Ich kann es gar nicht glauben. Nur um mit einer Mär aufzuhören, auch Ihre Biomasse, die immer wieder von der CDU vorne rangetragen wird, ist keine Alternative. Angesichts der Größenordnung, die wir hier brauchen, ist Biomasse weder CO2neutral noch nachhaltig. Sie sollten sich einmal mit den Waldbesitzern in Thüringen unterhalten, die wissen und sagen Ihnen das heute schon. Sie können überhaupt nicht mehr rausholen aus ihren Wäldern, das ist sehr endlich. Wir brauchen die Windenergie, da beißt die Maus keinen Faden ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In Richtung der Landesregierung und der SPD sei nur eines noch einmal ganz deutlich gesagt: Nicht nur die erneuerbaren Energien sind unglaublich wichtig, sondern es ist vor allen Dingen wichtig, Energievermeidung, Energieeffizienz voranzubringen. Das ist nämlich ein Aspekt, der mir bei der SPD und gerade auch bei unserem Herrn Minister Machnig immer viel zu kurz kommt. Nur die Energie, die nicht erzeugt werden muss, diese Energie vermeidet, dass wir zu viele Energieumwandlungsanlagen und Transportleitungen - 380 kV, ein geflügeltes Wort hier in diesem Hause - benötigen. Die CDU im Übrigen an dieser Stelle stellt bei der 380-kV-Leitung regelmäßig dar, dass das ja gar nicht so schlimm sei. Wo ist denn eigentlich hier Ihre Landschaftsschutzperspektive, wenn wir über die 380-kV-Leitung reden?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit bin ich bei der Orientierungslosigkeit der Konservativen in diesem Parlament.
schutz da noch hinzukommt, ist beachtlich. Ich habe schon erwähnt, weder bei der 380-kV-Leitung noch beim Schneekopfturm, den Sie auf Wunsch von Herrn Minister Trautvetter auf 1.000 m Fußhöhe gehoben haben, habe ich Einwände der CDU gehört. Ich habe auch bei der Rhöntrasse keine Einwände der CDU gehört. Ich habe bei der ICETrasse keine Einwände der CDU gehört.
Und was Sie am Bleßberg mit unterstützt haben, ist eine Naturschändung von historischem Ausmaß. Es wird in den Büchern stehen, dass die CDU in Deutschland eine Bahnstrecke gebaut hat, die dazu geführt hat, dass die mutmaßlich interessanteste und bedeutendste Höhle - vielleicht in Europa, vielleicht in Deutschland - einfach zugeschüttet wurde. Da sollten Sie mal den Naturschutz und den Landschaftsschutz herausholen. Das wäre überhaupt etwas redlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Orientierungslosigkeit auch im Verfahren, Frau Kollegin Tasch, ich darf Sie zitieren, indem Sie gerade eben sagten: Die CDU würde alles tun, um zu verhindern, dass diese Windräder gebaut werden.
Wir haben einen Gemeinderatsbeschluss, der durch den CDU-Landrat in die regionale Planungsgemeinschaft eingeführt wird. Wir hatten einen CDU-Minister Schuster …
Erlauben Sie mir einen Satz. Mehrere CDU-Minister stehen dahinter und Herrn Trautvetter habe ich eingangs zitiert, keinen grünen Spinner, einen Herrn Minister Trautvetter, der gesagt hat, das interessiert mich überhaupt nicht, der gar nicht bereit war, die Baugenehmigung zurückzuziehen. Ich bin mir sicher, dass ich noch ein bisschen Redezeit nachher nach der Landesregierung bekomme, dann führe ich das zu Ende.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wir haben noch 5 Minuten Redezeit. Wir haben generell jetzt erst noch mal 5 Minuten Redezeit. Dann kann der Minister sprechen, der Staatssekretär sprechen. Gut, aber jetzt erst einmal Abgeordnete Tasch.
