Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

festgesetzt wurde und wenn man dann nicht durch Zufall von überörtlicher Rechnungsprüfung erfährt, rennt man da ewig hinterher oder erfährt gar nichts. Auch das soll es geben. Ich möchte noch mal darauf zurückkommen und dem Landesrechnungshof für diese Arbeit herzlich danken, die er vor Ort in den Kommunen leistet.

Aus diesen Berichten wurden Beispiele in dem uns vorliegenden Bericht vorgelegt und daran sieht man, dass es vor Ort oft problematischen Umgang mit Geld, aber auch mit Auftragsvergaben, mit Ausschreibungen und anderen Dingen gibt. Bei mir ist dann die Frage durchaus entstanden, wer eigentlich dafür zuständig ist, diese Dinge, die vom Landesrechnungshof von der überörtlichen Kommunalprüfung festgestellt wurden, so weiter zu bearbeiten, dass entsprechende Konsequenzen - auch für die handelnden Personen - gezogen werden. Momentan ist es so, dass man das offensichtlich den Fraktionen überlässt, ob die Dinge zur Staatsanwaltschaft getragen werden oder nicht, zur Anzeige gebracht werden oder nicht. Hier habe ich die Bitte und möchte auch die Anregung mitgeben, dass wir uns vielleicht im Rahmen der nächsten Jahresberatung im Haushaltsausschuss über eine Jahresrechnung dann noch mal zu dieser Frage verständigen oder der Landesrechnungshof mit uns darüber noch mal diskutiert, wie wir damit umgehen, um vielleicht das eine oder andere zukünftig an Fehlausgaben oder Auftragsvergaben zu vermeiden und auf den richtigen Weg zu bringen. Das ist eine Thematik, mit der man sich sicherlich noch mal näher beschäftigen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedanken uns, meine Fraktion bedankt sich beim Rechnungshof nochmals ausdrücklich, aber auch bei den Ministerien und insbesondere dem Finanzministerium für die Hinweise, Zuarbeiten, Anregungen und auch die gute Zusammenarbeit im Haushalts- und Finanzausschuss bei der Beratung. Namens meiner Fraktion bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, die Entlastung der Landesregierung und die Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2006 vorzunehmen und den vorliegenden Anträgen zuzustimmen sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Es liegt eine weitere Redeanmeldung durch den Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, vor.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab jetzt eine Anfrage aus der CDU-Frak

tion, die an Sie gerichtet war - ich weiß nicht, wollen Sie die erst beantworten?

Sie haben jetzt erst einmal das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof hat gut gearbeitet, aber die Frage stellt sich tatsächlich, welche Konsequenzen resultieren daraus. Frau Lehmann, wenn Sie hier auch in eine ähnliche Richtung diskutieren, dass Sie die Frage formulieren, was geschieht denn nun mit den Prüfungsfeststellungen, dann tun Sie so, als wenn dieses Gesetz irgendwie vom Himmel gefallen wäre. Sie haben es gemacht. Wenn Sie feststellen, dass das Gesetz nicht die Wirkung entfaltet, die wir uns wünschen, dann müssen wir es nachbessern. Da sind Sie zunächst in der Regierungsverantwortung gefragt, aber wenn Sie dort Hilfe brauchen, signalisieren Sie das, wir bekommen das auf die Reihe und damit könnte Herr Fiedler wieder sagen, DIE LINKE bekommt ihren Oppositionszuschlag zu Recht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde, es geht nicht mehr um Fehler, es geht um das System. Wir haben zunehmend die Vermutung und auch die Kenntnisse, dass es tatsächlich um ein System ging, um ein System Althaus. Ob das überwunden ist, müssen wir noch abwarten, noch gibt es diese Strukturen. Aber das System Althaus hat viele Dinge in diesem Lande ermöglicht und auch Dinge, die im Rechnungshofsbericht dokumentiert sind. Da möchte ich noch einmal auf die Deutschen Dämmstoffwerke in Gehren eingehen. Das hat schon mehrfach eine Rolle gespielt, aber was noch nicht thematisiert wurde: Mit dem gleichen Konzept hat diese Truppe - und ich sage es, im zivilen Bereich würde man von einer Straftat reden und auch von Veruntreuung - in Nordrhein-Westfalen zwei Jahre vorher auch das Land gelinkt. Was wir uns dort anhören mussten von Vertretern des Ministeriums, das war skandalös, so ungefähr, was bildet sich denn hier der Landtag ein, überhaupt nachzufragen und die Kompetenz des Ministeriums und der Aufbaubank infrage zu stellen. Warum soll denn ein Ministerium und eine Aufbaubank, also eine öffentliche Bank, 4 Mio. € besichern, wenn der Investor doch Eigenkapital nachweist? Dass das Eigenkapital auch öffentliches Geld war, interessiert nicht. Die Truppe hatte 15.000 DM bei der Sparkasse als Kredit, die haben den besichert, weil die Sparkassen solide arbeiten, aber wir, das System Althaus, sorgt dafür, dass Millionen Beträge ungesichert ausgereicht werden. Die haben nicht mal die Produktion aufgenommen, nicht einmal den Probebetrieb haben die in Gehren aufgenommen. Die Halle können Sie heute noch besichtigen,

