Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Die Punkte a), b) und c) sind ja schon reichlich genannt worden. Also es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen eingesetzt werden. Habe ich eine Antwort? Ich habe eine Antwort. Herr Dr. Augsten, Herr Kummer, lesen Sie bitte BIOBETH, Sie haben die Studie bekommen, lesen Sie nach, was wird eingesetzt. Ich habe mich kundig gemacht, ich habe stundenlang telefoniert, weil ich achte Sie sehr, Herr Kollege, und denke mir, da steckt irgendwas dahinter. Dann habe ich mich mal klug gemacht, was eingesetzt wird bei uns. Es werden überwiegend Holzabfallprodukte eingesetzt und es wird dann noch …

Frau Abgeordnete Mühlbauer, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Herr Dr. Augsten, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin und Frau Mühlbauer. Das, was wir heute diskutieren, also abgesehen davon, dass ich Ihnen nachher die Zahlen gebe, wie viel importierte Biomasse eingesetzt wird hier in Thüringen bzw. auch hier verarbeitet wird, unabhängig davon die Frage an Sie: Können Sie sich vorstellen, dass das, was wir heute beraten, erst in ein, zwei, drei Jahren wirksam wird; und dass wir das sind die Signale aus Brüssel - damit rechnen können, dass alle GVO-Anbauverbote, die es in Europa gibt, aufgehoben werden im Herbst, so dass uns nächstes Jahr ein ziemlich massiver An

bau von GVO droht, so dass dies doch wieder relevant ist.

Herr Dr. Augsten, ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich denke, die Zeitung haben Sie auch gelesen, die Amflora wurde kassiert. Es ist genau das eingetreten, was wir hier klug und clever gesehen haben und deshalb haben wir den Beschluss gefasst, gentechnisch veränderte Pflanzen und deren Produkte sind gefährlich. Wir können sie nicht beherrschen und man hat das auch erkannt. Die mussten die Erfahrung in der Praxis machen. Wir wussten es und wir haben es ins Parlament eingebracht. Ich sage Ihnen eins: Gentechnisch veränderte Substanzen da werde ich mich dafür einsetzen, ich bin mir sicher, da habe ich Sie an meiner Seite und ich denke, der Kollege Kummer wird hier auch mitmachen - werden in Deutschland keine Zukunft haben. Diese Botschaft müssen Sie auch nach außen bringen. Aus dem Grunde spielt das bei uns momentan keine Rolle, wir haben dringendere Probleme, wir sollten uns wirklich mit anderen Dingen beschäftigen und uns in Verbänden dafür einsetzen, dass diese Meinung, die wir hier vorrangig in Thüringen getroffen haben, auch deutschlandweit umgesetzt wird. Da haben wir die CDU an unserer Seite, da haben wir Sie an unserer Seite und viele andere Partner auch. Gentechnisch veränderte Organismen sind nicht zukunftssicher. Wir haben den Beschluss gefasst.

(Beifall SPD)

Zu Punkt b) - importierte Biomasse: Ich war gerade dran, also ich kann Ihnen die Liste geben, ich kann Ihnen die Zahlen geben. Es gibt tatsächlich grenzwertig gesehen - Thüringen hat ja auch Grenzen, manchmal glaubt man es nicht, aber wir haben Landesgrenzen -, es gibt tatsächlich Biogasanlagen, die in Nähe zu Landesgrenzen sind, die dann tatsächlich aus dem Nachbarland Holzschnipsel importieren. Die sind vernachlässigbar und liegen unter 2 Prozent. Ansonsten ist es - und das muss ich Ihnen mal ganz deutlich sagen - ökologisch Blödsinn, aber sogar ökonomischer Blödsinn, weil man fährt nämlich nicht Biomasse - egal ob sie nun flüssig oder fest ist - mal mit dieselgetriebenen Fahrzeugen, wir haben leider noch nicht das E-Mobil soweit für den Transport. Die Ökomasse kommt leider nun nicht auch überwiegend mit dem Zug. Es ist ökologischer Schwachsinn, die Ökomasse quer durch Deutschland zu fahren, um sie dann in der Biogasanlage in Thüringen zu verbrennen. Deswegen ist bis auf den Punkt - und da haben Sie recht, da habe ich mal nachgelesen - das BHKW, aber nicht unsere Biogasanlagen und Ihr Antrag beschäftigt sich mit Biogasanlagen und nicht mit BHKWs. Bei Biogasanlagen kommt kein Einsatz von importierter Biomasse infrage.

