Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Auf den generellen Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft zu verzichten, so wie es in dem Alternativantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wurde, und nicht nur auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, würde, wie auch schon von anderen Rednern gesagt, die Thüringer Landwirtschaft doch vor einige Schwierigkeiten stellen. Daher kann die Thüringer Landesregierung diese Forderung inhaltlich nicht unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion, der uns vorliegt, kann zugestimmt werden. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe eine weitere Wortmeldung. Bitte, Frau Abgeordnete Mühlbauer von der SPD-Fraktion.

Herr Kummer und Herr Augsten, ich will Ihnen eigentlich sagen, das ist heute ein erster Schritt. Ich denke, man sollte sich daran erinnern, die Welt ist bekanntlich auch nicht an einem Tag entstanden. Wir sind heute einen ersten Schritt gegangen, einen ersten Schritt im Land Thüringen in die richtige Richtung. Ja, es ist richtig, Informationspflicht, aber wie soll die vonstatten gehen? Herr Augsten, ich hatte es vorhin erwähnt, lassen Sie uns in die Diskussion einsteigen mit den Bauernverbänden, mit den Betroffenen, mit den Akteuren vor Ort. Lassen Sie uns auch weiterdiskutieren, wie geht man mit den Lebensmitteln um, was ist sinnvoll, was ist machbar, was können die Erzeuger vor Ort produzieren. Es sind viele Dinge, die wir tun können, wollen und müssen, aber diese Legislatur dauert noch ein paar Jährchen, hoffen wir alle. Da haben wir auch im Ausschuss viel Arbeit. Ich werbe noch mal für unseren Antrag CDU/SPD. Es ist ein kleiner Schritt für Sie, Herr Augsten, und für uns ein großer Schritt und für das Land Thüringen ein großer Schritt.

Ich bitte um Zustimmung und lassen Sie uns Folgeschritte, die zwingend notwendig sind - und da bin ich mit Ihnen einer Meinung -, im Ausschuss gemeinsam diskutieren und erörtern, um das, was wir heute angefangen haben, im Land zu verbreiten und umzusetzen. Ich bedanke mich.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Es liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung des Antrags der CDU und SPD, und zwar haben wir einmal den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung nicht angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Ich freue mich, Herr Abgeordneter Koppe. Die Gegenstimmen sind die Mehrheit, damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/989. Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag angenommen.

Weil dieser Antrag von der CDU und SPD angenommen ist, können wir jetzt nicht mehr über den Alternativantrag abstimmen.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt.

Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 12

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/991 -

Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und ich erteile Herrn Minister Carius das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich den antragstellenden Fraktionen für die Gelegenheit danken, heute über das begleitete Fahren mit 17 zu berichten. Der Freistaat Thüringen stand gewiss nicht an der Spitze der Bewegung, als es um die Frage der Erprobung ging. Alle in diesem Haus, die sich schon länger mit der Verkehrspolitik beschäftigen, wissen dies. Allein im Ausschuss für Bau und Verkehr haben wir das Thema mehrfach erörtert. Anfang 2007 wurde auch in Thüringen das begleitete Fahren mit 17 als Modellversuch eingeführt und hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt.

Liebe Abgeordnete - es ging jetzt nicht anders -, wenn wir ein kleines bisschen mehr Ruhe in den Saal bekommen würden, dann hätte der Minister auch wirklich Gelegenheit, seinen Sofortbericht zu halten. Danke.

(Beifall CDU)

Frau Präsidentin, vielen Dank für die Unterstützung. Ich würde freuen, wenn die Abgeordneten vor allen Dingen der Koalitionsfraktionen, der antragstellenden Fraktionen da hinten auch ihre Aufmerksamkeit erhöhen könnten.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich über diesen Erfolg, also beidseitig sowohl verkehrspolitisch als auch aufmerksamkeitssteigernd.

