Danke, Herr Metz. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich genau darauf eingegangen bin, dass sowohl die freien Schulen als auch die staatlichen Schulen eine hohe qualitative Arbeit leisten.
Das nehme ich jetzt zur Kenntnis, das ist gut zitierbar. Wunderbar, dann habe ich das tatsächlich in den vergangenen Monaten falsch verstanden.
Für uns steht Kinderrecht in Zeiten der Krise und knapper Haushalte in Abwägung und das will ich ganz klar sagen, deutlich im Vordergrund. Deshalb werden wir im staatlichen Bereich an dieser Stelle nicht kürzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn ich eigentlich einer anderen philosophischen Richtung zugeneigt bin, gilt doch der vor realpolitischen Herausforderungen kluge Satz von John Rawls: „Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.“ Das heißt also, gesellschaftliche Ungleichheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir auch im Bildungsdiskurs diskutieren, sind nur dann akzeptabel, wenn sie auch den am wenigsten privilegierten, und zwar unabhängig vom Hintergrund der Eltern, auch tatsächlich noch Nutzen bringen.
Das sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass die weniger Begabten gegen Ungerechtigkeiten geschützt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun zu einer Mär, die ich in den letzten Monaten und Wochen wirklich häufig gehört habe, nämlich die Regierungsfraktionen, das Ministerium würden eiskalt und ohne Dialog - das habe ich nicht von Ihnen gehört, sondern in vielen Diskussionen, auch öffentlichen Anhörungen - an den Interessen der Träger vorbei agieren. Ich sage Ihnen eines, ich habe noch nie - Frau König, deswegen habe ich vorhin auch applaudiert, als es darum ging, dass Frau Hitzing sich dafür bedankt hat, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich da draußen engagieren - eine solch gut organisierte Lobby im positiven Sinne mitbekommen, jede Woche mindestens zwei Gespräche über mehrere Monate hinweg. Es war meistens fair. Wir haben einen guten Dialog mit den Trägern gehabt, einen sehr intensiven Dialog. Das ist so, Frau Rothe-Beinlich. Herr Emde hat das sehr deutlich gemacht, wir haben im Dialog mit den Fraktionen, den Trägern und dem Ministerium eine weitere Mär, dass das Ministerium diejenigen gewesen wären, die Schlechten, und die Fraktionäre die Rechtschaffenden und die rechten, dem ist nicht so. Wir haben im Dialog mit dem Ministerium und den Trägern durchaus noch mal Punkte verbessert, weil wir im Diskurs mit den Trägern zu der Einschätzung aus Sicht der Träger gekommen sind, dass die Aufhebung der Aufteilung von Personal- und Sachkostenanteilen hilft. Die Entbürokratisierung der Wartefrist für Schulen, die auch wachsen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vomhundert
sätze ins Gesetz aufzunehmen, um tatsächlich hier auch rechtliche Klarheit und auch finanzielle Klarheit und Sicherheit für die Träger an dieser Stelle zu schaffen, das ist nicht einfach, das ins Gesetz zu nehmen. Es sprechen durchaus auch Gründe dagegen. Ich war am Ende nach allen Abwägungen der Argumente dafür, das ins Gesetz zu nehmen, weil es mir wichtig ist, dass die Träger tatsächlich Sicherheit haben, bei dem, was wir beschließen. Aber es sprechen natürlich auch Gründe dagegen. Das ist beispielsweise die arbeitsmarktpolitische Situation, die Arbeitsmarktsituation und die Frage, wie flexibel kann ich denn agieren bei Berufsschulen, wenn ich beispielsweise einen Mehrbedarf in bestimmten Fachbereichen habe oder einen Wenigerbedarf. Das ist jetzt sicherlich schwerer, aber in Abwägung dieses Diskussionsprozesses, weil ich im Interesse der Träger wollte, gemeinsam mit Herrn Emde, wir als Fraktionäre, dass tatsächlich die Träger hier Sicherheit haben, haben wir entschieden, ja, wir wollen das mit ins Gesetz nehmen.
Die Streichung der Landeskinderklausel, ich sage Ihnen ganz offen, ich war offen für diesen Diskurs. Nach Abwägung der Argumente und dem, was freien Schulen an der einen oder anderen Stelle tatsächlich gedroht hätte, war ich der festen Überzeugung, dass diese Landeskinderklausel nicht mehr ins Gesetz gehört, und war die Fraktion der SPD der festen Überzeugung, dass sie nicht mehr ins Gesetz gehört im Diskurs mit allen Beteiligten.
Themen über Themen, für die uns die Träger auch öffentlich den Dank ausgesprochen haben. Vertreter von Trägern haben uns öffentlich den Dank dafür ausgesprochen, dass wir tatsächlich im intensiven Dialog der Fraktionäre, des Ministeriums mit den Trägern gesprochen und verhandelt haben über viele Punkte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte, dass keine Horrorszenarien aufgestellt werden in irgendwelcher Form. Ich will auch selbstverständlich, dass es Sicherheit und Klarheit bei den Zahlen gibt; das ist Interesse eines jeden Parlamentariers, einer jeden Parlamentarierin.