Zu Punkt 3 - einheimische Ölmühlen: Mir war auch noch nicht so ganz klar, wer ist heimisch, wer ist nicht heimisch? Müssen wir jetzt nachweisen, wie lange man hier wohnt, sesshaft ist und wer ein Thüringer Unternehmer ist oder nicht. Jemand der in Thüringen investiert, ist für mich ein Thüringer Unternehmer und für den steht selbstredend eine Bürgschaft zu. Wir reden hier immer noch nachhaltig - Ihr Antrag, ich zitiere noch mal: Es geht um Biomasse und nicht um Blockheizkraftwerke und in dem Zusammenhang ist es so, dass wir dort natürlich Bürgschaften ausreichen und auch weiter ausreichen und auch diese Gefahren, die Sie schildern, gar nicht eintreten.

Ich kann Ihnen jetzt noch ganz viel erzählen, wie gut wir sind, das hat Herr Primas schon gesagt. Aber zwei Zahlen: Wir haben momentan 27.000 Hektar Agrarfläche im Energiepflanzenausbau. Wir werden es schaffen, in den nächsten Jahren auf 50.000 Hektar zu erweitern. Wir setzen auch neue Pflanzen an, das ist Ihnen bekannt. Wir wollen Futterhirse zur Vergasung hier mit ansetzen. Das sind Dinge, die sind positiv. Ich wünsche mir in unserem Ausschuss Anträge: Welche Energiepflanzen sind die Energiepflanzen der Zukunft? Wie können wir die Flächen stabilisieren? Wie können wir mit Ganzpflanzen umgehen in Biogasanlagen? Wir haben viel Arbeit. Lassen Sie uns die Arbeit tun, die sinnhaft ist und uns weiter nach vorn bringt.

Aus den vorgenannten Gründen, Herr Dr. Augsten, Ihr Antrag ist für mich obsolet. Wir haben eigentlich alles getan diesbezüglich. Wir werden ihn ablehnen. Ich hoffe, wir beschäftigen uns mit den Dingen, die uns weiterbringen im Biogasbereich. Die Punkte habe ich benannt. Wir werden dazu einen Antrag einreichen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Es hat jetzt das Wort der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürgschaftsbank Thüringen und das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz haben am 2. August dieses Jahres ihr erstes gemeinsames Projekt - das Sonderprogramm Biomasse - vorgestellt. Ich freue mich sehr, dass dieses Programm nicht nur bei der Zielgruppe, sondern auch bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf so viel Zustimmung stößt.

Trotzdem muss ich gegenüber dem vorliegenden Antrag namens der Landesregierung eine ablehnende Haltung einnehmen. Ich will das auch gern begründen. Die unter Ziffer 1 des Antrags erwähnte Zielstellung, Thüringen bis 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu versorgen, ist zwar aus Gründen der Nachhaltigkeit sicher zu begrüßen und wünschenswert, die Erreichung dieses Ziels ist aber, glaube ich, wohl eher unrealistisch. Der im Koalitionsvertrag ausgewiesene Anteil von 35 Prozent an erneuerbaren Energien an der Stromproduktion und Nutzung bis 2020 stellt dagegen eher ein realistisches, wenn auch sehr ambitioniertes Ziel dar.

