Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, als ich im Dezember hörte, dass es von der CDU und der SPD einen gemeinsamen Antrag zum Verbraucherschutz geben wird, hatte ich zwei spontane Gedanken. Der erste war, aha, Herr Gumprecht möchte die Landesregierung daran erinnern, was im Koalitionsvertrag steht,

(Abg. Gumprecht)

nämlich die dauerhafte Sicherung der Arbeit der Verbraucherschutzzentrale, auch wenn die Ministerin darauf hingewiesen hat, wie die Entwicklung war. Wir haben ja schon schlechtere Zeiten erlebt hier in Thüringen, als die Verbraucherzentrale unter den Sparzwängen gelitten hat. Insofern gebe ich Ihnen recht, man muss ab und zu einmal daran erinnern, wie wichtig es ist, an diesem Punkt festzuhalten. Da haben Sie meine volle Unterstützung.

Frau Ministerin, an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, ich habe hier schon einmal gesagt, als es um Umweltschutz ging: Die Tatsache, dass wir sparen müssen - und dazu haben sich auch die GRÜNEN verpflichtet, dass wir einen Haushalt zu konsolidieren haben, den andere in eine ziemliche Sackgasse gefahren haben -, heißt ja nicht, dass wir in allen Bereichen sparen müssen bzw. den Standard halten müssen, sondern es kann durchaus sein, dass Dinge, die in den letzten Jahren nicht ausreichend finanziert wurden, besser finanziert werden müssen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass gerade im Bereich Verbraucherschutz ein unglaubliches Sparpotenzial liegt. Wenn man heute Geld ausgibt, kann man in vielen anderen Bereichen in Zukunft Geld sparen. Sie haben das mit der gesunden Ernährung angesprochen. Wenn man sich überlegt, was Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler voraussagen, wenn wir nicht wesentlich mehr Geld für die Prophylaxe im Ernährungsbereich ausgeben, dann werden wir das in 20, 30 Jahren so teuer bezahlen, dass es möglicherweise nicht mehr finanzierbar ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Investitionen im Bereich Verbraucherschutz, da muss man auch mehr Geld in die Hand nehmen, sind gegebenenfalls Sparmaßnahmen für die Zukunft und insofern wünschen wir uns, dass die Verbraucherschutzzentrale in Thüringen auch in Zukunft noch besser ausgestattet wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mein zweiter Gedanke da komme ich auf den Verbraucherschutzindex zurück. Nun kann ich mir ja vorstellen, wenn die beiden regierungstragenden Fraktionen den obersten Verbraucherschutzmenschen in ihren Reihen haben, nämlich den Herrn Gumprecht als Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale, dass es da das Land schon etwas wurmt, wenn man bei einem Länderranking so schlecht abschneidet. Sie beide haben nun erklärt, warum ausgerechnet dieses Länderranking nichts taugt. Wenn Thüringen am Anfang steht oder vorn steht, Herr Minister Reinholz, dann wird es hier in jedem dritten Satz erwähnt, wie toll Thüringen ist, wenn man aber in einem Länderranking von einer Bundeszentrale Verbraucherschutz einmal weit hinten landet, dann sind das natürlich die falschen Kriterien und dann

muss man auf diesen Verbraucherschutzindex nichts geben.

