Beim Umsatzsteuerrecht gibt es einen Vorsteuerabzug. Gerade den gibt es bei der Grunderwerbsteuer nicht. Also sind die zwei Steuerarten überhaupt nicht miteinander zu vergleichen. Geradezu skandalös, wenn ich das hier einmal sagen darf, ist der Beitrag des Kollegen Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen, als wir anlässlich des Haushalts schon einmal das Thema Grunderwerbsteuer hier im Plenum hatten. Damals hatte ich leider keine Gelegenheit, direkt darauf zu antworten. Ich möchte das jetzt hier nachholen. Sie haben seinerzeit gesagt, wenn die Grunderwerbsteuer höher sei, dann sollen die Bauherren ein bisschen kleiner bauen. Das wäre auch nützlich für das Klima, weil kleinere Fläche auch weniger Energieverbrauch bedeutet. Herr Meyer nickt, das war offensichtlich so. Sie haben weiterhin ausgeführt, die Thüringer wohnen ohnehin auf zu großer Fläche. Man könnte auch sage, sie leben auf zu großem Fuße.
Ich möchte Sie einmal aufklären. Da sie heute auf größerer Fläche leben als vor 20 Jahren, liegt unter anderem daran, dass eine vierköpfige Familie heu
Die Zeiten, in denen der Staat vorgegeben hat, mit wie viel Wohnfläche eine Familie zufrieden zu sein hat, die sind hoffentlich vorbei. Lehnen Sie das Gesetz ab. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Recknagel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Pidde für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE schlägt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen. Die Föderalismusreform I hat den Bundesländern diese Freiheit gegeben und auch unsere Landesregierung beschäftigt sich damit in der Haushaltsstrukturkommission. Sie prüft diesen Sachverhalt. Sie prüft einmal, indem sie Vergleiche mit anderen Bundesländern zieht, sie prüft aber auch die Auswirkungen einer solchen Veränderung der Grunderwerbsteuer. Deshalb sei mir eine Fußnote noch einmal erlaubt.
Die Begründung für den Gesetzentwurf, den DIE LINKE hier trifft, ist, das Land braucht Geld. Natürlich wäre eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer eine Chance, die Einnahmebasis des Landes zu verbessern, man muss aber auch sehen, dass es ein zweischneidiges Schwert ist. Man muss auch die Auswirkungen des Ganzen beachten. Wenn man die beschwörenden Reden der Parteigranden der Fraktion DIE LINKE - ob es nun im Bund oder im Land ist, Reiche sollen stärker besteuert werden hört, werden mit dem Gesetzentwurf hier die Wirtschaft und die Bürger belastet und auch der kleine Mann, der Häuslebauer ebenso wie der Handwerksmeister. Die Vor- und Nachteile dieser Auswirkungen sollten wir ausführlich erörtern und deshalb beantrage ich die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Pidde. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für das Zitat, Herr Recknagel, da spare ich mir ein bisschen etwas, und Dank an DIE LINKE. Nett, wenn Sie unsere Haushaltsinitiativen
sechs Wochen später aufgreifen. Das hätten wir uns gar nicht getraut, das gleich wieder einzubringen. Es ist trotzdem richtig, es möglichst schnell einzubringen, das Geld fehlt an allen Ecken und Enden im Landeshaushalt. Das ist völlig richtig. Ich will nur kurz begründen, warum wir natürlich diesem Antrag zustimmen und natürlich auch nichts dagegen haben, darüber im Haushaltsausschuss zu befinden. Es ist ein inhaltlich richtiges Anliegen und die Begründungen, die hier kommen, sind ja nicht von der Hand zu weisen. Darüber muss man sprechen, aber es ist deshalb inhaltlich richtig, weil es den Vermögenstransfer besteuert und nicht den Vermögensbesitz.
