Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, der Landesregierung sind diese Vorhaben bekannt. Durch den Produktionsvorstand der DB Schenker Rail, Herrn Fricke, wurde die Landesregierung am 01.06.2010 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Deutsche Bahn AG ab 01.01.2011 eine Planstellenreduzierung - Bestand sind 54, der Planansatz sind dann 43 - im Werk Saalfeld vorgesehen hat. Die Landesregierung bedauert die Planstellenreduzierung und hat dies gegenüber der DB Schenker Rail auch deutlich gemacht. Es handelt sich indes um eine unternehmerische Entscheidung der DB Schenker Rail.
Zu Frage 2: Der gegenwärtige Personalbestand wird bis zum 31.12.2010 beschäftigt. Der zurzeit erhöhte Anfall an Reparaturleistungen resultiert nach Auskunft der Bahn im Wesentlichen aus dem Achstausch von Güterwagen. Die Einigung mit dem Betriebsrat über den vorgesehenen Personalabbau aufgrund der zu erwartenden Leistungsentwicklung steht noch aus und ist eine Angelegenheit der Tarifpartner.
Zu Frage 3: Der Standort Saalfeld wird unter Berücksichtigung der veränderten Kapazitäten von einem Servicecenter in einen Instandhaltungsstützpunkt umgewandelt. Die bereitzuhaltenden Instandsetzungskapazitäten orientieren sich an dem aufkommensgerechten Anfall an Güterwagen. Die bisher praktizierte überregionale Zuführung von schadhaften Güterwagen entfällt nach Mitteilung der DB Schenker Rail aus Bedarfs- und Kostengründen ab 2011. Das ist dann eine rein konzerninterne Entscheidung der Bahn.
Zu Frage 4: Ja, die Landesregierung unterstützt die Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene. In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt, so viel Verkehr wie möglich von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Hierzu soll auch die ab 2011 neu vorgesehene Förderung von Vorhaben nicht bundeseigener Eisenbahnen zum Erhalt und zum Ausbau der Infrastruktur für den Schienengüterverkehr beitragen.
Es gibt keine Nachfragen. Dann kann ich die nächste Frage aufrufen, die der Frau Abgeordneten Enders, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1082.
Einbeziehung der Landesregierung in die Planungen zum Bau der 380-kV-Trasse durch den Thüringer Wald
In den Tageszeitungen „Freies Wort“ und „Ostthüringer Zeitung“ vom 5. Juni 2010 wird Ministerpräsidentin Lieberknecht sinngemäß mit den Worten wiedergegeben, dass die 380-kV-Leitung durch den Thüringer Wald „... gänzlich ohne Berücksichtigung der regionalen Interessen geplant worden sei“ und sie die EU kritisiere, dass sie ohne Mitsprachemöglichkeit die „... Vorrangtrassen festlegt“. Zudem plädiere sie für Änderungen, um zukünftig die Einbeziehung der betroffenen Regionen zu gewährleisten.
1. Wann hat die Landesregierung zum ersten Mal Kenntnis vom Vorhaben des Baus der 380-kV-Leitung erhalten?
2. Was hat die Landesregierung seitdem unternommen, um sich ein Mitspracherecht beim Bauvorhaben zu sichern?
3. Wie wird in anderen von der EU vorgesehenen Projekten das Mitspracherecht durch die Landesregierung gewährt?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass eine Reihe von Anzuhörenden in der Anhörung zur 380-kV-Leitung in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 18. Mai 2010 (so unter anderem Ver- treter der Bundesnetzagentur und der EU-Kommis- sion) explizit auf das Mitspracherecht und die Zustimmung des Leitungsbaues durch die Landesregierung verwiesen haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach den mir vorliegenden Unterlagen bzw. nach meiner Kenntnis müsste die Landesregierung spätestens am 17. August 2004 im Rahmen einer Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren nach Landesplanungsgesetz für den Leitungsabschnitt Lauchstädt - Vieselbach von dem Projekt erfahren haben.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren werden ja öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen. Dies geschieht unter Beteiligung aller Interessensgruppen und auch der betroffenen Bürger. Zu der Frage, inwieweit die vorherige Landesregierung das Leitungsbauprojekt unterstützt hat, kann man sagen, dass dies im Rahmen der Zustimmung zum Energieleitungsausbaugesetz im Bundesrat geschehen ist, weil das im Paket war.
