Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Es wird als Erstes, und zwar direkt, über die Nummern 2 bis 5 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6879 abgestimmt. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/8008. Wer für den Alternativantrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Alternativantrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.
Überarbeitung der Richtlinien zur Hochwasserhilfe hier: Nummer 2 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6880 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/7902
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schubert aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 22. November 2013 wurde die Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr federführend und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen.
Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 49. Sitzung am 11. Dezember 2013 und in seiner 53. Sitzung am 14. Mai 2014 beraten.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 67. Sitzung am 5. Juni 2014 und in seiner 68. Sitzung am 13. Juni 2014 beraten.
Die Beratung im mitberatenden Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz erfolgte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich, die Nummer 2 des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert, für die Berichterstattung. Mir liegt eine Rednerliste von allen Fraktionen vor. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Untermann für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer und -hörer auf der Tribüne, von dem Sofortprogramm der EU und des Bundes hat der Freistaat mehr als 17 Mio. € zu seiner Verwendung bekommen. Die verschiedenen Ausschüsse haben das Thema mehrmals auf ihre Tagesordnung aufgenommen und besprochen. Der FDP-Fraktion war und ist es sehr wichtig, dass die Finanzmittel schnell und unbürokratisch ausgereicht werden.
Aber ganz ohne Bürokratie geht es natürlich nicht. Besondere Ereignisse bedürfen besonderer Maßnahmen, somit besteht auch ein Anpassungsbedarf bei den dementsprechenden Förderrichtlinien. Das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat als Erstes im September 2013 mit einem Erlass reagiert. Begründet hat der Minister sein Vorgehen folgendermaßen: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Spenden auch auf den Eigenanteil bei der Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat angerechnet werden. Die Menschen, die ihre Hilfsbereitschaft zeigen, können sicher sein, dass ihre Spenden direkt bei den Betroffenen ankommen. Dies kann erst nach einer Prüfung und Bestätigung durch einen der im Freistaat tätigen Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder durch eine Hilfsorganisation erfolgen. Die sich ergebenden Differenzbeträge werden auf die staatliche Förderung angerechnet. Dieses Vorgehen findet unsere volle Unterstützung.
Bürgerinnen und Bürger und auch wir als Fraktion dankbar. 2013 habe ich mir wie sicherlich viele von uns den katastrophalen Zustand angesehen. Wir sind der Auffassung, dass es eine etwas unglückliche Lösung ist, den Umgang mit Spenden im Erlass zu regeln und nicht in der Richtlinie selbst. Wie ich schon sagte, hier ist eben der Bürokratieaufbau doch wieder vorhanden. Langfristig macht es Sinn, die Möglichkeit der Verwendung von Spenden als Eigenanteil in der Richtlinie zu verankern. Ganz so einfach ist es dann mit den Eigenleistungen nicht mehr. In der Vergangenheit war die Beantragung von unbaren Leistungen in einigen Förderrichtlinien möglich. Eigenleistungen sind schwerer messbar, als wenn eine Rechnung einer beauftragten Firma vorliegt. Das ist der Knackpunkt, dass diese Leistungen anerkannt werden können. Wir unterstützen Ihre Forderung, die entsprechende Richtlinie zu überarbeiten und die beiden Punkte dementsprechend anzupassen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Doht für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Hochwasser im Mai/Juni vergangenen Jahres, was insbesondere Ostthüringen sehr stark heimgesucht hat, aber auch der Wartburgkreis war davon betroffen, hat uns hier im Landtag und in den Ausschüssen intensiv beschäftigt und wir haben nach Mitteln und Lösungen gesucht, gemeinsam mit der Landesregierung, wie den betroffenen Menschen und den betroffenen Kommunen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Wir haben im Ausschuss sehr intensiv über