Unter Ziffer 2 a) wollen Sie die Vergabe von Bürgschaften an die Bedingung knüpfen, dass keine gentechnisch veränderten Organismen zum Einsatz kommen dürfen. Eine solche Forderung wird aus fachlichen Gründen abgelehnt. Ich will das auch gern erklären. Die Festlegungen sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Landtagsbeschluss „Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen“ beziehen sich eben nur auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Thüringen. Der Handel und die Verwertung von Produkten, die GVO enthalten, sind davon letztlich nicht betroffen. Folgt man damit dem Petitum Ihres Vorschlags, wären von der energetischen Verwertung auch gentechnisch veränderte Pflanzen ausgenommen, die nicht rechtskonform angebaut wurden und einer Beseitigung letztendlich dann zugeführt werden müssen. Hier sollte meines Erachtens schon die Möglichkeit bestehen, die Beseitigung auch in Thüringer Anlagen durchzuführen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wer denn für die Laufzeit einer solchen Bürgschaft die Einhaltung des oben genannten Kriteriums bei dem Bürgschaftsnehmer kontrollieren soll und wer das überhaupt kann. Eine solche Forderung und der sich daraus ergebende Kontrollaufwand führen letztendlich zu zusätzlichen Kosten, die dann seitens der Bürgschaftsbank wieder an den Bürgschaftsnehmer weitergegeben werden. Ich bin auch grundsätzlich kein Freund davon, Dinge festzulegen, die man nachher auch nur schwer oder gar nicht kontrollieren kann.

Herr Minister, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ich darf, ja? Danke schön. Herr Minister, wir verpflichten per Landtagsbeschluss bestimmte Betriebe, auf bestimmten Flächen GVO-frei zu arbeiten. Da entstehen Produkte. Hier sagen Sie, wir dürfen die, die jetzt mit GVO entstandene Produkte impor

(Abg. Mühlbauer)

tieren, nicht beschränken. Sehen Sie nicht eine Benachteiligung der Betriebe, die auf den staatlichen Flächen GVO-frei arbeiten müssen? Immer vorausgesetzt - wie ich es vorhin geschildert habe -, dass das teurer ist. Wie wollen Sie das mit der Benachteiligung den Betrieben erklären, dass auf der anderen Seite die Verarbeiter sich bedienen können mit billigem GVO-produzierten Material. Wie wollen Sie das erklären?

Herr Dr. Augsten, wir haben das im Zusammenhang mit der Befassung hier im Landtag lange diskutiert und auch am Rande diskutiert. Es ist natürlich schwierig, das auch zu kontrollieren bei verpachteten Flächen etc. Deshalb haben wir uns im Wesentlichen auf die Landesflächen konzentriert, dazu stehe ich auch voll und ganz. Aber es muss letztendlich auch möglich sein, wenn jemand unerlaubterweise gentechnisch veränderte Produkte angebaut hat, diese nachher in unseren Anlagen auch zu entsorgen. Denn da gehören sie dann im Endeffekt auch hin.

Zur Ziffer 2 b) des Antrags, meine Damen und Herren, glaube ich, ist festzustellen, dass gemäß der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung ab dem 01.01.2011 ohnehin für Biomasse, die der Verstromung und der Vergütung nach dem EEG sowie der Herstellung von Kraftstoffen dient, ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat nachgewiesen werden muss. Eine gesonderte Bindung an die Bürgschaften an einer Zertifizierung, denke ich, ist aus dem Grund auch nicht mehr erforderlich.

Abschließend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bürgschaftsbank Thüringen - und Frau Mühlbauer hat das auch schon angesprochen - Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen übernimmt. Insofern ist es ohnehin grundsätzlich Voraussetzung, dass es sich bei dem Antragsteller um ein einheimisches, sprich Thüringer Unternehmen handelt. Insofern ist die Ziffer 2 c) des Antrags eigentlich überflüssig.

Meine Damen und Herren, angesichts der vorgenannten Fakten halte ich eine Beschlussfassung des Landtags im Sinne des vorliegenden Antrags in Drucksache 5/1410 für nicht erforderlich. Ich empfehle namens der Landesregierung den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen, da ich denke, dass die Punkte ohnehin erfüllt sind. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor und mir ist auch keine Ausschussüberweisung angezeigt worden. Doch? Das ist dann an mir vorübergegangen - Entschuldigung.

