Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Zu Frage 4: Die Überlastung der Software „Onlinebeschaffungsassistent“ - kurz OBA - als Basis der e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt im Rahmen der Kieler Beschlüsse an die Thüringer Landesverwaltung kostenfrei. Für den Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung des technischen Systems wird das Land an den Kosten beteiligt. Pro Vergabeverfahren ist eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 bis 100 € zu erwarten. Ab 1.000 Vergabeverfahren erfolgt eine Kostendeckelung auf höchstens 100.000 € pro Jahr.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ist es im Zusammenhang mit dem Entwurf des Vergabegesetzes geplant, eine bestimmte Vergabeplattform verbindlich festzuschreiben? Und wenn ja, welche Kosten entstehen dabei für die, die dort veröffentlichen müssen?

Wenn wir das entschieden haben, können wir Ihnen das dann auch mitteilen, welche Kosten entstehen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Doch, es gibt noch eine weitere Nachfrage. Bitte.

Die Frage war, ob eine bestimmte Vergabeplattform verbindlich festgeschrieben wird, und wenn ja, welche?

Ich habe gesagt, wenn wir das entschieden haben, dann werden wir Ihnen das dann mitteilen.

Gut, ich habe das auf die Kosten bezogen.

Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Anfrage stellt der Abgeordnete Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1549.

Baumängel am Sportplatz Haßleben (Landkreis Sömmerda)?

(Abg. Hitzing)

Die Gemeinde Haßleben beantragte in Zusammenarbeit mit dem Sportverein „Olympia Haßleben e.V.“ zur Rekonstruktion des Sportplatzes - hier geht es um die Regulierung der Wasserverhältnisse des Platzes - Fördermittel beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit entsprechend der damals geltenden Sportstättenbauförderrichtlinie des Freistaats für das Haushaltsjahr 2006. Der Sportplatz war im Sportstättenrahmenleitplan des Kreises Sömmerda mit der Bauzustandsstufe 2 (Anlage mit deutlichen Mängeln) ausgewiesen. Da die Sportanlage von einem hohen Grundwasserstand und zögerlich ablaufendem Oberflächenwasser geprägt war, wurde den umfangreichen Renovierungsarbeiten mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 195.000 € zugestimmt. Nach Abschluss der Baumaßnahme im Jahr 2007 ist der Sportplatz bis heute gesperrt und nicht bespielbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Baumängel am Sportplatz Haßleben bekannt und welche Maßnahmen wurden durch die Gemeinde, die Förderbehörde bzw. Kommunalaufsicht unternommen, um diesen Zustand zu beheben?

2. Das Land hat die Investitionen mit 68.250 € und der Landkreis Sömmerda mit 39.000 € anteilsfinanziert. Beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der Auseinandersetzung mit der für die Baumängel verantwortlichen Firma die Fördermittel zurückzufordern?

3. Welche Schäden bzw. finanziellen Mehraufwendungen sind für die ortsansässigen Sportvereine aufgrund der Unbespielbarkeit des Platzes und der damit notwendigen Fremdnutzung anderer Sportplätze für den Spiel- sowie den Trainingsbetrieb entstanden, sind diesbezüglich finanzielle Forderungen erhoben worden und wenn ja, an wen?

4. Welche finanziellen und juristischen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Sachverhalt, da selbst die als Förderkriterium benannte Nutzung des Sportplatzes durch die Schüler der „Heinz-Sielmann-Grundschule“ in Haßleben für den Schulsport nicht gewährleistet ist?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt wie folgt:

Zu Frage 1: Mängel sind bekannt. Durch die zuständige Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt wur

de ein außergerichtliches Beweissicherungsverfahren mit gutachterlicher Stellungnahme eingeleitet. Nach Vorlage der Stellungnahme wurde am 15.07.2010 ein Vergleichsgespräch zwischen der Verwaltungsgemeinschaft und der bauausführenden Firma mit negativem Ausgang geführt. Am 17.08. wurde beim Amtsgericht Erfurt durch die Verwaltungsgemeinschaft Klage eingereicht.

Zu Frage 2: Sollte durch die Verwaltungsgemeinschaft keine Ersatzvornahme zur Erfüllung der notwendigen zweckentsprechenden Verwendung erfolgen, sind die Fördermittel zurückzufordern.