sie wird als Lagerhalle genutzt.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Und vorher schon. Insolvenz in...)

Dass es anders geht, dass die Landesregierung und ihre Behörden und die Aufbaubank mit allen Härten des Gesetzes durchgreifen, will ich an einem anderen Fall mal kurz beschreiben. Da gibt es einen mittelständischen Unternehmer in Bad Salzungen - Einzelunternehmer -, der macht sich aus Hartz IV heraus selbstständig, baut eine Existenz auf, bekommt über die Aufbaubank eine GA-Förderung von 7.400 € für eine Investition von rund 60.000 €. Da können Sie sich mal die Fördermittelquote selbst ausrechnen. Die Gelder bekommt er zwei Jahre später ausgezahlt. Er bekommt also den Fördermittelbescheid, zwei Jahre später fließt das Geld. In dem Fördermittelbescheid steht drin, er kann damit zu seiner Hausbank gehen und eine Zwischenfinanzierung machen. Haben die gemacht zu 11,5 Prozent im Jahr. Da weiß man, als das Geld geflossen ist, der hat das gleich bei der Bank lassen können, das waren nämlich die Zinsen für die zwei Jahre, aber das mal unabhängig. In dem Fördermittelbescheid stehen zwei sogenannte Nebenbestimmungen, erstens Schaffung eines Arbeitsplatzes und zweitens - das ist also eine Firma, die Druckleistungen sowohl auf Papier als auch auf Stoffen erbringt - 50 Prozent des Umsatzes ist im überregionalen Bereich zu erbringen. Der regionale Bereich wird mit 50 km Luftlinie definiert. Da müssen wir erst mal fragen, wie sinnvoll das ist, einem Einzelunternehmer die Auflage zu geben, 50 Prozent des Umsatzes nicht im örtlichen Bereich, sondern im überörtlichen zu erbringen, aber egal. Dann wird das kontrolliert. Der Arbeitsplatz ist geschaffen worden, allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb Jahren. Das Zweite ist, der Umsatz im überörtlichen Bereich betrug nur 42 Prozent. Daraufhin hat die Aufbaubank den Fördermittelbescheid widerrufen. Der Betroffene muss das Geld zurückzahlen. Jetzt besteht die Gefahr, dass er erneut in Hartz IV fällt.

Was haben wir da gekonnt? Auf der einen Seite Millionen-Beträge, da wird also nicht einmal die Seriosität der Investoren hinterfragt, die werden auch nicht besichert, und auf der anderen Seite, eine erfolgreiche Existenzgründung wird dadurch gefährdet, indem die Aufbaubank und die Landesregierung sagen, das ist das Gesetz, das sind die Fördermittel, der hat einfach Pech gehabt. Im Übrigen, der war wirklich so ehrlich, ich bin bei dem auch Kunde, bestelle was, ich habe in Bad Salzungen mein Büro und ich habe es bitter bereut, dass ich ihm immer gesagt habe, aus Praktikabilitätsgründen tue die Rechnung in mein Büro nach Bad Salzungen. Wenn ich dem gesagt hätte, schicke die Rechnung hierher nach Erfurt, wäre er außerhalb des 50-Kilometer-Bereichs gewesen

