Zweitens wollen wir, dass bis zum 30. Juni ein Konzept vorliegt, um eine auskömmliche kommunale Ausfinanzierung der Kindertageseinrichtungen in Thüringen tatsächlich sicherzustellen.
Drittens, die Kommunen beratend unterstützen, um sozial gerecht und familienpolitisch sinnvolle Gebührenordnung in Jena - weil Sie gerade sagten, es ist alles sichergestellt, Herr Merten, ich kann ganz gut hören auch nach der Seite gerade.
Viertens, im Bundesrat einen Antrag einzubringen mit dem Ziel, die Regelung aus dem Grundgesetz zum sogenannten Kooperationsverbot zwischen Bund und Bundesländern bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben abzuschaffen, denn frühkindliche Bildung gehört nach unserer Auffassung auch zum Bildungsbereich. Die findet nun mal mit einem wunderbaren Bildungsplan von 0 bis 10 eigentlich auch in den Kindertagesstätten statt.
Einen weiteren Punkt, den ich ganz kurz noch anmerken möchte, es ist schon vorgestellt worden, dass es aus unserer Fraktion und von der Fraktion DIE LINKE einen Entschließungsantrag zum Thema „REFUGIO psychosoziale Beratung von Flüchtlingen“ geben wird. Dazu beantragt meine Fraktion namentliche Abstimmung. Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete. Jetzt hat Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE um das Wort gebeten.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bergner, zu Ihrer Bemerkung bezüglich unseres Antrags zu den Zinsbeihilfen Sie wissen selbst als Mitglied im Innenausschuss, dass derzeit Gesetzentwürfe zur Beratung vorliegen. Wenn sich, wovon wir ausgehen, der vernünftigere Gesetzentwurf zu den Kommunalabgaben durchsetzt, dann sind Zinsbeihilfen nicht mehr nötig.
Meine Damen und Herren, am 19. November haben sich die Innenminister in Hamburg dafür ausgesprochen, dass ausreichende Mittel für die Sprachförderung und die Vermittlung von Kenntnissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands durch Sprach- und Integrationskurse zur Verfügung stehen. Auch die Thüringer Koalition hat in ihrer Vereinbarung einen Satz zur Integration verloren, den ich erneut zum wiederholten Male zitieren möchte. „Die Landesregierung sorgt für eine gelingende Integration aller, die dauerhaft hier leben wollen.“ Ich kann Ihnen eine Reihe von Menschen nennen, die hier dauerhaft leben wollen, denen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, die Integration aber schlichtweg verweigern. Diese Sätze, die der Thüringer Koalition ebenso wie die der Innenministerkonferenz bleiben so lange eine leere Hülle, solange Sie sich nicht dazu entschließen können, diese im Landeshaushalt widerzuspiegeln. Ein seit Jahren unveränderter Fördertopf für Integrationsmaßnahmen auf der einen Seite und auf der anderen Seite haben wir in Thüringen chronisch unterfinanzierte Projekte, die versuchen, für eine gelingende Integration zu sorgen.
Der Integrationsbeirat - so begrüßenswert seine Bildung, nicht aber seine Zusammensetzung, Herr Innenminister, ist - wird auch letztlich daran scheitern, dass notwendige und vorgeschlagene Maßnahmen aufgrund nicht eingestellter Haushaltsmittel keine Umsetzung erfahren werden. Integration ist keine Einbahnstraße, meine Damen und Herren, Integration erfordert sowohl von Migrantinnen und Migranten als auch von der aufnehmenden Gesellschaft einen verantwortungsvollen Beitrag. Mit den eingestellten 500.000 € zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nimmt Thüringen seine Verantwortung jedenfalls nicht in ausreichendem Maße wahr. Deswegen auch noch einige Bemerkungen zur Flüchtlingspolitik von mir jetzt hier und zu den in diesem Themenbereich durch unsere Fraktion eingebrachten Änderungsanträgen.
Die Haushaltsansätze für Leistungen an Flüchtlinge und für die Unterbringung von Flüchtlingen wurden im Entwurf deutlich reduziert. Dahinter steht eine Anpassung an die Istausgaben der vergangenen Jahre, aber diese deutlich geringeren Ausgaben haben ihre Ursache in der verfassungswidrigen Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und in der zum großen Teil menschenunwürdigen Unterbringung in den von Flüchtlingsorganisationen zu Recht als Lager bezeichneten Unterkünfte. 177 € monatlich für die Unterbringung als Pauschale an die Landkreise und Kommunen, kreisfreien Städte gezahlt, können nicht ausreichen, damit Flüchtlinge menschenwürdig wohnen können. Den Gemeinschaftsunterkünften sieht man diese Unterfinanzierung in der Regel auch deutlich an. Man bemerkt sie auch, wenn man zum Beispiel hört, dass Flüchtlinge in Zella-Mehlis darüber klagen, dass die Heizung nicht richtig funktioniert oder wenn man einfach nur mal ins Eichsfeld fährt und sich die Unterkunft in Breitenworbis anschaut.