Herr Adams, Sie sind so selbstgerecht, das erfreut mich jedes Mal. Ich möchte hier mit einem Märchen aufräumen. Die CDU-Fraktion oder die CDU insgesamt ist nicht gegen erneuerbare Energien und wir sind natürlich auch für Energieeffizienz, Energieeinsparung steht an erster Stelle, denn wir fühlen uns schon für die Bewahrung der Schöpfung hier auch prädestiniert.
Aber es gibt erneuerbare Energien mit einem hohen Konfliktpotenzial und das ist nun einmal die Windenergie. Ich habe gesagt, Thüringen ist ein Land, in dem die Konfliktpotenziale sehr hoch sind. Es gibt Windenergie an der Nordsee, Off-Shore-Anlagen, die leisten ihren Beitrag. Das ist unwidersprochen, das unterstützen wir. Aber wir sehen hier die Konfliktpotenziale in Thüringen. Ich möchte auch noch einmal an die Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne Anfang der 90er-Jahre erinnern, ich war damals VG-Vorsitzende. Wir sind damals von einer Errichtung von Windkraftanlagen ausgegangen in Höhe von 35 Meter, wir sind heute bei 150 oder bei 200 Metern. Auch hat damals überhaupt nicht das Thema Artenschutz eine Rolle gespielt. Man hat geschaut, wo ist die Windhöffigkeit. Herr Kummer, Sie geben mir recht, dass wir mit dem Umweltausschuss in der letzten Legislatur deswegen in Seebach in der Vogelschutzwarte waren, um zukünftig Konfliktpotenziale zu vermeiden. Das war auch der Antrag der CDU-Fraktion, weil mir das sehr wichtig ist. Ich möchte hier mit der Mär aufhören, dass wir ideologische Scheuklappen aufhaben, wir sehen diese Konfliktpotenziale.
Noch eines zur ICE-Trasse: Wenn die nicht gebaut worden wäre, dann würde die Bleßberghöhle nicht gefunden worden sein.
Vielen Dank. Wir haben jetzt noch 3 Minuten Redezeit für die Abgeordneten. Als Nächster hat sich Abgeordneter Bergemann gemeldet.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bin Frau Kollegin Hitzing dankbar, dass das Ganze mal auf die Schiene gebracht wurde, wo es eigentlich auch hingehört; sie hat die Zeitabfolge einmal deutlich gemacht, 1998 regionaler Raumordnungsplan, 1999 Weltkulturerbe. Der Bürgermeister von Marksuhl hat es ziemlich deutlich gemacht und Frau Tasch hat es jetzt auch noch einmal gesagt. Damals zu der Zeit ist man von einer gewissen Bauhöhe von 35 bis 50 Meter Höhe ausgegangen; inzwischen haben wir heute das Dreifache. Das ist eine völlig andere Situation, der man Rechnung tragen muss.
Herr Kollege Kummer, Sie haben die konkrete Mitverantwortung der Landesregierung genannt. Die Entscheidung ist im Gemeinderat gefallen. Dann geht sie in die Gremien. Wir wollen schon kommunale Selbstverwaltung und da kann man nicht einfach sagen, dass die Landesregierung jetzt dafür mitverantwortlich ist in den Konflikten. Zu dem Gutachten, das Sie ansprechen - ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Während der letzten Tagung des Komitees in Brasilia haben sie eine Entscheidung getroffen, weil die im Auftrag der UNESCO zuständige Agentur Icomos im Mittelrheingebiet eine Brücke genehmigt hatte. Das Gutachten hat gesagt, das können wir ablehnen, das ist nicht gut. Aber das Komitee hat zugestimmt. Ob so ein Gutachten eine Lösung findet, darf stark bezweifelt werden, wenn man sich die Praxis einmal bei der Vergabe des Komitees über das Weltkulturerbe anschaut, das ist das eine Beispiel. Dann bin ich auch der Landesregierung erst einmal dankbar, dass der Minister vor Ort war - viele waren vielleicht noch gar nicht in Eckartshausen auf dem Milmesberg, die heute darüber reden - und er hat 14.000 Unterschriften bekommen von Menschen, die kann man auch nicht einfach in den Skat drücken, sondern die muss man berücksichtigen. Auch das ist in der Region von großer Bedeutung. Ich glaube, dass der letzte Punkt auch im Landesentwicklungsprogramm, was neu vorbereitet wird; bis 2020/2025 wird man solche wichtigen Dinge, wie Sicherung und Weiterentwicklung auch von Thüringer Kulturlandschaften durchaus berücksichtigen. Deshalb glaube ich ganz einfach, man muss auch den Kommunalen vor Ort deutlich machen oder zugestehen, dass zu der Zeit völlig andere Bedingungen geherrscht haben als heute. Das trifft den Gemeinderat, das trifft natürlich auch den Landkreis und alle Beteiligten, so dass man die Schuld nicht einseitig verteilen kann. Die Suche nach einem Alternativstandort ist aus meiner Sicht die richtige Lösung. Danke schön.
Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt hieß ja mal „Vom Winde verweht“, aber soweit ich zur Kenntnis genommen habe, heißt er jetzt anders „Windräder gefährden Thüringens Natur- und Kulturschätze“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Debatte, Frau Präsidentin, ist vieles gesagt worden, vieles von dem wäre besser nicht gesagt worden. Ich hatte mir auch noch gewünscht, dass einige andere traditionsbewusste Strophen aus dem Eichsfeldlied vorgetragen werden, die hätten sicher etwas zur Erhellung der Debatte beitragen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist sicher unbestritten, dass Windkraftanlagen ein wichtiger Baustein sind, den Energiemix zugunsten regenerativer Energiequellen weiter zu verschieben. Aber ich möchte ja einem Eindruck deutlich vorbeugen, der in der Debatte entstanden ist, und zwar auch, weil diese Landesregierung sich in der Kontinuität der vorhergehenden Landesregierung befindet. Diese Landesregierung hat viel für erneuerbare Energien übrig
und es hat wenig mit Realitätssinn zu tun, wenn hier behauptet wird, die vorherige Landesregierung hätte für erneuerbare Energien nichts übrig gehabt. Das verkennt im Übrigen auch völlig die Tatsachen, wenn Sie beispielsweise mal den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch sehen. Da haben wir in Thüringen 18 Prozent derzeit im Jahr 2010, während der bundesweite Durchschnitt bei rund 9 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch liegt. Wer da wirklich behauptet, wir hätten für erneuerbare Energien auch in den vergangenen Legislaturperioden nichts übrig gehabt, der verkennt die Realitäten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht kein Zweifel, Windkraftanlagen kann man nicht verstecken. Man kann sie aber dort errichten, wo sie weniger stören und den gleichen Nutzen bringen. Insofern ist natürlich die Frage, wenn man sich für erneuerbare Energien ausspricht auf der einen Seite, muss man auf der anderen Seite auch nach den Standorten suchen, wo das möglich ist und wo wir mit anderen öffentlichen Belangen nicht in allzu starken Konflikt treten. Hier bei der Frage am Milmesberg, wo sich gerade die Geister streiten, handelt es sich bei der Wartburg um ein Kulturdenkmal von internationalem Rang, das ja auch vor der Aufnahme in die Welterbeliste als erste deut
sche Burg im Jahr 1999 ein nationales Symbol für die deutsche Sprache, für die deutsche Einheit ist, nicht zuletzt wegen der Heiligen Elisabeth, wegen Luther, wegen des Wartburgfestes oder auch wegen des Beschlusses unserer Landesverfassung auf der Wartburg. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Milmesberg in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, weil wir hier mit dem Brennglas auf den Konflikt aufmerksam gemacht werden, der hier zutage tritt, wie er auch vielerorts in Thüringen zutage tritt, und zwar der Frage derer, die in erneuerbare Energien investieren wollen. Ich sage hier ganz deutlich, das sind nicht nur Freiberufler aus anderen deutschen Regionen und denen, denen unser Land gerade wegen des unvorstellbaren Blicks von und auf Kulturlandschaften, von und auf Kulturschätze und Kulturdenkmäler wichtig ist. Denn eines ist ganz klar, das Bild unseres Landes wird geprägt von Kultur und Landschaft. Daraus setzt sich auch dieses Begriffspaar zusammen. Der Ausgleich dieser verschiedenen Interessen ist letztlich Aufgabe der Landesplanung. Hierfür haben wir Instrumente, um die Konflikte zu minimieren bzw. komplett zu entschärfen.
