Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, das noch nicht verabschiedete Zensusgesetz - das Ausführungsgesetz in Thüringen - treibt schon seltsame Blüten. Mir ist bekannt - ich gehe mal davon aus, dass die Datenerhebung kostenneutral für die Bürger sein soll -, dass Thüringer Wohnungsunternehmen
bei ihrer Datenerhebung und Datenerfassung a) Personal vorhalten müssen und b) teure Software angeschafft haben und nun am Überlegen sind bzw. dies auch schon bewerkstelligen, das den Mietern über die Miete bzw. über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung zu stellen. Ist das aus Ihrer Sicht rechtlich möglich und machbar?
Herr Abgeordneter Hauboldt, wir regeln hier das Rechtsverhältnis zwischen dem Freistaat Thüringen und seinen Bürgern, die bei der Durchführung des Zensus beteiligt werden. Welche privatrechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern auf der Basis welcher Mietverträge im Einzelnen bestehen, kann ich hier, ohne die Akten studiert zu haben, nicht im Einzelnen beurteilen. Ich bin auch kein Spezialist für das Mietrecht, so dass man dort im Einzelnen nachschauen müsste. Ich nehme an, dass der Mieterbund die betroffenen Mieter hinreichend beraten wird. Der Gesetzentwurf wurde hinreichend beraten und trägt einem effektiven Datenschutz Rechnung. Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit so intensiv gewesen ist.
Herr Adams, Sie haben noch gefragt, wie es denn mit der Überwachung ausschaut: Dazu haben wir einen Beirat, wir haben Schulungsanforderungen, wir haben eine Aufsicht, die in § 9 geregelt ist, eine Fülle von Vorkehrungen, lieber Herr Adams, die sicherstellen, dass die Durchführung des Zensus sich nicht verselbstständigt. Auch die Vereinigungen, die wie der Chaos Computer Club oder die Piratenpartei naturgemäß einen kritischen Blick auf den Gesetzentwurf haben, haben zwar Vorbehalte gegen den Zensus überhaupt, gegen unsere Thüringer Regelungen habe ich aber - anders als es Frau Renner dargestellt hat - keine spezifischen Einwände aus der Anhörung entnehmen können.
Die Anhörung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss bestätigt, dass die möglichen und notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sind, um den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten. Darauf haben die Bürger einen Anspruch, nicht zuletzt deshalb, weil sie mitarbeiten müssen bei der Durchführung des Zensus. Der Zensus kann auch nur gelingen, wenn alle Betroffenen sich ihrer Mitwirkungspflicht nicht versagen, und deswegen gibt es Vorschriften, die zur Not die Anwendung von Verwaltungszwang sicherstellen. Das Thüringer Innenministerium und das Thüringer Landesamt für Statistik werden im Vorfeld aktiv die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Zensus, seine Vorteile für Thüringen und den Ablauf des Verfahrens informieren und
um Verständnis für den Zensus werben, denn das Projekt hat auch für Thüringen besondere Bedeutung. Der Staat braucht, um seinen Aufgaben nachkommen zu können, verlässliche Datengrundlagen.
Für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht die Landesregierung keinen Bedarf. Die Aufnahme eines zusätzlichen Verweises auf § 9 des Datenschutzgesetzes ist nicht notwendig - das war vielleicht Ihre Frage vorhin -, da das Ausführungsgesetz die Oberbürgermeister und Landräte verpflichtet, im Rahmen einer Dienstanweisung die technischen und organisatorischen Maßnahmen schriftlich festzulegen und sie zur fachaufsichtlichen Prüfung im Landesamt für Statistik bis zum 30. Oktober vorzulegen.
Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE kann schon deshalb nicht gefolgt werden, weil er Deutschland in die Verletzung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führen würde und darüber hinaus gegen den Grundsatz der Bundestreue verstößt.
Über Hartz IV ist hier nicht zu entscheiden; über das Elterngeld ist hier nicht zu entscheiden und über die Gewichtung zwischen Datenerhebung und diesen sozialpolitischen Anliegen ist hier ebenfalls nicht zu entscheiden.