Ja, das ist mir bekannt, das ist Ihnen bekannt, Herr Recknagel. Darüber reden wir ja häufig, aber hier geht es um den Vermögenstransfer. Hier geht es um Menschen, die Eigenkapital und Kredit genug haben, um mit Grundstücken etwas tun zu wollen, der berühmte Handwerksmeister oder der berühmte Häuslebauer. Das heißt, diese Menschen haben das Vermögen, etwas zu tun. Wir reden über Vermögende. Wir reden nicht über die, die sich keine Straßenausbaubeiträge leisten können und die es nicht schaffen, überhaupt ihr Grundstück zu erhalten. Das ist schon einmal richtig, dass es nicht die trifft.
Es sorgt für einen nachhaltigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, denn dieses Geld ist ziemlich verlässlich, weil die Frage, wie viele Gründstücke jährlich hier in Thüringen gehandelt werden, eine relativ belastbare Größe ist.
Wir halten es auch als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein ordnungspolitisch richtiges Anliegen, weil nicht die Eigentümer mit wenig Liquidität belastet werden, sondern die Käufer und Investoren. Auch da ist ja das Thema, selbst wenn Eigentümer „reich“ sind, weil ihre Immobilie wertvoll ist, sind sie doch oft knapp an Liquidität, um ihr Grundstück oder ihr Haus zu unterhalten. Auch das Thema haben wir immer bei dem Thema Ausbaubeiträge oder Entwässerung. Genau die trifft es in diesem Fall nicht; es trifft die, die diese Immobilie kaufen, dort investieren wollen. Das ist völlig richtig. Dagegen ist nichts zu sagen, Herr Recknagel. Die Kosten für den Grunderwerb, der regelmäßig auch Versiegelung nach sich zieht - nebenbei bemerkt, auch bei Bestandsimmobilien -, die sorgen natürlich dafür, dass, wenn diese Kosten tendenziell höher sind und die Menschen in der Regel eine tendenziell fixe Summe haben, die sie investieren möchten,
die Fläche, die verbraucht wird, sinkt. Entweder kauft man dann ein kleineres Grundstück, baut ein kleineres Haus und ist mit einer kleineren Wohnung, die man als Eigentümer erwirbt, zufrieden völlig richtig.
Nein, das ist nicht falsch, denn meine Begründung dazu haben Sie auch schon freundlicherweise zitiert. Es ist richtig, wenn der Flächenverbrauch in Deutschland verringert wird.
Das sind Ziele, die meines Wissens auch die Bundesregierung und sogar die FDP in der Bundesregierung gerne hätte. Wenn wir Flächenverbrauch geringer machen wollen, geht das nach meiner liberalen Vorstellung unter anderem über den Preis. Machen Sie etwas teurer und es wird weniger gebraucht. Der Boden ist nicht vermehrbar, und wenn Sie Boden teurer machen, muss dessen Preis woanders eingespart werden, völlig richtig. Aber wenn Sie mir dann damit kommen und sagen, die armen Ostdeutschen müssen nun endlich mal ausreichend Wohnfläche haben; Tatsache ist, die Wohnfläche im ländlichen Raum in Ostdeutschland ist größer als in den Ballungsgebieten im Westen. Klar, weil es hier preiswerter ist, Wohnungen zu erwerben. Das ist aber nicht unbedingt gut für die Umwelt und es ist auch nicht unbedingt gut für die öffentlichen Haushalte, denn je größer die Grundstücke, umso teurer die Erschließung, die öffentlichen Lasten, öffentlicher Nahverkehr, das muss ich nicht alles wiederholen. Das hängt alles mit dem Thema Flächenverbrauch zusammen. Wenn wir dann wissen, dass vom Jahr 2000 bis heute, wir reden also nicht von 1989, sondern von 2000 bis heute, die Wohnfläche im Durchschnitt in Thüringen um 7 Quadratmeter pro Einwohner gestiegen ist, dann hat das demographische Gründe, nämlich darin, dass Leute wegziehen, dass mehr Menschen allein wohnen, dass alte Menschen allein zurückbleiben, wo die Kinder aus dem Haus gegangen sind. Das weiß ich auch alles. Aber es hat auch damit zu tun, dass heute kein Mensch mehr ein preiswertes Einfamilienhaus kaufen kann, das unter 120 m2 Wohnfläche hat. Dort ziehen in aller Regel drei Personen ein, weil die 1-Kind-Familie die Norm darstellt, die heute Häuser kauft. Das heißt, es sind 40 m2 pro Bewohner. Natürlich können Sie sagen, das ist ein Menschenrecht. Das bestreite ich. Ich behaupte, dass es auch mit 39 m2 geht. Dann haben Sie für die öffentliche Hand, die Ihnen wiederum öffentlichen Nahverkehr, Abwasser, Straßen usw. baut, eine Einnahmequelle geschaffen, die u.a. dafür sorgt, dass tendenziell auch der Bodenverbrauch zurückgeht.
