Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

3. Wann soll der Landtag nach den Vorstellungen der Landesregierung über den Haushalt 2011 entscheiden?

4. Geht die Landesregierung davon aus, dass angesichts ihres Zeitplans für die anstehenden Beratungen zum Landeshaushalt 2011 eine angemessene Beteiligung der betroffenen Verbände gewährleistet werden kann?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits mit der Mai-Steuerschätzung und der Haushaltsklausur am 17. und 18. Mai 2010 und damit kurz nach der Verabschiedung des Landeshaushalts 2010 hat die Landesregierung das

Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2011 begonnen. Mit Schreiben zur Haushaltsaufstellung 2011 vom 1. Juli dieses Jahres hat die Finanzministerin zur Abgabe der Haushaltsvoranschläge bis zum 6. August dieses Jahres gebeten. Diesen Abgabetermin haben alle Beteiligten eingehalten. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass die Haushaltsvoranschläge keine Eckdaten des jeweiligen Bereichs sind, sondern titelgenaue Planansätze enthalten. Wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 5/1320 dargestellt, laufen die Chefgespräche bis zum 27. August dieses Jahres.

Zu Frage 2: Die Landesregierung plant im September den Beschluss zum Thüringer Haushaltsgesetz 2011 und Haushaltsplan zu fassen. Die Zuleitung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2011 einschließlich des Haushaltsplans an den Landtag soll so gestaltet werden, dass die Einbringung im Oktober-Plenum erfolgen kann.

Zu Frage 3: Die Zeitplanung des Landtags zur Beratung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2011 ist der Landesregierung zurzeit noch nicht bekannt.

Zu Frage 4: Im Haushaltsaufstellungsverfahren ist nach § 28 und § 29 der Thüringer Landeshaushaltsordnung eine Beteiligung oder Anhörung von Verbänden nicht vorgesehen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass Verbände vom Thüringer Haushaltsgesetz nicht betroffen sein können, da das Haushaltsgesetz Rechtswirkung nur im Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive entfaltet. Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden nicht begründet. Über die Beteiligung Dritter im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens entscheidet der Landtag. Ich danke Ihnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antworten. Zu Frage 3 möchte ich schon noch einmal nachfragen. Dass ich die Landesregierung nicht nach dem Zeitplan für den Landtag gefragt habe, ergibt sich nicht nur logisch, sondern auch aus der Fragestellung heraus. Ich hatte gefragt, wann nach den Vorstellungen der Landesregierung, wenn sie es sich wünschen dürften, denn der Landtag mit den Beratungen zum Haushalt fertig sein soll. Wann also nach den Vorstellungen der Landesregierung ein durch das Parlament beschlossener Haushalt vorliegen soll.

Schön wäre vom 01.01.2011, so dass wir den Haushalt für den Beginn des nächsten Jahres haben.

Vielen Dank.

Bitte.

Es gibt den Nachfragewunsch durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, im Oktober soll der Haushaltsentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet werden. In dem Zusammenhang stellt sich immer die Frage, wie die Kommunen mit den Eckdaten des Haushalts umgehen sollen, weil die nach den Vorgaben des Thüringer Haushaltsrechts möglichst bis 30.11. den Haushalt für das Jahr 2011 verabschiedet haben sollen. Beabsichtigt deshalb die Landesregierung im Vorgriff auf die Entscheidung hier im Landtag über einen Erlass beispielsweise den Kommunen die Eckwerte des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung zu stellen, so dass die bereits im Oktober dann auch in die Haushaltsberatungen ihrer kommunalen Haushalte eintreten können oder wie soll dieses Problem gelöst werden?

Die Frage eines Erlasses zum Kommunalen Finanzausgleich wäre jetzt eine Frage, die Sie dem Innenminister stellen müssten. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass dort ein Erlass in Arbeit ist, zumal das Problem, wie Sie es jetzt hier konstruiert haben, eigentlich jedes Jahr auftritt. Der Landeshaushalt läuft selten synchron mit den kommunalen Haushalten und das hatten wir diesen Frühling auch.

Es gibt den weiteren Nachfragewunsch vom Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, es verwundert mich, dass Sie jetzt auf die Zuständigkeit des Innenministeriums verweisen. Wir befragen hier die Landesregierung und deshalb würde ich hier den Präsidenten bitten, also ich habe eine Frage gestellt.

(Staatssekretär Dr. Spaeth)

Herr Kuschel, der Präsident bittet Sie erst einmal, keine Redebeiträge zu halten, sondern eine Frage zu stellen und die muss nach Geschäftsordnung knapp sein. Da das keine Frage war an den Staatssekretär, kann die Frage auch nicht beantwortet werden. Danke, Herr Staatssekretär.