diese Richtlinie, aber auch ein ganzes Paket von präventiven Maßnahmen diskutiert. Wir hatten Mitte Mai dieses Jahres die Berichterstattung des Bauministers im Ausschuss, der uns über den Stand der Abarbeitung der Anträge zur Soforthilfe und zur Aufbauhilfe informiert hat. Danach war es so, dass für den Bereich der Soforthilfe 501 Anträge vorlagen. Von diesen 501 Anträgen - die waren alle bearbeitet - sind 78 abgelehnt worden, 423 waren bewilligt. Von den 26,32 Mio. €, die bewilligt wurden, sind bereits 25,92 Mio. € ausgezahlt. Bei den Aufbauhilfen ist das Bild etwas anders. Hier gab es weit mehr Anträge, 2.136, davon waren Mitte Mai 1.310 Anträge bearbeitet und 1.161 bewilligt. Das entspricht einer Bearbeitungsquote von 61,33 Prozent. Und schon allein dieser Bearbeitungsstand lässt uns zu der Überzeugung kommen, dass eine Änderung der Richtlinie nicht erforderlich ist. Bei der Soforthilfe
könnten wir gar nichts mehr verändern. Die über 60 Prozent der Aufbauhilfen, die bereits ausgezahlt sind, machen es auch nicht erforderlich, die Richtlinie zu ändern; im Gegenteil, man würde dann letztendlich zur Ungleichbehandlung kommen. Insofern ist es sinnvoller, die restlichen 40 Prozent auch auf Grundlage dieser Richtlinie abzuarbeiten. Deswegen sind wir im Ausschuss auch zu der Überzeugung gelangt, diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Wir werden, und das haben wir im Ausschuss und hier im Landtag schon getan, künftig viel mehr über präventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz diskutieren müssen. Wir müssen dazu kommen, dass wir Flächen renaturieren, dass wir Überschwemmungsflächen schaffen. Wir werden das eine oder andere Bauvorhaben auch nicht mehr so genehmigen können, sei es im Gewerbebau, sei es im privaten Eigenheimbau. Es gab da in der Vergangenheit sehr viele Diskussionen, wo Bürgermeister sich beschwert haben, dass bei ihnen jetzt die Hochwasserschutzgebiete erweitert werden. Aber angesichts der Klimaveränderungen und der doch häufiger wiederkehrenden Hochwasserereignisse kann das eigentlich nur der einzig gangbare Weg sein. Es kann nicht sein, dass in Überschwemmungsgebieten gebaut wird, und wenn der Überschwemmungsfall eintritt, dann letztendlich nach dem Steuerzahler gerufen wird, der für die Schäden aufkommen soll. Insofern ist der Antrag, den der Thüringer Landtag zu den Konsequenzen des Hochwasserschutzes gefasst hat und den wir neben diesem Antrag der Linken im Ausschuss sehr intensiv beraten haben, der richtige Weg und den sollte dann auch ein künftiger Landtag weitergehen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Doht. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe jetzt weder Minister noch Staatssekretärin - ich habe noch eine Frage.
Auch von unserer Fraktion ganz kurz: Wir teilen das Anliegen der Fraktion DIE LINKE, sind aber der Meinung, das haben die Diskussionen in den Ausschüssen gezeigt, dass dem vollumfänglich Rechnung getragen wurde; sowohl Spenden als auch Eigenleistungen in einem entsprechenden Rahmen werden anerkannt. Der Erlass stellt die Frage zum Umgang mit Spenden klar und wir sehen es nicht als notwendig an, Richtlinien noch einmal zu ändern. Von daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Eine gewisse Bürokratie ist nun einmal nicht zu vermeiden. Sie haben das in Ihrem Antrag kritisiert, werte Kolleginnen und Kollegen der Linken, aber die muss es auch geben. Der Minister hat auch ausgeführt, dass es sinnvoll ist, sehr genau hinzusehen. Es gibt Beispiele, wo Menschen unberechtigterweise einen Vorteil ziehen wollen, und das muss man schon auch ausschließen, wenn hier staatliche Gelder fließen.
Die Frage, die ich aber noch zu diesem Antrag habe: Für den Vollzug des Europäischen Solidarfonds sollte es eine Auditstelle im Wirtschaftsministerium geben. Da gab es Verzögerungen, diese zu besetzen und auszufinanzieren. Möglicherweise hat sich das erledigt. Aber der letzte Stand im Ausschuss war, dass es noch offen ist. Vielleicht können Sie dazu noch einmal kurz Stellung nehmen. Das war es dann auch schon von unserer Seite. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kummer für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Seitdem wir das Thema hier zum ersten Mal im Landtag beraten haben, hat sich eine ganze Menge getan. Dafür bin ich dankbar, denn ich glaube, das hat wirklich ein ganzes Stückchen weitergeholfen.
Zu den Inhalten der Richtlinien muss ich sagen, sie sind zum Teil überholt, das waren sie schon zur ersten Lesung dieses Punktes. Herr Untermann ist vorhin auf die Anerkennung von Spendengeldern als Eigenanteil eingegangen. Das ist in einem Erlass geregelt. Es ist nicht Bestandteil der Richtlinie geworden. In der Richtlinie steht etwas anderes. Wer sich über die Richtlinie informiert, zum Beispiel im Netz, wird nur die Richtlinie finden und nicht den Erlass und kommt deshalb zu falschen Schlüssen. Das war auch ein Beweggrund, weshalb wir um die Überarbeitung dieser Richtlinien gebeten haben. Weitere Beweggründe waren die Reduzierung des bürokratischen Aufwands, Suche nach der Möglich
keit für Vorfinanzierung von Kommunen, die Anerkennung von Eigenleistungen von Betrieben, Firmen, die damals hier in dieser ersten Lesung von Minister Carius noch als unmöglich dargestellt wurde, als er gesagt hat, dass die Wege, die benachbarte Bundesländer, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gegangen sind, aus seiner Sicht vor dem Bundesrechnungshof nicht Bestand haben würden. Inzwischen haben wir auch hier die Kenntnis, Eigenleistungen von Unternehmen, die damals nach dem Hochwasser erbracht worden sind, sind anzuerkennen, wenn sie denn bilanziell ihre Auswirkung finden. Dementsprechend sind wir ein ganzes Stückchen weitergekommen. Wir können Unternehmen wirklich helfen, die damals in den ersten Stunden nach dem Hochwasser selbst angepackt haben, sich aufgrund von vorhandenem Spezialwissen, was vielleicht Dienstleister gar nicht gehabt hätten, auch selbst helfen mussten. Wir können also hier etwas dafür tun. Aber es ist wie im Fall der Spenden, auch das finde ich nicht in der Richtlinie. Diejenigen, die sich an der Richtlinie orientieren, sich darüber informieren, werden die Möglichkeit der Anerkennung von Eigenleistungen in der Thüringer Richtlinie nicht finden.
Der größte Gipfel war für mich, dass die Richtlinie zu land- und forstwirtschaftlichen Wegen außerhalb von Gemeinden, die zum Zeitpunkt der ersten Lesung hier im Landtag noch gar nicht EU-ratifiziert war, noch nicht einmal eine Überarbeitung gefunden hat. Da hätte man die Anerkennung von Eigenleistungen noch hineinbringen und dann von der EU genehmigen lassen können. Und das, obwohl gerade eine hundertprozentige Landestochter ThüringenForst ein Interesse daran hatte, mit massiven Wegeschäden, auch durch das Hochwasser. Hier ist noch nicht mal der Antrag bei der EU gestellt worden. Trotzdem gilt - das haben wir inzwischen als Aussage des zuständigen Fachministeriums bekommen -, dass die Eigenleistungen anerkannt werden können, wenn ThüringenForst es bilanziell vermerkt. Aber auch solche Aussagen werden in den Richtlinien nicht festgehalten, nicht dokumentiert. Wenn also ein Landwirtschaftsbetrieb, der nach dem Hochwasser seine eigenen Wege wieder in Ordnung gebracht hat und das in seiner Bilanz auch entsprechend vermerken kann, das Ansinnen hätte, es sich bezahlen zu lassen, würde er das Geld bekommen. Wenn er aber nicht darüber Bescheid weiß, dass es diesen Umstand gibt, dann wird er den Antrag nicht stellen. Vielleicht erklärt das auch die eine oder andere Differenz zu den Schadenskalkulationen, die es im Vorfeld gegeben hat; was nämlich in Eigenleistung bisher erbracht wurde, wird gar nicht erst beantragt, weil die Leute davon ausgehen, sie können dieses Geld nicht bekommen. Ich finde, diese Transparenz herzustellen, deutlich zu machen, es geht doch, das wäre Hintergrund gewesen, ausreichender Grund gewesen,