und es wäre ihm angerechnet worden. Das ist System Althaus. Das ist nicht vom Himmel gefallen. Das wäre eine Konsequenz aus dem Rechnungsprüfungsbericht, damit wir endlich vernünftige Dinge machen, kleinen mittelständischen Unternehmen helfen, und wenn es um Millionen-Beträge geht, bitte mal darauf schauen, wer steht denn überhaupt dahinter, und vielleicht mal nachfragen. Wie gesagt eine Besicherung ist ja nun wirklich nicht zu viel verlangt, dass man einfach, wenn man Fördermittel ausreicht, dort eine Besicherung vornimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die CDU dem Landesrechnungshof für den Prüfbericht 2008 dankt, also der ist ja um das Jahr 2008 gefertigt worden, dann ist das schon, na ja, ich will zumindest sagen, widersprüchlich, weil gleichzeitig die CDU dafür gesorgt hat, dass der Rechnungshof führungslos war.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da hat doch nicht die CDU dafür gesorgt, so ein Blödsinn.)

Klar haben Sie das. Sie haben den Herrn Scherer abgezogen, weil Sie in Ihrer Personalnot einen Innenminister wieder mal gesucht haben. Ich meine, Sie hätten ihn lieber dort lassen können. Dort hat er noch ordentlich gearbeitet. Als Innenminister war er ja bedauerlicherweise nicht wahrnehmbar. Also Sie haben das zu verursachen.

Wenn Frau Lehmann hier wieder so anmahnt die Schulden und den Haushaltsvollzug, auch dort sage ich noch einmal, das ist alles mit einem Namen verbunden: Althaus und CDU. Im Übrigen, Frau Lehmann, Ihre Fraktion hat dafür gesorgt, dass beim Haushaltsvollzug dieses Haus, der Landtag, vollkommen entmachtet wurde, weil Sie im Haushaltsgesetz alle Kompetenz der Landesregierung zugeordnet haben. Wir hatten keine Möglichkeit einzugreifen. Allein die Idiotie, dass nur der beschlossene Haushalt verfassungskonform sein muss, aber der Haushaltsvollzug nicht mehr, zum Beispiel was die Kreditaufnahme betrifft - wo leben wir denn. Also den Beschluss, den dürfen wir noch treffen, da müssen wir auch darauf achten, dass die Verfassung geachtet wird, und dann kann die Landesregierung machen, was sie will, und kann sogar die Verfassung missachten hinsichtlich der Verschuldungsgrenze. Das ist Ihr Werk. Dann stellen Sie sich hier vorn hin und sagen danke schön. Dass das sehr unglaubwürdig ist, können Sie verstehen. Es geht weiter. Die Kommunalprüfung wagen Sie hier anzusprechen. Sie sorgen dafür, dass die Kommunalprüfung ein zahnloser Tiger ist, weil die personell unterbesetzt sind. Schauen Sie sich an, wie viele Kommunen dort geprüft werden. Manche Kommunen in Thüringen müssen damit rechnen, vielleicht in 40 Jahren einmal ge

prüft zu werden. Welche Sinnhaftigkeit macht das? Wir haben Prüfberichte, ich erinnere daran, Zweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, da stellt der Rechnungshof dann Straftatbestände fest, Untreue, und muss drunter schreiben, es tut uns leid, das ist verjährt, weil es länger als fünf Jahre zurückliegt. Auch das haben Sie letztlich zu verantworten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Anmerkungen zu Herrn Recknagel. Zunächst, wenn Sie hier die Privatisierung der Straßeninstandsetzungs GmbH fordern, will ich Ihnen nur den Hinweis geben, mal nach Hessen zu schauen, die haben privatisiert und holen es jetzt wieder in Landeshoheit. Die haben eine andere Erfahrung als wir. Da sollten Sie sich noch mal damit beschäftigen. Es erfreut mich, dass Sie sich auch mit Karl Marx beschäftigen, was den Zyklus der Krisen betrifft. Machen Sie weiter so, dann werden Sie darauf kommen, dass Sie einem falschen gesellschaftspolitischen Konzept folgen mit der FDP.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind ja vom politischen Irrtum nicht frei, ich auch nicht, das sage ich immer wieder. Uns unterscheidet nur eines, während Sie Dogmatiker sind, sind wir bereit, aus politischen Fehlern zu lernen. Das unterscheidet uns eben.

(Heiterkeit FDP)

Ja, das tut weh aber, es ist so.

