Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

(Beifall SPD)

Jetzt, da sich die Ministerpräsidenten auf ein einfaches und für mich gerechtes Rundfunkfinanzierungsmodell geeinigt haben, geht Ihr Antrag völlig an den Realitäten vorbei. Er war schon im Oktober, seit der Kollege Meyer, glaube ich, sehr plastisch nachgewiesen hat, reine Klientelpolitik und wenig zielführend.

Wir werden sehr zeitnah den Entwurf des Staatsvertrags diskutieren. Deshalb ist es für mich wirklich unverständlich, warum Sie bei dieser Fülle von Tagesordnungspunkten, die wir heute haben, diesen Antrag nicht zurückgezogen haben.

Meine Damen und Herren, Kollege Zeh hat deutlich gemacht, dass Ihr Antrag auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Das deutsche Verfassungssystem hat sich ganz bewusst und aufgrund der schlimmen Erfahrungen des Umgangs totalitärer Systeme mit Medien und ihrer konstitutiven Bedeutung für Demokratie auf eine staatsferne Finanzierung festgelegt. Auch im Kirchhof-Gutachten heißt es: „Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass es Aufgabe des Staates ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Dies muss er jedoch so organisieren und damit auch finanzieren, dass ein unmittelbarer Einfluss des Staates so weit wie möglich ausgeschlossen

(Abg. Dr. Zeh)

ist.“ Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hält in einem Gutachten Ihren Vorschlag, den Einzug der Beiträge zum Finanzamt zu übertragen, gerade aus diesem Grund für nicht tragfähig. Die Rundfunkanstalten seien gehalten, diese Aufgabe selbst zu erfüllen; nur das entspricht dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks. Zudem gibt es auch ernst zu nehmende Kritik, die steuerähnliche Systematik komme aus Sicht der EU-Kommission einer verbotenen staatlichen Beihilfe gleich. Dass also die FDP hier einen Vorschlag macht, der die gebotene Staatsferne unterläuft, das ist schon bemerkenswert.

Meine Damen und Herren, da wir uns sehr zeitnah mit dem Staatsvertrag auseinandersetzen werden, nur einige Anmerkungen zur konkreten Ausgestaltung der Beitragsstaffelung für Betriebsstätten, weil Sie hier große Krokodilstränen vergießen: Hier gab es in Bezug auf den ursprünglichen Entwurf - auch darauf will ich hinweisen - einige Nachbesserungen. So wird für jede Betriebsstätte ein Dienstwagen von der Rundfunkgebühr befreit, nur eine Drittelgebühr müssen Kleinbetriebe bis zu acht Beschäftigten zahlen - ursprünglich galt das für Betriebe bis zu vier Beschäftigten - und nur Betriebe von neun bis 19 Beschäftigte zahlen einen vollen Betrag. Damit müssen 90 Prozent der Betriebe nur ein Drittel oder maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte zahlen. Ich denke, das ist sehr wohl leistbar und angemessen. Deshalb hat sich für mich Ihr Antrag erledigt und wir werden ihn natürlich ablehnen. Danke.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Döring. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Döring, wenn ich auf die Zeitschiene schaue zu den Beratungen und zum Ablauf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, dann weiß ich so gut wie Sie, dass der im Oktober in der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen ist und im Dezember unterschrieben werden soll. Wann soll ich einen Antrag machen, wenn sich daran noch was ändern soll, wenn nicht zu einer Plenarsitzung vor dem Termin im Dezember?

(Beifall FDP)

Wenn Sie einmal schauen, wann wir den beantragt haben, dann, glaube ich, ist das an Logik zumindest nicht zu widerlegen. Sie haben gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner in dem ganzen Plenum ganze vier Anträge, da kann man natürlich kaum

noch einen zurückziehen, das ist auch richtig, aber das ist an Argumentation kaum noch zu unterbieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben derzeit ein Rundfunkgebührensystem, welches geräteabhängig funktioniert. Das kommt gedanklich aus den 50er-Jahren, als sich nämlich jeden Abend die Familie, manchmal auch mehrere Familien, vor dem einen Rundfunkgerät versammelt haben und das eine, später dann eins von den beiden verfügbaren Programmen angeschaut haben. Dass das nicht mehr zeitgemäß ist, das hat eine Weile gedauert, aber das hat sich als Erkenntnis mittlerweile durchgesetzt und deswegen kommt man nun mit diesem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu, hier eine Änderung vorzunehmen. Das ist zunächst mal richtig und nachvollziehbar. Was für mich dann nicht richtig und nachvollziehbar und auch nicht logisch erklärbar ist, ist der Schritt, weshalb man nun von einer gerätebezogenen Gebühr zu einer haushaltsbezogenen Gebühr kommt, weil Haushalte und übrigens auch Betriebsstätten - nicht Fernsehen schauen und nicht Radio hören, sondern das machen, nach meiner Kenntnis jedenfalls, immer noch Menschen.

