Die Integration eines neuen europäischen Systems darf zu keiner Einschränkung der Wirksamkeit, zu keiner Verringerung des Schutzumfangs der bewährten Sicherungssysteme in Deutschland sowie zu keinen zusätzlichen Belastungen, insbesondere der Genossenschaftsbanken und Sparkassen, führen. Nach meinem Kenntnisstand würde die Teilnahme an der Einlagensicherung, die von der EU
geplant ist, unseren Thüringer Sparkassen immerhin insgesamt eine Belastung von 225 Mio. € bringen. Da es inzwischen auch eine Kleine Anfrage von Herrn Kollegen Kuschel zu dem Thema gibt, wie ich gesehen habe, in der das auch konkret nachgefragt wurde, denke ich, dass das Finanzministerium uns in Kürze die konkreten Zahlen zuarbeiten wird.
Der bessere Einlagenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Verhinderung einer Wiederholung einer solchen Finanzmarktkrise. Im Rahmen der seit 2007 andauernden Finanzmarktkrise waren vor allem Institute gefährdet, welche über keine oder wenig Kundeneinlagen verfügen. Deshalb ist es geradezu absurd, dass beispielsweise die Sparkassen mit einer Refinanzierung nahezu ausschließlich über Kundeneinlagen relativ höhere Beiträge zahlen sollen als entsprechende Großbanken. Der jetzige Entwurf der Einlagensicherungsrichtlinie wird aus den vorgenannten Gründen abgelehnt und die Aufrechterhaltung der bisherigen Sicherungssysteme und des bisherigen Sicherungsniveaus in Deutschland auch von unserer Fraktion gefordert.
Details zu konkretem künftigen Handeln unserer Landesregierung finden Sie in unserem Antrag. Ich denke, dass auch die anderen Fraktionen unsere Auffassung dazu teilen werden. Ich darf Sie um Zustimmung zu unserem Antrag bitten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Frau Lehmann. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Huster für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es aus zwei Gründen kurz machen. Zum einen ist das Anliegen gut und vernünftig, zum anderen ist das Anliegen, denke ich, auf einem vernünftigen Weg. Also, meine Damen und Herren, wir werden diesem Antrag zustimmen. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank. Das war tatsächlich sehr kurz. Vielen Dank, Herr Huster. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz so kurz will ich es nicht machen, aber auch kurz - versprochen. Auch wir halten seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meine sehr geehrte Damen und Herren, diesen Antrag für gut und richtig, mit einigen wenigen Anmerkungen.
Die Bemerkungen beziehen sich darauf, dass in dem Antrag im ersten Teil doch sehr allgemein gesagt wird, wie die Bundesregierung denn etwas tun soll. Das hätte ich mir konkreter gewünscht, weil gerade das Thema z.B. einer Subsidiaritätsrüge Anlass für eine große Debatte hier hätte sein können, Frau Lehmann, weil wir durchaus nicht sicher sind, ob Subsidiaritätsrügen das richtige Instrument wären. Aber Sie haben gar kein Instrument genannt; es wäre schön gewesen, sich miteinander darüber verständigen zu können. Das können wir vielleicht im Ausschuss auch noch machen.
In Ihrem vierten Anstrich finde ich etwas missverständlich. Da heißt es, ich zitiere, wenn ich darf, aus dem Antrag: „Es muss nach wie vor die freie Entscheidung der einzelnen Institutsgruppen sein, welchem Sicherungssystem - Einlagen- oder Institutssicherung - diese angehören bzw. beitreten möchten.“ Das könnte man auch interpretieren, wenn ich bei der Deutschen Bank angestellt wäre, dass auch die Deutschen Banken in die Institutssicherung gehen möchten, das möchten die Bürgerinnen und Bürger bestimmt nicht. Wir haben schon genügend Milliarden dafür ausgegeben, dass Banken als systemrelevant nicht pleite gegangen sind. Die dürfen ruhig pleite gehen, davon bin ich fest überzeugt.
