Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Erstens: Alle vier Kompetenzkategorien sind im Sinne des lebenslangen Lernens gleichwichtig.

Zweitens: Die Aufteilung der personalen Kompetenzen in Sozialkompetenz und Selbstständigkeit ist aussagekräftiger und die Handlungskompetenz wird mit vier Säulen besser beschrieben.

Drittens: Die Aufteilung der personalen Kompetenz in zwei Säulen ist auch für den Einbezug von informellem und non formalem Lernen von hoher Bedeutung.

Zur Klärung dieser sich aus diesem Kontext weiter ergebenen Rechtsfragen wurde durch Prof. Dr. Herdegen ein Rechtsgutachten erstellt. Außerdem liegen zwei Gutachten vor, die sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Berücksichtigung von Ergebnissen informellen Lernens im Deutschen Qualifikationsrahmen beschäftigen. Darüber hinaus untersuchen Schulrechtsexperten der Kultusministerkonferenz die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des EQR in Deutschland. Die fachliche Öffentlichkeit wurde in die Diskussion einbezogen, es fanden verschiedene Expertenworkshops und eine Fachkonferenz im Oktober in Berlin statt, in denen mit Vertretern der europäischen Nachbarstaaten Erfahrungen bei der Entwicklung der Nationalen Qualifikationsrahmen ausgetauscht und Fragen der Referenzierung behandelt wurden. Unter Beachtung der vorliegenden Expertenvoten haben die Bund-Länder-Koordinierungsgruppe DQR und der Arbeitskreis DQR die Ergebnisse zu bewerten. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob noch Änderungen an der Matrix vorzunehmen sind. Zudem wird diskutiert, nach welchen Kriterien Qualifikationen zukünftig zuzuordnen sind. Diese Beratungen sollen möglichst Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Dabei muss auch festgelegt werden, wer in Zukunft die konkrete Zuordnung einer bestimmten Qualifikation zu einer DQR-Niveaustufe vornehmen wird. Es bedarf einer Abstimmung zwischen Bund und Ländern darüber, wie die Empfehlung des EQR staats- und verwaltungsrechtlich umgesetzt und auf einer innerstaatlichen Koordinierungsstelle eingerichtet werden kann. Vorgesehen ist auch die Erstellung eines Handbuches zur Information, Beratung, Gewährleistung der Einheitlichkeit einer transparenten Methodik.

Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens vom April 2008 sieht auch vor, bis 2012 alle neuen Qualifikationsbescheinigungen mit einem Verweis auf den Europäischen Qualitätsrahmen auszustatten. Die Kommission beabsichtigt, im April 2013 das EU-Parlament und den Rat über den Stand der Maßnahmen, Erfahrungen und mögliche Schlussfolgerungen zu unterrichten. Thüringen ist direkt und aktiv in den DQR-Gestaltungsprozess eingebunden. Dies geschieht über die Gremien der Kultusministerkonferenz und durch die Mitwirkung in der Expertengruppe Gesundheit sowie durch die KMK-Arbeitsgruppe EQR.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Erarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens ist also weit gediehen. Auf die Kompatibilität zum Europäischen Qualifikationsrahmen wurde geachtet. Damit wird es möglich, in Deutschland oder auch im europäischen Ausland erworbene Qualifikationen besser miteinander zu vergleichen. Dieses Instrument wird sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Hilfe sein und dazu beitragen, die Chancen des europäischen Arbeitsmarkts besser zu nutzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Aufklärung über den Sachstand geben konnte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Ich frage die Fraktionen, ob sie die Aussprache zu diesem Bericht wünschen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN signalisiert das. Die Fraktionen DIE LINKE, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion auch. Also alle. Ich muss es halt abfragen.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht und rufe als Erste für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf.

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Matschie hat hier eben umfangreich ausgeführt, welche einzelnen Punkte wichtig sind sowohl beim Deutschen Qualifikationsrahmen als auch beim Europäischen Qualifikationsrahmen. Insofern werde ich darauf jetzt nicht noch einmal genauer eingehen. Ich will ganz deutlich sagen, dass wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens mit Nachdruck unterstützen und dass wir der Meinung sind, dass mit dieser Maßgabe zukünftig noch mehr auf Lerninhalte geachtet wird, was wir für durchaus richtig und wichtig empfinden. Zudem hilft der Deutsche

(Minister Matschie)

Qualifikationsrahmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen, um gewünschte bzw. vorhandene Qualifikationen auch als Kompetenzbündel, so will ich es einmal bezeichnen, transparent darzustellen. Das ist im Übrigen erheblich präziser und bedarfgerechter als das bisherige Abstellen auf formale Bildungsabschlüsse, weil es beispielsweise auch Zeiten von Berufserfahrung und Berufspraxis mit einbezieht.

Die Qualifikationsrahmen ermöglichen es zudem, Qualifikationen national und europaweit vergleichbar zu machen. Auch und gerade angesichts von Globalisierung und auch von der Anforderung der Flexibilisierung in der Arbeitswelt ist das ein sehr gutes Zeichen. Die Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik - Folgenabschätzung zum Deutschen Qualifikationsrahmen im Bundestag - hat ein positives Bild ergeben. Die Sachverständigen haben durchweg von ihren Erfahrungen sehr positiv berichtet aus der Testphase der Matrix, die ja seit Anfang 2009 lief. In den vier fachlichen Arbeitsgruppen Metall/Elektro, IT, Gesundheit und Handel wurde die erarbeitete Matrix auch dem Praxistest ausgesetzt und für eigentlich durchweg positiv befunden. Das erfreuliche Fazit war, dass die Niveaustufen als grundsätzlich geeignet angesehen wurden, und zwar von allen Befragten. Einen Dissens allerdings, das muss man natürlich auch einmal ausführen, gibt es bei der Einstufung der allgemeinbildenden Abschlüsse. Es war sich ein Großteil der Experten einig, und das teilen auch wir als GRÜNE mit unserer Überzeugung, dass beispielsweise das Abitur nicht höher bewertet sein darf als eine dreijährige Berufsausbildung. Sicherlich können wir auch noch einmal umfänglicher diskutieren, warum. Aber hier glauben wir, dass es durchaus noch Gesprächsbedarf gibt. Das heißt, für uns ist klar, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen weiterentwickelt werden muss. Bisher sind ja in der Testphase auch nur die fachlichen Qualifikationen eingestuft worden. Das haben Sie ja auch beschrieben. Um dem Anspruch des Qualifikationsrahmens aber umfänglicher gerecht zu werden, müssen wir Lösungen finden, die auch die nonformalen und die informell erworbenen Qualifikationen mit einbeziehen. Denn wenn wir von Wissensgesellschaft beispielsweise reden, wenn wir davon reden, dass Lebenserfahrung und die Anerkennung von Lebensrealitäten mit einfließen muss, dann muss das darin auch Berücksichtigung finden.

Zudem sind wir der Überzeugung, dass Bildung grenzenlos möglich sein muss und meinen, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen genauso wie der europäische Rahmen zu einer besseren Durchlässigkeit in den europäischen und nationalen Bildungsbereichen beitragen. Das Ziel von der Steigerung europäischer Mobilität muss dabei weiterverfolgt werden und auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der Qualifikation durch den Deut

schen und Europäischen Qualifikationsrahmen dürfen wir uns dabei allerdings nicht allein beschränken. Wir wollen daher europaweite Mobilität auch in der Bildung und im Arbeitsleben fördern und das braucht interkulturelle Kompetenzen.

Wir meinen, dass Studierende, Schülerinnen, Auszubildende, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance haben sollen, Auslandserfahrungen zu sammeln; das schließt Studiengänge auch ein, die so gestaltet sind, dass es natürlich auch möglich sein muss, Auslandserfahrungen zu sammeln. Wir wissen, dass es da sehr viele Schwierigkeiten gibt, auch und gerade wenn wir über Bachelor und Master und die Anforderungen oder die sehr engen Studienpläne beispielsweise sprechen. Das bedeutet, dass wir selbstverständlich in dem Zusammenhang immer auch wieder eine Weiterentwicklung der Bolognareform einfordern müssen.