Ich hoffe, dass wir in Thüringen natürlich noch mehr mutige Ideen dieser Art umsetzen können. Seit der Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 in Thüringen haben über 34.000 junge Menschen an dem Pilotprojekt teilgenommen. Bemerkenswert ist, dass diese Zahl trotz Geburtenrückgangs und des damit verbundenen Rückgangs der Fahranfängerzahlen kontinuierlich steigt. So kletterte der Anteil der Fahranfänger mit 17 im Vergleich mit den herkömmlichen Fahrerlaubnisbewerbern im Freistaat von ca. 23 Prozent 2007 auf rund 29 Prozent 2009. Dies bekräftigt aus meiner Sicht vor allem eines, nämlich das Interesse der jungen Thüringer, möglichst frühzeitig am Straßenverkehr teilzunehmen, möglichst frühzeitig mobil zu sein und damit möglichst frühzeitig auch Erfahrungen sammeln zu können.

Der angesprochene Erfolg zeigt sich auch zu meiner Freude bei den Fahrerlaubniserstprüfungen ohne Wiederholung in Thüringen. Aktuellen Zahlen zufolge schneiden die Teilnehmer des begleiteten Fahrens mit 17 besonders bei der theoretischen Prüfung mit 64,4 Prozent deutlich besser ab als die älteren Prüflinge mit 55,1 Prozent. Bei der praktischen Prüfung fällt der Unterschied mit 63,8 Prozent gegenüber 59,8 Prozent zwar weniger deutlich, aber ebenfalls zugunsten der jüngeren Bewerber aus. Das zeigt ganz deutlich, begleitetes Fahren mit 17 kommt an und birgt offensichtlich zusätzliches Motivationspotenzial für die jungen Fahrerlaubnisbewerber in Thüringen.

Aus verkehrspolitischer Sicht ist es jedoch umso wichtiger zu untersuchen und festzustellen, ob ein Pilotversuch, der sich zunehmender Akzeptanz im Land erfreut, auch die positiven Erwartungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit erfüllt. Zuständig für die diesbezügliche Wirksamkeitsuntersuchung ist in Deutschland die Bundesanstalt für Straßenwesen, die das Projekt länderübergreifend begleitet hat. In einer der Landesregierung aktuell vorliegenden Son

derauswertung wurde von dieser bei der Gruppe der Fahranfänger mit 17 im Vergleich zur Gruppe der herkömmlich ausgebildeten Fahranfänger eine um 19 Prozent verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und ein um 18 Prozent verminderter Anteil an erheblichen Verkehrsverstößen pro 1.000 Fahranfänger und Jahr registriert. Hinsichtlich einer kilometerbezogenen und damit auf Fahrkompetenz abgestellten Betrachtungsweise zeigte sich in der Gruppe der Ab-17-Fahrer im Vergleich zur Gruppe der Fahrer mit herkömmlichem Führerscheinerwerb sogar eine um 23 Prozent verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und eine um 22 Prozent verminderte Rate an erheblichen Verkehrsverstößen. Auch nach Berücksichtigung einer Reihe von Einflussfaktoren ist pro Million PKW-Kilometer eine Senkung der Unfallbeteiligungsrate um 22 Prozent und der Rate an Verkehrsverstößen um 20 Prozent festzustellen. Das sind aus meiner Sicht hervorragende und tragfähige Werte, um für die Fortschreibung eines solch beliebten Fahranfängerkonzepts bereits jetzt - vor dem offiziellen Ende des Modellversuchs am 31. Dezember 2010 - die nötigen Weichenstellungen für eine Fortführung des begleiteten Fahrens mit 17 einzuleiten. Ich bin deswegen davon überzeugt, dass die Verankerung der Regelung zum begleiteten Fahren mit 17 im Dauerrecht grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Insofern begrüße ich auch die positiven politischen Signale aus Berlin und sage Ihnen zu, dass sich die Landesregierung im Dialog mit der Bundesregierung dafür einsetzen wird, einen möglichst nahtlosen Übergang zum 1. Januar 2011 zu ermöglichen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es den Wunsch zur Beratung des Sofortberichts? Ja, den Wunsch gibt es, von der Fraktion der SPD. Dann eröffne ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht und gleichzeitig die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat die Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vielen Dank für Ihren aussagefähigen Sofortbericht. Autofahren gehört für die Mehrheit der Deutschen zum Alltag. Aber nachweislich ist das Unfallrisiko junger Fahrer überdurchschnittlich hoch. Die Gruppe der 18 bis 24-Jährigen ist die am meisten gefährdete Altersgruppe im Straßenverkehr. Laut Statistischem Bundesamt misst diese Altersgruppe im Jahr 2008 nur 8,3 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Ihr Anteil an den Verunglückten und Getöteten im Straßenverkehr betrugt jedoch

