Zur Wartefrist ist schon etwas gesagt worden. Wir haben immer wieder betont, dass wir die bewährte Trägerregelung so erhalten wollen. Es gibt jetzt eine kleine Nachbesserung, weil es auch um einzelne Bildungsgänge geht, aber keine wirkliche Verbesserung.
In diesem Sinne lassen Sie mich zusammenfassen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier ein Gesetz vorliegen, das tatsächlich ins Mark trifft, und zwar ins Mark der sehr bunten und vielfältigen und guten und gewachsenen Schullandschaft, über die ich sehr, sehr froh bin. Weil es ja auch immer heißt, in den letzten 20 Jahren hat es erst diesen Aufwuchs gegeben, erspare ich mir an dieser Stelle auch nicht den Hinweis darauf, dass es auch vorher nicht möglich war und wir auch einen gewissen Nachholbedarf hatten. Ich glaube, wir sollten froh sein über jede freie Schule, die wir hier in Thüringen haben und wir sollten doch auch froh sein, wenn wir sehen, dass diese Zulauf verzeichnen, denn das zeigt, dass sie eine gute Arbeit leisten und dass sie zumindest aus Sicht der Schüler und der Eltern sehr attraktiv sind und da können wir dankbar sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte - ich sage es noch einmal - prüfen Sie, ob wir den Gesetzentwurf nicht noch einmal umfänglich im Ausschuss beraten können. Daran appelliere ich, denn ansonsten, Herr Emde, auch wenn ich nicht gern klage, müssen wir selbstverständlich darüber nachdenken, was wir tun, damit wir nicht erst in zwei Jahren, wie Sie hier vorhin referiert haben, das ist übrigens auch interessant; Sie haben gesagt, in zwei Jahren wollen wir schauen, wie sich die Finanzierung ausgewirkt hat. Es gibt, fürchte ich, schon Schulen, die diese zwei Jahre nicht überstehen werden, weil sie nämlich keinen starken Träger im Rücken haben und weil sie ihre Eltern nicht derart belasten können und wollen. Herr Matschie hat gestern auf der Demonstration erzählt, dass alles sehr viel schneller geprüft werden soll, da war mir auch nicht ganz klar, wie das funktionieren soll, wann da wie eine Spitzabrechnung stattfinden wird. Also lassen Sie uns das noch einmal im Ausschuss beraten. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, bleibt nichts anderes, als dieses Gesetz rundweg abzulehnen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausführungen, die Herr Kollege Metz hier gemacht hat, haben mich doch veranlasst, noch einmal vorzugehen und einige Punkte noch einmal klarzustellen. Herr Metz, wenn Sie sich hierher stellen und sich feiern lassen wollen dafür, wie sehr Sie in den Anhörungen und in den öffentlichen Debatten den Trägern zugehört haben, wie sehr
Sie auf ihre Anliegen eingegangen sind und doch immerhin die Dinge, wie die Landeskinderklausel, geändert haben, wenn sich Ihr Minister jetzt feiern lässt dafür, dass die Vomhundertsätze nun doch ins Gesetz geschrieben werden, weil es jetzt plötzlich seine Idee ist - ich habe das anders in Erinnerung -, dann sind das sicherlich einige Punkte, die auch nicht unwichtig sind, die geändert worden sind. Aber es bleibt die Frage der Rücknahme der Umstellung von der Soll- auf die Istkostenberechnung offen. Es bleibt auch die Höhe der Vomhundertsätze offen.
Meine Damen und Herren, meine Kollegin Hitzing hat das gesagt, bei den Regelschulen sind das 10 Prozent, die das nach den Berechnungen des Ministeriums jetzt als Minderausstattung ausmacht. Wenn Sie, Herr Metz, dann sagen mit Blick auf die freien Schulen, dass es hier ja gar nicht um Bildungsfinanzierung ginge, sondern dass der Staat sich an den Kosten privaten Engagements beteiligen würde bei den privaten Schulen - das waren so etwa Ihre Worte -,
dann will ich Ihnen mal vorlesen, was im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht. In Artikel 7 Abs. 4 steht dort „Die Genehmigung“ zur Errichtung von freien Schulen „ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“ Wenn Sie das in Verbindung bringen mit dem Artikel 26 der Thüringer Landesverfassung, in dem drinsteht, dass das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet wird, dann müssen Sie diese beiden Dinge in Einklang bringen. Und das Recht zu gewährleisten, ohne die Möglichkeit über die Mittel auch wirklich zu gewährleisten, das führt am Ende, Herr Minister, dann zu der Frage, ob Sie den privaten Schulen wirklich ihre Rolle im Schulsystem so zugestehen wollen, die sie sich in den letzten Jahren erarbeitet haben und die sie grundgesetzlich verbrieft auch einnehmen dürfen und müssen.
Mein Eindruck ist, dass Sie das nicht wollen. Über diese tatsächlich Existenz bedrohenden Mittelkürzungen treiben Sie die Schulen vielleicht über die Förderung der Sonderung tatsächlich in die Verfassungswidrigkeit, das weiß ich nicht. Jedenfalls aber treiben Sie sie in das Abseits. Das kann man politisch wollen, dann müssen Sie sich aber hier herstellen und müssen das sagen. Ich sage für meine Fraktion, wir wollen das nicht.
Was Sie in Wahrheit machen, und darum geht es doch eigentlich, Sie haben ein Großprojekt, das nennt sich Gemeinschaftsschule. Für diese Gemeinschaftsschule brauchen Sie von denen, die die ersten Pilotprojekte schon wieder bereuen, dass sie Pilotprojekt geworden sind, für diese Gemeinschaftsschulen brauchen Sie Schüler. Und diese Schüler wollen Sie aus den Schulen in freier Trägerschaft holen. Und dass die CDU gerade mit dem Blick auf das C in ihrem Namen und auf die großen kirchlichen Schulträger, die wir im Land haben, diesen Weg, dieses Spiel auch noch mitmacht, das ist die größte Enttäuschung in dieser ganzen Debatte, die für mich dabei zu verzeichnen ist. Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Barth, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage vom Abgeordneten Metz. Das war ein Nein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rednerliste vonseiten der Abgeordneten ist zunächst erst einmal abgearbeitet. Ich gebe deshalb dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Wort.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich vorweg sagen, die Schulen in freier Trägerschaft sind und bleiben ein wichtiger Baustein des Thüringer Bildungssystems. Wir wollen sie mit diesem Gesetz langfristig auf eine sichere Grundlage stellen. Wir fördern die Schulen in freier Trägerschaft angemessen, auch mit den neuen gesetzlichen Regelungen. Wenn einige hier die auskömmliche Finanzierung infrage gestellt haben, die sei jetzt nicht mehr gesichert - Frau Klaubert zum Beispiel, Frau Rothe-Beinlich -, dann darf ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch sagen, dass wir in den letzten Jahren Rückzahlungen von Fördermitteln von den freien Trägern hatten. Das betrifft insbesondere Förderschulen und Förderberufsschulen. Das waren 2008 3,1 Mio. €, das waren 2009 2,4 Mio. € an Fördermitteln, die zurückgeflossen sind und wo deutlich geworden ist, hier war eine Finanzausstattung vorhanden, die in diesem Umfang ja offensichtlich auch nicht benötigt worden ist.
Ich sage auch ganz deutlich, der Freistaat gibt für die Schulen in freier Trägerschaft sehr viel Geld aus, das ist auch gerechtfertigt, weil wir wollen, dass diese Schulen eine qualitativ sehr gute Arbeit machen können. Aber ich will Ihnen auch noch einmal sagen, wie sich die Zahlen entwickelt haben. Wir haben im Jahr 2009, also im letzten Jahr,
116,3 Mio. € für die Schulen in freier Trägerschaft ausgegeben und wir geben in diesem Jahr 129,6 Mio. € für die Schulen in freier Trägerschaft aus. Das sind, wenn man rechnen möchte, mehr als 13 Mio. € plus von 2009 auf 2010.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahre 2011 - also der Haushalt, den wir gestern verabschiedet haben - ist in etwa die gleiche Summe vorgesehen, die wir den Schulen in freier Trägerschaft auch in diesem Jahr zur Verfügung stellen. Wer daraus versucht, ein Katastrophenszenario zu basteln, wie das hier einige getan haben, dem sage ich ganz deutlich, der hetzt Eltern und Kinder auf in einer Art und Weise, die diesem Land nicht guttun kann.
Wir haben gestern eine große Debatte gehabt über die Neuverschuldung dieses Landes. Alle Fraktionen waren sich einig, dass auch gespart werden muss, wenn wir nicht kommenden Generationen Lasten hinterlassen wollen, die nicht mehr zu tragen sind. Wir haben uns gefragt, was können wir in den nächsten Jahren leisten? Was ist realistisch? Genau diese Fragen müssen wir auch in der Bildungsfinanzierung stellen. Was ist realistisch? Was können wir guten Gewissens in den nächsten Jahren leisten? Deshalb haben wir uns entschieden, den freien Trägern jetzt eine klare Entscheidung zu präsentieren und jetzt zu sagen, was wir uns in den nächsten Jahren an Förderung, an verlässlicher Förderung nach der Haushaltssituation, leisten können. Wir haben geprüft, ob das eine angemessene Finanzierung ist. Wir sind überzeugt davon, dass diese Finanzierung angemessen ist, dass sie den Trägern Planungssicherheit verschafft.