Zu Frage 3: Wie bereits eben schon dargestellt, wirken ja die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und den Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß mit. Das ergibt sich aus dem Artikel 50 Grundgesetz.
Zu Frage 4: Nach unserer Erinnerung haben die Anzuhörenden darauf verwiesen, dass das Vorhaben aufgrund EU-rechtlicher und bundesgesetzlicher Vorgaben zwingend umzusetzen ist. Sie sind dann auf das Mitspracherecht zur Art und Weise der Umsetzung des Leitungsbauprojekts im Rahmen der Durchführung des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens eingegangen.
Ich habe eine Nachfrage. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung genutzt durch ihre Landesbehörden - ich sage zum Beispiel Staatsforst unter anderem - hier gegebenenfalls im Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren von Vieselbach nach Altenfeld bzw. jetzt im abgeschlossenen Raum oder sich im Verfahren befindlichen Raumordnungsverfahren Vieselbach-Altenfeld, Einfluss darauf zu nehmen.
Wie in den Verfahren üblich, wird bei Anhörung entsprechend auch um eine Expertise gebeten, die stellen wir dann zur Verfügung. Aber wenn Sie es genauer haben wollen, dann kann ich Ihnen das noch zuarbeiten, inwieweit da Schriftverkehr vorhanden ist. Das würde ich Ihnen zur Verfügung stellen.
Es gibt keine weiteren Nachfragen, so dass ich die nächste Anfrage aufrufe. Es ist die des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1085.
Am 3. Juni 2010 stellte Justizminister Dr. Poppenhäger zusammen mit dem Präsidenten des Thüringer Landessozialgerichts, Herrn Dr. Stoll, den Jahresbericht 2009 für die Thüringer Sozialgerichtsbarkeit vor. Es ist im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg der Klageeingänge zu verzeichnen, wie sich auch ein kontinuierlicher und deutlicher Anstieg der Verfahrenszahlen für die vergangenen 15 Jahre nachweisen lässt. Den größten Anteil an dieser Entwicklung machen die Verfahren nach dem SGB II („Hartz IV“ genannt) aus. Mittlerweile wird in einer gemeinsamen Länderarbeitsgruppe der Justiz- sowie Arbeits- und Sozialministerien über konkrete Änderungen im Verfahrensrecht und bei den Regelungen des SGB II konkret debattiert, da allein über „logistische“ Maßnahmen bei den Sozialgerichten die Überlastungsprobleme nicht zu lösen sind. Das Thema soll auch auf der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder (JuMiKo) besprochen werden, die am 23. und 24. Juni in Hamburg stattfindet.
1. In welcher Form war/ist der Freistaat Thüringen personell bzw. inhaltlich (z.B. durch Stellungnah- me/Zuarbeit) an der Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit beteiligt?
