Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Recknagel wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt, für das Jahr 2011 einen Haushaltsentwurf vorzulegen,

(Ministerin Taubert)

der die Neuverschuldungsgrenzen nach § 18 der Thüringer Landeshaushaltsordnung einhält.

Zu Frage 2: Derzeit finden im Rahmen der Haushaltsaufstellung Chefgespräche statt, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Landesregierung bemüht ist, alle Einsparpotenziale zu erschließen.

Zu Frage 3: Ich bitte um Verständnis dafür, dass vor der abschließenden Meinungsbildung der Landesregierung hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Danke schön.

Es gibt dazu offensichtlich keine Nachfragen. Dann kann ich die nächste Anfrage aufrufen. Es ist die des Herrn Abgeordneten Ramelow, die der Abgeordnete Blechschmidt vorträgt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1321.

Danke, Frau Präsidentin.

Hartz-IV-Aufstocker in Thüringen

Aktuellen Pressemitteilungen zufolge wurden seit dem Start von Hartz IV im Jahr 2005 weit über 50 Mrd. € an Erwerbstätige gezahlt, deren Lohn nicht ausreicht, um auf dem soziokulturellen Existenzminimum zu leben. Waren es im Jahr 2005 8 Mrd. €, so schlugen im Jahr 2009 bereits 11 Mrd. € zubuche, die zur Subventionierung des Niedriglohnsektors in der Bundesrepublik dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der sogenannten Aufstocker in Thüringen seit Januar 2005 bis zur Gegenwart entwickelt?

2. In welchen Branchen in Thüringen sind die unter Frage 1 genannten Aufstocker beschäftigt und wie hat sich die Höhe der zusätzlichen Arbeitslosengeld-II-Leistungen zum Erwerbseinkommen in diesen Branchen in den Jahren seit 2005 entwickelt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass jährlich rund 100.000 Erwerbstätige in Thüringen auf die Aufstockung ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Eingriff in marktwirtschaftliche Regulation durch die Subventionierung des Niedriglohnsektors in Thüringen zu verhindern?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow, von Ihnen vorgetragen, für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erstellung von Statistiken im SGB II erfolgt nach § 53 SGB II im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Erst ab dem Berichtsmonat Januar 2007 stehen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit Daten zur Verfügung, die eine zuverlässige Differenzierung nach Einkommen aus Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die aktuell von der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema im Internet veröffentlichten regionalisierten Daten beziehen sich auf den Berichtsmonat Dezember 2009. Zu diesem Zeitpunkt waren 56.858 Leistungsempfänger von ALG II in Thüringen erwerbstätig. Regionalisierte Zeitreihen zu dieser Thematik liegen uns leider noch nicht vor. Wir haben unmittelbar am Freitag nach Eingang dieser Anfrage von der BA die entsprechenden regionalisierten Daten angefordert; sie sind leider noch nicht eingegangen. Sobald sie da sind, stellen wir sie Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Zu Frage 2: Von den ca. 56.900 erwerbstätigen ALG-II-Empfängern im Berichtsmonat Dezember 2009 waren ca. 16.200 in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, ca. 35.100 in einer Teilzeitbeschäftigung und ca. 5.700 in einer selbstständigen Tätigkeit beschäftigt. Auch hier gilt wieder: Wir haben die Daten unmittelbar abgefragt, sie liegen leider noch nicht vor. Sobald wir sie haben, stellen wir die weiteren dann auch zur Verfügung.

Zu Frage 3: Für die Gewährung von aufstockenden Leistungen im SGB II gibt es vielschichtige Gründe. Hierbei sind neben der Höhe des erzielten Erwerbseinkommens u.a. auch der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass in Thüringen faire Löhne für gute Arbeit gezahlt werden, so dass bei einer Vollzeitbeschäftigung künftig kein ergänzendes ALG II erforderlich ist.

Zu Frage 4: Ja, der Niedriglohnsektor hat ein beängstigendes Ausmaß angenommen. Thüringen braucht einen Arbeitsmarkt, der allen Menschen die Chance eröffnet, mit ihrem Gehalt für sich und ihre Familien zu sorgen und auch, was sehr wichtig ist, für das Alter insgesamt vorzusorgen. Die Thüringer Landesregierung hat sich zur guten Arbeit bekannt. Hierunter versteht sie insbesondere eine Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sicherer und qualifizierter Arbeitsplätze, tarifgerechte Einkommen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien im Rahmen der konzertierten Aktion „Thüringen 2010“ an einer

(Staatssekretär Dr. Spaeth)

deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Es gibt inzwischen einen gemeinsamen Aufruf zur Verbesserung der Tarifbindung und im Juni 2010 haben die Beteiligten der Aktion eine Erklärung zur Verbesserung der Bedingungen in der Leiharbeit abgegeben. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung honoriert das in Thüringen angewandte Zuschlagssystem eine tarifliche Lohnzahlung mit dem Ziel einer Verbesserung des Lohnniveaus.

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1322.