Zur Wahrheit gehört auch, während die Mittel, die wir für die Schulen in freier Trägerschaft ausgeben, auch im nächsten Jahr der Höhe nach im Haushalt konstant bleiben, sinken die Mittel, die wir den Hochschulen zur Verfügung stellen können, sinken die Mittel, die wir den Schulen in staatlicher Trägerschaft zur Verfügung stellen können, sinken die Mittel, die wir für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stellen können. Also, wenn Sie hier immer wieder behaupten, wir würden gerade an dieser Stelle besonders stark sparen und würden Schulen in freier Trägerschaft gegen das staatliche System ausspielen, dann ist das einfach falsch. Schauen Sie doch mal bitte in den Haushalt und operieren Sie mit den Zahlen, die auf dem Tisch liegen und nicht mit irgendwelchen Fantasiegebilden.
Frau Rothe-Beinlich, eins möchte ich Ihnen auch noch mal ins Stammbuch schreiben: Sie können sich nicht am Mittwoch hier hinstellen und in einer Aktuellen Stunde den Entscheidungsstau in der Landespolitik beklagen und heute einfordern, dass
das Gesetz, das seit Wochen diskutiert wird in Anhörungen und Beratungen, jetzt noch einmal verschoben wird.
Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie beklagen wollen, entweder Entscheidungsstau oder dass alles zu schnell geht. Beides gleichzeitig kann nicht funktionieren.
Das ist wirklich Verlogenheit, wenn man einerseits Entscheidungsstau beklagt und andererseits dafür plädiert, alles weiter zu schieben, obwohl ausreichend und in langer Frist beraten worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Märchen gehört auch, dass wir mit den Schulen in freier Trägerschaft Mittel einsparen, weil wir nur Vomhundertsätze pro Schüler bezahlen. Das ist eine absolute Milchmädchenrechnung und Sie wissen das auch, weil das im Ausschuss mehrfach vorgetragen worden ist. Es ist so, dass die Kosten parallel zueinander wachsen, weil, wenn Schulen in freier Trägerschaft öffnen, nicht gleichzeitig staatliche Schulen dafür geschlossen werden, sondern die staatlichen Schulen haben dann einfach weniger Schüler in ihren Klassen.
Das heißt aber nicht, dass ich dann die Klasse zumachen kann, sondern das heißt, dass ich dort die gleichen Kosten habe nach wie vor und zusätzlich natürlich den freien Trägern die Kosten für ihre Schüler erstatten muss. Das heißt, wir haben in den letzten Jahren wachsende Kosten in beiden Systemen gehabt. Davor darf man einfach nicht die Augen verschließen und Milchmädchenrechnungen aufmachen, die mit der Haushaltswirklichkeit dieses Landes nichts zu tun haben. Hier bitte ich einfach um eine ehrliche Debatte, statt hier Pappkameraden aufzubauen und den Schülerinnen, Schülern und Eltern zu suggerieren, das würde alles billiger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Hitzing hat es hier noch einmal betont, der Geldbeutel dürfe nicht darüber entscheiden, welche Schule Schülerinnen und Schüler besuchen können. Dafür sorgt genau dieses Gesetz, weil sowohl die Verfassung als auch das Schulgesetz festlegen, dass es keine Sonderung der Schüler nach den Einkommensverhältnissen der Eltern geben darf. Deshalb: Machen Sie draußen nicht dauernd Panik, indem Sie sagen, dann können sich bestimmte Eltern diese Schulen nicht mehr leisten.
und deshalb müssen Elternbeiträge sozial gestaffelt werden und sicherstellen, dass Schüler aus armen Familien nicht ausgeschlossen werden.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie können aber auch im Gesetz festschreiben, dass um diese Jahrzeit draußen Palmen wachsen.)
Herr Barth, ich kann Sie in dieser Frage nur um Sachlichkeit bitten, keine Panikmache draußen bei Eltern und Schülern zu verbreiten. Ich habe gestern hier draußen gestanden und vor der Demonstration gesprochen.
Da hat mich ein Schüler auch gefragt: Was soll ich denn machen, meine Eltern haben kein hohes Einkommen, kann ich mir jetzt die Schule nicht mehr leisten? Genau mit diesem Argument ziehen Sie draußen herum, dass sich das bestimmte Eltern dann nicht mehr leisten können.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da wäre es vielleicht ein- mal ratsam, uns die Zahlen zur Verfügung zu stellen.)
Es ist falsch. Die Elternbeiträge müssen so sozial gestaffelt werden, dass alle Eltern Zugang zu solchen Schulen haben. Das ist die Wahrheit und so steht es im Gesetz.