sind schon bezeichnend dafür, dass eine Rasseliste nicht das Geringste an Sicherheit für die Bevölkerung mit sich bringt, meine Damen und Herren.
§ 3 sieht für die Hunde auf der Rasseliste vor, dass im Fall der Anschaffung ein besonderer Bedarf nachgewiesen werden muss. Dieser Nachweis kommt einem Verbot der Rassen gleich. Denn es ist mir nicht klar, was man für einen Bedarf an einer bestimmten Rasse haben bzw. nachweisen kann.
Das, meine Damen und Herren, müsste mir dann doch einmal bitte auch im Ausschuss erklärt werden. § 10 Abs. 4 sieht sogar vor, dass alle Hunde auf der Rasseliste mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar gemacht werden sollen. Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, verstößt diese Regelung gegen § 6 des Tierschutzgesetzes.
Das Deutsche Tierschutzgesetz verbietet unter anderem die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen. Kastrationen gelten im Tierschutzgesetz ebenfalls als Amputation. Für eine Kastration bedarf es einer medizinischen Indikation und diese liegt, meine Damen und Herren, durch das Gesetz eindeutig nicht vor.
Nun zu § 13: Die Landesregierung sieht hier die Anzeigepflicht von großen Hunden vor. Ein Hund fällt unter die Bestimmung, wenn er eine Höhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg hat. Auch hier bestehen unsererseits erhebliche Zweifel hinsichtlich der Praktikabilität der Bestimmung, da z.B. auch Hunde Gewichtsschwankungen unterliegen; es sind halt auch nur Lebewesen.
Wenn die Bestimmung nach der Meinung der Landesregierung die Vielzahl der Beißvorfälle abdecken soll, obwohl, soweit mir die Statistiken bekannt sind, Hunde ab 50 kg in Beißstatistiken kaum vorkommen, stellt sich mir die Frage, wofür die Rasseliste in § 2 des Gesetzes überhaupt gebraucht wird. Insofern, Herr Kollege Kellner, wenn ich an Ihren Redebeitrag denke und auch daraus Gesprächsbereitschaft ablesen kann, freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Es ist - und das will ich auch ausdrücklich sagen nicht alles schlecht an dem Gesetzentwurf, auch wenn es der Opposition natürlich eigen ist, kritisieren zu dürfen. Zum Beispiel § 2 Abs. 1 Nr. 1 „Einführung eines Schutzes vor gefährlichen Tieren wild lebender Art“ halten wir für ganz wichtig. Diesen Problemen sind wir schon im Juli durch eine Kleine Anfrage „Haltung von exotischen Tieren“ nachgegangen und wir wurden auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf verwiesen. Eine Erweiterung des
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Grundsätzlich gibt es ein paar gute Ansatzpunkte, zum einen, dass keine Rasseliste Bestandteil des Gesetzes werden soll und zum anderen, dass die Gefahrenhundeverordnung keine schlechte Verordnung ist und somit eindeutig bestehen bleiben sollte. Eindeutig zu weit geht aber unserer Auffassung nach in Ihrem Antrag die jährliche Vorstellung der Hunde beim Tierarzt und die Verpflichtung von Tierärzten, Wesenstests bei der zuständigen Behörde anzuregen und somit vermutlich gefährliche Hunde zu melden. Ich denke, ein Tierarzt ist kein Verhaltenstherapeut für Hunde und oft sind Tiere auch aufgrund der Situation beim Tierarzt sehr nervös, einer Vielzahl von ungewohnten Reizen ausgesetzt. Ich denke, der eine oder andere, der selbst schon einen Hund zum Tierarzt gebracht hat, wird deutlich festgestellt haben, dass sich das Tier dort völlig anders verhält als es gewöhnt ist.
Das heißt, das Verhalten eines Hundes bei einem Tierarzt kann aufgrund der Stressbelastung und der Angstgefühle nicht als normales Verhalten gewertet werden. Wenn festgestellt wird, dass ein Hund gefährlich ist, sind Tierärzte zum Schutz von höherrangigem Recht wie Leib und Leben schon heute angehalten, dies der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Aus unserer Sicht liegt natürlich die Kritik bei der bestehenden Gefahrenhundeverordnung darin, dass diese erst eingreift, wenn es zu Beißvorfällen gekommen ist. Dies ist zwar nur ein Teil der Wahrheit, die Gefahrenhundeverordnung sieht vor, dass die zuständige Behörde eingreifen kann, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die auf eine Gefährlichkeit eines Hundes schließen lassen und somit bestehen auch jetzt schon Möglichkeiten für die Behörde, bei Kenntnis von Verhaltensauffälligkeiten einzugreifen. Nach unserer Ansicht müssen der Vollzug des Gesetzes verbessert und die zuständigen Personen besser ausgebildet werden, um Gefahren eher zu erkennen. Auch sehen wir in unserer Diskussion vor, dass im Bereich der Prävention bei der Gefahrenhundeverordnung Verbesserungsbedarf besteht. Wie wir bei den letzten schrecklichen Vorfällen feststellen mussten, kommen eine Vielzahl der Vorfälle im häuslichen Bereich vor. Somit ist der Staat hier teilweise - auch das muss man offen und ehrlich sagen - machtlos. Das solche Vorfälle immer wieder passieren, liegt meist in einem sorglosen, unbedachten und fahrlässigen Verhalten der Halter.
