Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn man sich das dann überlegt, dass wir dann genau in diesem Bereich letzten Endes mit Millionenbeträgen - Steuergelder sind das - dort aufschlagen müssen, dann frage ich mich: Kann man denn nicht mit K+S wirklich darüber reden? Da gibt es auch wieder Verträge, auf die man reagieren muss, das ist klar. Es gibt Gesetze, an die man sich halten muss. Aber angesichts dessen, was diese Landesregierung K+S an Zugeständnissen zugesteht bzw. an Dingen zugesteht, wenn es um Einleitung usw. geht, kann man doch wohl verlangen, dass man eine gemeinwohlorientierte Politik macht und sagt: Bitte schön, hier muss möglicherweise auch jemand mitfinanzieren, der sich das leisten kann. Das ist, glaube ich, auch etwas, was man an dieser Stelle verlangen kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zum Änderungsantrag der LINKEN - es gibt einen, den ich hier vorliegen habe -, dem stimmen wir nicht zu, weil, das haben wir gestern ausführlich diskutieren können, aus unserer Sicht die Deckungsmöglichkeiten, die hier aufgezeigt wurden, nicht seriös sind. Ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von den Deckungsvorschlägen der LINKEN gestern auch sehr offensichtlich wie ein Kartenhaus zusammengefallen ist. Insofern werden wir diese Deckungen nicht mittragen. Wir verlassen uns darauf, dass die Landesregierung dort gut gerechnet hat. Ich meine, Sie hatten, Herr Minister, die Gelegenheit, durchaus auch mithilfe der Ausschussmitglieder, für mehr Geld zu kämpfen. Sie haben das nicht getan. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, was Sie da getan haben. Insofern erübrigt sich aus unserer Sicht der Änderungsantrag der LINKEN.

Meine Damen und Herren, letzte Bemerkung: Ich freue mich, dass Herr Heym noch da ist; Herr Fiedler ist jetzt nicht im Raum. Bezüglich dessen, was wir am Mittwoch hier erlebt haben von Ihnen beiden, bezüglich der friedlichen Demonstration: Ich weiß nicht, warum Sie diesen Zusammenhang nicht herstellen können zwischen dem, was die Russen uns 40 Jahre lang oder länger angetan haben in Ostthüringen, dann haben sie uns nämlich mit ihrem Dreck allein gelassen und ich habe junge Menschen sterben sehen, und dem, was jetzt gerade stattfinden sollte, nächste Woche, nämlich dass unser Müll nach Russland gekarrt wird, in Wohngegenden, in denen Menschen leben, offen gelagert werden. Wenn sich dann Menschen hinstellen und dagegen protestieren,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wie Sie dann solche Leute kriminalisieren, Herr Heym, da gibt es kein zweierlei Recht. Wenn wir hier gemeinsam zu Recht würdigen, was wir im Altlastenbereich geschafft haben, dann gilt das Recht aber auch für Menschen in anderen Erdteilen. Das, was die Menschen, die friedlich auf die Straße gehen mit Sitzblockaden und die ihr Recht in Anspruch nehmen, wollen, ist das, was wir erlebt haben 1990, als die Tore aufgegangen sind, dass das woanders nicht wieder passiert. Also hören Sie auf, Menschen zu kriminalisieren, die an dieser Stelle...

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist es doch, was die machen.)

Lesen Sie doch mal nach, was mit Schottern ist. Nein, wir reden nicht von Schottern, wir reden von den anderen Dingen. Kriminalisieren Sie nicht Menschen, die dafür sorgen wollen, dass die Umwelt sauber bleibt und dass die nächsten Generationen auch sicher leben können. Hören Sie auf damit!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Weber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu den Aufgaben und den Hintergründen hat der Ausschussvorsitzende schon ausreichende Ausführungen gemacht, ich will das an der Stelle nicht alles wiederholen. Im Rahmen der Diskussion ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass einige der im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen, darunter auch meine, bereits 1999 darauf hingewiesen haben, dass der Rahmen des Sondervermögens nicht ausreichen wird. Das ist aber immer so eine Sache mit dem In-die-Glaskugel-schauen. Wenn mir 1999 jemand gesagt hätte, dass Conan der Barbar irgendwann mal Gouverneur von Kalifornien wird, hätte ich es ihm auch nicht geglaubt und es war vier Jahre später der Fall.

Von daher ist das mit dem Blick in die Zukunft so eine Sache. Wir können auf jeden Fall nur hoffen, dass die eine oder andere zusätzliche Forderung abgewendet werden kann. Es geht aber unabhängig von der Frage hauptsächlich um die schon angesprochenen Großprojekte Kali und Rositz. Unabhängig davon, von wem am Ende die Zeche für diese Aufgaben bezahlt wird, zunächst müssen die Projekte aus dem Sondervermögen finanziert werden. Das wäre nach dem jetzigen Verpflichtungsrahmen Anfang 2011 ausgeschöpft.

Die Vorlage hat mittlerweile die beiden Ausschüsse passiert. Es wird um Zustimmung gebeten. Es gibt

einen einzigen Punkt, den man vonseiten meiner Fraktion an der Stelle auch weiterhin als kritisch sieht, nämlich, dass die Zuführung zum Sondervermögen auf dem gleichen Status geblieben ist, obwohl die Aufgaben, die daraus finanziert werden, größer geworden sind.

(Beifall DIE LINKE)

Das bedeutet also, dass die Abfinanzierung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben wird. Das ist sehr schade, aber trotzdem kann ich den Antrag der LINKEN nicht nachvollziehen an der Stelle, denn da geht es um eine andere Frage, nämlich um eine Gesamtaufstockung. An dieser Stelle muss ich mich Herrn Frank Augsten anschließen, wenn er sagt, wenn der Minister an der Stelle mehr Geld gebraucht hätte, hätte er es im Ausschuss eingefordert. Offensichtlich ist das nicht der Fall. Von daher sehen wir keinen Anlass, das aus unserer Sicht zu befürworten. Die SPD-Fraktion bittet darum, dem Gesetz zuzustimmen. Danke.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält Abgeordneter Kummer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuerst noch mal eine kurze Bemerkung zu Herrn Weber. Herr Weber, ich glaube, der Minister bräuchte für vieles mehr Geld, er bekommt es bloß nicht durch im Kabinett.

Jetzt zum Gesetzentwurf: Positiv ist auf jeden Fall zu bewerten, dass damit die Handlungsfähigkeit bei der Sanierung ökologischer Altlasten gesichert wird. Das ist sicherlich bei allen unbestritten. Trotzdem sehen wir diesen Gesetzentwurf auch negativ. Zuerst möchte ich hier aufführen, dass er sehr spät eingereicht wurde. Dass uns die Kosten im Sondervermögen aus dem Ruder laufen, wussten wir schon frühzeitig. Wir hatten Ende 2009 schon ein Minus von 28 Mio. € beim Stand des Sondervermögens ökologische Altlasten. Das heißt, es war schon ein negatives Vermögen geworden, obwohl ursprünglich bei den Planungen der Bund gesagt hatte, legt unser Geld an, bekommt Zinsen dafür und finanziert dann damit diese Gesamtmaßnahmen ab.

Wir wussten es auch bei Rositz, als der erste Sanierer mit seinem Sanierungskonzept, der rohstofflichen Verwertung dessen, was im Teersee zu finden war, scheiterte. Sicherlich wussten wir es auch, als Bombenfunde in Rositz das Arbeiten dort immer mehr erschwerten. Es gab viele Dinge. Auch als die Versuche, Springe dicht zu bekommen, die Süßwasserzutritte in das Grubengebäude scheiterten,

(Abg. Dr. Augsten)

war klar, es wird teurer. Die Frage ist: Warum wurde dieser Gesetzentwurf wirklich auf den allerletzten Drücker eingereicht, wo es noch nicht mal möglich war, den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen eines ordentlichen Landtagsverfahrens die verfassungsrechtlich gewährten Fristen einzuräumen? Die Spitzenverbände haben gesagt, sie fühlen sich nicht betroffen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, obwohl ich hier ein wenig eine andere Sicht habe, aber das liegt auch mit daran, dass die Finanzlage unserer Kommunen so bescheiden ist.

Herr Minister, ich hätte gern in den Ausschussberatungen mit Ihnen darüber geredet, wie viele Freistellungen wir dann in Thüringen insgesamt haben, wie viele davon abgearbeitet wurden und was Sie denn erwarten, was in den nächsten Jahren alles an Kosten auf uns zukommt. Wie viel Altlasten sind es denn wirklich, für die Thüringen noch bezahlen muss und in welcher Größenordnung, und wie verlässlich sind die Zahlen, die wir haben? Ich hätte auch gern einmal über die Altlasten außerhalb der Freistellung gesprochen. Was haben wir denn alles noch in der Pipeline? Wie viele Dinge werden einfach nicht angefasst, weil diejenigen, die sie anfassen müssten, das Geld dafür nicht haben und deshalb wohlweislich schweigen.