(Beifall FDP)

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff, von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1332.

Erhalt des Thüringer Elektromuseums

Der Verein Thüringer Museum für Elektrotechnik betreibt in der Erfurter Schlachthofstraße in ehrenamtlicher Arbeit das sogenannte Elektromuseum. Die landeseigene LEG, in deren Gebäude das Museum untergebracht ist, hat dem Verein zum 31. Juli 2010 gekündigt und eine Räumungsfrist bis zum 31. Oktober 2010 gewährt. Das Elektromuseum ist gerade für Schülerinnen und Schüler der naturwissenschaftlich ausgelegten Schulen immer wieder ein beliebter Ort für Exkursionen. Die Kündigung des Mietvertrags stellt für das Elektromuseum das Aus dar, da der Verein bisher nicht über Ausweichquartiere verfügt und ein Umzug die finanziellen Möglichkeiten des Vereins übersteigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die LEG den Mietvertrag für das Gebäude in der Schlachthofstraße 45 gekündigt?

2. Wie unterstützt die Landesregierung oder die LEG die Suche nach einem geeigneten Ausweichobjekt, in dem das Museum und sein Fundus untergebracht werden kann?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit des Vereins Thüringer Museum für Elektrotechnik ein und wie kann eine mögliche Unterstützung seitens der Landesregierung für den Verein aussehen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, gemeinsam mit der Stadt Erfurt, eine Lösung für den Erhalt und Weiterbetrieb des Elektromuseums zu finden?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der

Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kündigung erfolgte vor dem Hintergrund aktueller Verhandlungen über den Verkauf der Immobilie an eine gemeinnützige Einrichtung. Die LEG folgt damit ihrem Vermarktungsauftrag der Landesregierung. Die Veräußerung der Immobilie im Ganzen ist unter Wirtschaftlichkeitsaspekten alternativlos.

Zu Frage 2: Die Mietparteien haben vereinbart, dass beide Seiten aktiv die Suche nach einem neuen Standort betreiben. Die LEG hat bereits mit der Stadt Erfurt nach geeigneten Objekten gesucht, aber leider noch ohne Ergebnis. Geeignete leerstehende landeseigene Immobilien stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Zu Frage 3: Der Betrieb des Museums war von Anfang an ehrenamtlich. Die Leistungen der Vereinsmitglieder bestehen in der intensiven museumspädagogischen Arbeit mit den Exponaten. Eine dauerhafte Förderung durch den Freistaat war und ist nicht im Bereich des Möglichen. Auch der Versuch, die Sammlungen des Trägervereins als besonders wertvolles Kulturgut unter Schutz zu stellen, hat keine Aussicht auf Realisierung.

Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Antworten zu Fragen 2 und 3. Ich danke Ihnen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keinen Nachfragewunsch. Die 60 Minuten für die Fragestunde sind abgelaufen. Ich erlaube mir noch folgenden Hinweis: Die verbleibenden Mündlichen Anfragen werden schriftlich beantwortet, und zwar innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Fragestunde, also ab heute.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2007

Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/4662 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2007 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 4/4661

dazu: Jahresbericht 2009 mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2007 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 5/176

dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2008 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2007 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/725

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1316

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 4/4722 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1317

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 in Drucksache 4/4661, der Antrag der Landesregierung auf Entlastung in Drucksache 4/

4662, der Jahresbericht 2009 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2007 in Drucksache 5/176 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2009 des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 5/725 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Des Weiteren sind gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antrag des Thüringer Rechnungshofs auf Entlastung in Drucksache 4/4722 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007 in Vorlage 4/2515 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die benannten Drucksachen und die Vorlage in mehreren seiner Sitzungen beraten.

In der 12. Sitzung am 22. April 2010 fasste der Haushalts- und Finanzausschuss zunächst den Beschluss zu den weiteren Beratungsterminen. In der 14. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. Mai 2010 wurden die Landesregierung und der Rechnungshof anhand der Bemerkungen des Rechnungshofs durch die Ausschussmitglieder befragt und Schwerpunkte des Jahresberichts diskutiert. In der 15. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. August 2010 erfolgte die abschließende Beratung und Beschlussfassung zu den Beschlussempfehlungen zu den Anträgen der Landesregierung und des Rechnungshofs auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Landesregierung, für das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen und von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2009 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2007 Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung hinsichtlich der in deren Abschnitt II dargelegten Feststellungen und Forderungen zuzustimmen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag über das nach den Feststellungen und Forderungen Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Im Weiteren empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss, dem Thüringer Rechnungshof die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)