20 Prozent. Das sind nach meinem und nach unserem Empfinden 20 Prozent zu viel. Die Ursache hierfür ist oft in der mangelnden Fahrpraxis unserer Fahranfänger begründet. Dieses Problem kann und sollte man deshalb mit der Überführung des bis zum 31.12. dieses Jahres befristeten Modellprojekts „Begleitetes Fahren mit 17“ in Dauerrecht weiterhin gezielt angehen. Der Modellversuch wurde 2004 in Niedersachen gestartet und Thüringen hat sich etwas später, 2007, am Modellprojekt beteiligt. Derzeit beteiligen sich alle Bundesländer an diesem Versuch. Ziel des Projekts ist die Absenkung des extrem hohen Unfallrisikos junger Fahrer nach Aushändigung des Führerscheins; konkret sollen Unfälle nachhaltig verringert, Verkehrsdelikte maßgeblich verringert und die Fahrkompetenz - das ist sicher auch das Wichtigste - der Fahranfänger verbessert werden. Dies erfordert nicht zuletzt eine grundlegende Erneuerung und Anpassung des Systems der Fahranfängervorbereitung. Dazu gehört neben der professionellen Fahrschulausbildung auch längeres fahrpraktisches Üben des Fahrens. Die Teilnehmer des Modellversuchs haben bereits im Alter von 16,5 Jahren die Möglichkeit, Fahrschulunterricht zu nehmen. Im Alter von 17 Jahren können sie den Pkw-Führerschein erwerben, jedoch sollen die Fahranfänger bis zu ihrer Volljährigkeit durch einen mitfahrenden und verkehrszuverlässigen Mitfahrer begleitet werden. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Führerscheins sein.

Seit dem Start im Jahr 2004 haben bundesweit 380.000 junge Menschen am Modellversuch teilgenommen. In Thüringen haben von 2007 bis zum Januar 2010 34.000 Jugendliche diese Chance genutzt. Das sind 26,3 Prozent aller erteilten Führerscheine der Klasse B. Die Tendenz ist steigend. Das belegt auch ein Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Evaluation des Forschungsprojekts „Fahranfängermaßnahmen“. Hierin heißt es, dass sich eine enorm hohe und weiterhin zunehmende Beteiligung an dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ abzeichnet. Aber viel wichtiger finde ich die Tatsache, dass gegenüber den Fahranfängern mit traditioneller Fahrschulausbildung die Teilnehmer des Modellversuchs bereits im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen haben und 22 Prozent weniger Unfälle verursacht haben. Die Fahranfänger selber bestätigen, dass sie sich beim Fahren deutlich sicherer fühlen. Ich habe auch im Vorfeld der heutigen Debatte - meine Tochter, sie ist 18 - ihre Freunde dazu befragt, die das mit 17 auch schon gemacht haben. Sie haben mir durchweg alle bestätigt, dass sie gerade durch dieses Jahr enorm an Sicherheit gewonnen haben und bedeutend sicherer fahren.

Wir, die CDU-Fraktion, bewerten den Modellversuch ausschließlich positiv. Ich habe die Gründe alle schon genannt. Deshalb bitten wir um breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Tasch. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Auch wir bedanken uns ganz herzlich für den in Stenogramm und Statistik ausgezeichneten Bericht des Ministers. Es war sehr schnell, die Statistik war aber sehr ausführlich, so dass ich mir die Hälfte meines kurzen Vortrags jetzt schon sparen kann.

(Beifall FDP)

Wir wissen ganz genau, dass dieser Projektverlauf sehr positiv ist, dass sowohl die Unfallhäufigkeit zurückgegangen ist als auch die - ich will mal sagen - Praktiker diesem Modellprojekt positiv gegenüberstehen. Sowohl von DEKRA, von den Fahrschulen als auch von den anderen Institutionen wurde das positiv bewertet, zumal das begleitete Fahren eine Möglichkeit mit einschließt, es ist nicht nur die normale Fahrprüfung, die abgelegt wird, sondern auch im Nachgang können noch Erfahrungen gesammelt werden. Wer beispielsweise im Sommer seine Fahrprüfung macht, kennt sich mit vereisten Straßen und Brücken nicht so besonders aus und kann das dann im Verlauf des begleiteten Fahrens nachholen.

Ich will Sie statistisch nicht weiter behängen. Ich habe aber eine Frage zum Zeitpunkt dieses Antrags. Der Minister hat es schon angedeutet, dass die Signale aus Berlin positiv sind. Bereits am 05.05.2010 haben FDP- und CDU-Bundestagsfraktion den Antrag zur Überführung dieses Modellprojekts in ein Dauergesetz und zur Abänderung der StVO eingebracht. Demzufolge hatte ich fast das Gefühl, dass Ihr Antrag ein wenig spät kommt und Sie auf einen fahrenden Zug aufspringen. Um bildlich zu sprechen, die Lok hat ja bereits den Zielbahnhof erreicht. Der Antrag „Begleitetes Fahren mit 17“ ist in Berlin im parlamentarischen Ablauf und alle Fraktionen im Bundestag haben sich positiv geäußert. Ich hoffe nicht, dass Sie jetzt ein wenig misstrauisch gegenüber der Bundesregierung sind, dass Sie bezweifeln, dass es jetzt noch umgesetzt wird.

Vielleicht noch eine Bemerkung zu den Fragen, die hier mit angesprochen sind bezüglich der Unfallstatistik. Verkehrsunfälle sind die häufigste Todes

ursache bei den unter 19-Jährigen. Nicht nur dieses Modellprojekt „Begleitetes Fahren“ sollte bei uns Beachtung finden, denn Sie wissen, übermorgen ist der Tag der Verkehrssicherheit. Wir sollten noch weitere Projekte mit anschieben, die der Möglichkeit dienen, jüngere Fahranfänger bzw. jüngere Leute zu schulen. Einige sehr gute Projekte haben in Thüringen schon Niederschlag gefunden, zum Beispiel die Kampagne „Risiko raus“ oder „Vorfahrt für sicheres Fahren - Jugend übernimmt Verantwortung“.

Ich möchte auf ein Problem noch einmal zurückkommen: Die Unfallhäufigkeit bei jugendlichen Verkehrsteilnehmern bleibt trotzdem bestehen. Auch nach wie vor hat die Weltgesundheitsorganisation WHO eingeschätzt, dass Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache bei Jugendlichen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich appellieren, dass gerade bei der Erarbeitung des nationalen Verkehrssicherheitsprogramms und auch des Europäischen Verkehrssicherheitsprogramms der Schwerpunkt nicht nur auf dem Autoverkehr und auf dem Individualverkehr liegt. Ich denke, hier sollte besonders die Erweiterung des ÖPNV und die angepasste ÖPNVErweiterung in der Fläche noch mal mit auf die Tagesordnung kommen. Es kann nicht sein, dass wir uns nur daran orientieren, wie sich Jugendliche mit dem Auto bewegen. Wir haben ja auch später noch mal die Diskussion sicherlich - im Bund läuft sie gerade -, ob man das Alter für Mopedfahrer heruntersetzen sollte bzw. ob derjenige, der den Führerschein für den Pkw erworben hat, gleichzeitig auch Motorrad bzw. Moped fahren darf. Da gibt es noch einen ganz großen Diskussionsbedarf. Ich möchte hier einfach noch einmal appellieren, zwar dieses Projekt jetzt positiv zu bewerten, auch mit zu unterstützen, auch bei einer Gesamteinführung in der Bundesrepublik, aber darüber nicht zu vergessen, uns den Unfallursachen und der Prävention gerade bei Jugendlichen - ich denke, dass gerade das Rudolstädter Projekt mit der Verkehrserziehung in der 11. Klasse auch hier einer unserer Ansatzpunkte mit sein sollte - noch mehr zu widmen.

