Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Das strukturelle Defizit von Eisenach, und da gebe ich Herrn Gentzel ausdrücklich recht, wir erheben keine Vorwürfe an die kommunalen Akteure vor Ort. Die haben aus meiner Sicht sehr verantwortungsbewusst, sehr differenziert versucht, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und sind dort jetzt an der Grenze angelangt. Was die Ausgabenkürzungen betrifft, wenn es weitere Ausgabenkürzungen geben muss, geht es an die Substanz. Beispielhaft war ja das Bachhaus. Das müssen Sie sich mal überlegen, dass selbst die Weiterführung des Bachhauses gefährdet war, weil die Stadt Eisenach nicht in der Lage ist, den städtischen Zuschuss von 30.000 € aufzubringen. Da musste das Land jetzt einspringen über Bedarfszuweisungen. Allein im Einzelplan 02, das sind die Schulen, und Einzelplan 04 - Soziales - ist ein strukturelles Defizit von 6 Mio. € zu verzeichnen. Da ist die künftige

Kreisumlage für den Wartburgkreis schon gegengerechnet. Ich komme dann auf Details, woraus sich das ergibt. Die Stadt Eisenach hat zurzeit noch 6 Mio. € Ausgaben für sogenannte freiwillige Leistungen. Das sind noch 7 Prozent aller Ausgaben. Herr Huber, künftig werden Sie sich am Verfassungsgericht vielleicht auch mit diesen Fragen beschäftigen. Es gibt ja Entscheidungen des Verfassungsgerichts, dass kommunale Selbstverwaltung dann noch gewahrt ist, wenn zwischen 5 und 10 Prozent der laufenden Ausgaben für sogenannte gesetzlich nicht fixierte, also freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen. Da ist Eisenach noch im Korridor. Aber sie gibt nicht so viel aus. Auch da hat Herr Gentzel ausdrücklich recht. In Eisenach gibt es keine anderen Standards wie in vielen anderen Gemeinden und Städten.

Von den 6 Mio. € sind aber 2 Mio. € Personalkosten, die man nicht so einfach über Nacht wegstreichen kann. 2,5 Mio. € sind durch Verträge mit Dritten langfristig gebunden. Daran ist ja auch die Gemeinde gebunden. 500.000 € bekommt der optimierte Regiebetrieb. Das heißt, tatsächlich ist noch 1 Mio. € frei. Die könnte die Stadt theoretisch wegstreichen. Da geht Lebensqualität verloren, aber das stopft das Loch von 10 Mio. € nicht. Also aus eigener Kraft ist die Stadt Eisenach nicht in der Lage, die Probleme zu lösen. Die Stadt Eisenach hat aktuell noch einmal nachgewiesen, in diesem Jahr wären vielleicht noch 215.000 € durch Konsolidierungsmaßnahmen darstellbar. Das ist ein Beitrag, aber löst eben das strukturelle Problem nicht.

Welche Ursachen gibt es denn jetzt? Ich habe die mir mal herausgesucht und will die nur einmal beispielhaft benennen, warum Eisenach jetzt in dieser Lage ist. Herr Adams hat schon darauf verwiesen, wir hatten schon 2007 einen Gesetzentwurf. Insofern stimmt auch der Vorwurf nicht von Herrn Gentzel, wir hätten als Überraschungscoup jetzt diesen Gesetzentwurf eingebracht. Zumindest wir reden schon seit Jahren, und die Situation seit 2007 hat sich verschärft, deshalb jetzt nochmals diese Gesetzesinitiative.

Was sind die Hauptursachen? Grundsicherung nach SGB II - also Hartz IV - ist eingeführt worden 2005, Thüringer Familienfördergesetz, Thüringer Erziehungsgeldgesetz, Blindengeld, Blindenhilfe seit 2008, Schwerbehindertenfeststellungsverfahren seit 2008, Eingliederungshilfe 2003 kommunalisiert, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 kommunalisiert und steigende Sachund Betriebskosten - da werden Sie Verständnis haben - die Inflationsquote macht natürlich vor den Kommunen keinen Halt, so dass auch da Druck auf die Kosten entsteht.

Die Stadt Eisenach gibt inzwischen 40 Prozent aller Verwaltungsausgaben für Sozialausgaben aus. Das ist auch ein strukturelles Problem, weil Eisenach als

Zentrum der Wartburgregion eine andere Zusammensetzung der Bevölkerung hat als der Wartburgkreis als Flächenkreis. Deshalb konzentrieren sich die sozialen Probleme in einem solchen Zentrum. 40 Prozent entfallen schon auf die Sozialausgaben. Das entspricht gerade der Steuereinnahme und der allgemeinen Zuweisung. Das heißt, die Stadt Eisenach muss alle Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen für den Sozialbereich ausgeben und hat nur noch die speziellen Einnahmen von rund 25 Mio. € für andere Aufgaben frei. Das ist eine ungesunde Struktur, die kann aus eigener Kraft nicht behoben werden.

Wir hatten 1993 die Fehlentscheidung. Sie wurde aber auch bis 1998 nicht korrigiert, obwohl schon 1996/97 klar war, es funktioniert so nicht. Alle Versuche, zusätzlich der Stadt Eisenach und anderen kreisfreien Städten zu helfen, sind bisher kläglich gescheitert. Sie sind deshalb auch von den Regierungsfraktionen immer wieder aufgehoben worden. Ich darf erinnern: Es gab zusätzliche Finanzzuweisungen für die Stadt Eisenach für den Zeitraum 1998 bis 2002, im Finanzausgleichsgesetz definiert. Das haben die anderen Kommunen in Thüringen bezahlt, jedes Jahr Millionenbeträge - hat nicht geholfen. Dann gab es die Vorwegschlüsselzuweisung, steuerkraftunabhängig - hat nichts geholfen, abgeschafft. Anpassungshilfen, noch einmal 10 Mio. € für die kreisfreien Städte und für die großen zentralen Orte - hat auch nichts geholfen, auch abgeschafft. Die kreisfreien Städte bekommen einen 5-prozentigen Zuschlag bei der Schlüsselzuweisung - hilft auch nicht. Jetzt hat uns die Landesregierung vorgeschlagen, jetzt wollen wir so tun, als hätten die drei kleinen kreisfreien Städte - also Weimar, Suhl und Eisenach - 100.000 Einwohner bei der Berechnung der Bedarfszahl bei der Schlüsselzuweisung. Also wir blenden aus und sagen, wir nehmen die Probleme nicht zur Kenntnis. Eisenach hat zwar nur noch 43.000 oder 42.000 Einwohner, aber wir tun mal so, als hätten sie 100.000. Auch das bringt es nicht. Es bringt ungefähr 3 Mio. €. Ich hatte ja darauf verwiesen, die werden nicht ausreichen, um das strukturelle Defizit zu decken.

Also, meine Damen und Herren, all diese Versuche sind gescheitert. Und dieser neue Versuch 140Prozent-Regelung bei der sogenannten Einwohnerveredelung wird auch nach hinten losgehen.

Uns geht es aber nicht nur um die Stadt Eisenach, sondern uns geht es um die Wartburgregion. Darauf stellt unser Gesetzentwurf ab. Die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis verhindert doch keinesfalls neue Überlegungen, wie sie Herr Gentzel hier angestellt hat hinsichtlich weiterer Eingemeindungen. Da ist auch der Unterschied zu dem Verfassungsgerichtsurteil Isserstedt und Jena. Bei Isserstedt ging es darum, die Gemeinde Isserstedt wird aufgelöst und in die Stadt Jena eingegliedert. Hier wird doch nicht die Stadt Eisenach aufge

löst. Die Stadt Eisenach bleibt doch als kommunale Gebietskörperschaft erhalten, sondern es wird nur ein Status geändert. Wie gesagt, es schließt es nicht aus, dass man künftig über eine solche Frage diskutieren kann. So, wie ich Herrn Gentzel verstanden habe, hat er großen Diskussionsbedarf, den haben wir auch. Frau Wolf hat schon vorgeschlagen, dass wir im Innenausschuss darüber weiterdiskutieren, weil unser Gesetzentwurf bewusst als Diskussionsangebot zu bewerten ist. Wir gehen davon aus, dass die SPD unserem Vorschlag folgt. Frau Präsidentin, ich beantrage schon einmal die Überweisung unseres Gesetzentwurfs zur Weiterberatung an den Innenausschuss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst der Oberbürgermeister Matthias Doht aus Eisenach hat erst vor wenigen Tagen, am 31.10., während einer DGB-Veranstaltung noch einmal darauf verwiesen, dass er selbst als Oberbürgermeister davon ausgeht, dass die Kreisfreiheit über kurz oder lang der Geschichte angehört.