Meine Damen und Herren, Länderranking ist Länderranking, da müssen Sie sich auch einmal entscheiden, was jetzt wichtig ist und was nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fakt ist eines: Thüringen rutscht ab von einem Platz 9 auf einen Platz 12, auf einen Platz 13. Das heißt, man kann ja in Thüringen besser werden, aber ganz offensichtlich sind andere Länder in der Lage, da zuzulegen und Thüringen zu überholen. Es geht doch gar nicht darum, was man in Thüringen macht, sondern wie man gegenüber anderen Ländern an Boden verliert. Das, meine Damen und Herren, ist für ein Land, was zu Recht auf seine Ernährungswirtschaft stolz ist, ein verbraucherschutzpolitisches Armutszeugnis ganz deutlich an dieser Stelle.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, meine Damen und Herren, als ich diesen Antrag auf dem Tisch hatte, habe ich mich bestätigt gefühlt. Unter Punkt 5 findet man die Forderung, die Verbraucherschutzzentrale ordentlich auszustatten. Ich hatte schon gesagt, das findet meine ungeteilte Zustimmung, auch was den Verbraucherschutzindex angeht. Es ist zwar nicht erwähnt als Wort, aber machen wir uns doch nichts vor, in den ersten beiden Punkten - Punkt 1 und Punkt 2 des Antrags von CDU und SPD - steht genau das drin, nämlich dass Thüringen eine Strategie braucht, eine Zielsetzung und dass es auch einer Kontrolle dieser Zielsetzung bedarf. Insofern, meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch dafür, dass Sie sich diesen Verbraucherschutzindex zu Herzen genommen haben und dass Sie darauf reagieren. Das ist genau die richtige Reaktion. Aber man könnte ja meinen, die beiden Ideen, die dem Kollegen Augsten eingefallen sind, sind im Antrag enthalten und es ist alles in Ordnung - mitnichten, meine Damen und Herren. Wenn man einmal überlegt - Sie haben ja ganz zu Recht diesen wirklich tollen Verbraucherschutzbericht zu Thüringen hochgehalten, den kann ich wärmstens empfehlen, ein ganz tolles Werk, das muss ich ganz neidlos anerkennen -, es hätte ein Blick in diesen Verbraucherschutzbericht genügt, um zu sehen, dass es in Thüringen beim Verbraucherschutz um weit mehr geht, als um das, was in diesem Antrag steht. Sie müssen sich schon entscheiden, wenn Sie einen Antrag hier einbringen. Entweder man hält es so allgemein, dass man es der Landesregierung überlässt, wie sie denn einen solchen Antrag mit Leben füllt, aber wenn man in die Details geht, Herr Gumprecht, dann muss man sich entscheiden, entweder man schreibt zwei, drei Punkte hinein und schreibt dazu, das ist eine Auswahl, oder man bemüht sich wenigstens halbwegs darum, dass es einigermaßen vollständig ist.

Wenn ich jetzt in die Punkte hineingehe - ich habe gesagt, bei Punkt 1 und 2 geht es um den Verbraucherschutzindex -, dann ist neben der Verbraucherzentrale nur noch zu lesen Lebensmittelsicherheit, Finanzberatung und GVO-Kennzeichnungen, kein Wort von präventiver Ernährungs- und Verbraucherbildung, von Futtermittelkontrollen. Das war auch vor Dioxin schon ein Thema in Thüringen. Es ist nichts zu lesen von klimafreundlichem Konsum, Patientenberatung, Energieberatung und ganz zu schweigen vom Datenschutz.

Ich glaube, die Ministerin hat mit ihren Bemerkungen hier vorn deutlich gemacht, wie wichtig genau diese Punkte sind. Die fehlen bei Ihnen einfach in diesem Antrag, weil wir von der Landesregierung natürlich auch in diesen ganz speziellen Punkten Auskunft haben wollen, wie sie gedenkt, in Zukunft damit umzugehen.

Meine Damen und Herren, wenn ich jetzt den Ralph Walther da oben sehe, erinnere ich mich an zahlreiche Veranstaltungen mit der Verbraucherzentrale. Ich selbst hatte das Glück, vor zwei Jahren in Jena eine solche Veranstaltung zu moderieren und ich weiß, wie ich dann den Ralph Walther nach einer Dreiviertelstunde unterbrochen habe, er hatte nur eine Stunde Redezeit, und ihn dann als landwirtschafts- und ernährungsinteressierter Mensch gefragt habe, wann er denn endlich mal zu den Lebensmitteln kommen wolle. Bis dahin war von allen anderen Dingen die Rede, nur nicht von Lebensmitteln. Er wies darauf hin, dass das eben nicht die Probleme sind, mit denen die Menschen in die Verbraucherzentrale kommen. Die Verbraucherzentrale tut sehr viel aktiv in diesem Bereich, aber die Menschen haben andere Probleme, die mit Lebensmitteln überhaupt nichts zu tun haben.

Insofern, meine Damen und Herren von der CDU und SPD, erweckt Ihr Antrag genau den falschen Eindruck, wenn sich von drei genannten Punkten zwei Punkte mit Lebensmitteln beschäftigen, dann sind Sie weit an dem vorbeigeschrammt, was in der Verbraucherzentrale wirklich an Anfragen aus der Bevölkerung kommt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, deshalb unser Alternativantrag. Wir haben - Herr Gumprecht, das haben Sie vollkommen richtig erkannt - nichts völlig anderes gemacht, das mussten wir nicht tun. In Ihrem Antrag stehen wichtige, richtige und wertvolle Dinge, die haben wir übernommen. Wir haben versucht, drei Dinge besser hinzubekommen: Wir haben einmal eine Strukturierung vorgenommen, weil es unterschiedliche Handlungsebenen gibt. Wir haben dann ergänzt an den Stellen, die wir für wichtig hielten und schließlich haben wir Präzisierungen vorgenommen an den Stellen, wo wir uns so was von einig sind und wo man der Landesregierung

gar keinen Spielraum lassen darf, sondern wo es einfach um ganz konkrete Schritte geht, die wir gemeinsam von der Landesregierung einfordern.