Vielen Dank, Herr Minister. Da Sie jetzt das zweite Mal auf die EG-Richtlinie hingewiesen haben und unseren Zwang, diese umzusetzen: Ist es richtig, dass die im Zensusgesetz geforderten Angaben hinsichtlich Religion und Migrationshintergrund nicht durch die EG-Richtlinie vorgegeben sind?
Frau Abgeordnete Renner, das ist richtig. Es handelt sich aber, ich möchte es noch mal sagen, um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie. Der Unter
schied ist, das eine gilt, ohne dass wir es umsetzen müssen, und das andere muss durch uns umgesetzt werden. Das ist schon ein wichtiger Unterschied. Die anderen Angaben sind aber durch die Verordnung vorgegeben, und wenn wir Ihrem Antrag folgten, würden wir überhaupt keine Angaben - auch die von der Verordnung geforderten Angaben - nicht erheben und damit eindeutig und vorsätzlich das Europarecht brechen und ein Vertragsverletzungsverfahren provozieren. Gegen die Bundestreue verstößt, wenn wir die Ausführung des Bundesgesetzes konterkarieren, so wie es Ihrem Antrag entspricht oder auch dem Antrag der FDP. Herr Bergner, die Gedanken sind frei, aber die Taten sind es nicht. Die sind an Recht und Gesetz gebunden, auch hier in Thüringen.
Mein letzter Punkt zur These von Frau Renner, dass Grundrechte nicht Europa geopfert oder gegen Europa ausgespielt werden dürfen: Sie kennen, Frau Renner, vielleicht die lange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, beginnend mit Solange-IEntscheidung bis zum Lissabon-Urteil, die sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, wieweit das Grundgesetz gegen die Europäisierung geschützt ist - über viele Hundert Seiten. Deren Ergebnis ist nicht, dass die deutschen Grundrechte einen hermetischen Schutz gegen den Einfluss des Europarechts genießen, sondern nur, dass der Wesensgehalt der deutschen Grundrechte - das, was den Menschenwürdekern jedes Grundrechts, auch den Menschenwürdekern des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausmacht - gegen das Europarecht geschützt ist. Dieser Menschenwürdegehalt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung steht bei der Durchführung des Zensus nicht im Entferntesten in Rede und insofern gibt es auch keine Anknüpfungspunkte, die einen Ungehorsam gegenüber dem höheren und vorrangigen Recht rechtfertigen würden. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte es zum Anfang: Datenschutz ist eine mühselige Angelegenheit und sie ist allerdings alternativlos auch in der Mühseligkeit. Herr Minister, vielleicht zwei Aspekte zu dem von Ihnen gerade Gesagten. Sie haben dargestellt, dass sich der von uns geforderte Verweis auf das Thüringer Datenschutzgesetz erübrigen
könnte, weil die Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - oder wir haben ja nur Bürgermeister in den kreisfreien Städten - selbst Regelungen schaffen sollen im Rahmen einer Verwaltungsverordnung. Nun werden wir dann 23 verschiedene Regelungen haben; wenn die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister da rangehen. Wäre es nicht empfehlenswert, zu sagen, dass diese sich auf § 9 im Thüringer Datenschutzgesetz beziehen bzw. seine weitere Ausformulierung. Das wäre ein sinnvoller Hinweis, wenn ein Landrat dann mit dieser Sache konfrontiert ist. Es wäre mir wichtig, da noch einmal Ihre Meinung zu hören, weil wir ja wissen, wie Gesetze ausgelegt werden und dass die Genese, also unsere Debatte, auch ganz wichtig und ein wichtiger Hinweis ist.
