Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Zu Punkt 3, dem umfassenden Konzept zur Förderung der Thüringer Innovationskultur: Die Forderung nach Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Förderung der Thüringer Innovationskultur, welches meines Erachtens politikfeldübergreifend ganzheitlich, interdisziplinär und nachhaltig sein müsste, ist zweifelsfrei ein sehr beachtliches Ziel, denn wir alle wissen, dass Innovation alle gesell

schaftlichen Lebensbereiche - von Wirtschaft über Bildung und Wissenschaft, Land- und Forstwirtschaft, Medienwirtschaft, Soziales und Gesundheit, Bau, Infrastruktur und Verkehr, Sicherheit und Ordnung, Justiz und vieles andere mehr - betrifft und höchst bedeutend ist.

(Beifall CDU)

Zudem ist Innovation in unserer globalisierten Welt unter Wettbewerbsgesichtspunkten existenziell und so komme ich zum Problem: Ich frage mich, wer könnte das ganze von mir genannte Spektrum unserer gesellschaftsrelevanten Innovationsansprüche in einem umfassenden Konzept qualifiziert und fundiert erstellen, und dieses kurzfristig auf der Basis der bis zum 1. Juli geforderten Evaluation? Für mich steht zumindest fest, dass die Erarbeitung dieses geforderten anspruchsvollen, umfassenden Konzepts - meines Erachtens notwendigerweise auch interdisziplinären, ganzheitlichen und nachhaltigen Konzepts - so kurzfristig nicht leistbar ist. Zugegebenermaßen, meine Damen, meine Herren, gibt es über Innovationsförderung und Innovationspolitik und natürlich auch Innovationskultur in Thüringen bereits zahlreiche Abhandlungen, Broschüren, Konzepte, Operationelle Programme mit Stärken- und Schwächenanalysen sowie innovativen Prioritätsachsen, das EU-Programm „Horizont 2020“ und vieles mehr, allerdings eher fach- und ressortbezogen oder in der Regel auch weniger tiefgründig, auf keinen Fall aber umfassend wie gefordert.

Ich, meine Damen, meine Herren, möchte vielmehr auf die Europa-2020-Strategie verweisen. In dem vierten der fünf Kernziele heißt es dort: 3 Prozent des BIP sollen für Forschung und Entwicklung aufgewandt werden. Wir haben in Thüringen diese 3 Prozent aktuell noch nicht erreicht. Wir liegen gegenwärtig knapp über 2 Prozent. Deshalb, meine Damen, meine Herren, sollten wir uns primär darauf verständigen, dass wir dieses Ziel selbstverständlich auch mit Bundes- und EU-Mitteln so früh wie möglich erreichen, und das möglichst vor 2020.

(Beifall CDU)

Eine derartige frühzeitige Umsetzung dieses für Thüringen maßgeblichen Zieles macht uns global, international und national wettbewerbsfähiger und ist positiv für unser Land. Deshalb sage ich zu dem Ziel „Innovationskraft in Thüringen stärken“ eindeutig Ja, unbedingt, und auch Ja zu 3 Prozent des BIP für Forschung, Entwicklung und Innovation, und dieses so schnell wie möglich.

Abschließend, meine Damen, meine Herren, einen Gesichtspunkt sollte ich noch erwähnen: Wie wir alle wissen, neigt sich die 5. Legislaturperiode dem Ende zu. Der Antrag zielt jedoch auf die künftige Innovationspolitik unseres Freistaats und künftige Legislaturperiode ab. Unter Berücksichtigung des gel

tenden Diskontinuitätsgrundsatzes und der damit nicht vorhandenen Bindungswirkung für die nächste Wahlperiode - vergleiche Artikel 48 Thüringer Verfassung und die entsprechende Kommentierung wäre eine Antragstellung am Anfang dieser Legislaturperiode sicher besser gewesen. Da aber die neue, die 6. Legislaturperiode auch nicht mehr fern ist, sind wir uns sicher, dass sich das neue Parlament aufgrund der Bedeutung der Innovationskultur für unser Land mit sehr großer Wahrscheinlichkeit erneut intensiv mit der Thematik auseinandersetzen wird.