In Punkt 1 geht es zum Beispiel nochmals um die Strategie. Hier haben wir genau das übernommen, was Sie auch fordern, da sind wir uns einig, darüber müssen wir nicht lange sprechen.

Punkt 2 enthält diese Ergänzungen, die Frau Ministerin mit ihrem Statement eigentlich noch mal bekräftigt hat. Man kann darüber reden, in welcher Form man noch mal darauf eingeht. Aber letzten Endes, denke ich, sind wir uns einig, Frau Ministerin, mit Ihnen hoffentlich auch, dass das eine Frage der Priorisierung ist und da gilt, was ich am Anfang schon gesagt hatte, da muss man sich entscheiden, will man dort mehr Geld in die Hand nehmen, weil man in Zukunft mit diesen Maßnahmen mehr Geld einsparen kann als man jetzt investiert oder ist es ein Thema, was dann notgedrungen etwas nach hinten rutscht.

Meine Damen und Herren, sehr gern spreche ich noch mal zu unserem Punkt 3, denn das sehen wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon etwas anders. Zunächst einmal - und an dieser Stelle möchte ich auf Herrn Koppe eingehen - bin ich der Ministerin außerordentlich dankbar, dass sie nochmals darauf hingewiesen hat, was auf Bundesebene im Bereich Verbraucherschutz abläuft. Sie hat es natürlich sehr vorsichtig in Richtung des Koalitionspartners getan, aber wenn man sich die verbraucherschutzpolitischen Initiativen beziehungsweise Beschlüsse in den letzten Jahren anschaut, dann müsste man eigentlich den beiden Regierungsfraktionen auf Bundesebene jegliche Ambitionen im Bereich Verbraucherschutz absprechen. Das ist so. Insofern, meine Damen und Herren, will ich jetzt auf Herrn Koppe gar nicht weiter eingehen. Ich bin der Ministerin dankbar, dass sie darauf hingewiesen hat, dass wir hier bei diesen Punkten noch mal hineinschauen müssen, was ist bundesratszustimmungspflichtig, was sind andere Initiativen. Das werden wir tun.

Zu Punkt a Verbraucherinformationsgesetz, muss man nicht viel sagen. Es gibt eine Vereinbarung vom 18. Januar der Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister in Deutschland mit der Verbraucherschutzministerin in Deutschland, Frau Aigner, dass dieses Verbraucherinformationsgesetz novelliert wird. Wir müssen natürlich schauen, wie das geschieht. Da gibt es mittlerweile die ersten Meldungen, dass das bei Weitem nicht so wird, wie sich das die Verbraucherschutzorganisationen vorstellen.

In Punkt b haben wir noch einmal zwei aus unserer Sicht sehr wichtige Themen, die in den Verbraucherzentralen immer die größte Rolle spielen, nämlich unerlaubte Telefonwerbung und die Abzocke im Internet thematisiert. Wir wissen aus den Rückmel

dungen aus den Verbraucherzentralen, dass das wohl die meisten Anfragen sind, wenn man mal davon absieht, dass wahrscheinlich in den letzten Wochen die Lebensmittel doch eine größere Rolle gespielt haben.

Meine Damen und Herren, sehr gern mache ich noch einmal deutlich, was wir mit dem Punkt c meinen. Da kann ich mich den Ausführungen der Ministerin weitestgehend anschließen, möchte es aber noch einmal pointierter tun. Frau Ministerin, wenn Sie den Antrag von der CDU und der SPD vornehmen und dort lesen, dass wir eine Einführung einer transparenten, normierten und verbraucherfreundlichen Kennzeichnungspflicht brauchen, dann haben die CDU und die SPD wohl nicht verstanden, worum es da geht, denn - wie Sie richtig ausgeführt haben - das haben wir im pflanzlichen Bereich. Die Tatsache, dass wir bei unverarbeitenden pflanzlichen Produkten überhaupt kein Problem haben - es gibt nämlich gar nichts zu kaufen -, hat genau mit dieser strengen Kennzeichnungspflicht zu tun. Alles, was über 0,9 Prozent Bestandteile enthält, muss gekennzeichnet werden. Ich wünsche jedem, der das versucht, viel Glück. Fakt ist eines: Wir haben im pflanzlichen Bereich überhaupt keinen Handlungsbedarf. Aber wir haben - und das ist hier dargestellt worden - im tierischen Bereich die verdammte Verpflichtung, diesen verbraucherpolitischen Fauxpas der EU endlich anzugehen und auszugleichen. Es ist ein Unding, dass man beim Einkaufen tierischer Produkte nicht darüber informiert wird, ob diese Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Das ist ein Skandal.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen eine ganz klare Prioritätensetzung, da muss gehandelt werden. Da ist auch die Thüringer Landesregierung, die sich ja im Übrigen mit unserer Unterstützung für eine gentechnikfreie Produktion verpflichtet hat, natürlich in der Pflicht.