Wir sind der Auffassung, dass dem Halter bewusst gemacht werden muss, dass, egal welche Rasse oder Größe der Hund hat, der Hund immer ein Tier bleibt und somit auch unberechenbar ist. Es gibt Signale, die ein Hund in gewissen Situationen sendet; diese Signale sollte bzw. muss ein Halter erkennen, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Deswegen ist es richtig, dass der Erwerb eines Hundes von einem Sachkenntnisnachweis, einer theoretischen Prüfung, abhängig gemacht werden sollte. Dadurch, dass ein Halter über den Hund und sein Verhalten aufgeklärt wird, können Vorfälle im häuslichen Bereich und Fehleinkäufe vermieden werden, meine Damen und Herren. Das Absolvieren einer praktischen Prüfung bzw. den praktischen Teil des Hundeführerscheins, wie man so schön diskutiert, sollte man aber nach unserer Auffassung nicht durch Zwang, sondern mit entsprechenden Anstößen materieller oder finanzieller Art und damit durch Freiwilligkeit herbeiführen.
Dies könnte zum Beispiel durch Erlass oder Verringerung der Hundesteuer erfolgen. Da die Tierheime durch eine bessere Aufklärungsarbeit entlastet würden, dürften auch Einsparungen für die kommunalen Haushalte erfolgen.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich, ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe noch elf Minuten, aber die werde ich nicht ausschöpfen. Ich habe mich bemüßigt gefühlt, auf ein paar Dinge noch mal reagieren zu wollen. Zunächst aber möchte ich noch mal an Sie alle appellieren, unseren Antrag - es ist kein Gesetzentwurf, ich weiß nicht, Herr Kellner hat das, glaube ich, immer wieder gesagt; also es ist ein Antrag „Eckpunkte für ein Gesetz“ - mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung an die Ausschüsse zu überweisen. Ich bitte Sie sehr herzlich darum und appelliere, dass wir das gemeinsam diskutieren können. Es sind schon der Innenausschuss und der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz benannt. Ich möchte noch einen dritten Ausschuss
benennen, den der Innenminister selbst in seinem Gesetzentwurf als zuständig deklariert hat, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, aus dem Grund, dass weitere Hunde auf die Rasseliste gesetzt werden können durch das Innenministerium gemeinsam mit dem für Tierschutz zuständigen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Also meine Bitte: Überweisung auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
An die Adresse der GRÜNEN gerichtet: Herr Dr. Augsten, Sie haben als einen der Gründe gesagt, warum Sie nicht so sicher oder gespalten sind, was die Rasseliste angeht. Man weiß, dass man Statistiken nicht seriös in die Diskussion ziehen kann, weil die nie den Bestand an bestimmten Hunderassen mit berücksichtigen. Da möchte ich einfach auf eine Statistik hinweisen, in der es um den Auffälligkeitsindex geht, nämlich das Institut für Tierschutz und Tierverhalten der Freien Universität Berlin, kein Tierschutzverein, sondern ein Institut, hat 2005 die Auffälligkeiten bestimmter Hunderassen geprüft, und zwar in Relation zum Bestand. Sie haben untersucht, wie viele Bullterrier es beispielsweise in Berlin gibt und wie viele davon auffällig geworden sind. Da will ich mal sagen, den Auffälligkeitsindex führt mit 3,22 Prozent an der Sibirien Husky. Am Beispiel von Bullterrier und Schäferhund wurde dort herausgefunden, dass in Berlin in 2003 jeder 185. Bullterrier auffällig geworden war, aber jeder 55. Schäferhund. In Brandenburg war jeder 277. Bullterrier auffällig geworden und jeder 36. Schäferhund. So viel zur Sinnhaftigkeit, bestimmte Hunde auf solche Rasselisten zu stellen. Der Bullterrier soll ja auch in Thüringen auf die Rassehundeliste.