(Beifall FDP)

Da sind wir, sehr geehrter Herr Kollege Meyer, nämlich genau bei der Frage - oder war es Herr Döring, ich weiß es nicht mehr, das ist auch egal - mit dem Autofahrer, warum man das nicht auf die Leasinggebühren einfach umlegt, weil der Autofahrer, wenn er nämlich seine personenbezogene Gebühr einmal bezahlt hat, damit seinen Beitrag zur Finanzierung des Rundfunks geleistet hat

(Beifall FDP)

und egal wo er konsumiert, ob zu Hause, ob in seinem Garten, in seinem Privatauto, im Hotel, in seinem Zweitwagen, in einem gemieteten Wagen oder wo auch immer, er kann nur einmal ein Medium konsumieren, er kann nur einmal Fernsehen schauen oder Radio hören und deswegen ist die personenbezogene Gebühr der logische, richtige und auch von dem Rezipienten bezogene Ansatz, der sich hier geradezu aufdrängt.

Nun ist es, lieber Herr Kollege Zeh, gedanklich schlicht und ergreifend so, dass man sagt, das ist durchgerechnet, da gibt es auch schon eine längere Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, der das vor einigen Jahren schon einmal durchgerechnet hat, die Grundidee heißt: Jeder, der älter ist als 18 Jahre und über ein eigenes Einkommen verfügt, ist grundsätzlich einmal verpflichtet, eine entsprechende Medienabgabe zu bezahlen, einmal pro Person, und dann unabhängig davon, wo er diesen Konsum vollzieht. Damit ergeben sich auch gleichzeitig das Bild und auch die Aufkommensneutralität weitest

(Abg. Döring)

gehend. Der Wissenschaftliche Dienst hat ausgerechnet, dass man mit einer Gebühr von 10 bis 12 € pro Erwachsenem an der Stelle hinkommt. Da die meisten Haushalte zwei Erwachsene und minderjährige Kinder sind, kommt das in etwa bei der Aufkommensneutralität auch hin. Das sind keine Zahlen, die ich mir ausdenke, sondern das ist, wie gesagt, vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ausgerechnet.

(Beifall FDP)

Im Übrigen ist es ja auch nicht so, dass sich die ganze Frage des Aufkommens und des notwendigen Gebührenumfangs nur auf der Seite der Zahler vollzieht. Wir haben auch Empfänger. Auch an der Stelle gibt es mit Sicherheit den einen oder anderen Spielraum, wenn ich das einmal vorsichtig anmerken darf.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich rede hier so lange, wie ich will, mein Lieber.

(Beifall FDP)

Auch an der Stelle gibt es den einen oder anderen Spielraum, an dem man sich sicherlich Einsparungen vorstellen kann. Ich glaube, dass es nicht unbedingt notwendig ist, dass, wenn eine Fußballweltmeisterschaft in Südafrika stattfindet, zwei öffentlich-rechtliche Anstalten mit zwei kompletten Fernsehteams, mit zwei kompletten Mannschaften dort runterfahren, das halte ich sicherlich für einen Punkt,

(Beifall FDP)

wo Einsparmöglichkeiten gegeben sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich fürchte, ich bin an der Stelle nicht sehr optimistisch, und da wir das auch gemeinsam so sehen, dass wir uns mit der Frage der personenbezogenen Abgabe nicht durchsetzen können und es auch nicht mehr aufzuhalten ist in der Ministerpräsidentenkonferenz und es im Dezember so unterschrieben wird, haben wir im zweiten Punkt unseres Antrags beantragt, wenigstens die Betriebsstättenabgabe zu verhindern. Sie haben alle in den letzten Tagen und Wochen Post von Handwerkskammern bekommen, von Industrie- und Handelskammern, von verschiedenen Verbänden - von Hotelverbänden habe ich zumindest keine bekommen -, aber zum Beispiel von Fuhrunternehmen, die mit vielen Autos das Problem haben, dass in jedem Auto ein Gebührentatbestand anfällt, wo es dann Probleme gibt, wie das mit Tageszulassungen ist und Ähnlichem. Auch wenn wir mal an die Frage der Bürokratie denken und die Notwendigkeit der GEZ, die dann herumläuft und schaut, wie viele Autos sind das, wie viele Mitarbeiter haben die eigentlich. Den Abschied von der GEZ würde ich an der Stelle nicht allzu zeitig einläuten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb glaube ich und glauben wir, dass zumindest die

Verhinderung der Betriebsstättenabgabe die Systemimmanenz noch so weit retten würde, dass man sagt, die Menschen, die in den Betrieben arbeiten, haben in ihren Haushalten auch diese Gebühr schon einmal bezahlt, übrigens auch die Inhaber dieser Betriebe. Auch die Kunden, die das über Leasinggebühren oder andere Umlageverfahren am Ende dann mitbezahlen; auch sie haben sich alle schon einmal über die Haushaltsgebühr an der Finanzierung des Rundfunks beteiligt.

(Beifall FDP)

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der zweite Punkt unseres Antrags die Forderung, auf diese Betriebsstättenabgabe zu verzichten. Ich beantrage namens meiner Fraktion zum einen, über die beiden Punkte getrennt abzustimmen und zum anderen, für den zweiten Punkt eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Barth. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gute vorweg, ich gebe dem Kollegen Barth ausdrücklich recht und das haben wir auch schon seit Jahren immer hier von diesem Pult aus moniert: Es ist wichtig, dass man auch im Rahmen des Föderalismus die Debatte um Rundfunkstaatsverträge inhaltlich führen muss und auch führen darf und das natürlich im Vorfeld, damit man entsprechend noch Einfluss ausüben kann. Das sehen wir genauso. Das, wie gesagt, ich wiederhole mich, haben wir bei jedem der letzten Staatsverträge immer wieder angemahnt. Das ist aber bedauerlicherweise die einzige gute Nachricht bei diesem Antrag. Denn vorweg zwei Kleinigkeiten, die mir dann doch aufgestoßen sind: Nun ist das heute auch schon einmal gefallen mit oppositions.de. Jeder, der irgendwo im Landtag in Opposition ist, macht Anträge, die ein anderer, der plötzlich in Regierung ist, nicht mehr tut oder dann dort kritisiert und umgekehrt. Die Frage ist natürlich auch wirklich zu stellen - das kann ich zumindest seitens der LINKEN sagen -, Sie sind immerhin, die FDP, in sieben Landtagen in der Regierung. Nun frage ich mich, wieso Sie dann nicht dort den entsprechenden Einfluss ausgeübt haben, schon im Vorfeld ausgeübt haben, um hier die von Ihnen beschriebenen Veränderungen vornehmen zu lassen. Das ist dann doch ein wenig zu kurz gegriffen. Ich glaube, da hätten Sie ein wenig Nachholbedarf.

Das Zweite - das hat der Kollege Meyer schon signalisiert und da stehe ich inhaltlich bei ihm -: Sie

(Abg. Barth)

können nicht einerseits deutlich machen, wir wollen eine personenbezogene Gebühr haben. Wir wollen es andererseits aufkommensneutral haben. Wir wollen die Betriebsstätten herausgenommen haben. Sie müssten aber dennoch wissen, es ist ein Paket, was auch finanziell ausgewogen ist. Wenn ich irgendwo das Paket aufschnüre und irgendeine Stelle bevorteile, dann fällt dieses Paket auseinander. Dann wird es mit der Gesamtfinanzierung und der von Ihnen auch selbst zitierten Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch bedenklich.

