Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Natürlich muss man es dann ausschreiben, wenn es ein Landesbusnetz ist.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Quatsch, was Sie erzählen.)

Nein, das ist kein Quatsch. Aber Sie erzählen Quatsch. Jetzt will ich es Ihnen mal mit gleicher Münze zurückgeben. Sie stellen sich hier vorn hin und behaupten, es gäbe keinen kreisübergreifenden Busverkehr, die einzige kreisübergreifende Linie von Eisenach wäre die nach Mühlhausen. Ich habe mir mal schnell die Mühe gemacht und den Fahrplan der KVG herausgesucht. Wir können von Eisenach nach Tabarz fahren, das liegt im Kreis Gotha, wir können über den Kleinen Inselsberg nach Brotterode fahren, wir können von Salzungen nach Bad Hersfeld fahren, das ist sogar länderübergreifend, von Vacha nach Fulda und wir können von Eisenach nach Eschwege fahren. Wenn Sie hier schon Polemik machen, dann bleiben Sie wenigstens bei der Wahrheit.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das habe ich auch nicht ge- sagt.)

Wünscht Herr Minister das Wort?

(Zuruf Carius, Minister für Bau, Landesent- wicklung und Verkehr: Nein, es ist alles ge- sagt.)

Er wünscht es nicht. Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf in der Neufassung erneut an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/7577 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Ich kündige an, es geht jetzt sehr schnell.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

(Abg. Schubert)

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abgabenfreistel- lungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7687 ERSTE BERATUNG

Die Fraktion der FDP wünscht das Wort zur Begründung. Ich nehme an, dass Sie gleich die Ausschussüberweisung beantragen möchten und kündige an, hier ist vereinbart worden, ohne Aussprache im Plenarsaal. Bitte, Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben für die FDP-Fraktion das Wort.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber nur, wenn er jetzt keinen Blödsinn erzählt.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben in dieser Wahlperiode schon öfter über das Kommunalabgabengesetz diskutiert und gestritten. Auch wurde die eine oder andere Veränderung auf den Weg gebracht. Leider haben aus unserer Sicht alle vorgenommenen Änderungen nicht das für uns wünschenswerte Ergebnis gebracht. Bisher wird den Gemeinden nur in sehr engen Grenzen ermöglicht, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Das Oberverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht, von der nur in bestimmten atypischen Fällen abgewichen werden kann. Die Pflicht folgt, so das Thüringer Oberverwaltungsgericht, sowohl aus dem Charakter der Normen, nämlich dem Kommunalabgabengesetz als einer Soll-Vorschrift, als auch den in der Thüringer Kommunalordnung niedergelegten kommunalrechtlichen Grundsätzen der Einnahmebeschaffung. Jetzt kann man sagen, so ist die Rechtsprechung und die Gesetzgebung und damit ist es eben so. Genau hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich unseren ehemaligen Innenminister, Herrn Prof. Dr. Huber, beim Wort nehmen, der damals auch in einer Debatte zum Kommunalabgabengesetz ein Zitat von Julius von Kirchmann gebraucht hat. Ich zitiere: „Ein Federstrich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden zur Makulatur.“ Genau deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, legen wir Ihnen nun einen Gesetzentwurf vor, um diesen berühmten Federstrich bei der Thüringer Kommunalordnung und beim Kommunalabgabengesetz vorzunehmen. Wir wollen den Kommunen ermöglichen, endlich von der unsäglichen Erhebungspflicht abzusehen und damit in eigener Verantwortung entscheiden zu können, ob sie auf die

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Co. verzichten wollen.

(Beifall FDP)

Diese Freiheit der Kommunen, mit den Bürgern im Dialog vor Ort zu entscheiden, wofür Beiträge erhoben werden sollen, trägt nicht nur zur Akzeptanz von Beitragserhebungen bei, sondern sie ist Ausdruck starker kommunaler Selbstverwaltung.

(Beifall FDP)

Wenn wir wollen, dass die Gemeinden vor Ort Verantwortung übernehmen, müssen wir sie auch vor Ort die Entscheidungen treffen lassen. Sie zur Erhebung von Beiträgen zu verpflichten und sie dann als Sündenbock hinzustellen, ist aus unserer Sicht unredlich und führt in den Kommunen zu erheblichem Unmut.

(Beifall FDP)

Wir haben aber auch noch weitere Änderungen durch den Gesetzentwurf vorgesehen. Durch die Erhebung von Beiträgen kommt es immer wieder vor, meine Damen und Herren, dass Bürger wirtschaftlich überfordert sind und es am Ende sogar zu einer Zwangsversteigerung des beitragsbelasteten Grundstücks kommt. Wir reden da auch von einer kalten Enteignung. Um solche extremen Fälle von Anfang an auszuschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir in der Thüringer Kommunalordnung erstmalig festschreiben, dass bei der Einnahmebeschaffung der Gemeinden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger zu berücksichtigen ist. Damit soll gesetzlich fixiert werden, dass die Einnahmebeschaffung nicht über der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger steht, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen vorrangig zu berücksichtigen ist.

(Beifall FDP)

Frau Präsidentin, Sie haben es bereits richtig gesagt, ich beantrage auch formal an dieser Stelle die Überweisung an den Innenausschuss und freue mich auf eine fachlich interessante Debatte und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ich bin noch einmal darauf hingewiesen worden, dass es in der Aussprache eine Wortmeldung für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt. Herr Abgeordneter Adams, Sie haben das Wort.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Emde, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, mit wem Sie, Herr Emde, etwas abmachen. Ich glaube, es ist wichtig, wenn wir hier ein Gesetz in erster Lesung haben, dass man dazu spricht. Ich möchte das machen und deshalb bin ich hier nach vorn gegangen.