Auch in Zukunft wird es eine auskömmliche Landesförderung für freie Schulen geben. In einer Situation, in der uns die Haushaltslage zwingt, sogar die Rahmenvereinbarungen mit den Hochschulen anzutasten, kann es keinen materiellen Status quo im freien Schulbereich geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Auseinandersetzung um die Frage, was ist das jetzt eigentlich für ein Status bei freien Schulen bzw. welchen Grundsatz verfolgen wir denn, verfolge ich
den Grundsatz - das ist wirklich jetzt mein letzter Satz - desjenigen, der das Rechtsgutachten auf Ihre Anfrage geschrieben hat. Frau Rothe-Beinlich, hier wird - wenn ich zitieren darf - gesagt, sowohl Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes als auch die Thüringer Landesverfassung gehen dabei von dem herkömmlichen Bild der Privatschule aus. Die Privatschule verdankt ihre Existenz dem ideellen und materiellen Engagement ihrer Gründer und Träger - außerhalb des Zitats, für das ich ausdrücklich dankbar bin, keine Frage -. Diese füllen einen ihnen eingeräumten Freiheitsraum in eigener Initiative aus, die auch die wirtschaftlichen Grundlagen einschließen. Sie müssen bereit sein, die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen. Der Staat darf erwarten, dass der Schulträger seinem Interesse an der Verwirklichung eigener Ziele und Vorstellungen im schulischen Bereich eigenes finanzielles Engagement folgen lässt. Der Staat beteiligt sich also nur an diesem zuvörderst privaten Engagement, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich finde es sehr sachlich auf den Punkt gebracht, worum es bei der Debatte grundsätzlich bei Schulen in freier Trägerschaft geht.
Herr Präsident, vielen Dank, Herr Abgeordneter Metz. Ihr Satz zum materiellen Status quo hat mich jetzt schon gereizt noch mal nachzufragen. Wir hatten vorhin das Argument gehört, dass ganz offensichtlich Schüler, die an freien Schulen unterrichtet werden, das Land Thüringen deutlich weniger kosten als Schüler und Schülerinnen an staatlichen Schulen. Wenn es denn nicht darum geht, um den materiellen Status quo zu retten bzw. den nicht zu sichern, geht es dann nicht vor der Hand Ihrer Ansicht nach um ideologische Gründe, weil ich keine anderen von Ihnen eben gehört habe, warum die freien Schulen gekürzt werden sollen?
Wissen Sie, wenn es ideologische Gründe wären, dann würde ich diese Position beziehen auch außerhalb von Zeiten von Krise und außerhalb von Zeiten von haushalterischem Notstand. Diese Position beziehe ich in Abwägung der aktuellen Haushaltslage. Im Übrigen haben Sie auch Prioritäten gesetzt, wie wir gestern erfahren haben. Prioritäten setzen heißt an dieser Stelle natürlich, einen ausgereiften Diskurs und ein ausgereiftes Grundverständnis von Bildung zu haben. Das habe ich hier gerade erläutert, das können Sie auch dann noch mal im Protokoll an dieser Stelle nachlesen.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Träger von freien Schulen, die heute sicher mit großem Interesse dieser Debatte lauschen. Frau Dr. Birgit Klaubert hat es vorhin gesagt und ich hatte ja jetzt lange Zeit, allen Argumenten aus allen Fraktionen zuzuhören, es wird Sie nicht verwundern, dass wir selbstverständlich als Fraktion zwei Dinge im Landtag beantragen werden. Zum einen - das haben wir auch über die Presse schon deutlich gemacht, das habe ich Ihnen aber auch im Gespräch immer wieder gesagt - fordern wir Sie noch einmal auf, dieses Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Novellierung zurückzuziehen und das bisher geltende Gesetz zu entfristen, um dann gemeinsam im nächsten Jahr - denn das sollte ja ohnehin erst zum 2. Halbjahr, zum nächsten Schuljahr in Kraft treten dieses Gesetz noch einmal so zu überarbeiten, dass es eine breite Zustimmung bekommen kann. Da ich aber befürchte, dass Sie es nicht zurückziehen werden, beantragen wir selbstverständlich noch einmal die Rücküberweisung an den Ausschuss, um dort noch einmal fachlich alle Positionen abwägen zu können und gegebenenfalls doch noch zu Änderungen am Gesetz zu kommen.
Herr Emde, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Ihre großartig vorgetragene Warnung davor, dass wir uns sehr gut überlegen sollten, was wir tun das tun wir im Übrigen immer, sehr gut überlegen, was wir tun -,
uns dazu führen könnte, dass wir Angst davor bekommen, gegebenenfalls, so wir uns durch eine Entscheidung heute hier dazu gezwungen sehen das sage ich ganz deutlich, das machen wir nicht freiwillig, wir sind nicht angetreten um Politik über die Gerichte zu organisieren, ganz bestimmt nicht. Wir wollen den Dialog und wir wollen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Aber wenn sich darauf nicht eingelassen wird, dann kann es passieren, dass wir uns tatsächlich gezwungen sehen, den Klageweg zu beschreiten.
