Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Das ist wie bei jeder Richtlinie, das wissen Sie und wir haben auch, das ist mir bekannt, aus einzelnen Landkreisen Anträge, die offensichtlich in dieser Erwartung den Antrag gestellt haben und der gilt dann auch als Antrag.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/1323.

Ja, vielen Dank, Herr Präsident.

Entlassung von größeren zusammenhängenden Waldflächen aus der Holznutzung

Am 12. August 2010 haben eine Reihe von Akteuren das Positionspapier „Wald im Wandel - eine Chance für Thüringen“ unterzeichnet. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Positionspapier mit unterstützt und den im Vorfeld geführten Dialogprozess begrüßt. Gleichzeitig hat die Fraktion in diesem Zusammenhang auf Mängel hingewiesen.

Insbesondere haben die Naturschutzverbände BUND, NABU und Grüne Liga gefordert, das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, 25.000 Hektar Wald aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, im Positionspapier einfließen zu lassen. Dies ist nicht erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der zuständige Minister Reinholz in der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 9. August 2010 zu verstehen, wenn er bei den Forderungen der Umweltverbände, mindestens 25.000 Hektar Wald in Thüringen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, von „Extrempositionen“ spricht?

2. Hält die Landesregierung am „25.000-HektarZiel“ aus dem Koalitionsvertrag fest, wenn ja, warum ist dieses Ziel nicht Bestandteil des Positi

onspapiers „Wald im Wandel“ und was ist stattdessen geplant?

3. Wie will die Landesregierung naturschutzfachlich gewährleisten, dass die richtigen Weichen zur Bereitstellung zusammenhängender Naturwaldflächen in Thüringen gestellt werden und gibt es dazu ein Konzept, aus dem hervorgeht, wo die 25.000 Hektar für den Prozessschutz bereitgestellt werden sollen?

4. Welchen Stellenwert soll die Bereitstellung von ungenutzten Waldflächen in einer Thüringer Biodiversitätsstrategie bekommen vor dem Hintergrund, dass Biodiversität im Wald nur durch die Entlassung von zusammenhängenden Flächen aus der Holznutzung erhalten werden kann?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wie der Medieninformation unseres Hauses vom 9. August 2010 zu entnehmen ist, bezieht sich die Äußerung allgemein auf den Interessenkonflikt zwischen Schutz und Nutzung des Waldes und nicht auf die Forderung der Umweltverbände, mindestens 25.000 Hektar Wald in Thüringen aus der Nutzung zu nehmen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung steht zu den Aussagen der Koalitionsvereinbarung. Als ein hier erklärtes Ziel war eine nochmalige Aufnahme in dieses Positionspapier „Wald im Wandel“ aus unserer Sicht nicht erforderlich.

Zu Frage 3: Die Koalitionspartner haben vereinbart, dass für die Förderung der Artenvielfalt und des Biotopverbundes geeignete Stilllegungsflächen des Landeswaldes unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze bis 2012 identifiziert und danach rechtlich gesichert werden sollen. Dieser Zeitplan kann nach jetzigem Stand eingehalten werden.

Zu Frage 4: Die Thüringer Biodiversitätsstrategie befindet sich zurzeit noch im Entwurfsstadium. Fragen zum Stellenwert von ungenutzten Waldflächen in der Thüringer Biodiversitätsstrategie werden im Rahmen der weiteren fachlichen Ausarbeitung dieses Strategiepapiers letztendlich behandelt.

Es gibt einen Nachfragewunsch durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Landesregierung steht zum Koalitionsvertrag. Nun war dem „Freien Wort“ zu entnehmen, dass der Minister sich geäußert hat in Bezug auf die Aussagen des Koalitionsvertrags zum Entwicklungsnationalpark Vessertal, dass diese zum Glück vom Tisch wären. Gilt das, was Sie gesagt haben, allgemein oder gilt es für diese Aussagen nicht?

Ich habe gesagt, die 25.000 Hektar stehen nicht infrage. Wir haben die im Koalitionsvertrag stehen und den werden wir erfüllen.

Es gibt keinen weiteren Fragewunsch. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Keller von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1324.

Errichtung eines Thüringer Wohnungsbauvermögens

Die Landesregierung beabsichtigt die Errichtung eines Thüringer Wohnungsbauvermögens in Form eines revolvierenden Fonds. Dies ist notwendig, um für die künftige Wohnungsbauförderung des Freistaats Thüringen eine finanzielle Basis zu schaffen und diese somit handlungsfähig und langfristig planbar zu gestalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt soll das Wohnungsbauvermögen auf den Weg gebracht bzw. in welcher Form schrittweise aufgebaut werden?

2. Wie soll das Wohnungsbauvermögen ausgestaltet sein, speist es sich allein aus den Darlehensrückflüssen oder erfolgen weitergehende Zuweisungen, wenn ja, welche und in welcher Höhe?

3. Hat die Landesregierung schon Vorstellungen über die erforderliche Höhe eines bedarfsgerechten Fördervolumens und damit über die Höhe des geplanten Wohnungsbauvermögens, mit dem die künftige Wohnungsbauförderung des Freistaats sichergestellt werden soll?

4. Welche Veränderungen im Vergleich zur jetzigen Förderpraxis sind hinsichtlich der Höhe und der Ziele der Förderung durch die Bildung des Wohnungsbauvermögens zu erwarten?