2. Mit welchem Arbeitsziel und mit Blick auf welche Rechtsgebiete, z.B. konkrete Gesetzesänderungsvorschläge für SGB II und SGB XII, sollen die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse der in Frage 1 genannten Arbeitsgruppe auf der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder besprochen werden?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Vorschlägen zur Abschaffung des sozialrechtlichen Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X, zur Pauschalierung der Kosten der Unterkunft (KdU) und zur Einführung der „Kostenhürden“ im Prozessrecht, insbesondere Einführung einer „Pauschgebühr“ für Klagen, und der weiteren Anhebung der Berufungssumme mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen eines menschenwürdigen Existenzminimums und eines wirksamen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der öffentlichen Hand?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Rechtskonstrukt der „Bedarfsgemeinschaft“ und welche Änderungsmöglichkeiten sieht sie in diesem Regelungsbereich mit Blick auf die Entlastung der Sozialgerichte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Wie Sie in den Vorbemerkungen zur Mündlichen Anfrage bereits zutreffend feststellen, berät zurzeit eine gemeinsame Kommission der Justizministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz - also eine gemeinsame Kommission - über Maßnahmen zur Entlastung und Effizienzsteigerung der Sozialgerichte. Grundlage dieser Beratungen sind Empfehlungen einer vorangegangenen Länderarbeitsgruppe der Justizressorts, die sowohl das sozialgerichtliche Verfahren als auch das materielle Sozialrecht betreffen. Die Kommission arbeitet auf Staatssekretärsebene. Beteiligt sind 6 Justiz- und
6 Sozialstaatssekretäre. Die Kommission wurde von den Fachministerkonferenzen eingesetzt. Thüringen ist in dieser Kommission nicht vertreten.
Zu Frage 2: Die genannte Kommission arbeitet auf der Grundlage der Empfehlungen einer vorangegangenen Länderarbeitsgruppe der Justizressorts vom 19. Oktober 2009. An dieser Länderarbeitsgruppe war auch Thüringen beteiligt. Die Arbeitsgruppe hatte unter Einbeziehung der Expertise der Sozialgerichtsbarkeit mögliche Änderungen aufgelistet und mit entsprechenden Bewertungen der Justizministerkonferenz als Arbeitsmaterial vorgelegt. Die Justizministerkonferenz hatte dann daraufhin im Herbst letzten Jahres die genannte Kommission eingesetzt. Wenn man diese Empfehlungen betrachtet und analysiert, kann man feststellen, dass sie inhaltlich darauf ausgerichtet sind, das sozialgerichtliche Verfahren zu vereinfachen und damit die Zahl der Verfahren zu verringern. Es geht aber auch darum, Ungenauigkeiten der bestehenden Gesetze zu korrigieren und vereinzelt gesetzliche Vorgaben präziser zu fassen. Die Kommission hat eine Reihe von Unterarbeitsgruppen gebildet und beabsichtigt, bis zur Herbstjustizministerkonferenz einen Abschlussbericht vorzulegen.
Zur Konferenz, die nächste Woche beginnt: Das Land Berlin hat angekündigt, am 23. und 24. Juni 2010 in Hamburg, also während der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen zu unterbreiten. Dieser Zwischenbericht lag bis gestern Abend noch nicht vor.
Erlauben Sie mir bitte, die Fragen 3 und 4 zusammen zu beantworten, weil das auch inhaltlich zusammengehört. Wie bereits ausgeführt, liegen bisher keine Änderungs- oder Gesetzgebungsvorschläge der Kommission vor. Die Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe vom Oktober 2009 - das ist das Einzige, was bisher vorliegt - sind lediglich eine Sammlung von Vorschlägen und bilden kein abgestimmtes oder abgeschlossenes Gesamtkonzept für Gesetzesänderungen. Die in der Mündlichen Anfrage angesprochenen Problemfelder finden sich in den Empfehlungen neben einer Vielzahl anderer Vorschläge wieder, also insbesondere die Problemfälle, die Sie in den Fragen 3 und 4 angesprochen haben.