Zu Frage 3: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Zu den möglichen finanziellen Auswirkungen wurden in der Antwort zu Frage 2 schon Ausführungen getätigt. Juristische Konsequenzen können seitens des Zuwendungsgebers Land derzeit nicht beurteilt werden, da erstens über eine mögliche Rückforderung noch nicht entschieden ist und zweitens ein dann mögliches Widerspruchsbzw. Klageverfahren natürlich auch noch nicht beendet ist. Die Gewährleistung des Schulsports ist Sache des Schulträgers, in dem Fall nehme ich an des Landkreises.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke schön. Herr Staatssekretär, die Frage der Rückforderung der Fördermittel, sind die bei positiver Entscheidung des Gerichts abzuverlangen oder bei negativer Entscheidung? Also Baumängel sind nun festgestellt worden, das ist zweifellos der Fall. Die Frage ist jetzt - ich weiß nicht, wie lange das gerichtliche Verfahren andauert -, wann gedenkt die Landesregierung darüber die Entscheidung zu treffen.

Es ist ganz klar ein Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherren und der bauausführenden Firma. Das Land ist Fördermittelgeber. In dem Bescheid - ich kann jetzt nicht genau das Jahr sagen, weil ich den Bescheid nicht vorliegen habe - ist festgelegt, bis wann der Zweck der Förderung erfüllt sein muss. Wenn das nicht erfüllt ist, ist das Geld zurückzufordern. Dann ist natürlich klar, egal ob die Schuld beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer liegt, die Mängel sind abzustellen. Nur das interessiert uns. Wenn das gemacht ist und der Zweck erfüllt ist, dann sind die Fördermittel auch zu Recht ausgereicht, wenn das nicht ist, müssen sie zurückgefordert werden.

(Abg. Hauboldt)

Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf unter den Abgeordneten. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1550.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Alternative Projektion der Haushaltsentwicklung bis 2020

Laut Berichten der Thüringischen Landeszeitung vom 10. und 11. September 2010 hat die Thüringer Finanzministerin bei einer Sitzung des Stabilitätsrats des Bundes Zahlen zur Neuverschuldung Thüringens präsentiert, die von den Vorgaben der Mittelfristigen Finanzplanung abweichen und zudem mit den Regeln der Landeshaushaltsordnung zur Begrenzung der Neuverschuldung unvereinbar sind.

Das Thüringer Finanzministerium hat diese Berichte in einer Pressemitteilung vom 14. September 2010 bestätigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die Thüringer Finanzministerin eine von der Mittelfristigen Finanzplanung abweichende Projektion der Haushaltsentwicklung bis 2020 vor dem Stabilitätsrat vorgestellt, die bis 2019 die Aufnahme von Neukrediten vorsieht?

2. Wie hoch wäre der Gesamtschuldenstand Thüringens 2020, falls die Aufnahme von neuen Schulden analog zu dieser „Alternativen Projektion“ verliefe und erst 2020 auf Null zurückgefahren wird?

3. Wie viele neuen Schulden würde Thüringen laut der „Alternativen Projektion“ in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils pro Jahr aufnehmen und wie hoch wären jeweils die Ausgaben und Einnahmen?

4. Welche Planung der Entwicklung der Neuverschuldung liegt den Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung als Ziel zugrunde - die „Alternative Projektion“ oder die Mittelfristige Finanzplanung und Landeshaushaltsordnung, die vorsehen, ab 2013 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth wie folgt:

Zunächst vorab: Die Alternative Projektion ist Bestandteil des Thüringer Stabilitätsberichts für das Jahr 2010, welcher vom Kabinett am 14. September dieses Jahres beschlossen wurde. Die mittlerweile gelieferten Druckexemplare müssten den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses zugegangen sein.

Dann komme ich zu Frage 1: Nach § 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz sind der Bund und alle Länder verpflichtet, in ihren jährlichen Stabilitätsberichten unter anderem auch eine Projektion der Mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis allgemeiner Annahmen vorzulegen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April dieses Jahres haben sich der Bund und die Länder auf eine Standardprojektion verständigt, welche auch im Thüringer Stabilitätsbericht aufgeführt ist. Diese Standardprojektion der Einnahmen ist jedoch nicht geeignet, ein realistisches Bild für Thüringen zu zeichnen. Wesentliche Parameter wie rückläufige EU-Einnahmen oder die Kosten aus der Demographie wurden nicht berücksichtigt. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine eigene Projektion zu erstellen. In dieser alternativen Projektion werden die Thüringer Spezifika in den kommenden Jahren berücksichtigt. Dabei haben wir den Modellrahmen der Standardprojektion übernommen und in das Jahr 2020 fortgeschrieben. Die Grundidee hierbei ist, die Einnahmen bis in das Endjahr fortzuschreiben. Dieser Wert wird mit den Ausgaben im Ausgangsjahr verglichen. Die Differenz zwischen den Einnahmen im Endjahr und den Ausgaben im Ausgangsjahr bildet bei der Annahme der Gleichverteilung die jährlich zulässige Ausgabenswachstumsrate bis zum Jahr 2020. Hierbei zeigt sich, dass wir unsere Ausgaben in jedem Jahr um rund 2,8 Prozent verringern müssten, um die grundgesetzliche Schuldenbremse im Jahr 2020 einhalten zu können. Das ist die Aussage dieser Alternativen Projektion. Dies wurde in der Pressemitteilung unseres Hauses vom 14. September 2010 auch so dargestellt. Zwischenwerte wie die Nettokreditaufnahme in den Jahren bis 2020 spielen für das Modell insofern keine Rolle, weil nur das Ausgangsjahr mit dem Endjahr verglichen wird. Und im Endjahr 2020 ist die Aufnahme struktureller Neuverschuldungen in einer konjunkturellen Normallage nach dem Grundgesetz untersagt.