(Abg. Dr. Augsten)

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst eine Vorbemerkung formulieren.

Wie Sie den Zeitungen entnehmen konnten, hat die Landesregierung eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt. Die Bildung und Ausgestaltung eines Wohnungsbauvermögens ist ebenfalls Bestandteil dieser Beratungen. Die Beratungen dieser Haushaltsstrukturkommission sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich Ihnen leider heute keine abschließende Auskunft geben kann. Ich kann Ihnen aber Auskunft zum Stand geben. Wir haben im Haushaltsjahr 2010 eine zentrale Voraussetzung zur Bildung eines Wohnungsbauvermögens aus revolvierend einzusetzenden Mitteln geschaffen Haushaltstitel 73 -. Damit ist sichergestellt, dass die von Ihnen im Landeshaushalt zur Wohnungsbauförderung eingestellten Mittel einem Wohnungsbauvermögen zugeführt werden können. Wir haben von der Zuschussförderung umgestellt auf die Darlehensförderung, damit wiederholt für Zwecke des Wohnungsbaus diese Mittel eingesetzt werden können.

Ihre Fragen - vor allen Dingen Frage 1 zunächst einmal - beantworte ich mit der Frage 2 zusammen. Vor dem Abschluss der Beratungen der Haushaltsstrukturkommission können wir natürlich keine Aussagen über das Ergebnis machen.

Zu Frage 3 und zu Frage 4: Beide Fragen betreffen die zukünftigen Förderinhalte und das zukünftige Verfahren der Wohnungsbauförderung. Sie haben nur bedingt mit der Bildung eines Wohnungsbauvermögens zu tun, sondern sind Gegenstand eines Wohnungsbaugesetzes. Der Koalitionsvertrag führt hierzu aus: „CDU und SPD werden bis zum 31. Dezember 2010 ein Landesgesetz zur Wohnungsbauförderung erarbeiten. Es steckt den Rahmen für die künftige Wohnungsbauförderung ab und führt die Fördermöglichkeiten zusammen.“ Die Meinungsbildung der Landesregierung ist allerdings zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen.

Es gibt keinen Nachfragewunsch. Danke, Frau Dr. Eich-Born. Doch, der Herr Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, in Thüringen gab es schon einmal ein Wohnungsbauvermögen, das dann veräußert wurde im Zusam

menhang mit dem Erwerb der Landesanteile an der Helaba. Sind die jetzigen Überlegungen der Landesregierung dahin gehend zu bewerten, dass man die damalige Auflösung und Veräußerung des Wohnungsbauvermögens als kapitalen politischen Fehler bewertet, der einen nachhaltigen Schaden für das Land verursacht hat?

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Grundsätzlich ja.)

Das würde ich so nicht sehen. Aber, ich denke, wir können natürlich die Mittel, die wir eventuell dafür zur Verfügung stellen können, unter anderem auch aus dem Entflechtungsgesetz, um nur eine Quelle, eine weitere Quelle an dieser Stelle zu benennen, sinnvoll, nachhaltig, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zum Einsatz bringen. Darüber müssen wir uns intensive Gedanken machen.

Jetzt sehe ich keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1327.

Zweiter Bauabschnitt des Universitätsklinikums Jena

Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) beabsichtigt, in einem 2. Bauabschnitt weitere Funktionsbereiche zu erneuern bzw. zu erweitern. Im Zuge der Planungen ist nun bekannt geworden, dass zwischen den durch das Land und dem UKJ zur Verfügung gestellten Finanzmitteln einerseits und den aktuell berechneten Bau- und Baunebenkosten andererseits eine Finanzierungslücke von rund 61 Mio. € besteht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung bereit, auch und gerade im Hinblick auf die laufenden Haushaltsberatungen und die Dringlichkeit eines Baubeginns für das UKJ, weitere Mittel des Freistaats zusätzlich zu den bereits vertraglich zugesagten 140 Mio. € bereitzustellen und wenn ja, bis zu welcher Höhe?

2. Sieht die Landesregierung Ansätze, das bestehende Raum- und Leistungsprogramm so zu ändern, dass die verfügbaren Mittel ausreichen und welche Auswirkungen werden von solchen Änderungen für die Konkurrenz- und Leistungsfähigkeit des UKJ sowohl in Hinsicht auf den allgemeinen Klinikbetrieb wie auch für die Forschungs- und Lehrtätigkeit erwartet?

3. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass die in Rede stehenden Mehrkosten für den Bau eine verstärkte Eigenwirtschaftlichkeit des allgemeinen Krankenhausbetriebes des UKJ nach sich ziehen können?

4. Wie werden durch die Landesregierung die direkten und indirekten Wirkungen des genannten Sachverhaltes auf die Umsetzung des neuen Landeskrankenhausplanes eingeschätzt und worauf stützt sich diese Einschätzung?

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten RotheBeinlich vorgetragen. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Deufel.

Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer, die vorgetragen wurde von Abgeordneter Rothe-Beinlich, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Erst nach Abschluss der noch laufenden Prüfung des Prüfberichts zum Zuwendungsbauantrag des Universitätsklinikums stehen die tatsächlichen Baukosten für dieses Vorhaben fest. Dies ist der geeignete Zeitpunkt für die Landesregierung, die haushaltsrechtliche Relevanz und Lösung der dann bezifferbaren tatsächlichen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Ansatz zu beraten und zu beschließen.