Wenn Sie dieser Argumentation nicht folgen wollen, müssen Sie das nicht, ich halte sie aber für zwingend. Herr Kuschel hat schon ausgeführt, dass der Trend in allen Ländern in diese Richtung geht, nur die Thüringer Regierung hat da wieder ein bisschen Zeit. Das ist kein Problem. Wir warten da also auf die Ergebnisse von Kommissionen, die mit Haushaltsstrukturen zu tun haben, und wir sind ganz sicher, da tut sich in diesem Jahr noch was. Ich freue mich auf die Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss. Danke.
Danke Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kowalleck für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Meyer, im letzten Landtagskurier wurden Sie ja von Ihrer Fraktion als der Sparkommissar dargestellt. Ich sehe auch, unsere Ansätze sind oft unterschiedlich, aber wichtig ist am Ende, was hinten herauskommt. Ich denke, da sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn sich die Fraktionen des Landtags Gedanken zur Haushaltskonsolidierung und auch zur Erhöhung der Einnahmemöglichkeiten des Landes machen. In diesem Zusammenhang sehe ich auch den vorliegenden Gesetzentwurf. Bereits in der Debatte zum Landeshaushalt 2011 gab es einen Vorschlag zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Das wurde auch von meinem Vorredner erwähnt. Aus diesem Grund überrascht das Hohe Haus sicher auch der vorliegende Tagesordnungspunkt nicht. Es wurde auch erwähnt, dass andere Länder inzwischen die Anhebung der Grunderwerbsteuer umgesetzt haben. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Die Bundesländer wurden eben auch genannt, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen haben von 3,5 auf 4,5 Prozent und das Saarland auf 4 Prozent erhöht, Brandenburg ab diesem Jahr sogar auf 5 Prozent, damit ein Spitzenwert. Das Land SchleswigHolstein beabsichtigt ab dem Jahr 2013 ebenfalls eine Erhöhung auf 5 Prozent. Baden-Württemberg denkt über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach. Man sieht, es besteht nicht dieses Nord-SüdGefälle, sondern auch ein südliches Bundesland geht hier schon in die Diskussion hinein. Es bleibt natürlich hier wie immer das Für und Wider abzuschätzen. Einerseits steht das Ziel der Konsolidierung des Landeshaushalts, die Fraktion DIE LINKE empfiehlt in Thüringen die Erhöhung des Steuersatzes auf 5 Prozent und erwartet damit Mehreinnah
men von ca. 22 Mio. € jährlich. Anderseits müssen wir abschätzen, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer haben wird.
Der Kollege Recknagel hat eines eben auch schon angesprochen: Zu beachten sind die hohen Nebenkosten des Immobilienkaufs, die in Deutschland im europäischen Vergleich auf Rekordniveau liegen. Natürlich kann man das auch immer aus Sicht der Anleger für Gewerbeimmobilien sehen, Sie hatten hier eben das Beispiel des Einkaufszentrums dargelegt. Aber ich möchte an dieser Stelle auch bewusst auf diejenigen eingehen, vielleicht auch aufgrund meines Alters, die sich eine Immobilie zum Zweck der Altersvorsorge kaufen, wie z.B. die junge Familie mit Kindern und niedrigem Einkommen. Da fallen beim Kauf einer Immobilie Notarkosten, Maklergebühren und eben die Grunderwerbsteuer an. Am Ende kommt da doch eine stolze Summe zusammen und mitunter kann dann auch der Traum vom Eigenheim ein Traum bleiben.