Welche Schwerpunkte sind in unserem Gesetzentwurf enthalten? Neben der Rückkreisung wollen wir, dass Eisenach eine Große kreisangehörige Stadt wird, den Status erhält. Damit bleiben wichtige Verwaltungsaufgaben wie die Bauordnungsbehörde, die Gewerbebehörde und der Denkmalschutz in der Stadtverwaltung. Das ist wichtig für die Stadtentwicklung. Wir haben - da muss Herr Gentzel zuhören, weil ich jetzt zu dieser innerparteilichen Auseinandersetzung komme, aber es interessiert ihn nicht wirklich, das verwundert nicht - die Frage des Kreissitzes definiert nach heftigen Diskussionen und da sind die Beschlüsse bei uns in der Partei unterschiedlich. Die LINKE in Bad Salzungen hat gesagt, Kreissitz muss Bad Salzungen bleiben, weil wir das als Mittelzentrum für die Entwicklung Bad Salzungen als Brückenfunktion zwischen Rhön und Thüringer Wald brauchen. Ich habe hohes Verständnis, dass die Eisenacher LINKE sagt, Kreissitz muss, wenn es möglich ist, in Eisenach sein.

Wir haben eine Lösung gefunden, mit der alle umgehen können. Wir haben nämlich gesagt, für 10 Jahre bleibt der Kreissitz in Bad Salzungen und in Eisenach gibt es eine Außenstelle in Kooperation mit der Stadtverwaltung. Damit ändert sich für die Eisenacher überhaupt nichts und die Bürger des nördlichen Wartburgkreises profitieren sogar davon, weil die müssen später nicht mehr über die „Hohe Sonne“ nach Bad Salzungen. Insofern ist klar, ist es ein Kompromiss.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Alle?)

Das ist nun mal so. Aber was Sie, Herr Gentzel, behaupten, dass wir hier die Eisenacher überrannt hätten, das ist nicht der Fall.

Im Übrigen sind wir die einzige Partei in dieser Region, die ihre Parteistruktur bereits auf dieses Zukunftsmodell ausgerichtet hat. Wir sind nämlich ein gemeinsamer Kreisverband. Diesen Mut haben Sie nicht, die GRÜNEN vielleicht noch.

(Unruhe SPD)

Aber das hat mit der Mitgliederstruktur bei Ihnen sicherlich zu tun. Von daher haben wir in unserer Partei schon längst die Zukunft fest im Blick; ich meine das haben wir grundsätzlich, da brauchen wir nicht Eisenach, das ist so.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, nach 10 Jahren wird der Kreistag über den Kreissitz entscheiden und die Bürger haben alle Möglichkeiten, aufgrund der weitergehenden Rechte über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sich in diese Kreistagsentscheidung einzumischen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben festgelegt, dass Doppelstrukturen abzubauen sind. Wir haben uns mit der Frage der Personalüberleitung beschäftigt. Wir wollen ein Modellprojekt. Insofern ist der Hinweis von Herrn Gentzel genau richtig, eine ausschließliche Rückkreisung löst die Probleme nicht. Wir müssen die Regionen insgesamt entwickeln. Diese Modellregion, dieses Modellprojekt soll unter Leitung des Innenministers realisiert werden. Wir haben Ausgleichszahlungen definiert. Es wird für das Land erstmal nicht billig, aber mittelfristig betrachtet spart das Land; es sind Ausgleichszahlungen von zunächst 10 Mio. € für Wartburgkreis und Eisenach vorgesehen. Wir brauchen eine Teilentschuldung für Eisenach, weil ansonsten auch eine normale Rückkreisung die Finanzsituation nicht ändert. Das kann das Land weitere 20 Mio. € kosten. Herr Fiedler hat gesagt, Landesausgleichsstock ist kommunales Geld, das erstaunt mich. Wir hatten erst im Innenausschuss darüber gesprochen, dass die Landesregierung fest in diesen Topf greift, ohne Richtlinie im tatsächlich verfassungsrechtlich grauen Raum Gelder vergibt; sie nennt das „Bedarfszuweisung nach Beschluss der Landesregierung“. Ich darf an die kleine Gemeinde Masserberg erinnern mit 800 Einwohnern. Sie hat inzwischen Bedarfszuweisungen von 65 Mio. € bekommen. Herr Fiedler, wo war denn da Ihr Aufschrei? Dort schützen Sie aber einen Politiker, der zu Ihnen gehört, nämlich Herrn Trautvetter, der jahrelang als Finanzminister Mitverantwortung trug, was dort in Masserberg gelaufen ist. Deshalb machen Sie das und da regen Sie sich nicht auf. Insofern sagen wir, Eisenach und die Region braucht auch finanzielle Unterstützung bei diesem Prozess. Es ist nicht aus eigener Kraft zu realisieren. Herr Fiedler, da können Sie sagen, was Sie wollen; wir haben hier die Verantwortung, denn wir haben die Stadt Eisenach in diese prekäre Situation gebracht und insofern haften wir auch dafür.

Zwei Dinge haben wir auch noch geregelt, die Erweiterung des Kreistags für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, weil erst 2014 Kreistagswahlen stattfinden, und wir haben eine Regelung aufgenommen, dass die Eisenacher auch 2012 gleich den Landrat für den größeren Wartburgkreis mitwählen können. Wir sind nicht ausschließlich Herr des Verfahrens, sondern wir sagen, die Bürger sollen zum Schluss entscheiden. Da geben wir Herrn Gentzel recht; damit geht aber sein Vorwurf völlig ins Leere, dass wir nicht den Dialog suchen. Wir suchen den Dialog mit allen, sogar mit allen Bürgern, weil wir den Bürgern die Ermächtigung geben, dieses Gesetz über ein Bürgerbegehren, dann letztlich im Bürgerentscheid erst einmal in Kraft zu setzen. Da orientieren wir uns an den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Da ist für uns die höchste Form der Demokratie, weil zum Schluss der Bürger entscheidet, was wird. Wenn der Bürger es ablehnt, waren unsere Argumente nicht überzeugend. Das hat eine Sperrwirkung für zwei Jahre und nach zwei Jahren können wir einen neuen Anlauf nehmen. In der Zeit müssen wir natürlich dann mit den Bürgern die Gespräche führen.

Also insgesamt ist das ein ausgewogener Gesetzentwurf. Ich bitte die Fraktion um Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss und dort können wir alle weiteren Fragen weiter diskutieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Barth noch einmal zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich doch noch einmal zu Wort melden, weil ein paar Punkte, glaube ich, schon gesagt wurden, auf die man noch einmal reagieren muss.

Zunächst einmal zur Geschichte; Herr Adams hatte das hier angeschnitten. In meiner Erinnerung und ich bin mir sicher, dass das an dieser Stelle stimmt, hat sich das so abgespielt, dass Eisenach kreisfreie Stadt werden wollte, und zwar um jeden Preis, wenn ich das einmal so formulieren darf.

(Unruhe SPD)

Ich meine, und da bin ich mir nicht mehr ganz sicher, dass es an der Stelle sogar eine Bürgerinitiative „Pro Eisenach“ gegeben hat. So viel zur Geschichte. Insofern ist der Antrag, den wir jetzt hier beraten, eine Rolle rückwärts und der unterstellt ein paar Dinge als gegeben, und zwar vor allem das,

(Abg. Kuschel)

dass die Probleme, die Eisenach jetzt hat, zwangsläufig Folge seiner Kreisfreiheit wären,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, das ist richtig.)

