Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

1. Das Kultusministerium verhandelte über zwei Jahre mit dem Landessportbund darüber, die ausgebildeten Trainer künftig so anzustellen, dass sie als Spezialsportlehrer am Sportgymnasium tätig sein könnten: Zu welchem Ergebnis ist man nach Abschluss dieser Verhandlungen gekommen?

2. Kann die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr 2010/2011 am Sportgymnasium im Bereich Rodeln und Nordische Kombination durch Spezialsportlehrer abgesichert werden, damit Thüringen auch weiterhin als das Wintersportland mit erfolgreichen Sportlern aufwarten kann?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in einem Personalbudget für die Spezialgymnasien, mit dem spezielle Lehrkräfte in eigener Verantwortung durch die Schule eingestellt werden könnten?

4. Wie steht die Landesregierung zu der Empfehlung des Thüringer Schlitten- und Bobsportverbandes, dass Thüringen eine Vorreiterrolle einnehmen und sich dafür einsetzen solle, das Berufsbild Trainer mit einem Sportlehrerabschluss zu verknüpfen?

Diese Frage beantwortet für die Landesregierung Minister Matschie.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Bergemann, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Im Ergebnis der Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landessportbund haben sich die Partner darüber verständigt, dass auch zukünftig Trainer ohne Lehramt nicht in den Landesdienst übernommen werden. Diese sollen aber über den Landessportbund beschäftigt werden. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Landessportbund zur personellen Absicherung des Spezialsports und -trainings an den drei Thüringer Sportgymnasien abgeschlossen werden.

Zu Frage 2: Ja, die Ausbildung kann abgesichert werden. Dazu wurde u.a. das Staatliche Schulamt Schmalkalden ermächtigt, mit den Trainern Andre Florschütz und Marko Baacke befristete Arbeitsverträge abzuschließen, so dass wir die Phase bis zur Rahmenvereinbarung jetzt in den dringenden Fällen lösen konnten.

Zu Frage 3: Im Rahmen des Pilotversuchs zur Personalbudgetierung wurde seit dem Schuljahr 2007/2008 insbesondere den Spezialgymnasien die Möglichkeit eröffnet, in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt befristete Beschäftigungsverhältnisse oder Honorarverträge bis zum 31. Juli 2010 abzuschließen.

Zu Frage 4: Ausgehend von den bestehenden rechtlichen Bestimmungen steht es jedem angehenden Lehrer oder jeder Lehrerin frei, neben der regulären Ausbildung zum Lehrer oder zur Lehrerin eine Trainerlizenz zu erwerben. Damit wäre diese Kombinationsmöglichkeit gegeben.

Es gibt offensichtlich eine oder zwei Nachfragen. Bitte, Herr Bergemann.

Ja, vielen Dank. Herr Minister, nur eine kleine Nachfrage noch mal. Gibt es eventuell die Möglichkeit, dass der Pilotversuch fortgeführt werden kann? Das würde ich gern noch mal wissen. Die zweite Frage: Kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass auch die Trainer die Chance kriegen, das Lehramt zu erreichen in irgendeinem Bildungsgang?

Zur ersten Frage: Über die Fortführung des Pilotversuchs und gegebenenfalls, wie fortgeführt wird, ist noch nicht endgültig entschieden, die Debatte läuft im Moment noch. Da können Sie dann aber zeitnah eine Information bekommen, wenn die Entscheidung getroffen ist.

Zur zweiten Frage: Im Moment sind die rechtlichen Bestimmungen so, dass wir das nur so kombinieren können, dass jemand, der eine Ausbildung zum Lehrer oder zur Lehrerin macht, auch eine Trainerlizenz erwerben kann. Die Lehrerausbildung ist Voraussetzung für die Kombination.