Langer Rede kurzer Sinn: Lassen Sie uns gemeinsam nicht nur den Individualverkehr fördern, sondern schauen wir, ob auch genügend öffentlicher Nahverkehr in der Fläche existieren kann, ob die Jugendlichen auch die Möglichkeit haben, andere Verkehrsmittel zu nutzen als nur das Auto. Und widmen wir gerade im Rahmen des nationalen Verkehrssicherheitsprogramms dieser Aufgabe eine größere Aufmerksamkeit als in der Vergangenheit. Wir stimmen diesem Antrag zu.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Lukin. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, es war mein Fraktionskollege, der heute schon mal gesagt hat, dass es beim Wahlalter um eine nicht lebenswichtige Entscheidung geht. Das vielleicht noch mal als Appell, die Diskussion um die Absenkung des Wahlalters etwas entspannter zu führen. Auch wir stimmen dem Antrag zum begleiteten Fahren zu. Uns gefällt insbesondere an der Begründung, dass der Fokus hier wirklich darauf gelegt wird, das Unfallrisiko in dieser jugendlichen Gruppe zu verringern. Herr Carius sagte dann an der Stelle, wir brauchen noch mehr mutige Ideen dieser Art, hat allerdings keine genannt. Deswegen möchte ich da jetzt noch ein bisschen ausholen.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Ich habe noch welche.)

Gut, Sie können sich ja auch noch mal zu Wort melden, gern.

Die Unfälle gehen insgesamt zurück, auch die Todesunfälle im Verkehr in ganz Deutschland. Trotzdem haben wir in 2009 in Deutschland noch 4.400 Verkehrstote gehabt. Vielleicht mal zum Vergleich: Das ist eine Stadt ungefähr in der Größe von Dingelstädt, die da jedes Jahr von der Landkarte verschwindet. In Thüringen sind es 148 Menschen, die ihr Leben verloren haben. Eine andere Statistik aus Thüringen müsste uns zumindest aufmerksam stimmen, die Schulwegunfälle sind von 2008 auf 2009 um 20 Prozent gestiegen.

Zweiter Punkt: Eine Qualitätsstudie des ADAC hat im Bereich Schulbusse in Thüringen hohe Mängel festgestellt und hat für einige Linien sogar die Note mangelhaft verteilt. Das halte ich für sehr problematisch, unter anderem deswegen, weil wir hier noch die Chance haben, Regelungen zu verabschieden, die verhindern, dass da etwas passiert. Ich glaube, wenn in diesem Bereich etwas passiert, dann wäre der Ruf schnell da, dass man hier eine Qualitätskontrolle braucht für die Schulbusse und da kann die CDU-Fraktion das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung zumindest einmal im Kämmerchen lassen. Der Ruf wäre sehr schnell da und wir brauchen dies, wir brauchen eine Evaluation, wir brauchen fixierte Regeln, wir brauchen eine Qualitätskontrolle, damit die nächste Studie hoffentlich dann besser ausfällt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Carius hat ja die Schutzhelmpflicht ins Spiel gebracht, auch ein kleiner Baustein in dem ganzen Aspekt, wie wir die Sicherheit auf unseren Straßen verbessern können. Trotzdem kann auch das nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir - und jetzt bin ich wieder beim Fahrradhelm - sehr viele Defizite haben. Wir tun viel für touristische Radwege, im Bereich Alltagsverkehr nicht. Die paar Kilometer Radwege, die im Haushalt 2010 an Landesstraßen reingeschrieben sind, sind verschwindend gering. Ich erinnere an die Todesfälle im Weimarer Land, an Landesstraßen ohne begleitenden Radweg. Zusammenfassend: Das Engagement an dieser Stelle ist gut.