Als Erstes bearbeiten wir die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7572.
Laut Pressemeldungen (vergleiche Thüringische Landeszeitung vom 28. März 2014) lotet der Freistaat Thüringen direkt oder indirekt die Übernahme eines Aktienpaketes vom Haupteigner des Technologiekonzerns Jenoptik aus. Im Extremfall könnte Thüringen auf eine Sperrminorität von 25,01 Prozent kommen.
1. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig direkt oder indirekt den Erwerb weiterer Unternehmensanteile?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt weder direkt noch indirekt weitere Unternehmensanteile an der Jenoptik AG zu erwerben.
Zu Frage 2: Da ein weiterer Erwerb von Anteilen nicht beabsichtigt ist, kann auch eine Sperrminorität von 25 Prozent nicht erreicht werden.
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, weitere Unternehmensanteile an der Jenoptik AG zu erwerben.
Zu Frage 4: Der Kauf weiterer Unternehmensanteile an der Jenoptik AG würde sich vermutlich am Börsenkurs der Aktien orientieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Eine Nachfrage: Bei Ihrer eingehenden Antwort zu Nummer 1 ist mir ganz klar, dass Sie beim Weiteren nicht mehr rechnen wollten. Aber trotzdem, hypothetisch haben wir gefragt, ob eine Sperrminorität erreichbar wäre?
Eine Sperrminorität ist dann erreichbar, wenn zusätzlich zum vorhandenen Aktienbestand weitere Aktien zuerworben werden, zum Beispiel am Markt,
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Marx in der Drucksache 5/7581, vorgetragen von der Abgeordneten Scheerschmidt.
In der Antwort des Thüringer Innenministeriums Drucksache 5/7404 - auf die Kleine Anfrage 3665 der Abgeordneten Kuschel und Kubitzki mit dem Titel „Externer Finanzbeauftragter für den UnstrutHainich-Kreis?“ erfolgten unter Frage 3 folgende Ausführungen zur Vergütung des Beauftragten:
„Die Vertragsregelungen sehen eine Vergütung von 6.000 € brutto (incl. Mehrwertsteuer) pro Kalendermonat vor. Für angefangene Kalendermonate erfolgt eine tageweise Abrechnung, wobei pro Kalendertag eine Pauschale von 200 € brutto (incl. Mehr- wertsteuer) gezahlt wird. Nach Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Beauftragten wird über die Vergütung neu verhandelt.“
2. Wenn ja, welche Vergütung ist nunmehr für diesen vorgesehen? Wenn nein, erhält er weiterhin eine Vergütung entsprechend den Ausführungen wie in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3665 genannt?
3. Wie hoch ist die Summe der Zahlungen, die bis heute insgesamt an den Beauftragten geleistet worden sind (Stand: 2. April 2014)?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marx, vorgetragen von der Abgeordneten Scheerschmidt, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, ein konkreter Betrag ist also noch nicht vereinbart.
Zu Frage 3: Die bisher geleisteten Zahlungen beschränken sich auf die Vergütung für den Monat Februar. Es wurde eine Vergütung von insgesamt 1.600 € geleistet.
Die Nachvertragsverhandlungen haben begonnen. Ich gehe davon aus, dass sie in Kürze abgeschlossen werden können.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7582.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind jeweils 9 Mio. € für einen Kulturlastenausgleich eingeplant. Für das Jahr 2013 zog die Landesregierung als Antwort auf meine Kleine Anfrage „Bilanz des Kulturlastenausgleichs 2013“ (vergleiche Drucksache 5/7267) ein positives Resümee.
1. Welche Städte und Landkreise haben wann und in welcher Form einen Antrag auf Zuwendung aus dem Kontingent des Kulturlastenausgleichs für das Jahr 2014 gestellt?
2. Welche Kommunen sind für das Jahr 2014 im Rahmen des Kulturlastenausgleichs in welcher Höhe zuwendungsberechtigt?
3. Wann wurden und/oder werden die Anteile des Kulturlastenausgleichs an die einzelnen Kommunen ausgezahlt?
4. Aus welchem Grund ist die Stadt Hildburghausen nicht zuwendungsberechtigt, obwohl sie die Voraussetzungen entsprechend der Verwaltungsvorschrift erfüllt?
Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert wie folgt:
Zu Frage 1: Es haben bislang drei Kommunen, nämlich Mühlhausen, Saalfeld und Hildburghausen, einen schriftlichen Antrag auf Zuwendungen aus dem Kulturlastenausgleich 2014 gestellt.
Zu Frage 2: Eine Aussage hierzu kann erst nach Vorliegen der entsprechenden Daten des Landesamts für Statistik getroffen werden.