Meine Damen und Herren, zu einem letzten Komplex. Der Bericht des Rechnungshofs macht doch eins deutlich in einem Punkt, das betrifft auch einen unserer Änderungsanträge, nämlich die Abwasserpolitik dieses Landes ist vollkommen gescheitert und Sie haben es vollkommen vor die Wand gefahren und bezahlen dürfen

(Beifall DIE LINKE)

das nicht nur das Land und die Kommunen, sondern die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, nämlich durch extrem hohe Abwasserbeiträge und Abwassergebühren. Der Fall Unterbreizbach ist dafür ein Beleg. Da darf ich das noch einmal wiederholen, was Sie da gemacht haben. Auch dort sage ich, im privaten Bereich würde sich der Staatsanwalt aber ganz intensiv damit beschäftigen und prüfen, ob nicht Untreue vorliegt. Da fördern Sie eine Betriebskläranlage von K + S indirekt über die Verrechnung der Abwasserabgabe, rund 2 Mio. €. 2005 geht die ans Netz. Dann fördern Sie gleichzeitig den Bau einer kommunalen Kläranlage in Unterbreizbach und stellen dann fest, es fehlt Ihnen das Abwasser. Sie haben eine Anlage, aber Sie haben auch nicht nach den Einwohnern gesehen, 1.500 Einwohner wohnen in

Unterbreizbach, die gehen aufgrund der hohen Gebühren sehr sparsam mit dem Wasser um, aber es ist einfach kein Abwasser da. Also sagen sie, K + S wird dicht gemacht, nicht das Werk, sondern die Kläranlage wird vom Netz genommen, nach einer Nutzungsdauer von vier Jahren, eine Investition, die mit 2 Mio. € indirekt gefördert wurde. Die leiten jetzt in die kommunale Kläranlage ein. Es reicht immer noch nicht. Jetzt müssen krampfhaft weitere Ortschaften über teure Kanäle an die Kläranlage angeschlossen werden. Ich habe auch keine andere Lösung. Deswegen unterstützen wir die Forderungen des Rechnungshofs, weil jetzt die Kläranlage einmal steht. Aber im Grunde genommen müsste man vielleicht nachdenken, diese Kläranlage zurückzubauen, weil das Teure bei den Investitionen sind die Abwasserleitungssysteme, die verursachen bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Das ist Ihre Politik, Sie bauen erst einmal und haben das dann begründet mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Reinheit des Fließgewässers. Dort fließt die Ulster und da hat wieder im Umweltministerium eine Abteilung nicht mit der anderen gesprochen, die haben nämlich vor Inbetriebnahme dieser kommunalen Kläranlage festgestellt, dass die Ulster bereits die Gewässergüte II erfüllt. Die Gewässergüte II ist das, was wir bis 2015 sichern müssen. Also auch da war das nicht die Ursache für die Investition, sondern es gab nur eine Ursache. An diesem gigantischen Abwassersystem verdienen zu viele Leute zu viel Geld. Das sind die Planer und das sind die Tiefbaufirmen und offenbar wollen sich Leute Denkmäler setzen. Ich kann es gar nicht verstehen, weil die meisten Abwasserinvestitionen sind unter der Erde, die sieht man sowieso nicht. Da müssten wir einmal mit ein paar Bürgermeistern und auch Landespolitikern reden, dass man sagt, dort sich Denkmäler zu setzen ist schwierig, weil die kann man nicht so sehen. Wir brauchen also eine andere Abwasserpolitik in diesem Lande, dann brauchen wir auch solche Prüffeststellungen nicht mehr, wie sie im Prüfbericht enthalten sind. Wir haben 3,5 Mrd. € verbuddelt und wollen noch einmal 3,5 Mrd. € investieren im Abwasserbereich. Das wären dann rund 3.200 € pro Einwohner. Im Bundesdurchschnitt wurden bisher etwa 1.500 € pro Einwohner in Abwassersysteme investiert.