Ein Zweites: Ich kann nicht stehen lassen, dass Sie sagten, dass der Chaos Computer Club dieses Gesetz lobe, da habe ich sofort noch einmal nachgeschaut, auch das Ausführungsgesetz nicht, also er kritisiert nicht nur das Zensusgesetz, sondern sagt auch zum Ausführungsgesetz und hier ganz deutlich zu den §§ 6 und 7 - ich zitiere ausschnittsweise: „... wird aus dem Gesetzentwurf nicht klar, welche konkreten technischen Maßnahmen die Sicherheit der Daten bei der Speicherung und Übermittlung an übergeordnete Stellen schützen sollen, insbesondere fällt negativ auf, dass vom Gesetzgeber keinerlei technische Trennung der Statistikdaten von normalen Verwaltungsdaten festgeschrieben ist.“ Genau unser Regelungspunkt!
Ich würde Sie bitten, vielleicht zum Ersteren noch einmal etwas zu sagen, dass wir den Landräten etwas helfen, nicht, dass wir 23 Regelungen in Thüringen haben. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Adams, zu dem Zweiten, zu dem ich ja nichts mehr sagen soll, habe ich vorhin schon etwas gesagt, weil wir in § 6 und § 7 ausdrücklich Übermittlungsverbote normiert haben.
Zum Ersten: In § 6 des Ausführungsgesetzes werden für den organisatorischen, technischen und personellen Ablauf des Zensus spezifische und spezielle Regelungen getroffen, die über den Regelungsgehalt des § 9 hinausgehen, zum Beispiel die räumliche Abschottung der Erhebungsstellen und die Auswahl des Personals. Im Übrigen werden die Oberbürgermeister und Landräte verpflichtet, diese Dienstanwei
sung zu erlassen, die sich am Ausführungsgesetz, das, wie gesagt, insoweit detaillierter ist als die Vorschriften des § 9 des Datenschutzgesetzes, zu orientieren haben. Vor dem Hintergrund spricht überhaupt nichts dagegen, sämtlichen Anforderungen des § 9 Rechnung zu tragen. Wir gehen aber davon aus, dass unsere Anforderungen ohnehin schon darüber hinausgehen.
Vielen Dank. Ich frage noch einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Debatte zu diesem Gesetzentwurf und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1126. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei vielen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1130 stimmen wir jetzt ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Dagegen? Enthaltungen? Danke schön. Bei vielen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist der Änderungsantrag damit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/1108. Wer für die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Danke schön. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung damit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/626 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in Drucksache 5/1108. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Berufsschulnetzplanung) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1096 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1132 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag? Ja, ich sehe das. Bitte schön, Herr Abgeordneter Bärwolff.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, DIE LINKE hat ein Änderungsgesetz zum Schulgesetz heute hier eingebracht und wir wollen uns ganz explizit mit der Frage Berufsschule/Berufsschulnetzplanung beschäftigen. Auf die Besucher, die auf der Tribüne sitzen, wird dies auch unweigerlich zukommen, sich nach der Schule damit auseinanderzusetzen, welchen Beruf sie einmal erlernen wollen. In diesem Sinne wollen wir natürlich auch die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Berufsschullandschaft in den Blick nehmen.
Die Ausbildungsplätze und die Bewerberzahlen auf diese Ausbildungsplätze nähern sich seit ungefähr 5, 6 Jahren langsam an. Das hat aber leider nichts damit zu tun, dass die Wirtschaft mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen würde. Nein, im Gegenteil, die Bewerberzahlen gehen zurück. Im Jahre 2000 gab es 37.000 Bewerber für Berufsschulen, für Ausbildungsplätze. Im Jahre 2010 waren es gerade noch 17.500 Bewerber. Das heißt, die Schülerzahlen haben sich seit 2000 halbiert. Die damalige CDU-Landesregierung hatte das Zedler-Gutachten bestellt, in dem Planungsprozesse für die Kreise und kreisfreien Städte in der Berufsschulnetzplanung forciert wurden. Dummerweise ist es so, dass diese Planung im Regelfall den Interessen von Landräten und politischen Akteuren auf kreislicher Ebene zuwider stehen und die Berufsschullandschaft allzu oft Handlungs- oder Verhandlungsobjekt ist und eine konzentrierte Planung, die zukunftssicher ausgerichtet ist, bislang nicht richtig stattfindet. Über 100 Fachklassen hat das Thüringer Ministerium genehmigt. Davon gibt es viele Landesfachklassen mit weniger als den geforderten 15 Schülern, was aufzeigt, wie planlos hier auch gehandelt und agiert wird. Darüber hinaus werden viele Berufsschulen derzeit modernisiert. Es wird in Berufsschulen investiert, jedoch ist unklar, ob diese
Mit dem Gesetz, was wir vorgelegt haben, wollen wir genau in diese Kerbe reinschlagen. Wir wollen dafür sorgen, dass landesweit die Berufsschulnetzplanung stärker in den Fokus gerät und eine abgestimmte Planung der Berufsschullandschaft stattfindet.