Zu Ihren Verhandlungen mit dem Bund: Ich finde es gut, dass Sie es reinschreiben. Wir haben das auch schon lange angesprochen, dass das aus unserer Sicht notwendig wäre, den Bund hier noch mit ins Boot zu holen. Ich weiß nur, dass es geht, weil ich weiß, dass Frau Becker von der SPD sich vehement dafür eingesetzt hatte, dass der Generalvertrag eine Öffnungsklausel hat. Gesehen haben wir den Generalvertrag noch nicht, wir haben es aber auf Bundesebene bisher versucht - immer umsonst. Das heißt, wir verabschieden ein Gesetz mit einem Hintergrund, den wir gar nicht kennen. Ich finde, das ist für einen Gesetzgeber eine schwierige Situation.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben auch noch andere Dinge, die bisher nicht geklärt sind. Im Gesetzentwurf steht, dass man über Gutachten sehen will, sind denn die Ansprüche, die z.B. Kali + Salz an uns stellt, angemessen. Das ist die eine Geschichte. Darüber wäre ich gern mit Kali + Salz ins Gespräch gekommen. Ich hätte auch gern noch einmal mit der LEG gesprochen über die Endabrechnung von Rositz. Wie ist denn das gelaufen mit der Verfüllung? Kaum war Rositz leer, schon hatten wir die nächste Altlast eingebracht. Das ist Gott sei Dank durch rechtzeitiges Behördenhandeln früh entdeckt worden, kam wieder raus, aber es sollte auch gesehen werden, dass man durch die Befüllung des Teersees wieder Einnahmen erzielt. Was ist denn da gelungen? Auch darüber haben wir uns nicht verständigen können, wie denn diese Fläche nachgenutzt werden kann.

Gelingt es uns dort, z.B. über die Installation von Solaranlagen Einnahmen zu erreichen, um in Zukunft für Altlastensanierung Geld zu beschaffen?

Ich hätte aber gern auch mal über die alten Verantwortungen gesprochen. Herr Augsten, ich gebe Ihnen recht, das, was die DDR an Umweltlasten hinterlassen hat, war ein schlimmer Zustand. Aber die beiden großen Dinge, die uns hier aus dem Ruder gelaufen sind, sind Altlasten, die ihren Ursprung nicht in der DDR haben. Der Teersee Rositz ist im Ersten Weltkrieg entstanden, um Benzin für den Krieg aus Kohle herzustellen - das war der Hintergrund; es war ein Unternehmen der Deutschen DEA - und er war zu Kriegsende Ziel der Bomben, weshalb wir sie dann auch darin gefunden haben; es war kriegswichtige Produktion. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss die Frage gestellt, ob denn die Deutsche DEA herangezogen wurde in die Betrachtung zur Sanierung ihres Anteils an den Altlasten. Wir haben jetzt die Antwort bekommen. Sie war leider eine andere als die, die wir im Umweltausschuss bekommen haben. Im Haushaltsund Finanzausschuss wurde geantwortet, dass die LEG den Teersee erworben hat von der Treuhand und dass damit keine Ansprüche mehr gegen die DEA bestehen. Da frage ich mich doch zumindest, warum macht die LEG so etwas. Ich meine, ich war damals nicht im Landtag. Ich glaube, dass sicherlich alle damals im Landtag ein Interesse an einer schnellstmöglichen Sanierung hatten. Aber von vornherein auszuschließen, dass sich ein großer privater Mitverursacher an der Sanierung beteiligt, das halte ich für schwierig. Wir haben auch bei Kali + Salz Altlasten, wo Kali + Salz Rechtsnachfolger von Unternehmen ist, die Altlasten hier in Thüringen verursacht haben. Nachdem, was ich gehört habe, sind auch Gelder aus dem Sondervermögen in die Sanierung dieser Altlasten geflossen. Das sind Dinge, die möchte ich im Ausschuss geklärt haben. Wir haben einen Antrag von der FDP drin, von dem ich hoffe, dass er eine gute Basis für diese Beratungen ist. Denn wir müssen in den nächsten zwei Jahren einiges an Hausaufgaben machen. Wir müssen einiges klären, um dann zu sehen, wie wir wirklich sicher in der Zukunft die Altlasten in Thüringen beseitigen können, dass keine Gefährdungen für unsere Menschen mehr davon ausgehen.