Zu Frage 2: Die Nettokreditaufnahme für die Zwischenjahre ist, wie unter der Antwort auf Frage 1 geschildert, nicht Gegenstand dieser Projektion. Hier verweise ich auf die Einnahmeprojektion im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung, welche am 4. November im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses behandelt werden soll. Hierin inbegriffen ist auch eine Darstellung der Jahre 2010 bis 2014.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Die alternative Projektion fokussiert sich auf ein im Rahmen des Stabilitätsrates aufgestelltes Modell, welches für das Ergebnis lediglich das Ausgangsjahr und das Endjahr im Blick hat. Die Mittelfristige Finanzplanung hingegen betrachtet die Einnahmen und die Ausgaben im Finanzplanungszeitraum des laufenden Jahres sowie der kommenden vier Jahre. Damit hat die Mittelfristige Finanzplanung Programmcharakter für die kommenden Jahre. Diese wurde auf der Grundlage der geltenden Rechtslage erstellt. Ich danke Ihnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, auch Ihnen vielen Dank. Ich will jetzt gar nicht auf die Lücken eingehen und das jetzt hier bewerten. Sie sagten in der Antwort auf die erste Frage, dass bei der alternativen Projektion Thüringer Spezifika berücksichtigt worden sind. Können Sie mir mal ein paar Beispiele sagen, welche das denn so wären.

Ja, zum Beispiel sehen Sie das bei den Einnahmen. Die Projektion, auf die sich alle Bundesländer geeinigt haben - also die offizielle, sage ich jetzt mal -, die geht von einer Schuldenstandsquote aus und setzt auf die derzeitigen Einnahmen ein BIP von plus 1,5 Prozent drauf und steigert so die Einnahmen. Wir haben es anders gemacht. Wir haben die Einnahmen genommen der letzten fünf Jahre und dann die der mittelfristigen - also 20 Jahre, fünf Jahre davon sind nach Steuerschätzung und 15 Jahre sind Erfahrungswerte. Dadurch kommen wir auf andere Werte, auf eine Steigerungsrate von 0,75. In diesen 20 Jahren Betrachtungszeitraum haben wir natürlich das Auf und Ab schon abgefangen, schreiben das fort und kommen so auf ungefähr 7 Komma irgendwas Milliarden Einnahmen. Das heißt, wir kommen schon mal auf einen anderen Einnahmewert und das ist dann unsere Zielvorgabe. Nicht berücksichtigt wurden zum Beispiel bei der offiziellen Berechnung die rückläufigen EU-Einnahmen. Wir unterstellen nach 2014, nach dem Auslaufen dieser Förderperiode, keine EU-Einnahmen. Wir gehen nicht davon aus, aber sicherheitshalber haben wir sie einfach auf Null gestellt. Wir ziehen jährlich 50 Mio. € Demographiekosten ab, wo wir sagen, aufgrund der zurückgehenden Einwohnerzahl ist das die Summe, um die sich der Länderfinanzausgleich auf jeden Fall reduziert, zumal dieser eben auf die Einwohnerzahl abstellt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, dass 2,8 Prozent jährlich sich die Ausgaben reduzieren im Saldo - da sind schon die Veränderungen auf der Einnahmenseite berücksichtigt -, um dann 2020 den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Können Sie ansatzweise einmal darlegen, wie die Landesregierung linear jedes Jahr die Ausgaben um 2,8 Prozent reduzieren will, ohne das Gemeinwesen in Thüringen zu gefährden?

Ja, Herr Kuschel, wir hatten die Diskussion in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir haben heute Morgen den Haushalt 2011 eingebracht und da sehen Sie ja, dass die Ausgaben um 3,3 Prozent reduziert werden. Also sind wir schon den ersten Schritt gegangen und haben sogar dieses Ziel um 2,8 Prozent überschritten. Danke.