Es gibt einen weiteren Wunsch zur Nachfrage. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke. Herr Minister, meine Nachfrage geht in die Richtung: Sie haben angedeutet, es wird eine Vereinbarung geben zwischen dem Kultusministerium, dem Sozialministerium und dem Landessportbund. Ich unterstelle mal, dass damit keine größere finanzielle Aufstockung verbunden sein wird. Woher werden dann die entsprechenden Stellen, die im Landessportbund requiriert werden, entnommen, aus den bis dato gezahlten Mitteln oder welche Informationen haben Sie seitens des Landessportbunds, damit diese Stellen dann abgedeckt werden?

Wir verhandeln im Moment über die Rahmenvereinbarung. Wir haben grundsätzlich vereinbart, dass die Trainer beim Landessportbund angestellt werden und dafür dann im Gegenzug die Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Trainer dann auch Sportunterricht mit abdecken können.

Eine geht noch.

Nur eine Verständnisfrage: Werden die Mittel durch den Landessportbund oder sozusagen durch die Landesregierung bereitgestellt?

Wir verhandeln, wie gesagt, im Moment noch über die Rahmenvereinbarung. Wie die genaue Aufteilung ist, kann ich Ihnen im Moment aus dem Stand nicht sagen.

Ich rufe die nächste Frage auf, und zwar die des Herrn Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1077.

Danke, Frau Präsidentin.

Erhebung von Verwaltungsgebühren für abgelehnten Bürgerbegehrensantrag

Mit Bescheid vom 10. Mai 2010 hat die Gemeindeverwaltung Unterbreizbach einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens abgelehnt und zudem auch eine Verwaltungskostengebühr festgesetzt. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die Ablehnung eines Bürgerbegehrensantrags kostenpflichtig sei, weil das Thüringer Verwaltungskostengesetz für derartige Antragsentscheidungen keine Kostenfreiheit vorsieht. In Beantwortung einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 4/4324) in der 90. Plenarsitzung der 4. Wahlperiode am 11. September 2008 vertrat die Landesregierung die Auffassung, Entscheidungen von Gemeinden zur Beantragung von Bürgerbegehren seien nicht kostenpflichtig. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 13 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes festgeschriebene Verwaltungskostenfreiheit für Angelegenheiten des Wahlrechts, des Volksbegehrens und des Volksentscheids würden aus Sicht der Landesregierung auch für Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene gelten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe hat die Gemeinde Unterbreizbach im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Bürgerbegehrensantrags mit Bescheid vom 10. Mai 2010 Verwaltungskosten erhoben und wie wurden diese seitens der Gemeinde begründet?

2. Inwieweit steht die nachgefragte Verwaltungskostenfestsetzung aus Sicht der Landesregierung im Widerspruch zu § 2 Abs. 1 Nr. 13 Thüringer Verwaltungskostengesetz?

3. Bleibt die Landesregierung bei der am 11. September 2008 im Thüringer Landtag geäußerten Rechtsauffassung, wonach Entscheidungen über Bürgerbegehrensanträge verwaltungskostenfrei erfolgen bzw.

wie begründet sie eine möglicherweise nunmehr davon abweichende Auffassung?

4. Welche rechtsaufsichtlichen Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, gegenüber der Gemeinde Unterbreizbach durchzusetzen, dass diese in Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Thüringer Verwaltungskostengesetz Anträge auf Zulassung kommunaler Bürgerbegehren verwaltungskostenfrei bearbeitet und entscheidet?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Prof. Huber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Gemeinde Unterbreizbach hat mit Bescheid vom 10. Mai 2010 im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Bürgerbegehrensantrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € sowie eine Auslagenerstattung in Höhe von 13,20 € festgesetzt. Zur Begründung wurde angeführt, dass es sich sachlich um einen Antrag auf Zulassung eines Einwohnerantrags gehandelt habe. Die Kostenforderungen wurden seitens der Gemeinde auf § 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 9 und 21 sowie § 11 Thüringer Verwaltungskostengesetz gestützt.

Zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung steht die Kostenentscheidung im Widerspruch zu § 2 Abs. 1 Nr. 13 Thüringer Verwaltungskostengesetz.

