Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Zu Frage 1: Erst nach Abschluss der noch laufenden Prüfung des Prüfberichts zum Zuwendungsbauantrag des Universitätsklinikums stehen die tatsächlichen Baukosten für dieses Vorhaben fest. Dies ist der geeignete Zeitpunkt für die Landesregierung, die haushaltsrechtliche Relevanz und Lösung der dann bezifferbaren tatsächlichen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Ansatz zu beraten und zu beschließen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht im Sinne der Funktion des Universitätsklinikums Jena als Maximalversorger und als Hochschulklinikum mit Lehr- und Forschungsauftrag derzeit keine Notwendigkeit, an dem der Planung zugrunde liegenden Raum- und Leistungsprogramm Abstriche zu machen. Im Übrigen gilt dafür natürlich auch das hier unter 1 Ausgeführte. Das schließt jedoch nicht aus, dass in dem vom Universitätsklinikum Jena vorgelegten Bauantrag, gegebenenfalls im Rahmen der jetzt erfolgenden baufachlichen Prüfung, Optimierungspotenziale identifiziert werden - das ist, darf ich anmerken, der Sinn dieser baufachlichen Prüfung. In welchem Umfang sich diese bewegen werden, wenn dies der Fall sein sollte, kann nach Abschluss des derzeit noch durchgeführten Prüflaufs beurteilt werden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung geht unverändert davon aus, dass der in dem „Vertrag zur finanziellen Sicherstellung des Vorhabens 2. Bauabschnitt des Klinikumneubaus Jena-Lobeda“, so wörtlich zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Universitätsklinikum Jena vom 12. September 2008 vereinbarte Eigenanteil des UKJ in Höhe von 85 Mio. € von diesem erbracht wird. Die Landesregierung

nimmt zur Kenntnis, dass der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin in Jena vom 29. Januar 2010 erklärt, dass dieser Eigenanteil des UKJ an der geplanten Baumaßnahme nicht weiter zu steigern sei. Unter dieser Prämisse wird sicherzustellen sein, dass von der Realisierung des 2. Bauabschnitts des Neubaus kein weiterer Druck auf die Eigenwirtschaftlichkeit des allgemeinen Krankenhausbetriebs des UKJ ausgeht. Ich kann, wenn das gewünscht ist, gern die Ausführungen des Wissenschaftsrates hier im Detail darstellen.

Zu Frage 4: Der neue Krankenhausplan befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Dort werden bekanntlich die Betten des Universitätsklinikums Jena lediglich nachrichtlich geführt.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Dr. Kaschuba.

Herr Staatssekretär, ich würde Sie gern fragen, welche Grundlage die ursprünglichen Kostenplanungen hatten und woraus die - ich sage jetzt mal vermuteten - Kostensteigerungen resultieren könnten?

Dann würde ich gern gleich noch eine zweite Frage anschließen, wenn ich das darf: Könnte die Nichteinstellung der Mittel dazu führen, dass der 2. Bauabschnitt nicht in dem vorgesehenen Zeitraum realisiert wird, und würde es eventuell dann zu einem 3. Bauabschnitt kommen, bei dem dann nicht mehr klar wird, wer die Kosten übernimmt?

Ich muss zunächst einmal doch die Wortwahl, Frau Abgeordnete Kaschuba, mit Verlaub präzisieren. In der Mündlichen Anfrage war sehr klar dargelegt, dass es im Zuge des inzwischen sehr langen - die ersten Überlegungen, Schätzungen gingen auf das Jahr 2001 zurück - Planungsprozesses, der jetzt im März 2010 zur Vorlage eines Zuwendungsbescheides mit der jetzt definitiv detaillierten Planung geführt hat, dass es also in diesem 10-jährigen Prozess natürlich in verschiedenen Detaillierungsphasen dieser Planung auf der Grundlage der jeweils zu diesem Zeitpunkt feststehenden Rahmenbedingungen unterschiedliche und sich fortlaufend konkretisierende Kostenschätzungen gegeben hat. In diesem Sinne ist es jetzt natürlich auch nicht wirklich statthaft, von Kostensteigerungen zu sprechen. Die endgültigen Baukosten werden mit der Bewilligung des Zuwendungsbescheids festgelegt sein. Ab diesem Zeitpunkt könnten sie steigen, sollten sie aber nicht. Darauf werden wir großen Wert legen.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Zum Punkt 2: Wir gehen davon aus, wie ich Ihnen gesagt habe, dass wir nach Vorliegen des Prüfberichts und Bewertung den Zuwendungsantrag zu bescheiden haben und dann die endgültig feststehende Kostenschätzung zum Ausgangspunkt der dann notwendigen haushaltsrechtlichen Abbildung dieses Vorhabens machen werden. Weitere Aussagen, denke ich, kann zurzeit seriös niemand treffen.

Danke, Herr Staatssekretär. Das Fragekontingent aus der Mitte des Hauses ist damit erschöpft. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion FDP in der Drucksache 5/1328.

Erstellung eines Zukunftsatlasses 2020 im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Märkte und Branchen gelten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus heutiger Sicht als besonders Erfolg versprechend für die zukünftige Entwicklung der Thüringer Wirtschaft?

2. Welche Märkte und Branchen galten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Ende 2008 als besonders Erfolg versprechend für die zukünftige Entwicklung der Thüringer Wirtschaft?

3. Kooperiert der Auftragnehmer mit einem oder mehreren Partnern bei der Erstellung des „Zukunftsatlasses 2020“ und falls ja, bitte aufführen, mit welchen Partnern er kooperiert?

4. Haben sich auch Thüringer Unternehmen am Teilnahmewettbewerb, dem ersten der beiden Schritte des Vergabeverfahrens, beteiligt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Generell lässt sich feststellen, dass all die Branchen und Technologien als Erfolg versprechend angesehen werden können, mit denen die Thüringer Wirtschaft auf den Absatzmärkten wettbewerbsfähig ist und/oder wird und damit Umsatz

und Beschäftigung steigern kann. Bislang liegt allerdings kein systematischer branchen-, clusterund technologieübergreifender Untersuchungsansatz für Thüringen vor, der - erstens - die aus den globalen Megatrends und davon abgeleiteten künftigen Leitmärkte ergebenden Wachstumspotenziale identifiziert, - zweitens - dieses systematisch mit den Thüringer Kompetenzen in Wirtschaft und Wissenschaft abgleicht und - drittens - Vorschläge zur Entwicklung der besonders Erfolg versprechenden Wachstumsfelder macht. Aus diesem Grunde sollen mit dem Zukunftsatlas 2020 die für Thüringen besonders dynamischen und zukunftsträchtigen Wachstumsfelder identifiziert und Handlungsempfehlungen für deren strategische Entwicklung vorgelegt werden.

Zu Frage 2: Die Frage lässt sich je nach verwendetem Indikator beantworten. In Bezug zum Beispiel auf die Umsatzentwicklung, zum Beispiel zum Basisjahr 2000, haben sich die Branchen Metallerzeugung und -bearbeitung, das Papiergewerbe, Metallerzeugnisse, chemische Industrie, Gummi- und Kunststoffwaren sowie die Rundfunk- und Nachrichtentechnik überdurchschnittlich entwickelt. Aus technologischer Sicht gelten zum Beispiel die Mess-, Steuer- und Regeltechnik, neue Materialien, Optik, Optoeletronik, Mikro- und Nanotechnologien, Medizintechnik sowie die Umwelttechnik als Erfolg versprechende Technologiefelder.

Konkrete Erkenntnisse zu den einzelnen Leitmärkten, deren Marktvolumen und deren Relevanz für Thüringen liegen auf methodisch fundierter Basis bisher noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist die Identifizierung von besonders Erfolg versprechenden Wachstumsfeldern, die sowohl die Einzelmärkte als auch die Technologien und die Branchen und/oder Cluster miteinander vernetzt, ein neuer und auch notwendiger Untersuchungsansatz.

Zu Frage 3: Der Auftragnehmer, die Roland Berger Strategy Consultants, kooperiert mit der Werbeund Ideenagentur zum goldenen Hirschen. Seit Juli ist das im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Zu Frage 4: Thüringer Unternehmen haben sich nicht am Teilnahmewettbewerb beteiligt.

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage.

Nachdem Sie eben ausgeführt haben, dass in der Vergangenheit keine strukturierten Daten vorgelegen haben, möchte ich nachfragen, welche Rolle spielt das Statistische Landesamt und spielen die statistischen Meldungen, die die gesamte produzierende Industrie in Thüringen laufend vorlegen muss in diesem Zusammenhang?

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Selbstverständlich - das habe ich auch genannt in der Beantwortung insbesondere der Frage 2 - können wir aufgrund statistischer Erhebungen Zahlenreihen vorlegen. Aber was eine vertiefte nach verschiedenen Indikatoren, Ausmachung von Wachstumsfelder, insbesondere in der Zukunft anbelangt, das wollen wir eben dann mit diesem Zukunftsatlas 2020 umsetzen.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Herr Staatssekretär. Ich würde vorsichtig darum bitten, dass sich der Mitarbeiter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Boden erhebt und wenn Dinge zu klären sind, könnte man das sicherlich draußen tun.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1331.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Auswirkungen eines Aussetzens der Wehrpflicht auf Thüringen

In einer Presseverlautbarung (Nr. 149/2010 vom 9. August 2010) unterstrich der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Dr. Jürgen Schöning, den gesellschaftlichen Wert der Wehrpflicht für die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang repräsentieren die in der Presseerklärung gemachten Äußerungen des Ministers die Auffassung der gesamten Landesregierung?

2. Sollte kein einheitliches Meinungsbild bestehen, wurden abweichende Auffassungen abgegeben und von wem?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen eines eventuellen Aussetzens der Wehrpflicht für den Freistaat Thüringen?

Danke, Herr Abgeordneter. Es antwortet die Staatskanzlei.

Es gibt zwei Anfragen des Abgeordneten Barth; ich glaube, die Reihenfolge ist vertauscht.

Entschuldigung, ich hatte zwei Fragen, da Sie die Nummer nicht gesagt hatten, Herr Präsident.

Ich habe die Nummer gesagt, 5/1331.

Entschuldigung. Können wir die erst mal …

Da würde ich sagen, Kommando zurück. Sie tragen jetzt die aktuelle Anfrage vor.

Okay, dann lese ich die Drucksache 5/1331 noch mal vor. Entschuldigung, mein Fehler.

Zeitplan der Landesregierung für die Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt 2011

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und mit welchem Zeitplan hat die Finanzministerin die Ministerien erstmals aufgefordert, Eckdaten für ihren jeweiligen Bereich anzumelden und wann haben zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs Chefgespräche im Kabinett und zwischen den einzelnen Ressortleitern stattgefunden?

2. Wann ist die abschließende Kabinettsbefassung zum Haushaltsentwurf geplant und zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung den Haushaltsentwurf an den Thüringer Landtag weiterzuleiten?

3. Wann soll der Landtag nach den Vorstellungen der Landesregierung über den Haushalt 2011 entscheiden?