Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

Noch eine Anmerkung zu der Frage, brauchen wir eine höhere Eigentumsquote in Thüringen? Da möchte ich nur darauf verweisen, wir haben beim Wohneigentum schon eine Eigentumsquote von über 40 Prozent in Thüringen. Die kann man weiter steigern. Wir haben in Baden-Württemberg eine Eigentumsquote von über 70 Prozent. In Berlin liegt die Eigentumsquote nur bei rund 10 Prozent. Da sind die Differenzierungen. Ich bin davon überzeugt, eine Eigentumsquote von 40 Prozent in Thüringen ist durchaus ausgewogen und es sollte nicht vorrangiges Ziel von Landespolitik sein, diese Eigentumsquote über steuerliche Begünstigungen noch zu erhöhen. Da haben wir ein durchaus ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigentum und Mietmöglichkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die letzte Frage, die hier die CDU formuliert hat, war: Warum schlagen wir gleich 5 Prozent vor und gehen damit auf das Spitzenniveau von Brandenburg? Wir haben gesagt, wir wollen jetzt eine wahrnehmbare Veränderung. Man hätte auch über einen Stufenplan nachdenken können. Wir sind davon überzeugt, dass die deutliche Anhebung der Grunderwerbsteuer jetzt in der Situation der richtige Schritt ist. Damit kann dieser Steuersatz von 5 Prozent auch über einen mittelfristigen Zeitraum gesichert bleiben. Man muss dann also nicht in absehbarer Zeit erneut über eine Anhebung diskutieren. Das schafft auch Planungssicherheit für den Immobilienmarkt. Wir sind damit verlässlich in der Landespolitik. Deshalb haben wir gesagt, in einem Schritt gehen wir auf die 5 Prozent hoch. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke Herr Abgeordneter Kuschel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein kurzer Beitrag noch, Herr Bergner, denn das kann man in der Öffentlichkeit dann doch nicht so stehen lassen, von

wegen, das hört man ja immer wieder, die GRÜNEN haben für den ländlichen Raum nichts übrig. Ich will Ihnen noch einmal versuchen zu begründen, dass das nicht so ist. Abgesehen davon, dass ich vom Dorf komme und dass Thüringen mit Ausnahme von zwei Städten aus wissenschaftlicher Sicht zum ländlichen Raum zählt

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie können mal raten, welche zwei Städte das sind -, müssen wir einfach für den ländlichen Raum sein, sonst wären wir nicht für Thüringen. Das wäre eine Unterstellung, die ich hier zurückweisen möchte.

Aber zum Sachthema zurück: Ich mache mir sogar die Mühe - nein, Mühe ist es eigentlich nicht, aber relativ deprimierende Erfahrungen -, ich schaue ab und zu mal in die Angebote bei Volksbanken und Sparkassen im ländlichen Raum, was sowohl Zwangsversteigerungen wie auch ganz normale Verkäufe über diese beiden Institute angeht, das ist ja eine gängige Praxis im ländlichen Raum. Da können wir feststellen, dass es ganz grob gesagt zwei Sorten von Immobilien gibt: Die, die noch gehen könnten, das sind meistens halbwegs große, aber nicht sehr große Immobilien in der Dorf- oder Stadtlage, die man zum Wohnen für eine Familie nutzen kann, und dann gibt es leider auch noch so etwas wie Vierseithöfe, für die Sie praktisch gar keinen Preis mehr erzielen können, die können Sie geschenkt bekommen, weil sie so groß sind, dass selbst die Abrisskosten, alles, was an Investitionen darauf laufen könnte, nicht mehr finanzierbar ist. Ich habe einmal bewusst die Extreme genommen. Dann gibt es auch noch die Sonderfälle, an der Hauptverkehrsstraße liegend, wo gar keiner wohnen will, aber das lassen wir mal weg. Diese beiden Fälle, wenn Sie den Fall des Vierseithofes ansprechen, wo der Kaufpreis 1.000 € beträgt, da reden wir gerade über 15 € Mehrkosten für die Grunderwerbsteuer, das sind 1,5 Prozent, die haben Kaufpreise von 1.000 €, diese Unverkäuflichensituation kann ich Ihnen im Netz zeigen.