Jetzt machen Sie doch hier keine Angst, von wegen, überlegen Sie sich das sehr gut, da könnte auch noch etwas Schlechteres rauskommen. Ich habe keine Angst, dass es noch schlechter werden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist einiges vorgetragen worden und ich werde auch noch auf etliche Punkte eingehen. Im Übrigen beantragen wir natürlich vorsorglich für den Fall, dass Sie auch nicht bereit sind, den Gesetzentwurf noch einmal im Ausschuss zu beraten, dass heute hier eine namentliche Abstimmung über das Gesetz stattfindet,
weil wir selbstverständlich jedem einzelnen Abgeordneten verantwortlich gegenübertreten wollen und ihn auch vor Ort natürlich mit seiner Entscheidung, mit Ihrer Entscheidung konfrontieren werden und wir das, glaube ich, auch den Trägern schuldig sind, dass jeder und jede weiß, wie wer in diesem Haus abgestimmt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Ausschuss 11 Änderungsanträge eingebracht. Diejenigen, die im Ausschuss sind, wissen, dass alle Änderungsanträge der Opposition im Ausschuss abgelehnt worden sind. Das sage ich hier auch noch einmal. Wir haben überlegt, ob wir heute vorsorglich diese 11 Änderungsanträge wieder stellen, wir haben es aber für konsequenter gehalten zu fordern, dieses Gesetz in Gänze abzulehnen oder noch einmal komplett zu überarbeiten. Ich sage ganz deutlich, das, was jetzt an Symptomen herumgedoktert wurde, ist eher ein vergiftetes Angebot an die Träger und das werde ich auch gleich begründen, warum ich das genau so sehe.
Hier wurde wortreich ausgeführt, dass die Träger diejenigen sind, die dafür gesorgt haben - natürlich auch über ihre Stellungnahmen in der Anhörung -, dass der Vomhundertanteil im Gesetz festgeschrieben wird. Das ist nur ein Fünkchen der Wahrheit, muss ich ganz deutlich sagen.
Erstens hatten schon die juristischen Kurzbemerkungen des Juristischen Dienstes unserer Landtagsverwaltung erkennen lassen, dass es verfassungsrechtlich nicht zulässig ist, diese Vomhundertanteile in einer Rechtsverordnung zu regeln.
Zweitens war gefordert worden, diese Vomhundertanteile im Gesetz aufzunehmen, aber natürlich auch in der Höhe, die bisher gilt, und nicht in der gekürzten Form, denn wenn man die Kürzung im Gesetz mit verankert, dann wissen wir, dass wir den Trägern damit schon eine existenzbedrohende Situation beifügen, die die Träger so natürlich nicht wollen. Darauf haben sie auch hingewiesen.
Jetzt hier zu sagen, liebe Träger, wir haben den Vomhundertanteil so, wie sie das wollten, im Gesetz aufgenommen, ist schlichtweg zynisch - ver
Da hilft es auch nicht - so sage ich ganz deutlich -, dass die Landeskinderklausel zumindest gestrichen wurde. Ich sage mal, so ein Eigentor, wie das, was Sie sich da zunächst im ersten Entwurf geschossen hatten, dass Sie quasi Stoppschilder an den Landesgrenzen aufgestellt haben, das haben Sie zum Glück bemerkt, dass das komplett nach hinten losgegangen ist. Aber das ist auch nur ein kleiner Schritt, den Sie versucht haben zu verbessern. Es ist natürlich besser, als wenn diese Klausel nach wie vor enthalten wäre, weil es uns unheimlich viel gekostet hätte, und zwar in Anerkennung als Bildungsstandort, weil wir wollen, dass Menschen hierherkommen und wir nicht quasi neue Grenzen schaffen. Das kann, glaube ich, natürlich überhaupt nicht in unserem Interesse sein.
Ich will aber auch noch etwas sagen zur Debatte im Ausschuss, weil mich das wirklich erschreckt hat und Frau Dr. Klaubert hat es vorhin schon dargestellt, auch Frau Kollegin Hitzing hat darauf hingewiesen -, wenn jetzt hier davon gesprochen wird, dass es ganz viele Gespräche gegeben hat mit den Trägern und in großer Offenheit und Ehrlichkeit miteinander umgegangen wurde, dann muss ich hier leider eine Kostprobe geben. Uns ist im Ausschuss dargestellt worden, dass beispielsweise die Kirchen nicht mehr von einer doppelten Kürzung sprechen würden. Die Kirchen hatten bemängelt, dass es zu einer doppelten Kürzung mit diesem Gesetzesvorhaben kommt, weil zum einen die Schülerkostenberechnung umgestellt wird von der Istkosten- auf eine Sollkosten-Finanzierung und zum Zweiten die Vomhundertanteile gekürzt werden. Eine kurze Nachfrage bei den Trägern hat ergeben, dass mitnichten eine solche Rücknahme dieser Kritik vorgenommen wurde. Wir sind da als Mitglieder des Ausschusses schlicht - es fällt mir leider kein anderer Begriff dafür ein - belogen worden. Das, finde ich, ist schon ein starkes Stück. Das setzt sich aber fort.