Dass der Antrag unserer Fraktion abgelehnt wurde, die Uranbergbaualtlasten außerhalb der Wismutsanierung aufzunehmen, ist damit begründet worden, dass es dafür keine gesetzliche Ermächtigung gäbe, das in das Sondervermögen aufzunehmen. Da kann ich aber nur sagen, die Landesregierung hätte natürlich auch die Möglichkeit, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden sehen, ob wir das leisten können als Fraktion, um auf diesem Gebiet ein Stück weiterzukommen. Ich sage hier deutlich, uns geht es nicht darum, dass jede Altlast saniert werden muss. Aber Altlasten, von denen die

Gefahr ausgeht, dass sie angefasst werden, dass dort Baugebiete entstehen, Straßen und Ähnliches, diese Altlasten müssen saniert werden, bevor dort andere Entwicklungen stattfinden können. Da müssen wir sehen, wie diese Gelder auch in Anbetracht knapper Kassen in Zukunft zur Verfügung gestellt werden können, wie wir den Bund noch mit ins Boot bekommen können bei diesen Fragen. Wir müssen auch auf etwas anderes achten, nämlich dass das Gedächtnis nicht ausgelöscht wird über diese Altlasten. Ich kenne das bei mir aus dem Kreis. Im Landkreis Hildburghausen weiß fast keiner mehr, dass dort Uranbergbaualtlasten vorhanden sind. Als ich im Kreistag nachgefragt habe, wurde mir vom Landrat gesagt, da müsse er erst mal das Bergamt fragen, er weiß davon nichts. Wir haben 44 Tonnen Uran produziert, also im Landkreis Hildburghausen sind 44 Tonnen Uran produziert worden. Das war in den 50er-Jahren. Die Leute, die damals dort gearbeitet haben, die gibt es zum größten Teil nicht mehr. Wir müssen also auch sehen, wie dieses Gedächtnis erhalten wird. Deshalb werbe ich dafür, dass Altlasten in die Grundbücher eingetragen werden, damit auch in Zukunft bei einem Verkauf dem Neueigentümer klar ist, was hat er dort gekauft und welche Nutzung kann er auf diese Fläche bringen. Das wäre ein wichtiger Weg, um hier zukunftssicheres Wissen zu schaffen.

Meine Damen und Herren, in dem Sinne lade ich Sie ein, uns in den nächsten zwei Jahren wirklich intensiv mit dieser Materie zu beschäftigen, damit uns dann ein neues Gesetz nicht wieder so schnell und unvorbereitet ereilt. Ich sage für unsere Fraktion, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab wegen seiner Art der Finanzierung. Es werden Aufgaben aus dem Landeshaushalt in das Sondervermögen übertragen, ohne die entsprechende Finanzierung mitzugeben. Es gibt eine reine Kreditermächtigung für die Altlasten außerhalb des Generalvertrags im Sondervermögen, ohne dass die Zuführungen an das Sondervermögen gesteigert werden. Es werden damit also Lasten auf die Zeit nach 2016 verschoben und das in Anbetracht der Entwicklung der Finanzen des Freistaats, wie wir sie gestern hier im Hohen Haus gehört haben. Das halten wir für unverantwortlich, deshalb können wir dem Gesetz so nicht zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Krauße zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kummer hinterher ist man immer klüger und dieser Satz steht sinngemäß in der Stellungnahme des Ingenieurbüros aus Jena, das Sie

dankenswerterweise selber als Anzuhörenden vorgeschlagen haben. Offensichtlich ist allerdings, die Anhörung ist nicht so gelaufen, wie Sie sich das vorgestellt haben.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Man macht doch nicht Anhörungen, wie man sie sich vorstellt.)

Viele Fragen, die Sie hier stellen, die Sie hier aufwerfen, in welcher Art auch immer, könnten Sie sich beantworten, wenn Sie genau diese Stellungnahme gründlich durchgelesen hätten. Dieses unabhängige Ingenieurbüro hat im Grunde genommen genau das gesagt, man konnte bei Abschluss des Generalvertrags nicht voraussehen, welche Kosten denn tatsächlich entstehen. Man wird es auch in Zukunft nicht können. Man kann es abschätzen. Das ist auch einer der Punkte, weshalb wir das Sondervermögen hier erhöhen wollen. Eines habe ich aber ganz deutlich gelesen in der Stellungnahme, dass die Landesbehörden hier sauber, ordentlich, verantwortungsbewusst, auch verantwortungsbewusst im Umgang mit dem Geld vorgegangen sind die letzten Jahre. Dass die Nachverhandlungen mit dem Bund natürlich nicht auf der Straße ausgetragen werden können, das muss man auch verstehen. Hier geht es um viel Geld und hier muss man wirklich gründlich nachverhandeln. Ich gehe davon aus, dass das vonseiten der Landesregierung auch getan wird.

Wenn der Umgang mit dem Sondervermögen ausdrücklich gelobt wurde, dann schaue ich mal von meiner Seite nach links und sage, Frau Arndt, vielen Dank, Sie haben über die Jahre die Verantwortung dafür getragen und Sie haben eine sehr gute Arbeit gemacht.

(Beifall CDU)

Was Frau Hitzing angemahnt hat, das geht am Parlament vorbei. Sicher haben Sie in der Frage recht. Andererseits müssen Sie sich mal, als Sie hier vorne gesprochen haben, angeschaut haben, wie viele der Parlamentarier aller Fraktionen an diesem Thema interessiert sind. Leider ist das bei Umweltthemen gelegentlich so, dass das Interesse sich ein bisschen dämpft. Aber diese kleine Anmerkung muss ich machen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Wenn wir alles voraussehen wollen, wie Sie das gern möchten von der Opposition, dann schlage ich jetzt mal ganz ernsthaft vor, wir stellen in unseren Sitzungsraum des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt in die Mitte eine schöne Glaskugel, benennen uns um in einen spiritistischen Zirkel und beraten dann nach der weisen Erkenntnis, die uns die Glaskugel übermittelt. Die Vorhersagen könnten dann genauso sicher sein wie Ihre Prognosen und Vermutungen, die Sie immer und immer wieder äußern. Herr Kummer, neh

(Abg. Kummer)

men Sie mir das nicht übel, auch wenn es kurz vor Weihnachten ist, Ihr Beitrag war halt wie immer, wie auch im Ausschuss: 30 Prozent Substanz und 70 Prozent schmückendes Beiwerk und Prosa. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte bereits in der ersten Lesung erläutert, dass es bei der Änderung des Sondervermögens um zwei Änderungen geht. Die erste Änderung bezieht sich darauf, dass alle anderen ökologischen Altlasten im weiteren Sinne zukünftig auch aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen. Für diese Projekte sind im Landeshaushalt keine Mittel mehr eingestellt. Eine Finanzierung ist jedoch ab Januar 2011 erforderlich, da es sich ja bekannterweise um laufende Projekte handelt. Mit der Verschiebung der Projekte aus dem allgemeinen Landeshaushalt in das Sondervermögen ist natürlich eine Änderung des Sondervermögensgesetzes zum 1. Januar 2011 unumgänglich.

Ich möchte nun zur zweiten Änderung kommen. Hier geht es darum, den Verpflichtungsrahmen des ehemaligen Sondervermögensgesetzes auf nunmehr 525 Mio. € bis zum Jahr 2012 zu erhöhen. Nun lassen Sie mich kurz die wesentlichen Erkenntnisse zusammenfassen. Das Sondervermögen ist letztlich doch dazu da, bestehende Verpflichtungen aus dem Gesetz oder aus dem bekannten Vertrag zu bedienen. Das selbst begründet aber keine neuen Verpflichtungen.

Die damaligen Kostenvorstellungen - wir haben es heute schon mehrfach gehört - weichen von den heutigen Kostenprognosen ab. Ich hatte auch bereits dargelegt, dass die Erhöhung auf allgemeine Kostensteigerungen - das hat Herr Kummer in seinem Eingangsstatement hier auch gesagt - auf die Erhöhung der Sachkosten, insbesondere aber auf Kostensteigerungen bei den uns bekannten beiden Kostengroßprojekten zurückzuführen ist. Es gilt letztendlich bis Ende 2012 für alle Projekte festzustellen, in welcher Zeit und mit welchen Kosten sie abgeschlossen werden können. Der Zeitfaktor hängt dabei natürlich im Wesentlichen von den Investoren ab, denn Sie wissen ja, wir sanieren nachnutzungsbezogen.

Meine Damen und Herren, ich benötige deshalb Handlungsfreiheit bis Ende 2012, um erstens die