Es ist in der Tat so, wie Herr Bergner gesagt hat, dass wir schon oft über die Kommunalordnung und das Kommunalabgabengesetz hier im Thüringer Landtag diskutiert haben. Wir haben auch schon wesentliche Fragen diskutiert. Wir haben die Fragen diskutiert, ob wir nicht ein vollkommen neues System haben müssen. Wir haben die Fragen diskutiert, wie wir verfassungsrechtliche Urteile umsetzen und wie wir in Thüringen zu guten Regelungen kommen. Sicherlich macht es sich gut vor der Kommunalwahl, ein Gesetz einzubringen, wo oben „kommunal“ darüber steht. Die Frage ist allerdings, wie viel kommunal ist in diesem Gesetz drin. Schaut man es sich an, stellt man fest, da ist wenig Kommunales drin, da ist das drin, was bei der FDP immer drin ist, es ist das Versprechen von Steuerentlastungen. Sie wollen die Jagdsteuer abschaffen, das ist Ziel dieses Gesetzentwurfs, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich kann Ihnen nur die Frage stellen, sehr geehrte Kollegen von der FDP: Wer soll denn unsere guten Schulen, unsere befahrbaren Straßen, unsere Schwimmbäder und unsere Bibliotheken und Theater bezahlen, wenn wir es nicht aus Steuergeldern machen? Sie haben immer nur einen Vorschlag, nämlich Steuern abzuschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie wollen es abschaffen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Kommunale Steuer! 18.000 € - davon bezahlen Sie Stra- ßen?)

Zu der Frage, wie relevant Ihr Vorschlag in Wirklichkeit ist, Herr Barth, will ich am Ende noch kommen. Wenn man sich aber überlegt und anschaut, lieber Herr Primas, was die FDP hier nämlich macht, sie sagt, sie wollen eine Steuer, eine Abgabe abschaffen, und die Kompensation ist die, dass wir es aus anderen Steuermitteln, nämlich über den KFA wieder finanzieren, stellt man fest, wie kurz gegart und wie kurz gedacht dieser schnell geschriebene Gesetzentwurf ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Geld, das Sie kompensieren wollen, kommt exakt auch aus Steuern. Alles, was Sie machen, ist umverteilen. Sie verteilen um von Jägerinnen und Jägern hin zur allgemeinen …

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch grober Unfug.)

Nein, das ist exakt, Sie wollen das abschaffen. 18.000 € sollen da nicht mehr gezahlt werden und der KFA füllt die 18.000 € wieder auf und der KFA wird gefüllt aus dem …

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: 18.000 € im ganzen Land.)

Genau, 18.000 € im ganzen Land. Damit bin ich bei dem Punkt, wie relevant Ihr Gesetzentwurf ist. Das merkt keiner, das merkt kein Jäger, wenn er davon entlastet wird und das merkt auch niemand, wenn er belastet wird.

(Unruhe FDP)

Es ist ein Schaufensterantrag allererster Güte, den Sie hier bringen, der eins verrät: Sie wollen nur immer wieder mit einer Steuerentlastung kommen, die keine Steuerentlastung ist. Sie belasten die Kommunen damit wieder, weil die Kommunen wieder eine Änderung umsetzen müssen und wieder neue Wege gehen müssen, und Sie belasten auch dieses Parlament durch ständige Debatten. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt jetzt eine weitere Redeanmeldung für die Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, die inhaltliche Debatte können wir im Ausschuss weiterführen, ich muss aber noch eine Anmerkung zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfs machen. Bekanntermaßen kämpft die FDP um das Überleben, mit 2 Prozent zurzeit in den Prognosen ist alles zulässig,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben wir ja noch nie gehört.)

und als tolerante Parlamentarier wünschen wir Ihnen weiterhin Erfolg, aber Sie müssen sich fragen, was die geeigneten Mittel sind. Einen Gesetzentwurf drei Monate vor der Landtagswahl einzubringen, wo jeder weiß, dass die parlamentarischen Abläufe hier eine Anhörung erfordern und dergleichen, ist ein Beleg dafür, dass Sie kein Interesse haben, dass sich das Parlament und der Ausschuss hier intensiv mit dieser Sachlage beschäftigen.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht nicht mehr in drei Monaten, dass man einen solchen Gesetzentwurf verantwortungsbewusst auf den Weg bringt. Wir wissen es, Sie hatten zu Beginn der Legislaturperiode schon mal

einen Antrag dazu, jetzt bringen Sie den Gesetzentwurf. Im Laufe der Legislaturperiode hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie wollen jetzt wieder am System „herumdoktern“ und wir sagen es offen und ehrlich, dieses System ist nicht mehr reformierbar. Wir müssen den Mut haben, die Straßenausbaubeiträge als überaltertes Modell der Mitfinanzierung

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

an kommunalen Investitionen abzuschaffen und zu ersetzen. Da hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie die Bürgerinitiativen aus meiner Sicht einen Vorschlag unterbreitet, der es wert gewesen wäre, diesen intensiv zu diskutieren, nämlich die Infrastrukturabgabe. Es ist eine Leistung von Bürgerinnen und Bürgern, dass sie einen Vorschlag machen, nicht einfach eine Abgabe abzuschaffen, sondern einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen.