Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Herren und Damen Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gesamtfördervolumen der Kulturstiftung des Bundes für Thüringer Projekte bzw. Einrichtungen beläuft sich zwischen dem 1. Januar 2009 bis dato auf knapp 3,3 Mio. €. Das sind jetzt auch

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

relativ viele und sehr kleinteilige Förderungen zum Teil, die an dieser Stelle zu benennen, denke ich, wohl zu weit ginge. Ich habe eine Aufstellung da, die ich Ihnen gern aushändigen kann. Da sind sehr schöne Sachen drin, die Sie freuen werden - „Die Frauen von Troja“ haben Sie intensiv begleitet. Mein absolutes Lieblingsprojekt: „Über den Dilettantismus“ am ACC Weimar, aber auch Dinge wie MAMBO MOTO MOTO, die wir kürzlich auf dem TFF hören konnten, oder die sehr eindrucksvolle Ausstellung „Spuren des Gulag“, die die Stiftung Buchenwald gemacht hat - nur als völlig willkürliche Beispiele. Ich händige es Ihnen gerne aus.

Zu 2. muss die Antwort lauten: Keine. Einfach deswegen, weil weder die Kulturstiftung selbst noch wir eine Erfassung der eingereichten Projekte führen.

Zu 3: Es ist festzustellen, inhaltliche Berührungspunkte zwischen den Kulturstiftungen des Bundes und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gibt es kaum. Bisher wurden von den beiden Stiftungen nur wenige gemeinsame Projekte gefördert. Ein intensiveres Zusammenwirken der beiden Stiftungen ist allenfalls bei einzelnen Vorhaben in Thüringen möglich. Auch die Einflussmöglichkeiten des Freistaats Thüringen bei der Kulturstiftung des Bundes bestehen nur über die Vertreter der Kultusministerkonferenz, wobei diese dann gleichsam von dortiger Seite die Länderinteressen in ihrer Gesamtheit zu wahren haben. Auch im Hinblick auf die Größe der geförderten Projekte und der damit verbundenen finanziellen Fördervolumina bestehen erhebliche Unterschiede zwischen beiden Stiftungen, so dass gemeinsame Projekte, die mit den jeweiligen Vorgaben vereinbar sind, nur schwierig zu finden sein dürften. So weit meine Antwort.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich würde zwei Nachfragen stellen, die erste bezieht sich auf die Partner, die Mittel der Bundesstiftung in Anspruch nehmen können. Können Sie einen Überblick geben, wer im Wesentlichen die Partner sind?

Dann hätte ich gern noch eine Antwort zur Situation der Kulturstiftung des Freistaats. Sie haben gesagt, es gibt kaum Berührungsmöglichkeiten und kaum gemeinsame Projekte. Wie schätzen Sie das ein, liegt das an der Art und Weise der Strukturierung der Kulturstiftung des Landes oder an fehlender Finanzausstattung oder an fehlenden Ideen? Ich kann es im Moment für mich nicht bewerten.

Ganz grundsätzlich haben die Stiftungen zwar ähnliche Namen, aber durchaus völlig unterschiedliche Wirkprofile. Die Kulturstiftung des Bundes ist für die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes zuständig und hat einen ganz klaren Schwerpunkt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen - ganz andere Dimension, ganz andere Größenordnung auch der Volumina, also der Mittel, die da bewegt werden - verfolgt den Zweck der Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur hier in Thüringen. Das sind zwei relativ unterschiedliche Stiftungszwecke. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur von Künstlern, die in Thüringen leben, Stipendien und ähnliche Dinge.

Die Kulturstiftung des Bundes hat demgegenüber, wie gesagt, einen deutlich weiteren Fokus und ist jetzt nicht strikt auf Bundesländer und auf gemeinsame Projekte fixiert.