Außerdem meinen wir, braucht es weiterhin Informationsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit über den europäischen Arbeitsmarkt und hier schließt sich bei mir eine Frage an. Ich habe durchaus zur Kenntnis genommen, dass dies ein Antrag der FDP ist und Sie haben auch gehört, dass wir gern bereit sind, darüber zu diskutieren, dass wir inhaltlich vermutlich sogar einer Meinung sind. Allerdings habe ich immer noch die Pressemeldung von Ihrem Fraktionsmitglied Kemmerich vor Augen, der am 8. April 2010 beklagte, dass die Agentur für Arbeit regelmäßig Job- und Informationsmessen zu Berufsperspektiven im Ausland anbietet und das - erlauben Sie mir, dass ich zitiere, Frau Präsidentin, „… obwohl Thüringen ein Fachkräftemängel droht. Das sieht die FDP kritisch, den Fachkräftemangel müssen wir gemeinsam aktiv angehen und nicht zusätzlich verschärfen.“ Ich hoffe, dass es nicht so gemeint ist, dass die Arbeitsagentur diese Möglichkeiten künftig nicht mehr aufzeigt. Vielleicht können Sie dazu auch noch etwas sagen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Sojka zu Wort gemeldet.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe es zu, wir teilen Ihren Optimismus nicht. Der Deutsche Qualifikationsrahmen heißt eigentlich Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und der ist, wenn wir ehrlich sind, bis heute nicht über das Stadium einer abstrakten Idee mit ihren hilflos anmutenden Versuchen der Umsetzung hinausgekommen.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sowohl der Text des FDP-Antrags als auch die Antwort, die die Landesregierung gegeben hat, machen eins deutlich: Kaum jemand hat hier einen blassen Schimmer von dem, was mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen EQR und seiner deutschen Variante DQR eigentlich im Kern erreicht werden soll und vor allen Dingen wie es erreicht werden soll.

(Beifall DIE LINKE)

Ich muss Ihnen sagen, bevor Sie sich aufregen, dass ist nichts Ehrenrühriges, wenn man die intensiven Debatten der letzten Jahre, die Ergebnisse der stattgefundenen Fachkonferenzen und die Verlautbarungen des verantwortlichen Ministeriums Revue passieren lässt, so kann man, ja muss man zu dem Schluss kommen, dass offensichtlich auch die Erfinder des DQR sich noch auf der Suche befinden bzw. eine Vielfalt von Interessen, die nach Formulierung drängen, keine Einigung zustande kommen lassen.

Zur Erinnerung: Als Ziel des DQR wird auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Kultur Folgendes angegeben: Der DQR soll dazu beitragen, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen. Die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen sollen sichtbarer gemacht werden. Den Akteuren im Bildungs- und Beschäftigungssystem soll mit dem DQR ein Übersetzungsinstrument an die Hand gegeben werden, um Qualifikationen besser einordnen zu können. Zudem soll die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa erleichtert werden, um die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten innerhalb von Europa im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man diese Zielstellung, die nicht umsonst reichlich vage klingt, auf die bisher stattgefundene Debatte anwendet, drängen sich wichtige Fragen auf. Wie kann der Hauptzweck, die europäische Vergleichbarkeit, erreicht werden, wenn einige Länder eine Acht-Stufen-Matrix entwickeln, andere ein NeunStufen-Modell und wenn einige Vertreter des Qualifikationsrahmens Abschlüsse vergleichen wollen, aber andere Kompetenzen? Einige EU-Staaten nehmen gar nicht am Projekt EQR teil. Der Qualifikationsrahmen gerät in die Gefahr, ein bürokratisches Monster zu werden, das letzten Endes nicht mehr, sondern weniger Transparenz schafft. Eine formale Schablone, die Menschen an vielen Stellen nicht gerecht wird und außerdem noch nicht mal das erklärte Ziel, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in Europa, tatsächlich erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat das Thema DQR, das natürlich trotz aller Abstraktion wichtig ist, bereits vor mehr als einem Jahr

im Ausschuss thematisiert, im Landtag, und auch eine eigene Veranstaltung dazu gemacht. Meine Kollegin Susanne Hennig, die an mehreren Veranstaltungen teilgenommen hat, auf denen engagiert über die Fragen des EQR gesprochen wurde, zuletzt zur Parität in Neudietendorf, hat sich über die Ziele und Konsequenzen versucht ein Bild zu machen. Übrigens, in Neudietendorf war keine andere als unsere, also die Fraktion DIE LINKE, vertreten.

(Beifall DIE LINKE)

Die bisherige Debatte um EQR und DQR hat vor allen Dingen eines gezeigt, es funktioniert nicht, alles da reinzupressen - 320 Berufe, unzählige Abschlüsse mit unterschiedlichen Kompetenzgraden, informelles Lernen und soziale Kompetenz. Die Skepsis ist groß. Eine ganze Reihe von Fragen ist zu klären, bevor an eine Umsetzung in die nationalen Bildungssysteme gedacht werden kann. Was ist etwa mit denen, die nur über geringe oder gar keine Abschlüsse verfügen? Genügen überhaupt acht Qualitätsstufen, um einen Prozess lebenslangen Lernens adäquat abbilden zu können? Wie kann verhindert werden, dass ein überbordendes Zertifikationsgeschäft entsteht, eine neue Branche, die sich nur aus der Befriedigung bürokratischer Ansprüche speist?

Wenn man tatsächlich die Entwicklung eines Nationalen Qualitätsrahmens will, muss die europäische Anschlussfähigkeit der dualen Ausbildung gewährleistet werden. Sie muss genutzt werden, berufliche Abschlüsse europaweit anzuerkennen, soziale Ungleichheit abzubauen und eine verbesserte Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung befördern. Es ist Augenwischerei, zu glauben, dass die Einordnung von Abschlüssen in Niveaustufen keine Auswirkungen auf die Vergütung hätten. Dass die Niveaustufen ab 02/2012 auf jedem Zeugnis zu finden sind, sehen wir jedenfalls noch nicht. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Sojka. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Döring für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn es häufig anders kolportiert wird, in allen bisherigen PISA-Runden gehörte die Lesekompetenz nicht gerade zu den Stärken Thüringens. Das scheint auch auf die hiesige FDP-Fraktion zuzutreffen. Über die Parameter und Vorgaben des Europäischen Qualifikationsrahmens, über die geplante Ausgestaltung des DQR als dessen deutsches Pendant und über die damit verbundenen Schwierigkeiten hat das TMWBK - Frau Sojka hatte das schon gesagt - bereits am 21.01.2010 - also vor

(Abg. Sojka)

rund einem Jahr - im Bildungsausschuss ausführlich berichtet. Das hätte man also bequem im entsprechenden Ausschussprotokoll nachlesen können.

Ebenso simpel wäre es gewesen, meine Damen und Herren von der FDP, den seit Januar 2010 erreichten Sachstand der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe zum DQR in der einzigen Fachpresse oder auf der vom BMBF und der KMK gemeinsam betriebenen Webseite www.deutscher-qualifikationsrahmen.de zu recherchieren. Meinethalben hätte die FDP ihren Wissensdurst auch gern durch eine erneute Befassung mit der Thematik im Bildungsausschuss stillen können. Warum man stattdessen allerdings die Tagesordnung des Plenums mit einem derartigen, für mich auch banalen Auskunftsersuchen belastet, erschließt sich mir nicht. Aber wahrscheinlich handelt sich das Ganze wieder einmal um eine Fleißaufgabe aus dem ThomasDehler-Haus, wie von unseren Liberalen ja ohne mit der Wimper zu zucken immer wieder gern umgesetzt wird. Denn auffällig ist nämlich, dass zur gleichen Thematik nicht nur eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2009, sondern ein wortidentischer Plenarantrag der FDPLandtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern vom Sommer 2010 vorliegt. Auch abschreiben, meine Damen und Herren, will gelernt sein. Ansonsten, denke ich, wird es nichts mit den Fleißbienchen von Herrn Westerwelle.

Meine Damen und Herren, zurück zum Thema DQR und EQR. Wer sich mit der Materie ein wenig beschäftigt hat, weiß, dass die Arbeiten der BundLänder-Gruppe inzwischen weit vorangeschritten sind. Es ist klar, seit dem 10. November liegt ein abgestimmter und auch fachöffentlich breit diskutierter Vorschlag für einen deutschen Qualifikationsrahmen vor. Er findet sich übrigens auch problemlos auf der bereits genannten Webseite. Noch zu klären sind jetzt vor allem Fragen der konkreten Umsetzung des EQR. Ich nenne hier nur die Punkte staats- und verwaltungsrechtliche Verankerung, Schaffung einer innerstaatlichen Koordinierungsstelle oder die Frage, wer künftig in den Ländern die Einordnung von Kompetenzen und Qualifikationen anhand der DQR-Matrix vornimmt. Ich denke, erst wenn diese offenen Punkte geklärt sind, nimmt der DQR wirklich greifbare Gestalt an. Dann muss man natürlich auch selbstverständlich hier im Thüringer Landtag eingehend sich mit dieser Thematik beschäftigen. Im Moment halte ich die Anträge, mit denen ihr Initiator vor allem eigene bildungspolitische Aktivitäten und Kompetenz demonstrieren will, ohne dass er wirklich zur Sache etwas zu sagen hat, für wenig hilfreich. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Negative Folgen der EU-Reform der Einlagensicherungssysteme auf die Sparkassen verhindern Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1724

Ich frage: Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffnen wir jetzt die Aussprache und ich erteile das Wort der Abgeordneten Lehmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte in meinem Redebeitrag aber trotzdem noch mal kurz auf den Grund unseres Antrags eingehen. Wir haben diesen Antrag zu den negativen Folgen der EU-Reform der Einlagensicherungssysteme auf die Sparkassen, das gilt natürlich auch für unsere Genossenschaftsbanken, nun auch schon vor längerer Zeit - der ist bisher hier im Plenum aus Zeitgründen nicht behandelt worden - aus gutem Grund gestellt. Denn die EU-Kommission plante und plant als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine grundlegende Veränderung der bestehenden Sicherungssysteme aller Kreditinstitute in Europa. Nach den Plänen der Kommission sollen sich alle Banken in Europa zu einem einheitlichen Einlagensicherungssystem zusammenschließen bzw. sich dem anschließen. Eine Freistellung u.a. für die Institutssicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und auch der Sparkassen-Finanzgruppe ist darin nicht mehr vorgesehen. Die derzeitigen Sicherungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft - freiwillige Einlagensicherung einerseits und der Institutssicherung andererseits - sind davon massiv betroffen. Dazu gab es im Juli des vergangenen Jahres einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Am 24. September 2010 hatte sich dann der Bundesrat damit befasst und auch Beschlüsse dazu gefasst. Nun könnte man sagen, damit hatte sich auch das Thema damals für uns erledigt, zumal sich unsere Landesregierung im Bundesrat der kritischen Beurteilung des Vorhabens der EU auch angeschlossen hatte und die Interessen unserer Sparkassen und Genossenschaftsbanken entsprechend so auch vertreten hat.

(Abg. Döring)

Nach dem Sachstandsbericht der belgischen Ratspräsidentschaft zur Beratung der Einlagensicherungsrichtlinie vom Dezember des letzten Jahres werden die vom Bundesrat erhobenen Einwendungen auch Gegenstand noch weiterer Erörterungen sein. Derzeit befindet sich der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie bei dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat in der ersten Lesung. Ein Verhandlungsergebnis liegt somit noch nicht vor und es bleibt abzuwarten, wie intensiv sich die neue ungarische Ratspräsidentschaft des Themas annehmen wird.

Nach neuesten Pressemitteilungen von Anfang dieser Woche im Handelsblatt soll es bei den Verhandlungen Bewegung in Richtung der von den Sparkassen und Genossenschaftsbanken vertretenen Positionen geben. Der Deutsche Sparkassenund Giroverband hat hierzu allerdings auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass die Verhandlungen noch nicht beendet seien und zum Ergebnis noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden könnten.

Für unsere Fraktionen der CDU und der SPD ist es wichtig, dieses Thema auch hier im Parlament zu thematisieren und der Landesregierung nicht nur den Rücken zu stärken, sondern sie auch mit konkreten Handlungsaufträgen auszustatten. Denn das Thema beschäftigt nicht nur unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken und sicherlich auch etliche Kollegen von uns in den jeweiligen Aufsichtsgremien, sondern es betrifft unsere Bürger. Deren Einlagen waren bis jetzt sicher und sollen es in Zukunft auch sein, und zwar nicht nur bis zur neu avisierten Höchstgrenze von 100.000 €. Unsere Bürger sollen sich keine Sorgen machen müssen um ihr erarbeitetes bzw. erspartes Geld, welches bei unseren Banken in Deutschland bisher sicher war und das auch bleiben soll.

Dass ein verbessertes Schutzniveau für alle Anleger in Europa notwendig ist, hat die Finanzkrise deutlich aufgezeigt. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Schutzniveau in Deutschland sinkt. Das Drei-Säulen-System mit Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Instituten und Genossenschaftsbanken hat sich in Deutschland gerade auch in der Krise bewährt. Hierzu gehört auch das Nebeneinander von Einlagensicherung und Institutssicherung. Die Pluralität der Sicherungssysteme wirkt in der Krise stabilisierend.

Die Integration eines neuen europäischen Systems darf zu keiner Einschränkung der Wirksamkeit, zu keiner Verringerung des Schutzumfangs der bewährten Sicherungssysteme in Deutschland sowie zu keinen zusätzlichen Belastungen, insbesondere der Genossenschaftsbanken und Sparkassen, führen. Nach meinem Kenntnisstand würde die Teilnahme an der Einlagensicherung, die von der EU