Ebenso die medizinische Versorgung, meine Damen und Herren. Aus der Pauschale von 272 € monatlich pro Flüchtling müssen nicht nur die Sozialleistungen selbst bezahlt werden, sondern auch die im Einzelfall aufzubringenden Kosten für die medizinische Behandlung für die Flüchtlinge, die ja nicht krankenversichert sind. Erst wenn die Kosten insgesamt pro Jahr 2.556 € pro Flüchtling aufgebraucht sind bzw. überschritten werden, zahlt das Land an die Kommunen die notwendigen zusätzlichen Kosten. Diese offenkundige Unterfinanzierung der Behandlungskosten führt in der Folge dann dazu, dass Sozialämter der Landkreise notwendige medizinische Behandlungen eben nicht bewilligen, Überweisungen zu Ärzten nur nach fiskalischen Überlegungen entscheiden und das Flüchtlingen in vielen Fällen die notwendige Behandlung verweigert wird. Eine Praxis, die nicht nur menschenunwürdig ist, sondern unseres Erachtens auch gegen das Grundgesetz und sogar in diesem Punkt gegen das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt.
Zur dringend notwendigen Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt Ihnen von unserer Fraktion ebenfalls ein Entschließungsantrag vor, zu dem ich Sie sehr eindringlich und herzlich um Zustimmung bitte. Ebenso liegt Ihnen ein Antrag zur Schaffung von vier Beratungsstellen für Flüchtlinge in Thüringen vor. Es ist eben nicht so, Herr Innenminister, wie Sie gestern bei der Beantwortung zur Mündlichen Anfrage von Herrn Bergner gesagt haben, dass, wenn der Verordnungsentwurf zur Residenzpflicht umgesetzt oder in Kraft träte, dann die Flüchtlinge ohne gesonderte Antragstellung gut Beratungsstellen aufsuchen können. Es ist eben nicht so, dass es in Thüringen eine ausreichende Anzahl von Beratungsstellen gibt, und schon gar kein flä
Wie schon von Frau Rothe-Beinlich und vorher von Herrn Adams erwähnt, liegt Ihnen, genau wie im letzten Jahr, ein gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN vor. Unsere Fraktion konnte sich bei einem Besuch in der Landesaufnahmestelle auch davon überzeugen, dass auch aus Sicht des Landesverwaltungsamts die Arbeit des psychosozialen Zentrums REFUGIO in Thüringen unverzichtbarer Bestandteil der Flüchtlingssozialarbeit ist und auch der therapeutischen Behandlung zahlreicher Flüchtlinge. REFUGIO Thüringen übernimmt damit eine Aufgabe, wie sie eigentlich von den Landkreisen und kreisfreien Städten sicherzustellen wäre und zu der die Bundesrepublik verpflichtet ist, nämlich mittels einer EG-Richtlinie, der sogenannten Aufnahmerichtlinie, aus dem Jahr 2003. Wie Studien belegen, sind bis zu 50 Prozent der in der Bundesrepublik lebenden Asylsuchenden traumatisiert, leiden unter einer sogenannten postraumatischen Belastungsstörung oder sind auf andere Art psychisch stark belastet. Wir sehen die Landesregierung in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Flüchtlinge mit solchen und anderen Erkrankungen nicht unbehandelt bleiben. Wir wollen, dass dies auch dadurch sichergestellt wird, dass diese verpflichtend vorgeschriebene psychosoziale Behandlung auch dauerhaft durch REFUGIO gewährleistet werden kann. Welches Finanzierungs- oder Förderkonstrukt Sie letztlich wählen, dafür wollen wir keine Vorgaben machen. Wichtig ist uns nur, dass das Sozialministerium und das Innenministerium dieser Verpflichtung nachkommen und ein verlässliches Angebot geschaffen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Abgeordnete. Um das Wort hat noch mal gebeten der Abgeordnete Fiedler von der CDUFraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte zwar schneller sein, aber alles kann man hier nicht so einfach stehen lassen, was hier in den Raum geworfen wird. Angefangen, dass man immer wieder versucht, Frau Ministerpräsidentin zu unterstellen, alle Messen sind gesungen oder beendet, dass wir nicht darüber reden wollen. Das ist überhaupt nicht Ihr Thema. Sie wissen doch ganz genau, wie Parlamentarismus funktioniert. Da wird in den verschiedenen Ausschüssen darüber gesprochen, da wird darüber diskutiert, da werden Anträge eingebracht und das Ganze mündet dann hier
im Hohen Hause zusammen, wo das natürlich noch einmal vorgetragen werden kann. Das ist das Normalste von der Welt, aber immer wieder zu unterstellen, dass man das nicht machen will, das ist unredlich und das weise ich ausdrücklich zurück.