Also es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer für die Überweisung des Antrags ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei keiner Enthaltung und einer großen Mehrheit von Gegenstimmen, und zwar der Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD, ist die Überweisung abgelehnt worden. Der Antrag ist somit nicht überwiesen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrags in Drucksache 5/1410, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Nachhaltigkeitskriterien für das „Sonderprogramm Biomasse“ der Bürgschaftsbank Thüringen. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer gegen diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne noch einmal den Tagesordnungspunkt 8

Landtagsbeschlüsse auf Klimaschutz ausrichten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/333 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/1365

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1461

Hier gibt es die formale Notwendigkeit, dass ich den Tagesordnungspunkt noch einmal eröffne, und zwar aus folgendem Grund: Auch wenn in der Abstimmung über die Neufassung des Antrags aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt worden ist, ist das aber im Grunde genommen nach unserer Geschäftsordnung nicht möglich, denn die Grundlage des Beschlusses war entzogen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag in der Drucksache 5/333 zurückgezogen und das vor der Abstimmung der Neufassung. Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/1365 die Grundlage entzogen worden und deshalb ist eine Abstimmung über die in der Beschlussempfehlung gewollte Neufassung und die neuen Inhalte nicht mehr möglich. Die Frak

(Abg. Dr. Augsten)

tionen im Haus haben sich diesbezüglich verständigt und ich erkläre jetzt diese Abstimmung deshalb für null und nichtig, weil es gar nicht möglich war, wir hatten keine Grundlage und werden jetzt auf die Verständigung der Fraktionen im Hause warten und mal sehen, was da passiert.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 8 wieder und ich eröffne entsprechend unserer Absprache vom gestrigen Tage zur Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 17

Atomausstieg beibehalten, keine Laufzeitverlängerung zulassen und Wende in der Energiepolitik einleiten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1414 dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1464

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja. Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Wolf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Peter Kafka - ich fand es auch nur im Internet, ich kannte ihn vorher nicht - führte aus: Ich habe nichts gegen Kernenergie, wenn sie nur von der Sonne kommt. Recht hat er! Ich sehe das auch so.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dementsprechend auch unser heutiger Antrag. Dieser Antrag hat mehrere Facetten. Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. Zum einen möchten wir von der Landesregierung die Position zum Atomausstieg wissen. Wir wollen aber auch Informationen haben zu aktuellen Castortransporten und Atomtransporten durch Thüringen. Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat aktiv für den Atomausstieg einzusetzen und sich - das ist mir ganz wichtig - konsequent für den Ausbau regenerativer Energien auszusprechen. Wir wollen des Weiteren - das wird Sie wenig überraschen -, dass die Stromnetze in die öffentliche Hand kommen und dass sich die Landesregierung zu den Einsparzielen bekennt, 2 Prozent jährlich weniger Energie zu verbrauchen.

Als wir den Antrag stellten und einbrachten, waren wir uns der Aktualität des Antrags - ich sage das ganz ehrlich - nicht bewusst, es war nicht absehbar. Ich persönlich hätte gern auf diese Aktualität verzichtet. Ich halte den Beschluss vom Sonntag, die Einigung vom Sonntag, für absolut skandalös und sie war für mich so auch nicht vorstellbar.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hier wurde ein schwierig errungener von mir auch nicht in allen Punkten für glücklich befunden, aber trotz allem ein errungener gesellschaftlicher Konsens einfach über Klippen geworfen und das leichtfertig. In dem Zusammenhang wurde auch - das will ich ausdrücklich sagen - die Lizenz zum Gelddrucken verschenkt. Die Lizenz zum Gelddrucken muss auf den ersten Blick natürlich nichts Schlimmes sein, es kommt immer darauf an, wen es trifft. Aber an der Stelle will ich ganz klar sagen: Die Lizenz zum Gelddrucken für die Stromkonzerne geht zulasten der nachfolgenden Generation, die jahrtausendelang mit dem heutigen strahlenden Erbe zu kämpfen haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber sie geht auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit von Politik, weil, wenn man sich auf nichts mehr in der Politik verlassen kann, dann finde ich, ist das ein Armutszeugnis und im Besonderen für die Bundesregierung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Hellmann wird nachher natürlich noch ausführlich in der Debatte darauf eingehen. Wir sagen ganz klar: Wir wollen eine strahlende Zukunft für Thüringen, aber nicht so,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)