Bitte haben Sie bei dem geschilderten Verfahrensstand Verständnis dafür, dass sich die Thüringer Landesregierung bisher keine abschließende Meinung zu den von Ihnen beispielhaft genannten Teilbereichen des materiellen oder verfahrensrechtlichen Sozialrechts gebildet hat. Die Meinungsbildung kann erst erfolgen und wird dann auch zeitnah erfolgen, sobald konkrete Vorschläge oder Entwürfe von Gesetzesänderungen auf dem Tisch liegen, denn
Lassen Sie mich hinzufügen, in der Mündlichen Anfrage ist - ich glaube, ich interpretiere Sie richtig - die Besorgnis erkennbar, dass mit einer Reihe von Empfehlungen ein Abbau des Sozial- oder Rechtsschutzes zugunsten einer Verbesserung der Effizienz der Sozialgerichtsbarkeit verbunden sein könnte. Ich gehe zunächst mal davon aus, dass bereits die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialressorts der Länder ein ausgewogenes Herangehen an die Problematik gewährleistet. Seien Sie aber außerdem versichert, dass die Landesregierung die Ergebnisse dieser Kommission gründlich prüfen wird. Weder die Empfehlungen vom Herbst 2009 noch die Vorschläge der Kommission werden ungeprüft übernommen werden. Das gilt auch für die Bereiche, die Sie gesondert angesprochen haben. In jedem Fall müssen die Entlastungseffekte für die Sozialgerichtsbarkeit auf der einen Seite mit der Rechtsschutzgarantie und der Ausgestaltung des Sozialprinzips abgewogen werden. Ich gehe davon aus, dass Konkretisierungen, bezogen auf die nötigen Gesetzesänderungen, frühestens im IV. Quartal dieses Jahres möglich sein werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Das ist richtig, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär Prof. Herz, zunächst erst einmal danke für die ausführliche Beantwortung. Ich gehe jetzt in meiner Fragestellung nicht noch einmal ein auf die Empfehlungen für die Sozialgerichte oder was die Effizienz der Sozialgerichte betrifft, ich bedauere es auch zutiefst, dass Thüringen nicht in der Kommission vertreten ist, aber gerade deshalb meine Frage: In welcher Form nimmt denn die Landesregierung die Hinweise und Bedenken, die uns auch bekannt sind, oder auch Mängel schlussfolgernd zur Kenntnis, die sich aus der Rechtsprechung der Sozialgerichte gerade mit Bezug auf die Gesetzeslage ergeben, und wurden daraus Handlungsoptionen deutlich bis zur Bundesebene und in welcher Form werden diese eingebracht?
Zunächst bedauere ich auch, dass Thüringen nicht in dieser Kommission vertreten ist, aber es war noch vor dem Amtsantritt der jetzigen Landesregierung, als die Justizministerkonferenz das beschlossen hat. Wir nehmen alle Vorschläge und alle Bedenken sehr
ernst. Zum Beispiel ist von der Sozialseite der Arbeitsgruppe zu erwarten, dass die Kosten im Prozessrecht, also die Pauschgebühr für die Klagen, auf jeden Fall sehr moderat und beschränkt sein wird. Auch die Gewerkschaften haben sich zu einigen Dingen geäußert, beispielsweise zur Pauschalisierung der Kosten der Unterkunft. Hier liegen auch Sachverständigengutachten vor. All das wird in die Überlegungen mit eingehen. Es wird immer darauf ankommen, hier einen Ausgleich zu finden. Eine Effizienzsteigerung der Sozialgerichtsbarkeit nützt natürlich den Klägern, ihre berechtigten Anliegen durchzusetzen. Das ist insofern ein wirklich sinnvolles Ziel. Aber andererseits ist die ratio legis etwa von § 44 SGB, den Sie genannt haben, auch wichtig, ein berechtigter Anspruch. Man wird es gegeneinander ausgleichen müssen. Und hier wird die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips im Zweifel auch angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Vorrang vor Effizienzgesichtspunkten haben müssen.
Es gibt keine weiteren Nachfragen, so dass ich nun die nächste Mündliche Anfrage aufrufen kann, die der Frau Abgeordneten Jung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1090.
Nach der Neubildung der Landesregierung hat noch keine Beratung des Landesseniorenbeirats stattgefunden.
4. Wird die inhaltliche Aufgabenstellung des Landesseniorenbeirats zur Erarbeitung der Konzeption zur Seniorenarbeit in Thüringen fortgesetzt, wenn nein, warum nicht?