Aus den Reihen der CDU wurde uns vorgeworfen, wir würden mit unseren Eckpunkten und dem, der die Tierärzte betrifft, eine Art Kundenbeschaffungsprogramm für Tierärzte starten. Dem muss ich ganz entschieden widersprechen. Jeder verantwortungsvolle Hundehalter und jede verantwortungsvolle Hundehalterin, Herr Emde, geht mindestens einmal im Jahr zum Tierarzt, eben weil das Tier die Schutzimpfungen bekommen muss. Also wäre es überhaupt kein zusätzlicher Weg für die Hundehalter. Was wir wollen, ist lediglich die Möglichkeit, dass die Tierärzte dann den zuständigen Behörden Auffälligkeiten melden können. Herr Gentzel hat in seiner Rede vorhin gesagt, außer Niedersachsen haben alle anderen Bundesländer eine Rasseliste. Das stimmt in etwa, aber Sie haben vergessen zu erwähnen, Herr Gentzel, dass in Schleswig-Holstein über die Abschaffung dieser Rasseliste nachgedacht wird. Dort steht im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, dass sich die Rasseliste als nicht geeignet erwiesen habe und daher abgeschafft werde. Das muss man der Ehrlichkeit halber schon mit erwähnen. Was ich nicht erwarten würde, aber jetzt hier mal sage, auch die Niederlande ha
ben auf dieses R.A.D.-Gesetz, dieses Hundegesetz, verzichtet. Man muss doch mal nachfragen dürfen, aus welchen Gründen.
Ein letzter Satz noch mal an Herrn Innenminister Huber, ich hatte eine Kleine Anfrage gestellt zu dem Internetblog, den Sie zu Ihrem Gesetzentwurf eröffnet hatten. Da habe ich mich über einen Teil Ihrer Antwort sehr gefreut. Da habe ich nämlich gedacht, Sie machen eine Kehrtwendung und ändern jetzt Ihr Gesetz selber. Sie haben dort geschrieben, dass es sich bei der Debatte um die Debatte um schärfere Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern handeln würde, nicht den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren, sondern den Schutz vor verantwortungslosen Hundehaltern. Ich würde mir wünschen, dass Sie in der Debatte in den Ausschüssen wieder darauf zurückkommen, denn darum geht es im Kern, um das andere Ende der Leine und um die Hundehalterinnen und Hundehalter und deren Verantwortung. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Abgeordneter Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal um das Wort gebeten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es geht ganz schnell, zwei Richtigstellungen oder zwei Klarstellungen. Herr Bergner, es ist schon interessant, wenn Sie das deutsche Tierschutzrecht bemühen, wenn es um Kastration oder Sterilisation geht, abgesehen davon, dass ich mir gar nicht ausmalen möchte, was los wäre, wenn die frei laufenden Katzen nicht sterilisiert oder kastriert werden würden.
Es ist interessant, dass die FDP auf Bundesebene jeden Vorschlag der GRÜNEN blockiert, wenn es darum geht, eine Landwirtschaftsverordnung zu schaffen. Wissen Sie, haben Sie überhaupt eine Vorstellung, wie viele Tiere Jahr für Jahr kastriert werden im Bereich Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere, ohne dass irgendjemand mal auf den Gedanken kommt, das zu hinterfragen, weil wir ein Tierschutzgesetz haben in Deutschland? Insofern jetzt an der Stelle plötzlich das deutsche Tierschutzrecht zu bemühen, ist etwas weit hergeholt.
Frau Berninger, ich habe die gleichen Unterlagen wie Sie, das ist schön. Ich lese auch manche Statistiken etwas anders. Interessant war ja, dass mir das angekündigt wurde als ein Beweis dafür, dass die Rasseliste unsinnig ist. Ich lese die Statistik eigentlich als Bestätigung unserer Position.
Nun will ich noch einmal darauf eingehen, was Auffälligkeiten bei Hunden definiert sind laut dieses Gutachtens, und zwar Auffälligkeiten, das sind drei Möglichkeiten:
Werte Kollegin Berninger, genau das habe ich vorhin versucht, klarzumachen. Es ist ein Unterschied, ob ein Pudel einem Hasen hinterherrennt und dadurch auffällig wird - laut Gesetz ist er das nämlich dann -, es macht einen Unterschied, ob ein Schäferhund eine alte Oma umschmeißt, weil die sich nicht auf den Beinen halten kann oder ob eine von diesen vier Rassen, die zur Diskussion stehen, jemanden beißen. Das macht einen wesentlichen Unterschied. Insofern noch einmal der Hinweis darauf, Beißstatistiken
oder Auffälligkeitsstatistiken mit Vorsicht genießen, schauen, was dahintersteckt. Ich glaube, dann können wir auch sachlich in die Diskussion einsteigen. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Abgeordneter Kummer hat noch einmal um das Wort gebeten für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte nur noch zwei Bitten äußern, dass wir darüber in der Debatte noch reden. Bisher haben bei der Hundefrage immer die beiden Enden der Leine eine Rolle gespielt. Es gibt aber immer noch einen dritten Beteiligten. Ein Problem, was mich umtreibt, ist, dass der Umgang mit Tieren immer weniger bekannt ist. Man muss auch darüber reden, inwieweit wir gerade in der Schule Umgang mit Tieren vielleicht ein Stück weit mit vermitteln können. Wie merke ich, wann ein Tier sich bedroht fühlt? Wie reagiere ich darauf? Das sind Kenntnisse, die vielen inzwischen verloren gegangen sind, wo Tiere auch in Situationen gebracht werden aus Unkenntnis heraus, die dann zur Gefahr führen können, die