Jetzt reden wir mal von den normalen Situationen: Eine Familie möchte im ländlichen Raum wohnen bleiben, Vater und Mutter wohnen dort und sie möchten sich einfach ein Haus nehmen, was dort bereits existiert. Das bekommen Sie für 50.000 €. Da habe ich schon einen relativ guten Preis genommen, das werden Sie mir bestätigen können. Sie bekommen es auch für 20.000 €, da müssen Sie ein bisschen sanieren. Wenn Sie 50.000 € für ein nutzbares Haus in Stadtilm oder Greußen haben wollen, dann reden wir aktuell davon, dass die Grunderwerbsteuer 1.750 € beträgt und mit 1,5-prozentiger Erhöhung 2.500 €, das sind 750 € mehr. Aus diesen 750 € heraus zu argumentieren, deshalb gehen Häuslebauer in den Westen, ist Quatsch.

(Abg. Kuschel)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das stimmt einfach nicht. Aus diesen 750 € heraus zu argumentieren, deshalb dämmt derjenige, der einzieht, sein Haus nicht trotzdem vernünftig, ist auch Quatsch. Aber er baut vielleicht das Dach ein halbes Jahr später aus, als er es eigentlich vorhatte, das ist auch nicht so tragisch. Unsere Argumentation ist, dass der ländliche Raum davon nicht unbedingt profitiert, aber auch kein Negativbeispiel davon hat. Ich kann es nicht ändern, dass die Preise so schlecht sind für diese Wohnungsanlagen in Greußen oder meinetwegen Stadtroda, es ist aber leider so. 50.000 € ist schon ein relativ guter Preis, den ich da genannt habe, leider.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Recknagel für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, der Herr Meyer hat wieder einmal bewiesen, wie wenig Ahnung er vom ländlichen Raum in Thüringen hat.

(Beifall FDP)

Im Übrigen, die 2.500 € Steuerbelastung, die Sie eben angesprochen haben, sind z.B. die Frage, kann ich mir einen Kamin leisten oder nicht, kaufe ich das neue Sofa für das Haus, was ich da saniere oder nicht. Die Frage, die wir uns hier stellen, ist, bleibt das Geld bei demjenigen, der es sich erarbeitet hat, oder geht es an den Staat. Das ist die Frage.

Mich hat es hier vorgetrieben, weil ich diesen haarsträubenden steuerlichen Unsinn gehört habe, den Herr Kuschel hier erzählt hat. Das muss man noch mal richtigstellen.

(Beifall FDP)

Sie erzählen hier bei der Diskussion um die Eigentumsquote etwas von steuerlicher Begünstigung. Das Gegenteil ist doch der Fall, über das Gegenteil diskutieren wir hier. Es geht nicht um eine steuerliche Begünstigung, sondern es geht um eine zusätzliche Belastung, die Sie fordern. Sie haben hier auch noch erzählt, Handwerker würden höher besteuert als Kapitalgesellschaften. Das ist doch ein ziemlich schiefer Vergleich für alle, die sich auskennen. Natürlich orientiert sich der persönliche Steuersatz für einen Handwerker in einer Einzelfirma oder in einer BGB-Gesellschaft am Einkommensteuerrecht. Für den Eigentümer einer Kapitalgesellschaft ist in dem Moment, indem er das Geld entnimmt, also auch für seinen Konsum zur Verfü

gung stellt, der Steuersatz annähernd genauso hoch.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, das ist nicht so.)

Da gibt es überhaupt keine Bevorzugung, sondern Sie können hier nicht einen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent mit einem Einkommensteuersatz von, bei Ihnen gefordert, was weiß ich, 50 oder noch mehr Prozent vergleichen. Wenn Sie hier erzählen, es gäbe in Deutschland eine äußerst geringe Steuer auf Eigentum, dann empfehle ich Ihnen mal zur Lektüre das deutsche Grundgesetz. Da ist nämlich festgelegt, dass wir eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit haben. Wenn Sie sagen, dass in Amerika beispielsweise 3,5 Prozent vom Vermögen besteuert werden, dann bedeutet das übersetzt auf deutsche Verhältnisse, dass ich bei einer Kapitalrendite, bei einer Vermögensrendite von etwa 2 Prozent, die ein mittelständisches Unternehmen so etwa abwirft, tatsächlich nicht nur eine Substanzbesteuerung von annähernd 200 Prozent habe, sondern dass es insbesondere grundgesetzwidrig wäre. Das, was Sie hier fordern, was Sie hier postulieren, das ist untragbar, das ist unzumutbar, es ist Unsinn und es ist zudem auch noch verfassungswidrig. Wenn Sie dann sagen - das ist im Übrigen auch der Grund, warum man aus gutem Grunde, das ist die richtige Argumentation, die Vermögenssteuer in Deutschland ausgesetzt hat, und wenn Sie dann auch noch sagen, die eigenen Steuereinnahmen des Landes Thüringen seien zu nur 10 Prozent von den Vermögenden - oder so ähnlich haben Sie es formuliert -, das ist auch wieder ein ziemlich schiefer Vergleich. Betrachten Sie die eigenen Steuereinnahmen, mag das möglicherweise noch zutreffen, aber wir haben die Gesamtsteuerbelastung, das Gesamtsteueraufkommen, von dem auch Thüringen lebt, zu betrachten. Da haben wir die Unternehmenssteuern und die Einkommensteuern, die wir über den Bund bekommen, zu betrachten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die ist schon mit eingerechnet worden.)

Die ist nicht mit eingerechnet. Da ist es immerhin so, dass die obersten 10 Prozent der Einkommensbezieher in Deutschland den weitaus überwiegenden Teil der Einkommensteuer bezahlen. Diese Wahrheiten verschweigen Sie hier, ganz im Gegenteil, Sie verkehren sie auch noch ins Gegenteil.

(Beifall FDP)

Das kann nicht sein. Wenn Sie solche Halbwahrheiten hier verkünden, muss ich Ihnen sagen, da haben Sie sich völlig disqualifiziert. Ich würde Sie bitten, das in Zukunft zu unterlassen. Wir können gerne an anderer Stelle noch mal eine Steuerdiskussion führen.

(Unruhe DIE LINKE)

(Abg. Meyer)

Sie sind da offensichtlich der Falsche dafür.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Recknagel. Es liegt mir jetzt keine Redemeldung vor. Niemand möchte mehr reden, die Rednerliste ist geschlossen.

Aber es liegt mir der Antrag vor auf Überweisung dieses kompletten Antrags in der Drucksache 5/ 2129 an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Ich frage Sie jetzt, wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, die SPD und die CDU. Gegenstimmen? Fraktion der FDP. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Außerdem geht es um die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der CDU-Fraktion ist somit die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten nicht angenommen. Wir haben also den Gesetzentwurf nur im Haushalts- und Finanzausschuss, um das noch einmal ganz deutlich zu sagen.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 3 und eröffne den Tagesordnungspunkt 4

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2154 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Minister Carius, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf geht es erneut um die Umsetzung von Europarecht, genauer gesagt um die Erfüllung von zwei unterschiedlichen Verpflichtungen. Zum einen die Regulierung der Marktüberwachung und zum anderen um Erleichterungen bei der Nutzung erneuerbarer Energien.

Erstens - zur Marktüberwachung: Seit Anfang 2010 sind die EU-Mitgliedstaaten zur Marktüberwachung bei sogenannten harmonisierten Bauprodukten verpflichtet. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass nach europäischen Bestimmungen in den Verkehr gebrachte Bauprodukte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und die deklarierten Eigenschaften auch tatsächlich aufweisen. Das dient sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch dem Schutz der sich rechtstreu verhaltenden Unternehmen. Erforderlich sind Stichprobenkontrollen z.B. bei Herstellern und Baumärkten und gegebenenfalls ein Einschreiten gegen unzulässig in Verkehr gebrachte Produkte einschließlich der Untersagung des weiteren Vertriebs. Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem EU-Recht. Das Land muss nur die Zuständigkeiten regeln.

Zur Vermeidung von Doppelarbeiten wurde in der Bauministerkonferenz eine Arbeitsteilung vereinbart. Die Prüfung der materiellen Produkteigenschaften soll durch das von Bund und Ländern getragene Deutsche Institut für Bautechnik erfolgen. Die Prüfung formeller Anforderungen, wie etwa die ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie die Kontrolle vor Ort, sollen die Länder erledigen. In Thüringen soll das Landesverwaltungsamt die Vollzugsaufgaben wahrnehmen und das Bauministerium die Koordinierung mit dem Institut für Bautechnik, den anderen Ländern und gegebenenfalls weiteren Stellen, wie beispielsweise der Zollverwaltung, absichern. Da die dem Deutschen Institut für Bautechnik zu übertragenden Aufgaben durch das bisherige Abkommen nicht abgedeckt sind, ist eine Änderung erforderlich, über die der Landtag im letzten Jahr unterrichtet wurde. Das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag wird dem Landtag vorgelegt, wenn alle Länder unterschrieben haben.

Zweitens - zur Nutzung erneuerbarer Energien: Nach einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergreifen. Dazu gehört auch der Abbau unnötiger Genehmigungserfordernisse. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wollen wir die Errichtung kleinerer Windenergieanlagen sowie von Solarenergieanlagen auf und an Gebäuden baugenehmigungsfrei stellen. Bei der Windenergie geht es nicht um die großen Anlagen, über deren Auswirkungen man lange diskutieren kann. Betroffen sind nur kleine Anlagen bis 10 Meter Gesamthöhe, die vorrangig der Eigenversorgung dienen können. Keine Angst, die Gebäude fliegen dann auch nicht weg. Diese kleinen Anlagen sind eine interessante Technik. Doch die auf dem Markt verfügbaren Anlagen halten derzeit die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete nicht ein. Da es keinen Sinn hat, Anlagen verfahrensfrei zu stellen, die tatsächlich nicht gebaut werden dürfen,

(Abg. Recknagel)

soll die Verfahrensfreiheit dort vorerst nicht gelten. Im bauplanungsrechtlichen Außenbereich soll die Verfahrensfreiheit ebenfalls nicht gelten, da dort trotz der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Einzelfall naturschutzrechtliche, insbesondere artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen können. Die Baugenehmigungspflicht bedeutet keinen zusätzlichen Aufwand für die Bauherren, weil ohnehin eine Eingriffsgenehmigung nach dem Naturschutzrecht erforderlich ist. Diese wird nur durch die Baugenehmigung ersetzt.

Bei Verfahrensfreiheit von auf und an Gebäuden angebrachten Solaranlagen sollen die bisherigen Beschränkungen auf Anlagen für den Eigenbedarf und die Beschränkung bei der Größe entfallen. Mir sind die Diskussionen über mögliche Brandschutzprobleme dieser Anlagen bekannt. Diese Probleme sind jedoch im Bereich des Bauproduktrechts zu lösen und haben nichts mit der Frage der Baugenehmigungspflicht zu tun.

Drittens - Abstandsflächen: Seit Inkrafttreten der aktuellen Thüringer Bauordnung im Jahr 2004 gibt es Unsicherheiten über die Anrechnung von Dachhöhen bei der Ermittlung der zulässigen Wandhöhe von Grenzgaragen. Auch der Petitionsausschuss musste sich schon mit dieser Frage beschäftigen und konnte letztlich nur feststellen, dass es zwei Meinungen gibt, die beide rechtlich vertretbar sind. Wir wollen daher klarstellen, dass bei Dachneigungen bis 45 Grad die Dachhöhe bei der Ermittlung der Wandhöhe nicht berücksichtigt wird und insoweit die bis 2004 geltende Rechtslage weiter gilt. Damit ist es weiter möglich, neben das Wohnhaus eine Garage mit Satteldach zu stellen.

Viertens - Erstellung von bautechnischen Nachweisen: Im öffentlichen Dienst beschäftigte Architekten und Ingenieure sind schon immer für ihre dienstliche Tätigkeit auch ohne Eintragungen in irgendwelche Listen bauvorlageberechtigt. Dahinter steht der Gedanke, dass der öffentliche Dienstherr in besonderer Weise zur Einhaltung des Rechts verpflichtet ist und daher erwartet werden kann, dass für Planungsaufgaben nur geeignete Mitarbeiter herangezogen werden. Diesen Gedanken wollen wir auf die Berechtigung zur Erstellung von solchen Standsicherheits- und Brandschutznachweisen übertragen, die nach der Bauordnung nicht geprüft werden müssen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen wird durch das Landesverwaltungsamt geprüft. Bis auf die letzten beiden Punkte handelt es sich um Regelungen, zu denen wir europarechtlich verpflichtet sind. Bei den anderen beiden Punkten handelt es sich um die Beantwortung wichtiger Fragen. Wir haben die erforderlichen Änderungen bewusst nicht zum Anlass genommen, über einen eventuell weiteren Novellierungsbedarf umfassend nachzudenken. Hierzu wollen wir uns ausreichend Zeit geben, die wir aufgrund der europarechtlichen Verpflichtung jetzt nicht haben. Wir wollen aber noch in

dieser Legislaturperiode einen umfassenden Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung vorlegen. Der Zeitplan hängt allerdings von den Vorarbeiten auf der Bauministerkonferenz ab. Insofern herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat die Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.