Die Eigentumsquote in Deutschland muss erhöht werden. Ich denke, da sind wir uns auch alle einig. Gerade mit Blick auf den ländlichen Raum muss der Erwerb einer Immobilie attraktiv bleiben.
Hier haben wir bereits einen immensen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen und in den nächsten Jahren werden hier auch vermehrt Immobilien zum Kauf angeboten, so jedenfalls meine Erfahrung aus dem Wahlkreis. Eines ist klar: Der Erwerb von Eigentum verteuert sich mit der Steuererhöhung. Momentan haben wir noch ein niedriges Zinsniveau, aber die Baukosten und die Zinsen steigen, wobei ich vorhin online auch gelesen habe, dass die Kosten für Immobilien, Eigentumswohnungen, Häuser und wohl auch die Miete sinken sollen, aber das ist natürlich auch regional abhängig. Da ist es schwer, einen Vergleich zu ziehen, das sieht man am Beispiel von Jena. Das ist sicherlich eine andere Situation, als wenn man in einen ländlich geprägten Landkreis geht. Es steht auch die Frage im Raum, warum unser Freistaat eine Spitzenposition bei der Erhöhung dieser Steuer einnehmen soll, so wie es die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat. Ich bin ebenfalls gespannt auf die Vorschläge, auf die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission. Herr Dr. Pidde hat es eben erwähnt, dass sich hier bereits über die Grunderwerbsteuer Gedanken gemacht wurde. Grundsätzlich steht die CDU-Fraktion einer Diskussion einer Grunderwerbsteuer offen gegenüber. Der Entwurf sollte an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden, damit wir hier das Für und Wider und den Prozentsatz für eine Erhöhung diskutieren können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, aber der Beitrag von Herrn Kollegen Meyer zeigt mir, wie wenig die GRÜNEN mit dem ländlichen Raum verhaftet sind. Kollege Meyer, bitte denken Sie doch über eins einmal ganz deutlich nach: Wenn Sie sinngemäß sagen, Grunderwerbsteuer herauf und dann werden die Grundstücke automatisch kleiner. Händeringend, und das sage ich Ihnen durchaus auch als Kommunalpolitiker, suchen wir Menschen, die es sich zur Aufgabe machen, denkmalgeschützte Gebäude, Vierseithöfe zu kaufen, herzurichten und auch der Zukunft zu erhalten, damit diese Landschaft ihr Gesicht erhalten kann. Wenn man sich an dieser Stelle hinstellt und sagt, Grunderwerbsteuer hoch, dann werden die Grundstücke ein bisschen kleiner, dann verpassen Sie genau diesen Aspekt des ländlichen Raums und Sie verpassen auch, dass im ländlichen Raum jetzt schon Zuzüge ein ausgesprochenes Problem sind und viele Menschen weggehen, weil sie die Nachteile des ländlichen Raums erleben. Wenn Sie die Nachteile noch nicht einmal ein bisschen kompensieren können, nämlich durch den Vorteil des günstigeren Grundstückserwerbs, dann ist es um den ländlichen Raum noch viel schlechter bestellt, meine Damen und Herren. Deswegen bin ich genau anderer Meinung, als Sie es hier vorgetragen haben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs auf einige Aspekte eingegangen, so dass ich diese an dieser Stelle nicht wiederholen möchte. In der bisherigen Diskussion sind sehr interessante Aspekte genannt worden, die sicherlich in der Ausschussberatung vertieft werden können. So wie ich das verstanden habe, haben sich alle Redner der Fraktionen für eine Weiterdiskussion im zuständigen Finanzausschuss ausgesprochen, was wir auch für sachdienlich halten.