Zu Frage 3: Ja.

Zu Frage 4: Die rechtsaufsichtlichen Möglichkeiten ergeben sich aus § 116 ff. der Thüringer Kommunalordnung. Die Gemeinde wurde zunächst von der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtslage und die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Rücknahme des Bescheids informiert.

Ich nehme an, es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Kuschel.

Woher wussten Sie das, Frau Präsidentin? Danke.

Herr Innenminister, danke für die deutliche Antwort. Die Frage stellt sich nun, wenn die Gemeinde die

sem rechtsaufsichtlichen Hinweis nicht Folge leistet, dann müssten die Betroffenen klagen mit guten Erfolgsaussichten, der Bürgermeister kann sagen, lasst die mal klagen, weil es bezahlt die Gemeinde, muss ich nicht selbst bezahlen. Ist denn da nicht, wenn einer vorsätzlich gegen eine klare Rechtsauslegung verstößt, eine Amtspflichtverletzung gegeben, wo das möglicherweise die Rechtsaufsichtsbehörde, die auch Disziplinarbehörde für den kommunalen Wahlbeamten ist, nicht über diesen Weg einen solchen Unsinn verhindern kann, dass man die Antragsteller eines Bürgerbegehrens in ein Klageverfahren zwingt?

Herr Abgeordneter Kuschel, zum einen garantieren das Grundgesetz wie auch die Thüringer Verfassung effektiven Rechtsschutz im Sinne des Primärrechtsschutzes, so dass ein Klageverfahren für die Vertreter der Bürgerinitiativen möglich ist. Die Kostenentscheidung beim Obsiegen führt dazu, dass die obsiegende Partei die Kosten von der unterlegenen Partei einholen kann. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist zweitens tätig geworden. Drittens: Schadenersatzansprüche gibt es nach dem Subsidiaritätsgrundsatz, der in § 839 BGB niedergelegt ist, nur, wenn man vorher alle Möglichkeiten des Primärrechtsschutzes ausgeschöpft hat. Insofern müssten die Vertreter zunächst in das Verwaltungsstreitverfahren eintreten. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass sich Thüringer Behörden, auch die Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung, dem Rechtsstaatsprinzip entsprechend an Recht und Gesetz halten und, da die eindeutige Haltung der Landesregierung Zweifel nicht zulässt, der Bürgermeister dem auch Folge leisten wird.

Ich rufe als Nächstes die Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Lukin, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1081 auf.

Saalfelder Zugwerkstatt

Obwohl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Güterverkehr auf dem deutschen Schienennetz gegenwärtig wieder zunimmt und die Auflagen zur Wartung der Güterwagen deutlich verschärft wurden, plant die DB Schenker, die Bahnwerkstatt Saalfeld zu verkleinern und zum Instandhaltungsstützpunkt zurückzustufen, wie in der Ostthüringer Zeitung vom 5. Juni 2010 zu lesen war. Zudem wurde trotz momentan geleisteter Überstunden und Sonnabendarbeit eine Verringerung der Mitarbeiterzahl angekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die konkreten Vorhaben der DB Schenker zur Verringerung der Reparaturkapazitäten und Arbeitsplätze in Saalfeld bekannt und wenn ja, wie stellen sich diese dar und wie werden sie von der Landesregierung bewertet?

2. Wie schätzt die Landesregierung die angekündigte Kapazitätsverringerung vor dem Hintergrund ein, dass gegenwärtig die Stundenzahl der Beschäftigten erhöht und zunehmend Überstunden geleistet werden müssen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass mit der geplanten Umwandlung des Saalfelder Werkes in einen mobilen Instandhaltungsstützpunkt kein stationäres Reparaturwerk für Güterwagen in Thüringen mehr vorhanden ist?

4. Unterstützt die Landesregierung die ökologisch notwendige Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Konzepten?

Sie sehen, Herr Minister Carius ist bereits an das Pult getreten, um die Frage zu beantworten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: