Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

4. Wird die inhaltliche Aufgabenstellung des Landesseniorenbeirats zur Erarbeitung der Konzeption zur Seniorenarbeit in Thüringen fortgesetzt, wenn nein, warum nicht?

Diese Frage beantwortet für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche An

frage der Abgeordneten Jung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesbeirat für die Fragen zur Lebenssituation älterer Menschen wird nicht neu konstituiert, sondern er ist 1994 konstituiert worden und fortlaufend. Es wird nur dann, wenn die Amtszeit der Entsendeten zu Ende ist, neu besetzt. Das ist bei den LIGA-Vertretern vier Jahre und im Landtag hängt es an der Legislaturperiode. Der wird das nächste Mal im September tagen, das sei dann die Antwort auf Ihre Frage. Ich wollte es nur noch mit der Konstituierung klären.

Zu Frage 2: Gemäß der geltenden Geschäftsordnung des Landesseniorenbeirats vom 22. Oktober 1996 tritt der Landesseniorenbeirat mindestens zweimal jährlich zusammen.

Zu Frage 3: Der Erlass zum Landesseniorenbeirat, nicht die Satzung, ist am 15.12.2009 geändert worden und soll jetzt so bleiben, wie er damals geändert worden ist.

Zu Frage 4: Gemäß § 1 Abs. 2 des geltenden Richtungserlasses berät der Landesseniorenbeirat das für Senioren zuständige Ministerium in grundlegenden Fragen der Seniorenpolitik, der Altenhilfe und der Altenpflege. Zugleich solle der Seniorenbeirat zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen die Lebenssituation älterer Menschen in Thüringen betreffend gehört werden. An dieser Aufgabenstellung soll auch hinsichtlich der zu erarbeitenden Konzeption der Landesseniorenarbeit in Thüringen festgehalten werden.

Es gibt offensichtlich eine Nachfrage.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, zweimal jährlich tagt er. Tagt er auch dieses Jahr zweimal jährlich?

Wenn das in der Satzung bzw. in der Richtlinie so vorgeschrieben ist, gehe ich davon aus. September ist ja noch nicht Jahresende, da ist schon noch ein Zeitraum da, wo man das dann umsetzen kann.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1095 auf.

Verzögerungen bei der Ausreichung von Fördermitteln für die Landwirtschaft

Zunehmend beklagen Landwirtschaftsbetriebe, dass Förderzusagen zwar erteilt wurden, die Auszahlungen aber nicht erfolgen. Einige Unternehmen befürchten sogar den Verlust ihrer Liquidität. Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Worin liegen die Ursachen der Auszahlungsverzögerungen?

2. Wann gelangen die bewilligten Fördermittel nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm zur Auszahlung?

3. Bis wann können Fördermittel für Maßnahmen ausgereicht werden, für die ein vorzeitiger förderunschädlicher Beginn beantragt wurde?

4. Wie viele Agrarbetriebe sind in diesem Jahr aufgrund von Auszahlungsverzögerungen in Liquidationsschwierigkeiten geraten?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei der Umsetzung der Landwirtschaftsfördermaßnahmen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz kann im Grunde nicht von Auszahlungsverzögerung gesprochen werden. Eine derartige Verzögerung bei der Auszahlung zugesagter, das heißt mittels Zuwendungsbescheid bestandskräftig bewilligter Fördermittel liegt nur dann vor, wenn durch den Zuwendungsempfänger alle Zahlungsvoraussetzungen erfüllt werden, die Verwaltung aber den Zahlungen nicht innerhalb einer einzuräumenden Bearbeitungsfrist nachkommt. Es ist richtig, dass in Einzelfällen Probleme mit den beantragten Auszahlungen bestehen. Ursachen dafür sind aber regelmäßig Verfahrensfehler aufseiten der Antragsteller einschließlich der die Fördervorhaben betreuenden Planungsbüros. Diese haben zeitaufwendige Prüfungen durch die Bewilligungsbehörde und die zuständige Bauverwaltung zwingend erforderlich gemacht. Mittelabrufe, bei denen die allgemein bekannten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt werden, sind von diesen zeitlichen Verzögerungen nicht betroffen.

Zu Frage 2: Sobald die Unternehmen unter Vorlage bezahlter Rechnungen und unter Nachweis der Einhaltung vergaberechtlicher Voraussetzungen den Anspruch auf zuvor bewilligte Fördermittel belegen, steht einer Auszahlung nichts im Wege. Im Jahr 2010 sind bis Monat Mai - und das ist ja ein kurzer Zeitraum - bereits 2,3 Mio. € bewilligte Investitionszuschüsse zur Auszahlung gekommen.

Zu Frage 3: Fördermittel aus der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung Thüringen“ können grundsätzlich bis 2015 ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln sind neben einer geltenden Förderrichtlinie die haushaltsseitige Ermächtigung, die Erteilung eines Bewilligungsbescheids sowie der Mittelabruf durch das Unternehmen.

Zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Förderung nach dem AFP oder anderer Förderprogramme die Gefahr der Liquidation des Unternehmens entstanden wäre.

Es gibt keine Nachfragen? Dann kann ich als Nächste die des Abgeordneten Hartung, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1098 aufrufen.

Freie Stellen an Thüringer Krankenhäusern Nach Aussagen des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte und der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft können in den Thüringer Krankenhäusern ca. 250 Stellen nicht besetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Arbeitsstellen sind momentan an Thüringer Krankenhäusern ausgeschrieben?

2. In welchen Thüringer Regionen liegen für welche Fachrichtungen die Schwerpunkte der Stellenausschreibungen?

3. Inwieweit gibt es einen Schwerpunkt bezüglich der Trägerschaft der Kliniken und einen erkennbaren Zusammenhang zwischen Tarifsystem und freien Stellen?

4. Wie schlüsseln sich die freien Stellen nach Assistenzarzt-, Facharzt-, Oberarzt- und Chefarztstellen auf?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Schubert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir zunächst einige Sätze als Vorbemerkung. Dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit liegen keine Angaben zu Stellenausschreibungen der Thüringer Krankenhäuser vor. Es wurde daher die Landeskrankenhausgesellschaft um Stellungnahme gebeten, die im März 2010 eine Abfrage bei allen Thüringer Krankenhäusern zu offenen Arztstellen gemacht hat. Die seitens der Krankenhäuser an die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft gemeldeten Daten liegen der Beantwortung der Anfrage zugrunde.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich bereits in meiner Rede anlässlich der 20. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 26. Mai 2010 in der Aktuellen Stunde zum Thema „Werden in Thüringen die Ärzte knapp?“ bezüglich der Anzahl der unbesetzten Stellen Zahlen genannt habe, die ebenfalls von der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft mitgeteilt wurden. Die unterscheiden sich etwas von denen, die ich jetzt nenne. Ich wollte nur erklären, wie das zusammenhängt: Mit der aktuell erfolgten Abfrage, die meiner Beantwortung der Anfrage zugrunde liegt, sind die Zahlen von damals überholt.

Zu Frage 1: Wie viele Arbeitsstellen momentan an den Thüringer Krankenhäusern ausgeschrieben sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Anhand der dem Fachbereich meines Hauses von der Landeskrankenhausgesellschaft übermittelten Meldungen der Thüringer Krankenhäuser kann ich aber sagen, dass zum Zeitpunkt März 2010 insgesamt 273 Facharztstellen in Thüringer Krankenhäusern nicht besetzt waren. Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Stellen von dem jeweiligen Krankenhaus ausgeschrieben worden sind.

Zu Frage 2: Ausweislich der gemeldeten Daten der Thüringer Krankenhäuser liegen die Schwerpunkte der offenen Facharztstellen in der Region Mittelthüringen. Die Fachrichtung mit den meisten offenen Stellen sind die Innere Medizin, die Intensivtherapie und die Chirurgie.

Zu Frage 3: Einen Schwerpunkt bezüglich der Trägerschaft der Kliniken und einen erkennbaren Zusammenhang zwischen Tarifsystem und freien Stellen gibt es nicht. Unbesetzte Stellen gibt es sowohl an Krankenhäusern in privater, freigemeinnütziger als auch öffentlicher Trägerschaft. Insoweit kann

auch ein Zusammenhang zwischen Tarifsystem und freien Stellen nicht bestätigt werden.

Zu Frage 4: Eine Aufgliederung der vorgenannten Stellen in Assistenzarzt-, Facharzt-, Oberarzt- und Chefarztstellen ist nicht möglich, da die Abfrage der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft sich insgesamt nur auf unbesetzte Facharztstellen bezogen hat.

Es gibt dazu Nachfragen.

Wenn sich die Landeskrankenhausgesellschaft nur auf die Facharztstellen bezogen hat, würde das bedeuten - verstehe ich das also richtig -, dass die Gesamtzahl der fehlenden Ärzte noch deutlich höher liegt?

Es kommen noch die Ärzte in Weiterbildung dazu, das ist richtig. Das sind noch mal so ca. 150 Stellen, die dort unbesetzt sind.

Es gibt keine Fragen mehr dazu.

Ich rufe als Nächstes die Anfrage der Frau Abgeordneten Renner, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1103 auf.

Ergebnisse der rechtsaufsichtlichen Würdigung von Aussagen des Arnstädter Bürgermeisters

Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Metz (SPD) antwortete der Thüringer Innenminister am 24. März 2010, dass auch die kommunalen Wahlbeamten der Neutralitätspflicht und der Loyalitätspflicht gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterliegen. Hinsichtlich auf den durch den Arnstädter Bürgermeister in dieser Funktion unterzeichneten Brief an Herrn Thilo Sarrazin führte der Innenminister aus: „Es läge an der Auswertung des Briefes und natürlich der Frage, wie weit er in die Strukturen von ‚Pro Deutschland’ eingebunden ist, ob sich daran disziplinarrechtliche Konsequenzen knüpfen lassen.“

Am darauffolgenden Sitzungstag teilte ebenfalls im Rahmen der Fragestunde der Innenminister mit, dass die Aufsichtsbehörde gebeten wurde, einen Sachstandsbericht zu erstellen und „die dem Bürgermeister zugeschriebenen Äußerungen zu ermitteln, auf sie einzugehen und sie rechtlich zu würdigen“.

Der Innenminister fügte auf Nachfrage hinzu, dass er selbstverständlich geneigt sei, „die rechtlichen Anforderungen, auch die Mäßigungspflicht, die an kommunale Wahlbeamte durchaus zu stellen sind, durchzusetzen, und zwar ohne Nachsicht.... und wenn sich das nicht einpegelt, werden wir alle möglichen Instrumente ergreifen. Das ist keine Frage.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Ergebnis wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung von den dem Bürgermeister zugeschriebenen Äußerungen abgeschlossen und welche Konsequenzen erfolgten im Einzelfall aus der Würdigung?

2. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung des Briefes und die Beantwortung der Frage der Einbindung des Arnstädter Bürgermeisters in die Strukturen von „Pro Deutschland“ und welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen schlossen sich daran mit welcher Begründung an bzw. mit welcher Begründung wurde auf die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen verzichtet?