Sie hatten die Frage zu den Partnern gestellt. Das ist in der Übersicht, die ich Ihnen aushändige, mit aufgeführt. Es ist wirklich ein bunter Strauß. Ich hatte ein paar Projekte rausgegriffen, das geht von Theater & Philharmonie Thüringen/Altenburg über das Lindenau-Museum, über das ACC in Weimar bis hin zur Stadt Rudolstadt für das TFF oder auch der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora. Das ist ein bunter Strauß derjenigen in Thüringen, die mit solchen Projekten mit der Bundeskulturstiftung in deren Förderfokus enthalten sind. Das ist hier mit drauf und das würde ich Ihnen übergeben.

Ich glaube, das waren die Fragen, die Sie gestellt hatten.

Ja. Vielen Dank. Jetzt kommt die Frage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, wäre es nach Ihren Ausführungen aus Ihrer Sicht, aus Sicht der Landesregierung nicht auch sinnvoll, den Stiftungszweck zu ändern?

Nein, ich denke, die Kulturstiftung Thüringen hat einen ganz klaren Stiftungszweck und sie erfüllt diesen Zweck auch in hervorragender Weise, weil tatsächlich Künstler und Kulturschaffende in Thüringen - ich glaube, wenn Sie nachfragen - mit sehr guter Resonanz sehr konkret hier unterstützt werden. Das widerspricht sich nicht, sondern das ergänzt sich mit dem, was die Kulturstiftung des Bun

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

des anbieten kann. Ich würde eher sagen, dass in dieser Ergänzung durchaus viele Chancen liegen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Liste hätte das Präsidium dann auch gern, weil das Ganze eine öffentliche Angelegenheit ist, und wir brauchen es für das Protokoll auch. Danke schön. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Korschewsky der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7953. Hier wird für die Landesregierung das Innenministerium antworten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Stand der Antikorruptionsaktivitäten der Landesregierung

In der Antwort der Landesregierung in der 149. Plenarsitzung am 21. März 2014 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7450 mit dem Titel „Aktueller Arbeitsstand bei Reform im Bereich der politischen Beamten und Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie“ kündigte Innenminister Geibert auf meine Nachfrage hin an, dass die Überarbeitung und Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung der Antikorruptionsrichtlinie „zeitnah“ erfolgen werde. Außerdem sagte der Innenminister sinngemäß zu, dass alle Stellungnahmen, „von denen man sinnhafte Erläuterungen und Informationen erwarten kann“, in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen werden sollen. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Anfrage ist eine Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie nicht erfolgt. Hinzu kommt, dass kürzlich die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder in einem Beschluss die Einführung eines bundesweiten Antikorruptionsregisters befürwortet hat und der Thüringer Justizminister diesen Beschluss offensichtlich unterstützt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist mit der im März angekündigten Veröffentlichung einer geänderten bzw. neuen Antikorruptionsrichtlinie noch vor Ende der Wahlperiode zu rechnen?

2. Was sind die Gründe für die bislang nicht abgeschlossene Überarbeitung bzw. bislang nicht erfolgte Veröffentlichung?

3. Welche Positionen in den Stellungnahmen von Verbänden, Organisationen und Stellen aus der Anhörung der Landesregierung im Überarbeitungsprozess sind für die Übernahme in die veränderte bzw. neue Richtlinie vorgesehen und welche Punkte sollen im Vergleich zur bisherigen Richtlinie überhaupt geändert werden?

4. Für welche staatlichen Bereiche und Ebenen befürwortet die Landesregierung die gesetzliche Einführung eines Antikorruptionsregisters und wie begründet sie dies jeweils?

Vielen Dank. Herr Staatssekretär Rieder, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Innenministerium hat den ersten Entwurf zur Änderung der Antikorruptionsrichtlinie überarbeitet und zwischenzeitlich den Ressorts zur erneuten Abstimmung zugesandt. Es ist beabsichtigt, das Abstimmungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und den Richtlinienentwurf dem Kabinett zur Zustimmung zuzuleiten. Über die Antikorruptionsrichtlinie hinaus hat das Thüringer Innenministerium den Entwurf einer Sponsoring-Richtlinie erarbeitet, der ebenfalls den Ressorts zur Abstimmung zugeleitet wurde.

Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3: Die Richtlinie soll, wie auch bisher schon, für die Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen des Freistaats Thüringen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Deshalb gibt es keine Veranlassung, ein externes Anhörungsverfahren durchzuführen.

