wir müssen bei denjenigen die Potenziale heben, die bereits in unserem Land leben oder die Bundesrepublik als Ziel ihres beruflichen Werdegangs betrachten. Wir müssen die Arme für diejenigen öffnen, die etwas zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in Thüringen beitragen wollen, egal aus welchem Land diese stammen.
Wer heute noch glaubt, dass fachliche Kompetenz, Leistungswille und die Bereitschaft, sich einzubringen, lediglich in der Bundesrepublik anzutreffen sind, der hat die letzten Jahrzehnte wirtschaftlicher Entwicklung außerhalb der Euro-Zone völlig aus den Augen verloren. Wir müssen uns mächtig strecken, wollen wir auch in Zukunft unseren Wohlstand und sozialen Sicherungssysteme in der heutigen Qualität und Güte erhalten. Ich spreche es deshalb so deutlich an, da wir in Fragen der Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen noch immer im 19. Jahrhundert zu leben scheinen. Die Frage der Anerkennung ist gewiss komplex und es braucht auch detaillierte Kenntnisse des Ausbildungsstands im Herkunftsland. Aber dass es Qualität auch außerhalb der nationalen und europäischen Grenzen gibt, dürfte eigentlich unbestritten sein. Wir müssen uns also Gedanken machen, wie wir den Menschen, die bereits hier leben und denjenigen, die nach Thüringen kommen wollen, den Einstieg in eine deutsche Erwerbs- und Arbeitsbiographie so leicht wie möglich zu machen. Diesem weltweiten Kampf um die besten Köpfe müssen und sollten wir uns stellen. Daher haben wir Eckpunkte formuliert, wie ein solches Anerkennungsverfahren aussehen und organisiert werden könnte.
Wichtig scheint aus unserer Sicht, dass die Qualität, die wir in Deutschland sowohl an den Hochschulen als auch in der Berufs- und Fachausbildung finden, beibehalten können, ohne per se Abschlüssen aus anderen Staaten diese Qualität grundsätzlich abzusprechen. Gerade der Hinweis auf eine Zentralstelle, an der der ausländische Arbeitnehmer Hilfe aus einer Hand erwarten kann, ist dabei aus unserer Sicht von fundamentaler Bedeutung. Zu erkennen, auf welcher Qualifizierungsstufe der Antragsteller steht, welches Wissen er sich gegebenenfalls noch aneignen muss und wie er dieses erlangen kann, sollten die Wegmarken eines funktionierenden Anerkennungssystems sein.
Meine Damen und Herren, wir haben diesen Entwurf zur weiteren Diskussion aber nicht nur deshalb vorgelegt, um die Wirtschaft zu stärken und diese auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Ein weiterer Punkt ist uns dabei entscheidend: Arbeit und der Zugang zu ihr ist ein entscheidender Integrationsfaktor. Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch dessen Familienangehörigen. Dies ermöglicht darüber hinaus so
ziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Unser Antrag ist daher ebenso als ein Beitrag zu einer verbesserten gesellschaftlichen Integrationsleistung zu werten. Insofern freue ich mich auf eine hoffentlich fruchtbare Diskussion im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
denn gerade die Frage nach dem harmonischen Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist eine zentrale Fragestellung bei der Integration von Menschen, wie sie es auch erreichen können, in Lohn und Brot zu kommen. Für die CDU-Fraktion steht die Integration von denjenigen, die hier leben und arbeiten wollen, ganz im Mittelpunkt. Die CDU hat in der Bundesregierung eine Initiative gestartet, um gerade auch versierte Fachkräfte auf dem Leistungsniveau, auf dem sie ihre Ausbildung erworben haben, in den Job zu bringen. Rund 300.000 existieren deutschlandweit, die im Bereich der Hochschulabsolventen - das ist ja der maßgebliche Ansatz des Antrags - noch versuchen, in die tatsächlichen Verwendungen zu kommen. Es gibt gerade auch eine Initiative in der Bundesregierung, ein Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifizierung, die am Ende eines erreichen soll, nämlich einen eigenständigen Rechtsanspruch darauf, adäquat eingesetzt zu werden.