Das EU-Schulobstprogramm hat sowohl das Plenum als auch diverse Ausschüsse im letzten halben Jahr intensiv beschäftigt. Mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 hat sich die Landesregierung klar zur Inanspruchnahme und Umsetzung dieses Programms im Freistaat positioniert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Realisierung des Schulobstprogramms in Thüringen (Anzahl antrag- stellende Einrichtungen, Anzahl Bewilligungen, re- gionale Verteilung der Anträge)?

2. Welche Betriebe und Verbände sind in die Umsetzung des Programms einbezogen (hier insbe- sondere Lieferung Obst und Gemüse und Ausgabe an den Schulen), erfolgt eine fachliche Begleitung des Schulobstprogramms an den Schulen etwa in Form von Ernährungsprojekten und wenn ja, durch welche Träger?

3. Wie erfolgt die Bewerbung des Programms und wie schätzt die Landesregierung den Erfolg dieser Bemühungen ein?

4. Geht die Landesregierung davon aus, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel in diesem Jahr in Anspruch genommen werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den kommenden Haushalt?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregie

rung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund wie folgt:

Zu Frage 1: Der Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Schulobstprogramms und des Freistaats Thüringen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grundschulen und Förderschulen wurde in die Ressortabstimmung gegeben. Mit Inkrafttreten der Richtlinie kann das Antrags-, Bewilligungsund Auszahlungsverfahren starten.

Zu Frage 2: Ernährungswissenschaftliche Grundlagen werden durch die fachliche Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, eingebracht. Diese erstellt einen Leitfaden zur Umsetzung des Schulobstprogramms und wird Vor-Ort-Veranstaltungen an Schulen fachlich unterstützen. Die Einbeziehung regionaler Betriebe, weiterer Verbände und Institutionen obliegt den Schulträgern in Kooperation mit den an dem Schulobstprogramm teilnehmenden Schulen.

Zu Frage 3: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Schulobstprogramms und des Freistaats Thüringen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grundschulen und Förderschulen wird mit dem Inkrafttreten den Schulträgern als potenzielle Antragsteller zugeleitet. Grund- und Förderschulen werden über das Angebot zur Teilnahme an dem Schulobstprogramm direkt über den Verteiler des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert. Es werden Informationen über die Homepages des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen. Die Richtlinie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und es werden entsprechende Pressemitteilungen erfolgen. Der Erfolg der Bewerbung bemisst sich an der Anzahl der Anträge.

Zu Frage 4: Das Schulobstprogramm hat eine vorgesehene Laufzeit von Anfang August eines jeden Jahres bis Ende Juli des darauffolgenden Jahres. Somit erstreckt sich das Schulobstprogramm über das Schuljahr 2010/2011 und damit in Folge über zwei Haushaltsjahre. Es ist für das Haushaltsjahr 2010 zu erwarten, dass die EU- und Landesmittel abgerufen werden. Entsprechendes gilt für das Haushaltsjahr 2011.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

(Staatssekretär Staschewski)

Frau Ministerin, gestatten Sie mir eine Nachfrage. Sie sprachen von der Richtlinie, anhand der sich Schulen bewerben können, bzw. von der Veröffentlichung im Staatsanzeiger, wodurch die Schulen dann wissen, welche Leitlinien sie zur Bewerbung vorbringen müssen. Wann wird es diese Richtlinie geben, wann wird sie im Staatsanzeiger zu lesen sein?

Geben wird sie es, sobald ich sie unterzeichnet habe und dann wird sie umgehend veröffentlicht. Das ist in Bälde, wir sind ganz nah dran.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Frau Ministerin, vielen Dank. Wann können wir nach konkreten Zahlen fragen bezüglich Punkt 1? Sie haben sehr allgemein ausgeführt, wie der Stand ist. Es geht uns natürlich wirklich darum zu erfahren, wie viele Antragsteller gibt es, wie viele Bewilligungen, wo gibt es Probleme? Haben Sie bitte Verständnis, dass wir da ein bisschen konkretere Zahlen haben möchten.

Fragen Sie doch Ende des Jahres noch einmal nach. Bis dahin sind noch vier Monate Zeit und dann wissen wir mehr.

Ein bisschen spät. Gut.

Sie haben mich gefragt, wann Sie nachfragen können und ich habe Ihnen geantwortet. Wenn es Ihnen zu spät ist, steht es Ihnen offen, eher zu fragen.

(Heiterkeit im Hause)

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Sojka.

Oft ist es doch so, dass man das Programm nicht nutzen kann, wenn man schon begonnen hat. Jetzt haben wir im Landkreis zwei Schulen, die gesundes Frühstück anbieten und das gewissermaßen vorab schon getan haben, in der Hoffnung, dass sie natürlich dieses Programm dann nutzen können. Ich hoffe, der vorfristige Maßnahmebeginn schadet ihnen nicht.

Das ist wie bei jeder Richtlinie, das wissen Sie und wir haben auch, das ist mir bekannt, aus einzelnen Landkreisen Anträge, die offensichtlich in dieser Erwartung den Antrag gestellt haben und der gilt dann auch als Antrag.