Herr Minister Carius, ich möchte Ihnen ganz herzlich danken, Sie haben wirklich sehr, sehr viel im Sinne unseres Antrags auf den Weg gebracht, gerade was die Finanzierung von Kommunen angeht, auch ein Stück weit, was Bürokratieabbau im Rahmen des Möglichen angeht, und auch, dass jetzt die Klarstellung erfolgt ist, dass Eigenleistungen anerkennbar sind. Aber ich wünsche mir dann wenigstens von Ihrem Haus eine - ich sage mal - Transparenzoffensive, damit diejenigen, die hier auf dieser Basis Gelder von dem, was über die Richtlinie hinaus steht, beantragen können, erfahren. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir behandeln heute den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Überarbeitung der Richtlinien zur Hochwasserhilfe“ in der Drucksache 5/6880 in abschließender Beratung. Da bin ich mit Kollegen Untermann einer Meinung: schnelle, unbürokratische Hilfe. Alles, was gesagt worden ist, Frau Kollegin Doht hat schon die Zahlen und Fakten genannt, das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen. Zentrale Forderungen des Antrags waren zum einen, die Bearbeitung der Richtlinien und eventuell vorhandene Defizite abzubauen, anderseits soll die Anrechnung von Spenden als Eigenanteil der Geschädigten in den Richtlinien verankert werden. Nach einer ersten Aussprache mit einem sehr umfangreichen Sofortbericht des Ministers im November 2013 hier im Plenum war der Antrag zum zweiten Mal Gegenstand der Beratung im Bauausschuss, einmal in diesem und einmal im vergangenen Jahr. Zudem wurde parallel im Umweltausschuss beraten und besprochen, Herr Kollege Kummer hat das noch einmal entsprechend vorgetragen, eine wichtige Tatsache.
Beide Ausschüsse empfehlen fraktionsübergreifend die Ablehnung des Antrags. Sowohl in der Plenarsitzung im November als auch in der AusschussSitzung im Mai 2014 hat Minister Carius deutlich gemacht, dass keine konkreten Beschwerden im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie bekannt sind, weshalb mit einer Änderung der Richtlinie auch keine Defizite beseitigt werden müssen. Richtig ist, dass ein hoher Beratungsbedarf bei den Betroffenen konstatiert wurde, doch diesen dürfte mit den zahlreichen Servicestellen vor Ort,
den Bewilligungsstellen, dem Landesamt für Bau und Verkehr sowie der Koordinierungsstelle für den Wiederaufbau der Hochwasserschäden im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mittlerweile umfassend und auch kompetent Rechnung getragen werden. Was die Verwendung von Spenden als Eigenanteil der Geschädigten betrifft, gibt es einen Erlass des Bauministeriums vom 3. September 2013. Dieser regelt, dass Spenden Versicherungsleistungen gleichgestellt sind, sofern durch einen Sozialverband die Bedürftigkeit des Empfängers der Zuwendung geprüft und bestätigt wurde. Dieser Erlass ist übrigens im vollen Wortlaut auch auf den Internetseiten des Ministeriums einsehbar. Weder das Bauministerium noch die Thüringer Einrichtungen in sozialer Trägerschaft sehen Handlungsbedarf, diesen Erlass in die Richtlinien zu formulieren. Dem schließt sich der Bauausschuss, insbesondere auch meine CDU-Fraktion, an. Frau Kollegin Doht hat die Präventivmaßnahmen deutlich gemacht, die für die Zukunft wichtig sind. Ich glaube, dass diese Richtlinie auch von unserer Fraktion für entbehrlich gehalten wird. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Da es mein letzter Redebeitrag war, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen hier im Hause für die vielen Jahre herzlich Danke sagen. Wenn ich den einen oder anderen möglicherweise einmal nicht ganz korrekt behandelt habe, bitte ich um Verzeihung, Entschuldigung. Es war eine tolle Zeit. Machen Sie in der nächsten Legislatur, alle, die Sie gewählt werden, weiter so zum Wohle Thüringens und bleiben Sie gesund und viel Erfolg! Danke schön.
Lieber Gustav Bergemann, herzlichen Dank für Ihre Rede und auch alles Gute. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Gustl Bergemann, den Dank darf man, glaube ich, an dich als Kollegen auch zurückgeben.
Ich möchte zu zwei, drei Punkten aus dem Antrag und der Debatte noch einmal kurz Stellung nehmen. Zunächst hat Frau Schubert zur Organisation und Finanzierung der Auditstelle nachgefragt: Das ist jetzt alles geklärt, das Wirtschaftsministerium übernimmt das. Da gibt es keine offenen Punkte.