1. ein leicht zugängliches Verfahren, das gewährleisten soll, dass vor allen Dingen nicht durch unterschiedliche Ansprechpartner, durch einen hohen Wust an Bürokratie eines verhindert wird, nämlich eine adäquate Verwendung;
2. eine individuelle Beratung, dass wir sicherstellen, dass bewerberbezogen versucht wird, da eine Vermittlung herzustellen;
3. da, wo die Qualifizierungen am Ende nicht gegeben sind, auch darauf geachtet wird, eine passgenaue Weiterbildung und auch Qualifizierung sicherzustellen;
das Beispiel aus Hessen mit den vorgeschalteten Klassen, die am Ende dazu geführt haben, dass wir deutlich weniger Abbrecher haben, auch schon im Grundschul- und im Realschulbereich, was die Sprachkompetenzen angeht. Ich will es mal aus einer sehr praktischen Sicht heraus erläutern, weil ich lange für einen international arbeitenden Konzern aktiv war. Dort kann man …
Das stimmt natürlich im Vergleich zu Ihrem Alter, Herr Barth, aber es gibt natürlich auch durchaus noch jüngere Leute als mich. Dass Sie das aus Ihrer Perspektive anders sehen, kann ich verstehen. In 2015 fehlen Thüringen 80.000 Fachkräfte, also insofern stellt sich natürlich auch die Frage: Aus welchen Bereichen können wir hier dazugewinnen? Da ist ein Weg eine gute Qualifizierung unserer eigenen Thüringer - das ist ein zentrales Ziel unserer Koalition -, aber natürlich auch ein qualifizierter Zuzug bzw. die Einsetzung von qualifizierten Migranten.
Ich denke, die vier Punkte, die ich benannt habe, sind etwas, was dazu beitragen kann. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Innenausschuss, denn am Ende soll natürlich eines gelten, dass nicht diejenigen, die in ihrem Heimatland gelernt haben, Menschen zu heilen, hier in Deutschland Taxi fahren müssen, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt werden. Darüber in den Ausschüssen weiterzudiskutieren, ist eine sehr gute Sache. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion selbstverständlich prinzipiell. Wir halten den Antrag für gut und er hat an Aktualität nichts verloren, obwohl er jetzt schon mehrere Monate alt ist, wie ja einige Anträge, die heute behandelt wurden. Aber das macht in dem Fall überhaupt nichts. Wir finden den Antrag nicht schlecht, aber in der vorliegenden Form, meinen wir, ist er noch nicht abstimmungsreif. Wir meinen, er verdient es, noch verbessert zu werden und wir schla
gen vor, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Was wir beispielsweise ändern würden, wäre, wir würden die Landesregierung nicht nur auffordern, alle Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen und dann anschließend zügig in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Wir meinen, die Landesregierung soll natürlich selbst aktiv und initiativ werden,
weil viele der Kompetenzen auf dem Gebiet der Landesebene liegen. Bei aller Kritik oder Verbesserungsbedarf an dem Antrag war ich doch wirklich überrascht und möchte mich bedanken bei der FDP-Fraktion, dass der
- jetzt sage ich noch, warum ich mich bedanken will - Nützlichkeitsgedanke in der Begründung Ihres Antrags nicht im Vordergrund steht.
Ich finde gut, was Sie im ersten Absatz der Begründung geschrieben haben, dass es vielleicht ein Ausrutscher war, hat mir Herr Koppe jetzt gezeigt. Er hat es gerade noch so hinbekommen, Integrationsgedanken und beispielsweise Selbstwertgefühl und Anbindung der Menschen mit der Anerkennung ihrer Abschlüsse zu betonen. Die Hauptredezeit haben Sie auf Nützlichkeit und was die Anerkennung der Abschlüsse nützen kann in Bezug auf Fachkräftemangel und Erhalt unseres Sozialstaates etc. verwandt. Das fand ich dann ein bisschen schade.
Wenn es um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geht, dann haben wir es wirklich mit einer verworrenen Lage zu tun. Frau Böhmer hat in ihrem 8. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer voriges Jahr geschrieben: „Die gegenwärtige Situation bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine große Unübersichtlichkeit in dem Verfahren und hinsichtlich der zuständigen Stellen, das Fehlen einheitlicher Standards und Kriterien für die Bewertungs- und Entscheidungspraxis, eine oftmals fehlende bundesweite Verbindlichkeit von Anerkennungsentscheidungen und informellen Gutachten sowie fehlende Rechtsansprüche für eine beträchtliche Zahl der Menschen.“ So hat das auch Frau Astrid Rothe-Beinlich schon betont. Die Gesetzgebungszuständigkeiten für die unterschiedlichen Berufsgesetze liegen je nach Beruf entweder beim Bund oder beim Land. Für die Anerkennungsverfahren ist das Land zuständig, aber auch hier gibt es je nach Beruf oder Branche unterschiedliche Stellen; manchmal ist die Landesregierung zuständig, manchmal sind es Industrie- und Handelskam
mer, manchmal die Handwerkskammer und andere Stellen. Die Praxis der Anerkennungsverfahren ist zwischen den Bundesländern unterschiedlich und sogar innerhalb einzelner Länder unterschiedlich je nach Kammerbezirk beispielsweise. Außerdem gibt es viele Menschen, für die es überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt.
Wie verworren das Ganze ist, wird in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Günther in der Drucksache 5/2118 deutlich. Es ist zwar eine recht oberflächlich gestellte Anfrage, aber in gewisser Hinsicht trotzdem aufschlussreich. Beispielsweise werden dort die unterschiedlichsten Gründe, warum Abschlüsse nicht anerkannt wurden, deutlich. Herr Günther hat gefragt, wie viele Anträge im Laufe der letzten 10 Jahre gestellt wurden und wie viele aus welchen Gründen abgelehnt wurden. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das zusammenzurechnen. Bei Antragstellungen kommt die Zahl 3.928 heraus, also 3.928 Menschen haben zwischen 2000 und 2010 einen Antrag auf Anerkennung ihres beruflichen Abschlusses gestellt, anerkannt wurden 3.225. Das klingt ziemlich gut. Wenn man aber die Zahnärztinnen und Ärztinnen abzieht, dann sind es 1.058 Antragstellungen und anerkannt wurden 413. Diese Zahlen klingen schon weniger gut. Ich will einmal an den Ärztemangel erinnern. Es kann schon Gründe haben, warum fast 100 Prozent der Zahnärztinnen und Ärztinnen ihren Abschluss anerkannt bekommen haben. Eine Besonderheit ergibt sich bei den akademischen Abschlüssen. Hier ist es beispielsweise so, dass in vielen Fällen überhaupt keine Anerkennung nötig ist, dass man seinen akademischen Grad in der Berufsbezeichnung führen kann, wenn man dazuschreibt, in welchem Herkunftsland beispielsweise dieser Doktorgrad erreicht worden ist. Aber es gibt eben auch viele Fälle, in denen ein Hochschulabschluss vorliegt und es keinen vergleichbar existierenden deutschen Hochschulabschluss gibt, dem der ausländische Abschluss zugeordnet werden könnte. Bei nicht akademischen Berufsabschlüssen, beispielsweise im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums, ist ein behördliches Anerkennungsverfahren nur möglich, wenn es sich um einen Berufsabschluss handelt, der in Deutschland zu den reglementierten Berufen zählt, also zu den Berufen, die man nur ausüben darf, wenn eine Anerkennung erfolgt ist. Wenn der Beruf nicht reglementiert ist, kann der Bewerber sich zwar mit seiner ausländischen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt bewerben, aber das nützt ihm in vielen Fällen nichts, weil die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber diese Abschlüsse nicht anerkennen, wenn er nicht ein Zertifikat dazugeben kann, dass sein Abschluss anerkannt ist in der Bundesrepublik.
Bereich beträgt jährlich etwa 35. Wenn man das auf zehn Jahre hochrechnet, sind das 350, davon etwa jährlich 28 von Spätaussiedlern. Hier schreibt die Landesregierung in der Antwort auf Herrn Günthers Anfrage: Überwiegend kann hier lediglich eine Bewertung für den zukünftigen Arbeitgeber oder für die schulische Einrichtung erfolgen, jedoch keine Anerkennung. Da haben wir das Beispiel, welches ich gerade erörtert habe. Man darf sich zwar damit bewerben und den Beruf ausüben, das nützt einem aber im Bewerbungsverfahren nichts.
Die Antwort der Landesregierung würde ich in die Debatte im Ausschuss mit einbeziehen, denn sie macht die Intransparenz dieses Systems und die Verworrenheit der Rechtslage ganz deutlich, die dafür verantwortlich ist, dass viele Migrantinnen und Migranten ihren Beruf, den sie mal erlernt haben, nicht ausüben können. Aber auch der Menschen ausschließende Charakter des deutschen Ausländerrechts ist natürlich einer der wesentlichen Faktoren, der Menschen von Integration und Teilhabe ausschließt, der Menschen von Spracherwerb ausschließt und von Arbeit und Bildung.
Diese Rechtsgrundlagen sind verantwortlich dafür, dass Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert sind, dass Menschen in Dequalifikation gedrängt werden, dadurch, dass sie jahrelang nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten können, dass sie jahrelang in schlecht bezahlten oder unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten oder dass sie - wie es schon Frau Rothe-Beinlich gesagt hat - erwerbslos sind und/oder auf Transferleistungen wie z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. Eine Folge dieser Dinge ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund mit 28 Prozent überdurchschnittlich arm sind in unserem so wohlhabenden Land.
Die Debatte gibt es auf Bundesebene seit Jahren. Astrid Rothe-Beinlich hat den nationalen Integrationsplan erwähnt. Die Beauftragte der Bundesregierung hat schon vor Jahren eine Arbeitsgruppe einberufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat diese Brain-Waste-Studie beauftragt, deren Ergebnisse bereits im August 2008 vorgestellt worden sind. Bereits seit Dezember 2009 gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Eckpunkte, wie die Thematik „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ geregelt werden könnte, welche Prämissen da wichtig sind, allerdings ohne wirkliche Ergebnisse. Momentan ist das Wort „Integration“ in den Diskussionen in den Medien sehr groß geschrieben. Jeder, der sich berufen sieht, in der Zeitung zu erscheinen, kommt am besten dahin, wenn er sagt, dass integriert werden muss und mehr Integration gebraucht wird, aber auch das alles ohne konkrete Vorschläge oder gar Ergebnisse.
Herr Dr. Voigt, da nützt natürlich aus meiner Sicht diese Initiative der CDU so lange nichts, bis sie auch wirklich konkrete Ergebnisse bringt. Wenn Sie dann den Bereich Sprache so betonen, da möchte ich daran erinnern, dass die Bundesregierung, wo ja ihre Partei bekanntlich drin ist, dafür verantwortlich ist, dass Mittel für Sprachkurse und die Mittel für Sprachlehrerinnen und -lehrer erheblich gekürzt worden sind. Da wird es dann schon wieder zweischneidig. Ich fordere Sie auf, den Reden Taten folgen zu lassen, wie es Olaf Scholz im Oktober so schön gesagt hat. Er hat gesagt: „Den Reden Taten folgen zu lassen, das wäre ein wirklicher Fortschritt.“ Ich hoffe, dass wir in der Ausschussdebatte dorthin kommen, dass alle gemeinsam diskutieren und dass am Ende ein guter Beschluss dabei herauskommt und Thüringen wirklich einen Schritt weiterkommt auf dem Weg zur Anerkennung der ausländischen Abschlüsse.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Minister Matschie bitte.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der fortgeschrittenen Zeit und angesichts der Aussicht, dass wir das Thema ja im Ausschuss noch ausführlich behandeln,
möchte ich nur wenige Anmerkungen dazu machen. Wir wissen, dass zurzeit lediglich 16 Prozent der Migrantinnen und Migranten in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Das zeigt, dass dort ein erhebliches Potenzial brach liegt - einmal für diejenige Person selbst, aber auch für die Gesellschaft. Es ist schon deutlich geworden, dass wir sehr viele zuständige Stellen in diesem Bereich haben, und hier liegt auch ein wesentliches Problem. Ich will es nur mal ganz kurz beispielhaft deutlich machen. In unserem Haus z.B. ist die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsabschlüsse oder ausländischer Lehrerqualifikationen, im Landesverwaltungsamt sind die akademischen Heilberufe und die anderen Heilberufe, bei den Kammern, und zwar Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberaterkammer, Rechtsanwaltskammer usw., dann die anerkannten Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Dazu kommt die Frage, kann die Bearbeitung eines solchen Antrags allein im Bundesland erfolgen, dann haben wir relativ kurze Verfahrensdauern, derzeit zwischen zwei
bis vier Wochen. Ist es allerdings notwendig, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzubeziehen, das ist meistens bei akademischen Abschlüssen der Fall, dann kann die Bearbeitungsfrist ein Jahr dauern. Wir müssen hier dafür sorgen, dass wir einerseits versuchen, einheitliche Anlaufstellen zu schaffen, damit Übersichtlichkeit hergestellt wird, zum anderen läuft im Moment auf der Bundesebene die Debatte um ein Anerkennungsgesetz. Ich glaube, wir sollten hier versuchen, einen Gleichklang zwischen dem, was auf der Bundesebene diskutiert wird und dann ja auch irgendwann entschieden wird, und dem, was wir hier in den Ländern tun, herzustellen, damit mehr Übersichtlichkeit am Ende entsteht. Deshalb, glaube ich, sollten wir parallel zu dem, was jetzt im Bund beraten wird, unsere Debatte im Ausschuss fortführen und dann auch zur Entscheidung bringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.