Also genau das ist ja die Sicherung für Banken, für Sparkassen und für Volks- und Raiffeisenbanken in einem Genossenschaftssystem, dass der private Sektor durchaus pleite gehen darf und dann in gewissem Maß die Kundeneinlagen gesichert sein sollen. Also denen würde ich die Wahlmöglichkeit nicht zuschreiben, das ist sicherlich missverständlich.
Dies gilt auch für den letzten Anstrich auf Ihrer ersten Seite. Dort haben Sie genannt: „Auch unter Verbraucherschutzaspekten ist eine Institutssicherung grundsätzlich einer Einlagensicherung vorzuziehen, …“ Das würde ich persönlich auch so sehen. Aber das deutet auch darauf hin, dass man als Bank wiederum auf die Idee kommen könnte, auch das haben Sie nicht gemeint, Sie meinten unsere Sparkassen und unsere Genossenschaftsbanken. Insofern das für mich noch einmal zur Klarstellung.
Ihr vorletzter Anstrich ist ja mehr oder weniger schon obsolet geworden, weil die Bundesregierung und die Europäische Union handeln. Ich denke, die
meisten von uns haben zur Kenntnis genommen, dass in den letzten Tagen Pressemeldungen dazu zu lesen waren, dass sich die Europäische Union daraufhin verständigt hat, zu sagen, jawohl wir sehen ein, die Deutschen sind eigentlich eher übergesichert, als das, was wir auf hohem Niveau haben wollen. Es ist gute gepflogene europäische Übung, zu sagen, wir wollen einen Mindeststandard, haben aber nichts dagegen, dass im Verbraucherschutz oder auch im sonstigen Schutzbereich mehr getan wird, solange es dem Wettbewerb nicht schadet. Insofern gehe ich mal davon aus, dass diese Einlagensicherungsrichtlinie sowieso geändert wird und da sind wir ja auch auf demselben Weg.
Last, but not least, eine kleine Bemerkung dazu: Ich habe selbst Ihre Begründung im Wesentlichen positiv gesehen. Ein einheitlicher europaweiter Mindeststandard in ein Sicherungssystem ist grundsätzlich zu begrüßen. Dieser sollte jedoch nicht Maßstab für die weitergehenden Sicherungssysteme in Deutschland sein. Das sehe ich genauso wie Sie, Frau Lehmann, oder besser gesagt, Ihre Fraktion und die SPD.
Ich will aber darauf hinweisen, dass wir ein grundsätzliches Problem damit nicht gelöst haben, nämlich die Tatsache, dass heute bei der globalen Verflechtung - da nehmen wir mal nur die europaweite Verflechtung - nationalstaatliche Lösungen, so gut wie sie auch immer sind, zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Was machen Sie, wenn eine ausländische Filiale einer Genossenschaftsbank oder einer Sparkasse benutzt wird, um dort Geld zu parken, weil gerade die anderen Banksysteme in einem Land wie z.B. Irland oder Griechenland oder Portugal als besonders unsicher gelten? Dann sorgen auf einmal die deutschen Steuerzahler dafür, dass Geld in ganz andere Situationen, für die wir gar nichts können und auch keinen Einfluss nehmen können, gesichert wird. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Diese Zweigstellen von Banken im europäischen Ausland sowie von Anlagen im europäischen Ausland sorgen für transnationale Zusammenhänge, mit denen wir uns dann auseinandersetzen müssen. Ich hoffe darauf, dass die Europäische Union uns das klarmacht, wie sie das hinbekommen kann, unsere Institutssicherung in Deutschland dementsprechend trotzdem einzubauen. Wir werden zustimmen, vor allem wahrscheinlich auch der Überweisung an den Ausschuss. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Pidde für die Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Rahmen der Maßnahmen infolge der Finanzkrise hat die EU die Regeln für die Einlagensicherungssysteme verstärkt. Dass das für die Verbraucher erst einmal prinzipiell gut klingt, hat aber bedeutende Nachteile für unser Drei-Säulen-Bankenmodell in Deutschland, für die Sparkassen genauso wie für die Genossenschaftsbanken. Insofern ist das abzulehnen und das ist die Ursache für diesen Antrag, den wir hier eingereicht haben. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag ist im Großen und Ganzen sinnvoll und deswegen werden wir ihm auch zustimmen
- bitte, sehr gern -, aus innerer Überzeugung und nicht nur, weil Sie sich dafür bedanken. Der aktuelle Zwischenstand der Verhandlungen auf EU-Ebene hat ja zum Glück mittlerweile an Brisanz verloren, auch wenn einige Punkte noch geklärt werden müssen. Der ursprüngliche EU-Plan zur Reform der Einlagensicherung im Bankenwesen hatte aus unserer Sicht mehrere Schwachstellen. Das hätte insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken schwer belastet, ohne einen Mehrwert für Verbraucher oder die Finanzmarktstabilität zu erzeugen. Dazu zählen insbesondere die angedachte gegenseitige Haftung zwischen den unterschiedlichen Einlagensicherungssystemen sowie die Nichtanerkennung der Systeme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Kritisch, insbesondere kritisch wäre gewesen, dass man mit diesen ursprünglichen Plänen eine europäische Transferunion durch die Hintertür über die Haftung eingeführt hätte und die Sparkassen und Genossenschaften in eine unnötige Doppelstruktur gezwungen hätte. Das darf nicht sein, das kann nicht sein und deshalb ist der Antrag hier richtig. Man hätte die Sparkassen und Genossenschaftsbanken zum teuren Aufbau eines Einlagensicherungsfonds gezwungen, die aber in Wirklichkeit nicht nötig gewesen wäre. Insgesamt wäre das ein schwerer Schlag für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken gewesen; da die gerade für die Finanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr oft sehr wertvolle Dienste leisten, wäre das doppelt schwierig. Momentan sieht es zum Glück so aus, dass die EU diese Pläne ändert, so dass
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf den Antragstext zurückkommen. Ein Punkt muss dann schon ganz kurz angesprochen werden. Herr Döring hat sich eben hier erdreistet, die Lesefähigkeit der FDP infrage zu stellen. Herr Döring, auch abschreiben will gelernt sein. Offenbar ist das bei Ihnen nicht der Fall, denn dass Sie mit dem Abschreiben des Antragstextes aus einem Antrag im badenwürttembergischen Landtag, der dort gestellt worden ist, ausgerechnet den Punkt 8 weggelassen haben,
der auf die Gefahr unverhältnismäßiger Bürokratisierung hinweist, das ist offensichtlich kein Zufall, das ist bezeichnend für diese Koalition. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Recknagel. Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor und ich frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/1724. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt, damit eröffnen wir jetzt die namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/1724. Die Abstimmung ist eröffnet.
Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen und es wird ausgezählt.
Uns liegt ein Ergebnis zur namentlichen Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/1724 vor. Es wurden 66 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 66 Abgeordnete, damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Stärkung und Weiterentwicklung der Vermittlung von Medienkompetenz in Thüringen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1736
Es wäre schön, wenn sich der Geräuschpegel wieder etwas legen könnte. Ich gebe jetzt dem Abgeordneten Döring von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie angekündigt legen die Koalitionsfraktionen den Antrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Vermittlung von Medienkompetenzen vor. Anders als die Fraktion DIE LINKE, die uns hier einen abgeschriebenen Text, wir erinnern uns, aus SachsenAnhalt vorgelegt hatte, geht es uns um die Entwicklung eines durchgängigen Konzepts zur Medienbildung in Thüringen. Es ist heutzutage Realität, Kinder und Jugendliche nutzen zunehmend die neuen Medien und insbesondere das Internet. In vielen Altersgruppen hat es das Fernsehen und den Hörfunk überholt und dabei nützliche Medien nach eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen auswählen zu können, zu wissen, welche Gefahren es beispielsweise beim Chatten im Netz geben kann oder auch die Folgen einer allzu freizügigen Preisgabe persönlicher Informationen und Daten zu kennen, das sind nur einige Fähigkeiten, die im Umgang mit Medien erworben und auch vermittelt werden müssen.
Meine Damen und Herren, Medienkompetenz ist damit eine Schlüsselqualifikation und deshalb brauchen wir eine verbesserte Vernetzung und Kooperation aller Bildungsbereiche bei diesem Thema. Kernstück bleibt der Kurs Medienkunde. Medienbildung in der Grundschule sollte sich in Richtung Medienpass weiterentwickeln. Wir müssen vor allem erste Medienerfahrungen in den Kindertagesstätten vermitteln und die Lehrerbildung, die Lehrerfortbildung, aber auch die Erwachsenenbildung muss verstärkt einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, Eltern brauchen Strategien, um ihre Kinder in der Erkundung der Onlinewelt angemessen und entwicklungsfördernd zu begleiten. Wir brauchen eine starke Bündelung und Verzahnung der Initiativen und Angebote mit dem Schwerpunkt Umgang mit neuen Medien und die länderübergreifende Zusammenarbeit vor allem im mitteldeutschen Raum gilt es natürlich auch zu verstärken. Die Landesregierung soll bis zum 30.05.2011 ein Konzept mit den genannten Schwerpunkten vorlegen. Das ist ein vernünftiger Zeithorizont und ich bin überzeugt, deshalb können alle diesem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Es liegen mir Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir in dieser Plenarsitzung auch schon mehrfach Debattenbeiträge hatten, die über Sinnhaftigkeit und Inhaltsschwere oder -leere verschiedener Anträge auch gerade meiner Fraktion hier in mehr oder weniger schulmeisterlicher Art und Weise geurteilt haben, will ich gestehen, dass es mir schwer fällt, in diesem Antrag hier irgendeinen neuen wegweisenden konkreten Inhalt auch nur ansatzweise zu erkennen. Wenn es einen Antrag gibt, der eine Ansammlung von offenkundigen Selbstverständlichkeiten und Banalitäten ist, dann ist es dieser, dann ist dieser geradezu ein beispielhaftes Exemplar für diese Art von Anträgen.
Ich will das nur einmal an einem kleinen Beispiel deutlich machen. In Punkt 2 wird im Antrag eine stärkere Bündelung und inhaltliche Verzahnung der unterschiedlichen Initiativen und Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz gefordert. Wenn man in die Begründung schaut und versucht, die einzelnen Begründungsbestandteile zu den einzelnen Forderungen zuzuordnen, dann lautet die Begründung für die Forderung nach einer stärkeren Bündelung und inhaltlichen Verzahnung der unterschiedlichen Initiativen und Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz, dass es nötig sei, die Projekte noch besser miteinander zu verzahnen und zu einem größeren Ganzen zu bündeln. Im Kern wird die Forderung mit der Forderung begründet. Das lässt darauf schließen, dass es jede Menge Gründe gibt, diese Forderung aufzumachen, und auch offenkundig bisher keinerlei Initiativen, die in die genannte Richtung gehen.
Ein Blick auf die Internetpräsenz der Thüringer Landesmedienanstalt belehrt unter der Rubrik „Medienkompetenznetzwerk“ über folgendes Ziel: „Das Medienkompetenznetzwerk Thüringen geht auf eine gemeinsame Initiative der Thüringer Landesmedienanstalt und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zurück. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen in den Bereichen Medienpädagogik, Medienpolitik, Medienwissenschaft, Medienpraxis und Medienwirtschaft zu ergründen, zu bündeln und sie stärker und effizienter als bisher zu verbinden. Im Rahmen einer aktiven Fachgruppenarbeit sowie einer jährlichen medienpädagogischen Fachtagung erhalten die Netzwerkpartner Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und Trends zu informieren und auszu