Ja, Frau Rothe-Beinlich, von Ihrer Fraktion kam auch, dass man überprüfen oder schauen will, inwieweit man vielleicht Polizei reduzieren kann, Kollege Adams hat das gesagt. Da kann ich Ihnen nur sagen, solange Sie zu Schottern und Rechtsbruch aufrufen, werden wir die Polizei stärken und nicht abschaffen.
Gerade und solange Sie zum Rechtsbruch aufrufen, werden wir genau das verhindern. Sie haben da so große Artikel geschrieben,...
Ich habe ihn gelesen. Sie bekommen die Antwort über die Presse, ich will hier nur schon einmal die Vorankündigung geben.
Meine Damen und Herren, ich möchte weiterhin in Richtung LINKE noch einmal zurückweisen, Frau Renner, langsam kann es einem schon fast ein bisschen die Galle hochtreiben. Erst mal hören wir seit 10, 15 Jahren immer wieder, dass Sie den Verfassungsschutz abschaffen wollen, diese alte Kamelle ist ausgelutscht,
die können Sie jedes Mal wieder bringen. Wir werden die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und in Thüringen weiterhin auch mit dem Verfassungsschutz, mit den rechtlichen Mitteln schützen.
Das ist und bleibt unser Auftrag und dazu stehen, denke ich mal, CDU und auch SPD. Immer wieder Ihre Unterstellungen, das wird ganz fies von hinten gemacht, von Spitzeln wird da gesprochen.
Hier haben wir eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und ein Organ, das durch PKK und andere Gremien kontrolliert wird. Mittlerweile bin ich dankbar, dass auch ein Kollege von Ihrer Fraktion
mit darin sitzt und nun weiß, was dort passiert. Ich kann sagen - ich hoffe, dass ich keinen Geheimnisverrat mache -, dass sich ein geheimes Gremium, was es in dem Landtag gibt, auch mit der GFAWGeschichte befasst. Sie können ganz sicher sein, dass das so ist. Da wird genau nachgeschaut, was dort ist und was dort passiert. Nicht immer solche Unterstellungen, man kann googeln und was weiß ich was. Gegebenenfalls müssen Abläufe verändert werden, darüber kann man reden. Wir haben hier immer gesagt, wir wollen offene Informationen, wir wollen weder Rechtsextremisten noch Linksextremisten mit Landesgeld unterstützen. Das wollen wir nicht und das werden wir auch nicht machen.
Jetzt immer wieder - ich kann es fast nicht mehr hören - diese leidliche Geschichte, die wir fünf, sechs, sieben, acht Mal schon diskutiert haben - Kita: Langsam müsste es doch jeder kapiert haben, wie bestimmte Abläufe bei Finanzen laufen. Man müsste langsam denken, dass es kapiert wurde. Ich will es nur noch einmal erwähnen, es ist ausgehandelt, dass 2012 eine Spitzabrechnung gemacht wird. Dann wird man sehen, was dabei herauskommt. Man kann ruhig darüber reden. Deswegen will ich auf den 7-Punkte-Plan unseres Fraktionsvorsitzenden verweisen, wo man sich umfassend diese ganzen Dinge betrachten muss und sich nicht immer nur so ein Häppchen herausnimmt aus der ganzen Geschichte.
Nein, nein, nein, das muss heute wirklich nicht sein. Wir hatten heute schon von Spitzeln geredet. Verehrter Herr Kollege, das muss heute wirklich nicht sein, heute mal lieber zurückhalten.
Dann will ich auch noch einmal ausdrücklich zurückreisen - ich glaube es war Frau Rothe-Beinlich, ich weiß nicht genau, wenn ich es Ihnen falsch unterstelle, sagen Sie es mir.
Also, ich weiß nicht, ob Sie das waren, die medizinische Versorgung von Amtsärzten würde verweigert werden. Das ist eine blanke Unterstellung. Nennen Sie mir Ross und Reiter! Stellen Sie sich nicht hier hin, dass Sie die Amtsärzte diskreditieren und sagen, dass diese sich verweigern. Das ist nicht so!