(Beifall DIE LINKE)

was im Umkehrschluss natürlich heißt, dass Eisenach als kreisangehörige Stadt schuldenfrei wäre. Da wiederum ist die Idee unterlegt, dass große Strukturen zwangsläufig billiger sind als kleine Strukturen, abgesehen davon, dass man mit dieser Begründung, liebe Kollegen, die Auflösung aller Kreise auch beantragen könnte

(Beifall DIE LINKE)

und sagen würde, weil das dann zwangsläufig die billigste Lösung wäre. Das würde heißen, dass das Land als große Struktur offenkundig dann schuldenfrei sein müsste, was mit Blick auf den Landeshaushalt tatsächlich nicht gegeben ist. Auch mit Blick auf andere Länder, liebe Kollegen, ist es mitnichten so,

(Beifall FDP)

dass es dort bewiesen wäre, dass Kreisgebietsreformen nun etwa zu finanziellen Höhenflügen geführt hätten. In Sachsen-Anhalt ist es inzwischen ein offenes Geheimnis, dass die Einschätzung die ist, dass die Gebietsreform zumindest finanziell als gescheitert zu betrachten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Thüringen viele kleine Gemeinden, die hervorragend wirtschaften, und die Frage ist, was bedeutet das Herangehen in diesem Gesetzentwurf für diese Gemeinden. Das bedeutet, dass wir diese schlicht und ergreifend bestrafen. Der Ansatz, der in diesem Gesetzentwurf ist, führt dazu, dass wir die kleinen, gut wirtschaftenden Gemeinden schlicht und ergreifend plündern. Das sage ich auch als Vorsitzender einer Partei, die 50 Bürgermeister in diesem Land hat, das werde ich den kleinen Gemeinden in Thüringen nicht antun.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kön- nen Sie das noch einmal erläutern?)

(Beifall FDP)

Wir werden im Umkehrschluss genauso wenig unsere Stimme dafür geben, dass wir die Gemeinden, die schlecht wirtschaften, dafür noch belohnen, indem wir sagen, wenn ihr nur hinreichend lange und hinreichend ordentlich schlecht gewirtschaftet habt, da müsst ihr euch keine Sorgen machen, da kommt am Ende das Land mit dem großen Füllhorn und entschuldet euch jetzt. Was ist das bitte schön für eine Botschaft an die, die vor Ort versuchen, auch finanzpolitisch verantwortliche Kommunalpolitik zu machen?

(Beifall FDP)

Auch das, das sage ich zumindest für meine Fraktion, hätte ich bis zum Vorliegen dieses Gesetzentwurfs behauptet, kann keiner wollen. Jetzt sage ich, zumindest wir wollen das auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Freiwilligkeit ist der Grundsatz. Das bedeutet nicht, dass man Wohlverhalten belohnt. Das bedeutet aber auf jeden Fall, dass man Fehlverhalten sanktioniert und nicht auch noch belohnt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie bestrafen aber die Bürger.)

Ein Punkt hat mich ganz besonders verwundert, Herr Kollege Kuschel. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie Eisenach eingemeinden wollen wegen seiner Finanzschwäche,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, nicht eingemeinden - rückkreisen.)

rückkreisen, ja, in den Kreis aufnehmen wollen, wegen seiner Finanzschwäche, sagen dann aber, dass Sie es zur Großen kreisangehörigen Stadt machen wollen. Große kreisangehörige Stadt, ein Blick ins Gesetz, ich bin kein Jurist, aber gelegentlich hilft das, § 6 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung sagt, dass kreisangehörigen Gemeinden auf ihren Antrag erweiterte Aufgaben übertragen werden können, wenn sie die gebotene Verwaltungs- und Finanzkraft aufweisen. Das ist im Falle von Eisenach wohl offenkundig nicht gegeben. Hier beißt sich der Antrag selbst in den Schwanz. Ich hoffe, dass das kein verbotenes Wort im Sinne der Hausordnung ist. Allein deswegen bitte ich und rufe dazu auf, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Letzte will ich jetzt nicht interpretieren. Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, wir haben viele Tagesordnungspunkte und wir wollen vorankommen, aber es möge mir doch gestattet sein, noch auf einige Punkte hinzuweisen.