Wir halten die Bedenken, die seitens der FDP geäußert werden, für etwas sehr zugespitzt und übertrieben. Die Bundesländer, die schon gewisse Erfahrungen mit dem erhöhten Steuersatz haben, zeigen, dass sich derartige Bedenken nicht realisiert
haben. Für das Problem des Denkmalschutzes oder der Attraktivität des ländlichen Raums halten wir den Hebesatz der Grunderwerbsteuer für das ungeeignetste Instrument. Da muss man den ländlichen Raum mit anderen Instrumenten attraktiv machen; dies über 1,5 Prozent Differenzierung bei der Grunderwerbsteuer zu erreichen, ist, glaube ich, sehr realitätsfern. Insofern müssen wir über den ländlichen Raum und dessen Perspektive diskutieren, aber dazu sollten wir nicht diese Spezialdiskussion zur Grunderwerbsteuer nutzen.
Wenn Herr Dr. Pidde hier darauf verweist, dass unser Antrag darauf abzielt, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren, dann ist das ein Aspekt. Ein weiterer Aspekt ist natürlich für uns auch die Frage der Steuergerechtigkeit. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, wenn wir die Strukturen unseres Landeshaushalts betrachten, da werden fast 90 Prozent der eigenen Steuereinnahmen, das sind über 5 Mrd, von den Verbrauchern und den lohnabhängig Beschäftigten finanziert. Die Steuerfinanzierung des Landeshaushalts über wirtschaftliche Betätigung und über Vermögen macht nur noch 10 Prozent aus. Das ist ein Phänomen, ein Problem, mit dem müssen wir uns beschäftigen. Wir sind der Überzeugung, dass aus Vermögen und aus wirtschaftlicher Betätigung ein höherer Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens geleistet werden muss, auch über entsprechende Steueranpassungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass das vergegenständlichte Eigentum, also Grundeigentum, in der Bundesrepublik mit 0,2 Prozent äußerst gering besteuert wird. In den USA wird Grundeigentum mit 3,4 Prozent besteuert. Da habe ich keine Information, dass das, was hier die FDP beschrieben hat, dort wahrnehmbar zu verzeichnen ist. Aber 0,2 Prozent Besteuerung für Vermögen, das ist tatsächlich kritisch zu hinterfragen. Wir wissen, zurzeit gibt es keine gesellschaftliche Mehrheit hinsichtlich der Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Insofern sehen wir auch hier Potenziale, so lange es die Vermögenssteuer nicht gibt, neben dem Transfer von Vermögen den Verkehr mit Immobilien letztlich etwas angemessener zu besteuern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder treffe ich das Phänomen auch in der Argumentation der FDP an, dass die wirtschaftliche Situation eines Handwerkers als Begründung dafür herhalten muss, dass Großunternehmen letztlich steuerlich entlastet werden. Auch das ist nicht sachgerecht. Wir kennen die Probleme des Mittelstands und der kleinen Handwerksbetriebe und sagen, die FDP hat ihren unverwechselbaren Beitrag dazu geleistet, dass tatsächlich Handwerker viel stärker besteuert werden als Kapitalgesellschaften. Wir haben diese Diskussion z.B. bei der Gewerbesteuer geführt. Hinsichtlich der Gewerbesteuer im Zusammenhang mit der Einkommensteuer wer
den Handwerksbetriebe und Einzelunternehmer in einem viel stärkeren Maße besteuert als Kapitalgesellschaften. Aber das hat die Bundespolitik unter Mitwirkung der FDP entschieden. Wenn die FDP tatsächlich den Handwerksbetrieb, den Kleinunternehmer im Blick hat, dann, sind wir der Überzeugung, muss sich im Steuerrecht grundsätzlich etwas ändern. Da müssen Kapitalgesellschaften einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten und für kleine und mittelständische Unternehmen muss es tatsächlich Entlastungen geben.