda, Roßleben und Sondershausen wurde über die Widersprüche entschieden. Den Widersprüchen konnte teilweise abgeholfen werden, teilweise wurden sie zurückgewiesen. Im Fall der Halde Roßleben ist bereits eine Klage gegen die Zurückweisung des Widerspruchs anhängig. In den anderen drei Fällen läuft die Frist zur Erhebung einer Klage noch. Das Widerspruchsverfahren im Fall der Halde Sollstedt läuft noch. Maßgeblicher Grund dafür ist, dass dieses Widerspruchsverfahren das letzte in der Reihe der Widerspruchsverfahren ist.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie sind darauf eingegangen, dass in einigen Bereichen den Anliegen derjenigen, die Widersprüche erhoben haben, gefolgt wurde. Können Sie einschätzen, ob das dann reicht, um die wirtschaftliche Betreibung der Haldenrekultivierung fortzuführen? Das war der Grund, den die Haldenbetreiber auch für die Widersprüche genannt hatten, dass sie gesagt haben, das geht dann wirtschaftlich nicht mehr. Das wäre die erste Frage. Die zweite Frage: In welchen Bereichen wurde denn dem Anliegen der Widersprechenden gefolgt?

(Abg. Adams)

Zur zweiten Frage: Dies liegt mir jetzt nicht vor, weil das unterschiedliche Standorte sind. Hier müsste ich zuarbeiten, in welchen dem gefolgt wurde. Die Widerspruchsverfahren habe ich jetzt nicht eingesehen.

Zu der ersten Frage, da muss man aufpassen: Jeder Standort hat seine eigene wirtschaftliche Lage. Das heißt also, es gibt Standorte, die kommen ohne diese gipshaltigen Stoffe aus. Dann gibt es welche, die natürlich daran interessiert sind, weiterhin gipshaltige Stoffe auf die Halde zu bekommen. Man kann nicht pauschal sagen, wo liegt der wirtschaftliche Faktor und wo ist der gegeben.

Es gibt noch eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass wir schon öfter nach den Mengen, es war jetzt das dritte Mal, nachgefragt haben. Wir haben heute danach gefragt, weil uns Zahlenunterschiede aufgefallen waren. Deshalb würde ich jetzt gern noch einmal fragen, im September 2011 hatte uns Minister Reinholz gesagt, dass in den Jahren 2000 bis 2004 die abzulagernden Gipsmengen außerordentlich gering oder vernachlässigbar waren. Mit der Antwort, die Sie uns heute gegeben haben, stellt sich dar, dass eigentlich im Jahr 2004 die Mengen noch viel höher waren. Wir verstehen nicht, wie es zu der Aussage kam. Können Sie erläutern, wie es dazu gekommen ist?

Ich würde die Zahlen noch einmal vergleichen, Herr Adams. Ich werde mir die Zahlen bis 2004 noch einmal kommen lassen. Aber die Frage von Ihnen war: im Jahr 2004. Die Zahlen müsste man miteinander vergleichen und ich werde Ihnen die Werte nachreichen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich würde an dieser Stelle gern noch daran erinnern, dass alles, was nachgereicht wird, an alle Abgeordneten nachgereicht werden muss. Wir machen jetzt weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7325, vorgetragen von Frau Sparmberg.

Risikomanagement der Thüringer Aufbaubank

Die Thüringer Energie AG (TEAG) hat im Jahr 2013 ca. 100 Mio. € Gewinn erst an die Thüga AG, dann entsprechend der Mehrheitsverhältnisse 60 Prozent an den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) und knapp 40 Prozent an die Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) ausgeschüttet. Der ursprüngliche Finanzplan (Präsentation zur Gründung der KET) sah vor, dass alle KEBT-Gemeinden zu KET-Gemeinden umgewandelt werden. Knapp 40 Prozent der Gemeinden folgten diesem Weg nicht. Die 40 Prozent Dividenden der KEBT fehlen daher zur Schuldentilgung - das sind 20 Mio. €, denn die KEBT finanzierte unter anderem den Aktienrückkauf der KEBT-Aktien an den KET gedeckelt in Höhe von 20 Mio. €. Demnach standen diese 20 Mio. € der KEBT nicht wie im Finanzierungskonzept vorgesehen zur Schuldentilgung zur Verfügung.

Die Rechtsaufsicht über die Thüringer Aufbaubank (TAB) liegt beim Thüringer Finanzministerium.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Finanzierungskonzept bzw. Risikomanagement der TAB als Kreditgeber der TEAG, und zwar das ursprüngliche sowie das sich nun ergebende Finanzierungskonzept?

2. Hatte die Landesregierung davon Kenntnis, dass es bereits im ersten Jahr zu einer Abweichung vom Finanzierungsplan in Höhe von 20 Mio. € kommt?

3. In welchen Abständen wird die Landesregierung als Gewährträger der TAB über den Verlauf des Kreditengagements der TEAG unterrichtet?

4. Welche weiteren Abweichungen vom Finanzplan sind der Landesregierung mit welchen Auswirkungen bekannt?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Finanzministerium, Herr Diedrichs, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Losgelöst vom gefragten Einzelfall kann generell abstrakt mitgeteilt werden, dass die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements der TAB vom Vorstand verantwortet und durch den Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan überwacht wird. Darüber hinaus muss der Abschlussprüfer jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Erfüllung der Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement prüfen. Die Landesregierung verfügt über keine Anhaltspunkte, dass

das Risikomanagementsystem der TAB die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen würde. In Bezug auf den angefragten Einzelfall liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die TAB Kreditgeberin der TEAG wäre. Unabhängig davon werden einzelne Finanzierungskonzepte vom Vorstand und gegebenenfalls vom Verwaltungsrat der TAB bewertet. Der Freistaat selbst ist auf die Ausübung der Rechtsaufsicht beschränkt.

Zu Frage 2: Wie bereits ausgeführt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die TAB Kreditgeberin der TEAG wäre. Daher kann auch zu angeblichen Abweichungen vom Finanzierungsplan keine Auskunft erteilt werden.

Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, hat die Landesregierung keine Erkenntnisse bezüglich eines Kreditverhältnisses zwischen der TAB und der TEAG. Generell abstrakt kann jedoch mitgeteilt werden, dass grundsätzlich keine anlasslose regelmäßige Unterrichtung über den Verlauf einzelner Kreditengagements an den Gewährträger erfolgt. Die regelmäßige vierteljährliche Berichterstattung des TABVorstands beschäftigt sich mit dem allgemeinen Geschäftsverlauf und der allgemeinen Risikoentwicklung. Über einzelne tatsächlich bestehende Kreditengagements würde nur dann berichtet, wenn es dabei zu erheblichen Fehlentwicklungen gekommen wäre und dies die Ertragslage der Bank maßgeblich beeinträchtigen würde.

Zu Frage 4: Auf die Beantwortung zu Frage 2 wird verwiesen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7326.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Mobilitätspakt für Thüringen

Im Jahr 2011 hat der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit Vertretern der Thüringer Wirtschaft den Mobilitätspakt für den Freistaat Thüringen unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung war der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur im Freistaat, ein jährlicher Investitions- und Mobilitätsbericht sowie die Gründung eines Beirates.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches sind die zu den Themengebieten Bauen, Infrastruktur und Mobilität des Mobilitätspaktes für Thüringen von den Vertretern der Wirtschaft aufgeworfenen Fragestellungen?