Zum Planungsrecht ist Folgendes zu sagen: Wir haben erstens eine Privilegierung für Windkraftanlagen aus dem Baugesetzbuch. Allerdings steht diese unter Planungsvorbehalt. Das heißt, wenn Vorranggebiete eingerichtet worden sind, dann gilt im übrigen Bereich, dass eine Bebauung von Windkraftanlagen in der Regel ausgeschlossen ist. Voraussetzung für diese planerische Einschränkung, das heißt, die Ausweisung eines Windkraftvorranggebietes ist, dass wir ein schlüssiges Planungskonzept haben und - das wird vielfach, das gebe ich zu, vor Ort etwas missverstanden - dass wir auch erneuerbaren Energien substanziell Raum verschaffen müssen. Das heißt, auch Windenergieanlagen müssen substanziell Raum erhalten. Eine reine Verhinderungsplanung ist also unzulässig.
Diese Aufgabe der Planung obliegt den regionalen Planungsgemeinschaften und die Landesregierung ist dann für die Genehmigung zuständig und muss schauen, ob rechtsaufsichtlich und fachaufsichtlich die richtigen Abwägungen vorgenommen wurden. Die Situation am Milmesberg ist die, dass wir den Raumordnungsplan von 1999 für Westthüringen hatten. Dort war der Milmesberg eine Vorrangfläche. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis eine Genehmigung zur Errichtung ausgesprochen. Das Landesverwaltungsamt hob diese Genehmigung auf. Dagegen ist geklagt worden. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Widerspruchsbescheid aufgehoben. Die Berufung ist ausdrücklich zugelassen worden. Die Urteilsbegründung ist im Übrigen heute meinem Haus - und ich vermute, auch den anderen Häusern -, also der
Die Thüringer Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht zur Wartburg als einem einzigartigen Kulturdenkmal, die für wichtige Wegmarken der deutschen Geschichte steht. Sie steht auch für den Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaften. Deshalb wird die Landesregierung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einbettung der Wartburg in ihre waldreiche Umgebung, wie es beispielsweise auch in der Begründung des UNESCO-Komitees heißt, und die zahlreichen ganz besonderen Sichtachsen von und auf die Burg zu erhalten, übrigens ungeachtet der Frage der Aufnahme oder Beibehaltung in die Welterbeliste. Im Einzelnen werden wir daher folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Wir werden nach sorgfältiger Auswertung des Urteils die Möglichkeit der Berufung wahrnehmen und davon Gebrauch machen.
2. Wir werden auch mit dem Investor verhandeln, ob wir Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vergleichs finden. Dazu sind Ausgleichsflächen eine mögliche Maßnahme.
3. Um Konflikte wie diesen hier an anderer Stelle möglichst zu vermeiden oder diese Konflikte zu minimieren, planen wir für das Landesentwicklungsprogramm 2025, dass die regionalen Planungsgemeinschaften nicht nur den Auftrag haben, im Sinne der energiepolitischen Ziele dieser Landesregierung Vorrangflächen für erneuerbare Energien auszuweisen, sondern dass wir auch etwas dafür tun wollen, dass die Thüringer Kulturlandschaften weiterentwickelt und gesichert werden können, indem wir ihnen einen besonderen Stellenwert im Landesentwicklungsprogramm 2025 einräumen. So prüfen wir beispielsweise die Möglichkeit der Ausweisungen von Schutzzonen für Kulturdenkmäler von besonderem bzw. auch nationalem Rang.