Aus den genannten Gründen plädiere ich im Namen meiner Fraktion für eine Ablehnung des Antrags. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Hausold das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon erwähnt worden, das Thema, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist ohne Zweifel, wer wollte das bestreiten, ein wichtiges Thema in der Gesellschaft, insgesamt für unser Land. Es hat sehr viele Facetten, die sich, von Bildung begonnen über Forschung bis hin letztendlich auch zu vielen wirtschaftlichen Fragen, ziehen. Natürlich - und da kann ich bei meinem Vorredner anschließen -, ich will das mal so formulieren, an und für sich wäre es eine Große Anfrage gewesen bei dem Stoff, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgelegt hat. Der Minister hat auch recht umfänglich geantwortet. Ich kann natürlich trotzdem verstehen, dass die Fraktion diesen Antrag eingebracht hat, weil, ich glaube, es ist eben trotz des Endes der Legislaturperiode nach wie vor wichtig, diese Themen aktuell hier im Haus zu besprechen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das kann ich auch der Koalition nicht ersparen zu sagen, wir hätten das auch schon bei anderen Gelegenheiten tiefgründiger tun können. Auch meine Fraktion hat hier mehrfach dazu Anträge vorgelegt. Es gibt einen, der schon seit eineinhalb Jahren im Grunde genommen geparkt ist im Wissenschaftsausschuss und der sich auch mit diesen Fragen befasst. Bei all den Fortschritten, die der Minister hier sicherlich zum Teil auch zu Recht deutlich gemacht hat, muss ich natürlich trotzdem einige Punkte anmerken, dass wir eben genügend Gründe haben, diese Fragen auch aus kritischer Sicht zu betrachten. Denn wenn wir mal zur Situation zu den ge

nannten Themen gehen, dann muss ich sagen, gibt es im Wesentlichen zwei Fragen, die sich schon bei Forschung und Innovation und Technologieentwicklung - die hängen immer zusammen - stellen, aus politischer Sicht. Das eine ist trotz aller anderen Beteuerungen letztlich ein Schrumpfen der finanziellen Mittel seitens des Haushalts in diesen Bereichen. Es wird auch immer wieder, auch bei vielen anderen Punkten, die Art und Weise der Förderung, die Förderpraxis, wie sie sich gegenwärtig im Land vollzieht, deutlich gemacht, die wir kritisch hinterfragen müssen. Denn die Mittel für Forschung und Technologie wurden in den letzten Jahren in Größenordnungen abgebaut. Seit dem Jahr 2002 sind Jahr für Jahr diese Fonds überdurchschnittlich zu anderen gekürzt worden. Deshalb muss man in einigen Bereichen durchaus, meine Damen und Herren, von einer Unterfinanzierung sprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir alle wissen aber, dass Forschung und Technologie letzten Endes Zukunftsentwicklungen sind, dass sie letztlich darüber entscheiden, mitsprechen, wie wir sie ausgestalten, wie wir Thüringen zukunftsfähig gestalten können. Aber, ich hatte es gesagt, es geht nicht nur ums Geld, es geht eben auch um die Förderpraxis. Hier haben wir - wie in anderen Bereichen auch - zu viele Programme und zu unterschiedliche Anlaufstellen, meine Damen und Herren. Das, was auch im Bereich der Wirtschaftsförderung - es gibt später noch einen Antrag der FDP-Fraktion, der sich mit ähnlichen Themen befasst - zu verzeichnen ist, das haben wir auch hier zu verzeichnen. Wir haben eben in den letzten Jahren in diesem ganzen Förderdschungel keine Entbürokratisierung, wie sie ursprünglich mal von verschiedenen Landesregierungen angekündigt wurde, sondern wir haben nach wie vor ein vielfach undurchsichtiges und zu klein segmentiertes Förderinstrumentarium. Da müssen wir unserer Auffassung nach unbedingt ran.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Spitzenforschung lässt sich dauerhaft nur auf Grundlage einer gefestigten Förderlandschaft etablieren. Das hängt mit Personalbudgets an den Hochschulen zusammen, auch an den Forschungseinrichtungen, auch an Berufsakademien. Wir brauchen hier auch Flexibilisierung. Wir müssen den Fragen der Existenzgründungen aus Hochschulen in den Förderprogrammen stärkere Berücksichtigung entgegenbringen und ebenso der Entwicklung von Technologietransfer-Zentren. Die ganzen Aufgaben für Begleitforschung und Technologiefolgeabschätzungen müssen weitaus mehr in den Mittelpunkt unserer diesbezüglichen politischen und gesetzgeberischen Aktivitäten gerichtet werden, meine Damen und Herren. Von daher kann ich gut damit leben, dass wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend an den Wirtschaftsausschuss überweisen.

(Abg. Wucherpfennig)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke schön.)

Wir werden uns dem, wie gesagt, nicht verweigern. Ich will auch ganz grundsätzlich sagen, dass wir den Antrag von seiner Intention her mittragen und unterstützen werden, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir diskutieren mit Ihrem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Innovationspolitik. Minister Höhn hat deutlich gemacht, wir sind mit unserer Politik des Wirtschafts- und Bildungsministeriums im Bereich der Innovation hier gut aufgestellt. Aktuell, darauf nehmen Sie ja auch Bezug, werden die Weichen dafür gestellt, dass die EU-Fördermittel auch künftig so genutzt werden, dass sich Innovation, Wachstum, Arbeitsplätze und vieles mehr gegenseitig befördern. Aber wenn man Ihren äußerst umfangreichen Antrag einmal genau anschaut, dann stellen sich für mich einige Fragen, einmal den Umfang des Berichtsersuchens betreffend - ich sage hier, mehr ist nicht immer besser sowie die von Ihnen hier im Landtag vorzutragende Evaluation und auch Ihre Vorstellungen betreffend, wie eine erfolgreiche Innovationspolitik aussehen kann. Zu Letzterem geben Sie 22 Hinweise und Vorschläge und Sie tun so, als hätte Innovation nur wünschenswerte Folgen. Sie stellen das auch so dar, als wäre Ihre Forderung einer Evaluation etwas Besonderes. Aber das ist es natürlich nicht. Die Landesregierung muss ständig evaluieren und auch nahezu alles, zumindest, wenn es mit Geld zu tun hat. Und da wir uns im Bereich der EU-Förderung hauptsächlich bewegen, ist das sogar auch von der EU vorgeschrieben. Nahezu alles muss evaluiert, überprüft, einer Erfolgskontrolle unterzogen werden und in den Häusern wird das auch getan. Wir wissen natürlich auch, dass die EU eine breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Erarbeitung der Operationellen Programme vorschreibt. Auch das wird umgesetzt. Deshalb halten wir die Forderungen unter Ziffer 2 auch für überflüssig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meines Erachtens wird an einigen Stellen bald schon zu viel evaluiert. Denn auch das kostet Ressourcen, personelle und finanzielle. Darüber haben wir aber bisher nicht geredet. Thüringen steht etwa in Bezug auf die Innovationsintensität gemeinsam mit Sachsen gut da, beispielsweise bei den optischen Technologien. In diesem Bereich verfügt Thüringen über

ein ausgeprägtes Alleinstellungsmerkmal. Für die künftige Entwicklung des Thüringer Innovationssystems kann dieser Bereich insbesondere schon deshalb eine Schlüsselrolle spielen, weil es sich hierbei eben um eine Querschnittstechnologie handelt, die in vielen Bereichen eingesetzt werden kann. Zudem weist Thüringen ein sehr beachtliches Niveau an Innovativen-Gründungen auf. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebsgründungen in innovativen Branchen des verarbeitenden Gewerbes ist Thüringen bundesweit mit führend. Hinzuweisen ist zudem auf die Tatsache, dass in Thüringen, wie in allen anderen neuen Bundesländern auch, weitgehend Großunternehmen fehlen. Aus realistischer Sicht ist damit auch in Zukunft nicht zu rechnen. Ihre Scharnierfunktion im Innovationssystem muss daher durch eine komplexe und durchdachte Vernetzung der innovativen Akteure innerhalb Thüringens sowie hinsichtlich ihrer Einbindung in globale Wissensströme kompensiert werden. Diesbezüglich sind in den letzten Jahren im Freistaat eine Reihe von Netzwerken und Clusterinitiativen entstanden. Ihr primäres Ziel besteht in der Organisation von Informationsaustausch und der Vermittlung von Kooperationsbeziehungen. Deren Weiterentwicklung und Ausbau soll in Zukunft besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Das Thüringer Innovationssystem hat sich gerade in jüngster Zeit gut entwickelt, es besteht natürlich auch noch Handlungsbedarf. Dies hat die Landesregierung in den letzten Jahren berücksichtigt und viele gute Initiativen ergriffen, die auf entsprechende Defizite in der Innovationspolitik reagieren. Das Land hat unter Federführung des Wirtschaftsministeriums in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl guter Projekte zur Innovationsförderung initiiert und klare Schwerpunkte der Innovationsförderung bzw. Innovationspolitik formuliert und festgelegt. Dies betrifft auch den Aspekt einer zunehmenden Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der Freistaat ist damit auf einem guten Weg, um künftige Herausforderungen in der Ausrichtung der Innovationspolitik zu gestalten. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Baumann. Als Nächste hat die Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag, verehrte Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geht es um das Thema der Innovation und der Innovati

(Abg. Hausold)

onskraft in Thüringen. Lassen Sie mich mit einem kleinen Gedanken von Thomas Alva Edison beginnen. Ihm wird der Ausspruch zugeschrieben: „Das Genie besteht zu einem Prozent aus Inspiration und zu 99 Prozent aus Transpiration.“ Könnte so sein, aber dieses 1 Prozent Inspiration braucht man eben. Fortschritt und Innovation sind schwer planbar. Deshalb habe ich auch schon im letzten Plenum gesagt, dass es nach meiner festen Überzeugung die grundsätzliche Offenheit und Neugier sind, die der beste Nährboden für Innovation sind. Engstirnigkeit und die Überzeugung, dass Neues und Fremdes vor allem eine Gefahr darstellen, bringt uns gesellschaftlich nicht weiter und würde die Einstellung zur positiven Innovation zum Niedergang bringen.

Der österreichische Ökonom Joseph Schumpeter hat sich zeit seines Lebens als Wissenschaftler mit den Ursachen und Folgen von Innovationen befasst. Von ihm stammt das Konzept der schöpferischen Zerstörung. Insgesamt und auf längere Sicht profitiert demnach die Gesellschaft von Innovationen. Sie sind sogar notwendig, sie produzieren aber kurzfristig sowohl Gewinner als auch Verlierer. Ich möchte an Diskussionen der letzten Sitzung denken und erinnern, da haben wir bereits über genau dieses Thema gesprochen. Das Wesen des Neuen ist, dass es immer mit Ungewissheit verbunden ist. Ob eine Neuerung nun nützlich oder schädlich ist, das stellt sich häufig erst später, nach Anwendung und nach neuen Erkenntnissen, heraus. Selten weiß man es vorher. Doch die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen mit dieser Geisteshaltung meines Erachtens immer so da, dass sie glauben, sie wissen es schon vorher. Genau das nehmen sie für sich nach unserem Dafürhalten in Anspruch. Ich habe - bezogen auf Innovation fand ich das schon ziemlich notwendig - einfach einmal im Internet recherchiert, welche Forschungsfelder und Technologien von den Grünen oder zumindest nach Aussagen von maßgeblichen Vertretern der Grünen eingeschränkt, abgelehnt oder gar verboten werden sollten. Da ist zum Beispiel die Agro-Gentechnik bzw. Gentechnik im Allgemeinen, Kernfusionsforschung, Kernforschung,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Forschung, für die Tierversuche notwendig wären, embryonale Stammzellenforschung, Militärforschung, Carbon Capture and Storage, die bemannte Raumfahrt, klima- und umweltschädliche Forschung - was genau das bedeutet, würde den Wissenschaftlern ein Grünen-Forschungsminister in den Begründungen sicherlich mitteilen