Sie wollen ja nicht, meine Damen und Herren von CDU und SPD, behaupten, dass in anderen Bundesländern andere Abwassernormen gelten oder dass die die Umwelt verschmutzen, sondern die erfüllen das genauso. Denken Sie dort um. Ein Element des Umdenkens wäre es tatsächlich, über die Zukunft der Abwasserbeiträge einmal nachzudenken, weil die Abwasserbeiträge nämlich die Kostensituation verschleiern. Zurzeit müssen die Bürger vier Stränge bezahlen im Abwasser, die Abwasserbeiträge, die Grundgebühr, die Schmutzgebühr und die Niederschlagsgebühr. Wenn Sie alles in einem Kostenblock

nur noch haben, dann können Sie auch interkommunale Vergleiche besser anstellen. Dann weiß der Bürger, was kostet denn jetzt die Behandlung des Abwassers tatsächlich? So muss er ja ganz komplizierte Beispielrechnungen machen. Deshalb wehren Sie sich ja so gegen die Abschaffung der Abwasserbeiträge, das ist der einzige Grund, weil Sie keine Transparenz wollen. Dann würde nämlich Kostendruck entstehen, weil der Bürger sich fragt, warum kostet das bei uns so viel, während in den anderen Bundesländern das viel preiswerter gemacht werden kann. All das kann man aus dem Bericht des Rechnungshofs entnehmen. Insofern, wenn wir dem Rechnungshof danken, dann ist das ehrlich, weil wir auch dafür sorgen wollen, dass der Rechnungshof arbeitsfähig wird. In der Spitze ist das jetzt gelungen. Der Chef der Kommunalprüfung muss noch besetzt werden. Mal sehen, da ist der Präsident gefordert, das zeitnah auf den Weg zu bringen, weil wir auch davon überzeugt sind, die überörtliche Kommunalprüfung muss weiter qualifiziert werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, jetzt kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/671, und zwar bezieht er sich auf die Drucksache 4/3673. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen? Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Änderungsantrag zum Antrag der Landesregierung ist abgelehnt.

Wir stimmen nun ebenfalls, auf diesen Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/3673 bezogen, ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Diese hat wiederum die Drucksachennummer 5/501. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen? Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen? Es gibt etliche Stimmenthaltungen, aber eine Mehrheit hat diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs, das ist die Drucksache 4/3674. Hier stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 5/502 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es einige. Damit ist diese Beschlussempfehlung an

genommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 a und b und wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe wie besprochen auf den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

Das Wort hat der Abgeordnete Kummer mit seiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 5/613.

Grunderwerb im Rückstaubereich der Talsperre Kelbra

Ein Agrarunternehmen aus dem Landkreis Nordhausen, das überwiegend Flächen in der Goldenen Aue bewirtschaftet, wandte sich kürzlich mit der Bitte um Unterstützung an mich. Im Auftrag der Talsperrenverwaltung Sachsen-Anhalt sei der Betrieb wiederholt von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt zum Verkauf von Flächen im Rückstaubereich der Talsperre Kelbra, der auch Teile Thüringens umfasst, aufgefordert worden. Die Geschäftsleitung des Agrarunternehmens weist aber auf ein geplantes Flurneuordnungsverfahren hin, das mit diesen Flächenverkäufen hinfällig werden würde.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der Stand des erwähnten Flurneuordnungsverfahrens?

2. Inwieweit ist der Freistaat Thüringen am Verfahren beteiligt?

3. Ergibt sich, wie seitens der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt dargestellt, das Erfordernis für den Grunderwerb vorrangig aus dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz oder sind weitere rechtliche Regelungen berührt?

4. Hätte der anfragende Agrarbetrieb eine Möglichkeit, sich dem Flächenverkauf zu entziehen und wenn ja, welche?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Es handelt sich nicht um ein geplantes, sondern um ein laufendes Flurbereinigungsverfahren. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Görsbach/Auleben wurde infolge eines entsprechenden Antrags der Verwaltungsgemeinschaft „Goldene Aue“ mit Flurbereinigungsbeschluss vom 8. Dezember 2006 durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha angeordnet. Die aktuelle Arbeitsplanung sieht die Offenlegung der Wertermittlung vor.

Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen ist gemäß § 10 des Flurbereinigungsgesetzes Teilnehmer am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Görsbach/Auleben. Insbesondere sind die Behörden des Freistaats, wie zum Beispiel Straßenbau, Wasserwirtschaft, Naturschutzverwaltung im Verfahren über ihre Vorstellungen zu den Abfindungen nach § 57 des Flurbereinigungsgesetzes zu hören.