Ich will auch eingehen auf - das habe ich im Vorfeld fast geahnt - diese Erhebung im Bundestag, die angeführt worden ist, die Pro-Kopf-Abgabe zwischen 10 und 12 €. Das hat der Bundestag nun wirklich der Wissenschaftliche Dienst - erarbeitet. Aber was nicht gesagt worden ist, es müssten alle über 18Jährigen dort beteiligt sein - das ist gesagt worden -,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die ein eige- nes Einkommen haben.)

die ein eigenes Einkommen haben und unter - und da werden sogar die mit berücksichtigt - dem steuerlichen Existenzminimum liegen, unter 600 €. Auch die werden berücksichtigt, Ehepaare den doppelten Betrag oder bei erwachsenen Kindern im Haushalt sogar Dreifach- oder Mehrfachbetrag. Das alles geschieht dann. Da muss ich Ihnen eindeutig sagen als LINKER, das finden wir sozial überhaupt nicht mehr vertretbar. Demzufolge lehnen wir das ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Frage Rundfunkstaatsvertrag: Ich will jetzt weil die Diskussion sicher noch einmal kommen wird - nur eckpunktartig die von uns in dem Zusammenhang vertretenen Positionen hier noch einmal kundtun. Das ist erstens - da bin ich jetzt schon dabei - die Frage der sozial gerechten Beitragsfestsetzung oder möglicherweise Beitragsbefreiung. Da wäre auch wieder nur ein Rechenbeispiel: Wenn man mal ausgeht von den rund 18 € monatlich, die gezahlt werden, dann ist bei einem Einkommen von 700 € die Belastung für Rundfunkgebühren 2,5 Prozent, bei einem Einkommen von 2.000 € nur 0,9 Prozent. Beide machen dasselbe, sehen dasselbe Fernsehen, hören dasselbe Radio. Das halten wir nicht für gerechtfertigt. Auch da sind wir immer dafür eingetreten, dass entsprechende andere, sozial gerechtere Rundfunkbeiträge erhoben werden.

Weiterhin wichtig für uns sind in dem Zusammenhang die Befreiungstatbestände. Hier begrüßen wir ausdrücklich die Entwicklung in der Ministerpräsidentenkonferenz, dass jetzt die Frage der Befreiung von Taubblinden durchgesetzt worden ist, dass

sie also überhaupt keine Beiträge bezahlen. Kritisch sehen wir natürlich, warum gerade Taube oder Blinde eben doch Beitrag zahlen müssen. Sie sind beeinträchtigt, sie haben genügend Beeinträchtigungen in diesem Land und mit ihrem gesellschaftlichen Leben. Dort hätten wir gern auch gesehen, dass die Befreiungstatbestände weiterhin aufrechterhalten werden. Das sehen wir als Manko an im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags.

Letzte Bemerkung meinerseits: Ich will es ausdrücklich betonen, auch die LINKEN haben keine einheitliche Position, was die Frage geräte- oder geräteunabhängige Gebührenerhöhung anbetrifft. Es gibt durchaus unterschiedliche Positionen. Aber für meine Fraktion und in diesem Fall für das schöne Land Thüringen möchte ich sagen, wir tragen die geräteunabhängige Gebühr ausdrücklich mit, weil wir schon glauben, dass zumindest mit Frage Bürokratie und Einschränkung von Datensammlungsflut, was über die GEZ geschieht, hier ein weiterer Fortschritt erreicht wird. Die technische Entwicklung zeigt es uns auf. Es ist heute keine gerätebezogene Abgabe mehr möglich. Ob ich das Handy oder das Radio nehme - ein Kollege, ein ehemaliger medienpolitischer Sprecher in Sachsen, hat immer vom sprechenden Kühlschrank gesprochen -, es ist ja mittlerweile heute fast alles möglich und demzufolge glauben wir, dass dieser Schritt in Richtung einer geräteunabhängigen Gebühr der richtige Schritt ist. Wir werden im Rahmen der Diskussion zum Staatsvertrag in Kürze - ich gehe mal davon aus, er ist ja unterwegs - hier noch einmal ganz konkret die Debatte führen. Was diesen Antrag der FDP angeht, den lehnen wir in Punkt 1 und in Punkt 2 ab. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur den einen Punkt, Kollege Blechschmidt, klären, weil Sie sagen, wenn wir die Betriebsstättenabgabe wegnehmen, dass da eine Finanzierungslücke entstehen würde. Durch den Wegfall eines Großteils zumindest der Ausnahmetatbestände, der jetzt mit der Haushaltsabgabe erfolgen soll, rechnet man mit Mehreinnahmen irgendwo zwischen 1 bis 1,5 Mrd. € gegenüber dem derzeit bestehenden System. Da sind 6 oder 9 Prozent Betriebsstättenabgabe locker mit rausfinanziert, um das mal ganz vorsichtig zu sagen. Deswegen gibt es an der Stelle diese Lücke nicht. Das ist ein Thema, wo es mögli

(Abg. Blechschmidt)