Zu Frage 4: Ein Korruptionsregister soll verhindern, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die in der Vergangenheit korrupt oder wirtschaftskriminell auffällig wurden. Die öffentliche Hand erhält so vor der Zuschlagserteilung Kenntnis von natürlichen und juristischen Personen, die sich als unzuverlässig und unredlich erwiesen haben. Ziel ist es also, unseriöse Unternehmen von vornherein vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Landesregierung hat im Februar 2014 beschlossen, künftige Initiativen des Bundes oder einzelner Länder, die die Einführung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene zum Ziel haben, oder Bestrebungen anderer Bundesländer oder des Bundes, auf Ebene der Europäischen Union ein Korruptionsregister einzuführen, vorbehaltlich einer eingehenden fachlichen Bewertung grundsätzlich zu unterstützen. Die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat zudem die Bundesregierung auf Vorschlag Thüringens aufgefordert, ein bundesweites Korruptionsregister einzurichten.

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie sagten, dass das derzeitig noch mal zur Abstimmung in den einzelnen Ressorts liegt und dann dem Kabinett zugeleitet wird. Ich frage trotzdem noch einmal: Ist in dieser Legislaturperiode noch mit einer Veröffentlichung für die Abgeordneten zu rechnen, so dass wir auch davon Kenntnis kriegen?

Zweite Frage: Sie sagten, dass es dazu keine externe Anhörung geben soll. Gibt es aber von Stellen, von Verbänden, Organisationen überhaupt Stellungnahmen zur Erarbeitung einer Antikorruptionsrichtlinie?

Das kann sein. Das ist mir nicht bekannt, das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen, falls es solche Stellungnahmen von anderen außerhalb der Landesverwaltung gibt. Natürlich ist es beabsichtigt, diese Korruptionsrichtlinie im Staatsanzeiger zu veröffentlichen und damit allen zugänglich zu machen.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Also noch vor Ende der Wahlperiode?)

Das ist beabsichtigt.

Danke schön. Moment, jetzt gibt es noch die Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Ist das so richtig verstanden worden, Herr Abgeordneter Kuschel? Dann haben Sie jetzt das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit soll diese Richtlinie für den kommunalen Bereich gelten? Wenn sie für den kommunalen Bereich gelten soll, inwieweit gibt es da Abstimmungen mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden?

Es ist, wie bisher auch schon, beabsichtigt, die Anwendung den Kommunen zu empfehlen. Es ist dann eine Frage der kommunalen Selbstverantwortung, inwieweit sie diese Empfehlungen aufgreifen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zweite Frage?)

Die zweite Frage stellt sich damit nicht, weil es keine verbindliche Regelung ist, die der Abstimmung

unterliegt, so wie das etwa bei Verordnungen der Fall ist.

Danke, Herr Staatssekretär Rieder. Damit kommen wir zu Frage 3. Das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Kuschel für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7959. Hier antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin.

Verkehrstechnische Erschließung der neuen Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben - erneut nachgefragt

In der Kleinen Anfrage 3228 vom 5. Juli 2013 hatten die Abgeordneten Berninger und Kuschel (DIE LINKE) die Landesregierung nach der verkehrstechnischen Erschließung der neuen Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben gefragt, insbesondere hinsichtlich des Anschlusses an den öffentlichen Personennahverkehr und das Geh- und Radwegenetz. Nach Antwort der Landesregierung in Drucksache 5/6485 vom 9. August 2013 ist eine Anbindung der Liegenschaft an das innerörtliche Gehwegnetz bauplanungsrechtlich nicht vorgesehen. Es sei aber geplant, diese Anbindung für Fußgänger und Radfahrer außerhalb der bauplanungsrechtlichen Vorgaben bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung herzustellen. Innerhalb des Baugebiets, so die Auskunft der Landesregierung, ist nach bestehendem Bebauungsplan eine Bushaltestelle für die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen. Mittlerweile wurde die Jugendstrafanstalt in Betrieb genommen.

Ich frage die Landesregierung: