Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

Dies sind die Grundsätze dieses Änderungsgesetzes. Ich beantrage namens der Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, was lange währt, wird gut, könnte man an der Stelle sagen. Es hat ja doch etwas länger gedauert; jetzt wird es ganz gut.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Jetzt könntest du eigentlich Schluss machen.)

Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, lieber Kollege Höhn. Das stimmt beim vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nur bedingt, aber ich sage immerhin, bedingt. Es gibt einige Stellen, wo wir das auch als LINKE so sehen. Zu begrüßen ist die neue Vorschrift zur Anrechnung von Einkünften der Minister aus von Ihnen mit Erlaubnis übernommenen Funktionen und Tätigkeiten zusätzlich zum Ministeramt. Ausdrücklich ist das zu begrüßen. Gleichzeitig ist auch die Angleichung des Stichdatums für den Bezug des Ruhegehalts an die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrüßen. Das heißt nichts anderes als keine Extrawürste für Minister. Aber gleichzeitig will ich an dieser Stelle sagen, dass wir als LINKE trotz

dem bei unseren Forderungen Rente mit 65 bleiben und nicht Rente mit 67.

(Beifall DIE LINKE)

Auch die Neuregelung zum Zusammentreffen von Ansprüchen sind grundsätzlich sinnvoll, müssen, glaube ich, aber auch im Detail noch einmal im Ausschuss beraten werden. Über die Freigrenzen von einem ganzen zusätzlichen Monatsgehalt bei Nebeneinkünften muss aber in der weiteren Ausschussberatung doch, glauben wir, noch sehr ausführlich diskutiert werden. Zu überlegen wäre auch eine vollständige Anrechnung bzw. Ablieferungspflicht dieser zusätzlichen Einkünfte. Dazu tendiert die Fraktion DIE LINKE. Es ist in der Anhörung mit Fachleuten zu klären - diese Anhörung wurde ja schon beantragt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, ob dieser zugegebenermaßen Maximalposition der LINKEN - das will ich schon durchaus auch anerkennen, dass es eine Maximalposition ist - irgendwelche verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Was nach Ansicht der LINKEN allerdings komplett fehlt - und das fehlt tatsächlich -, sind Offenlegungsvorschriften für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte gegenüber der Öffentlichkeit.

Ein entsprechender Änderungsantrag meiner Fraktion auf den Antrag von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN liegt ebenfalls schon im Justizausschuss vor. Solche Offenlegungspflichten sind als Anti-Lobby-Instrument aus unserer Sicht dringend notwendig, machen sie doch für die Bürger in diesem Lande durchschaubar, ob und inwieweit politische Entscheidungen von Regierungen oder von einer Regierung von persönlichen bzw. wirtschaftlichen Verbandelungen, Verstrickungen der Minister möglicherweise auch abhängen. Nach Vorstellung meiner Fraktion soll sich diese Offenlegungspflicht auch auf Vorabzusagen und Verabredungen über Beraterverträger nach Ausscheiden aus dem Amt und Ähnliches beziehen. Ich will hier an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass wir das in diesem Haus durchaus hatten. Ich erinnere an den ehemaligen Ministerpräsidenten Herrn Althaus und dass es auch ein Nachfolgen in unserem Nachbarland Hessen gab beim ehemaligen Ministerpräsidenten Koch, der zu einem Baukonzern ging. Auch da, glaube ich, sind andere Regelungen geboten.

Für die Anrechnung von Einkünften auf das Ruhegehalt hat die Fraktion DIE LINKE ebenfalls bereits mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Versuch dieser Maximallösung gestartet. Wir gehen davon aus, dass dieser Versuch der Maximallösung, also unser Änderungsantrag, einer vollständigen Anrechnung auch möglich ist. Denn selbst bei der gesetzlichen Rente gibt es eine Anrechnung von zusätzlichen Einkünften unter dem Stichwort der sogenannten Hinzuverdienstgrenze. Wenn das aber

schon bei Rentenleistungen geht, die nicht aus Steuergeldern sondern von Beitragszahlungen des Leistungsempfängers finanziert sind, dann muss aus unserer Sicht eine strenge Anrechnung erst recht bei Ruhegehältern aus Steuergeldern wie bei ehemaligen Ministerinnen und Ministern möglich sein. Wenn es denn zu einer Anhörung kommt, was wir hoffen, dann müssen die Anzuhörenden wie z.B. die Organisation LobbyControl - die sind von der Fraktion DIE LINKE ebenfalls schon benannt, aber nach der Juni-Sitzung des Justizausschusses in 2010 kehrte ja dann erst einmal wirklich lange Ruhe ein, bis jetzt dieser Antrag vorliegt. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Ministergesetz kam leider aus unserer Sicht sehr verspätet, noch nicht zu spät. DIE LINKE meint, auch bei diesem Thema wird in dieser zeitlichen Hängepartie durchaus auch eine unterschiedliche Anschauung in den Koalitionsfraktionen deutlich.

Auch wenn das Problem des Lobbyismus auf den ersten Blick, aber nur auf den ersten, in Thüringen nicht so drängend erscheint, es muss auf der gesetzlichen Ebene etwas getan werden. Es geht hier tatsächlich um das Prinzip der Durchschaubarkeit, denn Lobbyismus birgt Gefahren. Demokratische Meinungsund Entscheidungsfindungsprozesse werden manipuliert. Es kann Einfluss genommen werden auf Inhalt und Durchsetzung von Gesetzesvorlagen z.B. indem Lobbyvertreter aus der Wirtschaft gleich die Gesetzentwürfe schreiben oder gar in den Ministerien beschäftigt sind und direkt auch an Gesetzentwürfen mitarbeiten. LobbyControl hat auf ihrer Internetseite dazu erhebliche Ausführungen gemacht, wie das auf der Bundesregierungsebene z.B. deutlich geworden ist.

Diese Organisation LobbyControl hat diese Seite bewusst online gestellt, um Lobbyverstrickungen zwischen Wirtschaft und Politik transparent und fundiert offenzulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE sollte auch für Thüringen bzw. den Thüringer Landtag die Schaffung eines sogenannten Lobbyregisters ins Auge gefasst werden. Aber auch dies ist ein Thema, welches wir, glaube ich, dringend und sehr sachlich in den Ausschüssen weiterdiskutieren sollten. Was aber im Regierungsentwurf und im Entwurf der GRÜNEN fehlt, aber nach Ansicht unserer Fraktion unbedingt kommen muss als Antilobbymaßnahme - Frau Ministerin hat es schon abgelehnt für die Regierung, Sie wissen, was ich jetzt sagen will -, das ist die sogenannte Karenzzeitregelung. Ich glaube, dass Karenzzeiten dringend notwendig sind, um etwas gegen Lobbyismus zu tun.

Im Justizausschuss liegt aus meiner Fraktion hier schon ein Änderungsantrag vor, den wir mit den Anzuhörenden diskutieren wollen. Keine zeitnahen

Anreize mehr und keine direkten Wege zum Wechsel, wie sie bei den Ministerpräsidenten Koch und Althaus noch möglich waren, das ist das Ziel. Antilobbyorganisationen wie LobbyControl, aber auch weitere wie Transparency fordern schon lange die Einführung einer entsprechend zu definierenden Karenzzeit. DIE LINKE hält eine Karenzzeit von einer Legislaturperiode, also von 5 Jahren, für sinnvoll. Nur so kann der Versuchung, sich schon in Ausübung der Funktion lobbyfreundlich oder gar lobbykonform zu verhalten, begegnet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei den Abgeordneten halten wir es durchaus für denkbar, die Diskussion aufzumachen, ob es durchaus auch hier Lobbyprobleme geben kann und ob es Möglichkeiten geben kann, gegen diese Lobbyverstrickungen vorzugehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es Zeit wird, dass beide Gesetzentwürfe nun im Ausschuss beraten werden. Ich würde mich freuen, wenn es zu einer wirklich sehr fundierten Anhörung im Ausschuss kommen würde von Vertreterinnen und Vertretern dieser genannten Organisationen, aber natürlich auch von weiteren. Ich würde mich freuen, wenn alle Fraktionen diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Korschewsky. Es liegt mir keine Redemeldung weiter vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/2064 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten überwiesen worden.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 2 und eröffne den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2129 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Kuschel.

(Abg. Korschewsky)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst muss ich feststellen, das Finanzministerium ist nicht da. Der Innenminister ist auch nicht da. Die Landesregierung wird zurzeit vom Justizstaatssekretär vertreten und natürlich von der Ministerin in der Staatskanzlei.

(Beifall DIE LINKE)

Ach, okay, es sind doch noch ein paar da. Aber der zuständige Minister ist nicht da und sein Staatssekretär auch nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht DIE LINKE wieder deutlich, dass sie hier im Thüringer Landtag für eine solide Haushaltspolitik steht und sich nicht nur darum kümmert, an welchen Stellen Geld ausgegeben wird, sondern wir machen auch im Rahmen der Möglichkeiten, die im Land gegeben sind, Vorschläge, um die Einnahmen zu sichern. Diese Möglichkeiten sind für das Land stark begrenzt, da die Steuerkompetenz grundsätzlich beim Bund liegt und verfassungsrechtlich bedauerlicherweise nicht der Landtag im Bundesrat die Landesinteressen vertritt, sondern die Landesregierung. Wir können zwar die Landesregierung immer wieder beauftragen, aber sie ist in ihrem Agieren im Bundesrat frei. Wir können sie natürlich, wenn sie dort nicht ordentlich die Landesinteressen vertreten, abwählen; das würde auch Zeit, dass das geschieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Grunderwerb in der Bundesrepublik Deutschland ist umsatzsteuerfrei. Das ist einer der wenigen Bereiche, wo keine Umsatzsteuer anfällt. Deshalb gibt es hier die Grunderwerbsteuer mit einem Steuersatz von nur 3,5 Prozent, also kein Vergleich zum Regelsteuersatz der Umsatzsteuer. Seit dem 1. September dürfen die Bundesländer hier den Steuersatz selbst festlegen; das ist im Rahmen der Föderalismusreform neu bestimmt worden in Artikel 105 Abs. 2 Grundgesetz. Einige Bundesländer haben von dieser Option bereits Gebrauch gemacht und haben den Steuersatz erhöht - ich begrüße jetzt auch den Staatssekretär aus dem Finanzministerium -,

(Beifall DIE LINKE)

beispielsweise Berlin seit 2007 auf 4,5 Prozent, Hamburg seit 2009 4,5 Prozent, Sachsen-Anhalt seit 2010 4,5 Prozent, Brandenburg sogar 5 Prozent seit diesem Jahr, Niedersachen und Bremen jeweils 4,5 Prozent, auch wirksam seit diesem Jahr.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir, dass das Land Thüringen die ihm zustehende Gesetzgebungskompetenz zur eigenständigen Bestimmung des Steuersatzes auch in Anspruch nimmt. Wir schlagen vor, den Steuersatz auf 5 Prozent zu erhöhen. Damit könnten wir zusätzliche Einnahmen

von 22 Mio. € für den Landeshaushalt erwirtschaften. Wir schlagen vor, dass diese Gelder tatsächlich auch zur Reduzierung der Nettokreditverschuldung zum Einsatz kommen und damit auch nachhaltig Einfluss haben auf die Zinsen. Wir beantragen dann auch die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und - da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt - noch ergänzend an den Justizausschuss. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Recknagel für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen von der LINKEN, Ihnen fällt auch nichts Neues ein.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was? Na, na, na.)

Es ist immer die gleiche Melodie, Steuern erhöhen, dann wird es schon funktionieren.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da können wir eine Selbsthilfegruppe bilden.)

Immer behaupten Sie, dass die rechnerisch erhofften Ergebnisse sich nachher auch einstellen. Leider oder Gott sei Dank ist das nicht so.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Lass mal den weg.)

Sie haben eine Erhöhung der Einnahmen um 22 Mio. € vorgesehen. Ich prophezeie Ihnen, sie wird allenfalls stagnieren oder möglicherweise werden die Einnahmen sogar sinken. Denn Sie wissen doch, wie man Grunderwerbsteuer vermeidet. Man kann zum Beispiel bei den großen Objekten ausweichen. Man hat eine Besitzgesellschaft, die ein Einkaufszentrum oder so etwas betreibt, und die verkauft man statt der Immobilie und schwups fällt keine Grunderwerbsteuer an. Im Ergebnis treffen Sie mit Ihrer Steuererhöhung die kleinen Leute, die Häuslebauer. Sie schaden dem Wirtschaftsstandort Thüringen und Sie verhindern Neuansiedlungen.

Welche Entscheidungen habe ich denn zu treffen, wenn ich hier heute einen neuen Industriebetrieb gründen möchte? Kaufe ich ein Grundstück; kaufe ich vielleicht einen Altstandort, den es zu renovieren lohnt? Kaufe ich das Grundstück, grüne Wiese, Flächenverbrauch - mal das Stichwort auch hier erwähnt -, dann bezahle ich wenig Grunderwerbsteu

er. Kaufe ich einen Altstandort, der möglicherweise belastet ist, renoviere den, entsorge die Altlasten, dann habe ich für den möglicherweise etwas höheren Kaufpreis auch höhere Grunderwerbsteuer zu zahlen. Die Steuerungswirkung ist also fatal. Oder miete ich vielleicht lieber meinen neuen Standort, dann schlägt die Gewerbesteuer zu. Über dieses Thema haben wir uns hier schon unterhalten. Bei der Gewerbesteuer sind Mietausgaben - Kosten für das Unternehmen - leider nicht vollständig abziehbar. Sie fördern auch Abwanderung aus Thüringen. Was macht denn ein junger Arbeitnehmer, eine junge Familie, die mit dem Gedanken spielt, ein Häuschen zu bauen oder einen Altbau zu renovieren?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zieht nach Brandenburg?)

Vielleicht siedelt sie sich lieber in einem der Nachbarländer an. Sie schaden letztlich auch dem Denkmalschutz, denn das Geld, was ich für die Grunderwerbsteuer mehr zu bezahlen habe, fehlt anschließend für die Renovierung. Ich glaube, da gibt es, trotzdem wir vieles in Thüringen geleistet haben, noch einiges nachzuholen, weiterzutreiben und auch im Sinne des Denkmalschutzes wäre dies hier kontraproduktiv.

Herr Kuschel, eine Sache, die Sie gerade erwähnt haben, ist geradezu himmelschreiend. Normalerweise kennen Sie sich im Steuerrecht recht gut aus. Aber hier den Vergleich zur Umsatzsteuerfreiheit zu ziehen, finde ich schon ein bisschen weit hergeholt. Offensichtlich haben Sie keine Ahnung.