Denn eines der größten Probleme, mit dem gerade die Berufsschulen zu kämpfen haben, ist der Entscheidungsstau auf den verschiedenen Ebenen. Sowohl auf der kreislichen, kommunalen Ebene wie auch im Ministerium wird kaum zu diesen Fragen entschieden. Der Druck, der sich aber ergibt auch aus dem demographischen Wandel, auch aus den zurückgehenden Schülerzahlen, ist enorm. Hinzu kommt, das kann man vielleicht noch als kleines Bonbon hinzufügen, im Jahr 2008 wurde sogar die Stabsstelle, die sich mit der Berufsschulnetzplanung im Ministerium beschäftigt hat, abgewickelt. Das heißt, dieses doch ganz zukunftsträchtige Thema, was auch für die wirtschaftlichen Belange eine große Rolle spielt, scheint beim Ministerium gar nicht mehr großartig auf dem Schirm zu sein.
Mit dem Gesetz, was wir heute hier eingebracht haben, wollen wir genau diese Frage in den Fokus rücken und dafür sorgen, dass nicht nur Schüler auch entsprechend Ausbildungsplätze bekommen in Berufsschulen und dafür die Kapazitäten vorhanden sind, sondern wir wollen uns auch damit beschäftigen, wie kann der Fachkräftemangel, der ja ein ganz großes Problem ist für die Thüringer Wirtschaft, wie kann die Thüringer Wirtschaft an entsprechende Fachleute rankommen. Wir wollen dieses Thema damit beantworten und ich hoffe, dass wir hier in eine ordentliche Diskussion kommen und dass der viel beschworene Handlungsdruck und die viel beschworene Zukunftssicherheit, die ja gern auch vom Ministerium beschworen wird, endlich auch in dem Gesetz ankommt und dass sich auch etwas in diesem Bereich Berufsschulplanung tut. Sowohl die Schüler als auch die Wirtschaft brauchen das ganz dringend. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umgestaltung des Berufsschulnetzes in unserem Freistaat ist sicherlich kein leichtes Unterfangen. Denn am Ende müssen wir den Spagat wagen zwischen einem schulischen Angebot in hoher pädagogischer Qualität, aber wir brauchen auch ein Angebot in guter Erreichbarkeit durch die Schüler, auch nicht zu weit von ihren Ausbildungsbetrieben entfernt, wir brauchen aber auch ein Berufsschulnetz, das finanziell darstellbar ist mit Standorten, die dauerhaft tragbar sind. Dazu kommt auch noch, dass wir eine Konkurrenz haben zwischen den staatlichen Trägern, aber natürlich auch zwischen privaten Strukturen. Dazu kommt, dass die Zahl der Unterrichtsstunden in den berufsbildenden Schulen aufgrund des sinkenden Vollzeitunterrichtsanteils geringer wird und natürlich auch die Zahl der Ausbildungsberufe steigt eher als dass sie wirklich abnimmt. Das alles macht die Situation nicht einfacher. Aber es ist so, dass Entscheidungen über das Berufsschulnetz in Übereinkunft getroffen werden müssen zwischen dem Land auf der einen Seite, zwischen denen, die diese Berufsschulen tragen, und natürlich auch zwischen den Kammern. So ist das nun einmal im dualen Berufsbildungssystem. Deswegen sage ich, es ist richtig, dass DIE LINKE das Thema aufgreift.