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- sowie die Forschung im ganzen Bereich der fossilen Energieträger, auch Ablehnung. Die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig. Hinzu kommen Forschungsfelder, bei deren Erwähnung sich teilweise

im selben Satz Wörter wie „kritisch“ und „Risiko“ befinden und bei denen man also, wenn auch verklausuliert, schon davon ausgehen kann, dass auch die abgelehnt werden, beispielsweise Nanotechnik.

(Beifall FDP)

Über eine ganze Reihe dieser Technologien kann man ganz sicher streiten, etwa beim Thema CCS, aber dieses grundsätzliche Misstrauen gegenüber aller Forschung oder vieler Forschungen und Technologien, die zumindest nicht auf den ersten Blick zur eigenen Weltsicht passen, das kennt man so nur von den Grünen.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach das stimmt doch gar nicht.)

Doch und das spricht aus dem Punkt 3. g): Sie fordern dort, Instrumente einer gesellschaftlichen Evaluation der Förderfähigkeit von Innovationsfeldern einzusetzen, um ethisch fragwürdige Innovationen, zum Beispiel in den Bereichen der Rüstung oder Massentierhaltung, umwelt- und gemeinwohlschädigende Projekte, einzuschränken. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass hinter dem Begriff Massentierhaltung keine genaue Definition steht. Man spricht von Großviehhaltung und, sehr schön, der Doktor hinter Ihnen nickt ein bisschen verstohlen. Die Grünen haben mit ihrem Allgemeingültigkeitsanspruch freundlicherweise bereits beispielhaft einige Forschungsfelder für uns alle gesellschaftlich auf Förderfähigkeit evaluiert. So dürfte konsequenterweise dann ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Großtierhaltung, hier geht es nicht um die Größe der Tiere, sondern die Größe der Einheiten, nicht mehr gefördert werden, selbst wenn es den Tieren und der Haltung der Tiere förderlich wäre. Für uns im Fazit: Innovation nur, wenn es in das Schema und das Gesichtsfeld der Grünen passt.

Meine Damen und Herren, dass die Grünen die Bundeswehr zwar nach Afghanistan geschickt haben, aber Forschung im Bereich Rüstung, die den Soldaten helfen soll, ablehnen, dieser mittlerweile üblich gewordene Widerspruch sei hier nur am Rande erwähnt.

(Beifall FDP)

Auch Finanzmarktforschung ist im Moment nicht besonders populär. Sollten wir dann nicht gleich diese Lehrstühle an den staatlichen Hochschulen abschaffen? Übrigens ist die Technologie - das nur mal so am Rande, gehen wir noch einmal zurück in die Geschichte -, als die Eisenbahn erfunden wurde und als sie in Ihrer frühen Entwicklung steckte, war das übrigens in den Augen der Menschen auch etwas ganz Fürchterliches, das war ein Gespenst, dass das ohne Pferde vor dem Wagen durch die Welt fuhr und das hat natürlich große Ablehnung erfahren.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wäre damit wohl gesellschaftlich negativ evaluiert worden, wenn man das so auf heute und diesen Antrag interpretiert.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von den Grünen, eine Innovation wird in einer fortschrittlichen und freien Gesellschaft eben gesellschaftlich evaluiert, wenn sie zur Anwendung kommt, nämlich dann, wenn Menschen diese Neuerung nutzen und gebrauchen können. Und dann wird es auch gesellschaftliche Mehrheiten geben. Insofern beantwortet sich ein wichtiger Aspekt Ihrer unter 2. a) aufgeworfenen Frage schon fast selbst. Welche internen und externen Hemmnisse behindern die Innovationskraft von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Akteuren der Zivilgesellschaft? Meine Antwort: Technologiefeindlichkeit.

(Beifall FDP)