Meine Damen und Herren von der CDU und SPD, wenn Sie darüber hinaus noch Schritte einleiten wollen, dann sind wir die Letzten, die sich dem verschließen. Aber lassen Sie uns mit dem anfangen, was jetzt wichtig ist, und das ist die Kennzeichnung von tierischen Produkten.

Zum letzten Punkt, dem Punkt d, möchte ich natürlich auch noch etwas sagen, weil Herr Gumprecht so ein bisschen in den Raum gestellt hat, na ja, das sind EU-Regelungen. Herr Gumprecht, sprechen Sie doch auch einmal mit der Bundeszentrale für Verbraucherschutz. Es ist ein Ärgernis, dass andere Staaten, wie z.B. die Schweiz, da schon lange reagiert haben. Es ist ein Ärgernis, dass wir da hinter Regelungen zurückfallen, die in den USA eine Selbstverständlichkeit sind. Hier muss gehandelt werden. Ich sage das auch mal durchaus vor dem Hintergrund der Diskussion der letzten Tage im Bereich Dioxin. Wenn man sich mit solchen Fragen

beschäftigt, dann wirkt das, was wir in den letzten Tagen erlebt haben im Bereich Dioxin, lächerlich, weil wir dann so tun, als ob die Menschen reihenweise sterben und dabei gar nicht wissen, was wir sonst noch für Probleme im Lebensmittelbereich haben. Das ist bei den Dingen, die wir hineinformuliert haben, von hormonell wirksamen Weichmachern, Bisphenol A und Fotoinitiatoren so. Sie wissen selbst, dass von den Fotofarben, von den Druckfarben noch nicht einmal eine Handvoll überhaupt auf ihre Wirkungen untersucht ist, weder im Tierversuch noch beim Menschen. Es ist ein Skandal, dass die Industrie Farben einsetzen darf, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in Lebensmittel hineindriften und man nicht weiß, was diese Fotoinitiatoren bzw. diese Lebensmittelfarben anrichten. Da brauchen wir ein Gesetz, wir brauchen ganz schnell ein Gesetz. Insofern würde auch Thüringen gut daran tun, hier initiativ zu werden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich glaube, dass alle Vorrednerinnen und Vorredner zum Ausdruck gebracht haben, dass es das Thema Verbraucherschutz wert ist - und da beziehe ich mich auf den Sofortbericht der Ministerin -, breit diskutiert zu werden. Es sind ja auch noch eine ganze Reihe von Fragen offengeblieben. Frau Sedlacik hat auch noch mal einige Forderungen aufgemacht, die wir mitdiskutieren sollten. Ich wünsche mir sehr und wir stellen auch den Antrag, diese beiden Anträge - ich sage ganz bewusst diese beiden Anträge - im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu diskutieren. Ich bin der guten Überzeugung, dass wir aus den beiden Anträgen einen hinbekommen. Ich glaube, wir können auch lernen in der Diskussion, wie man einen gemeinsamen Antrag dann qualifizieren kann.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben in diesen Zeiten, in denen die Verbraucher verunsichert sind über das, was in den letzten Wochen passiert ist, auch die verdammte Pflicht, hier mit einer Stimme zu sprechen. Es ist, glaube ich, in diesem Bereich - das haben ja auch die Wortmeldungen gezeigt - nicht von zwei verschiedenen Meinungen auszugehen. Ich glaube auch, wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir hier so tun, als ob wir uns ausgerechnet beim Verbraucherschutz parteipolitisch profilieren müssen. Das ist dem Thema nicht angemessen. Insofern bitte ich darum, unseren Anträgen zuzustimmen.

Jetzt komme ich zu meiner allerletzten Bemerkung: Ich hatte ja gehofft, dass ich ein bisschen eher reden kann und dann noch mal vorgehen kann, weil ich nicht wusste, ob meine Bitte von gestern, doch die beiden Anträge in den Ausschüssen zu beraten, vielleicht doch noch auf Ihre Zustimmung trifft. Ich hatte gedacht, dass Frau Ministerin das nicht nur in ihrer Rede jetzt erwähnt, sondern möglicherweise

auch Einfluss nimmt. Sie hat ja auch dafür geworben, in den Ausschüssen darüber zu sprechen.

Meine Damen und Herren, wenn ich die beiden Argumente von gestern, die mir da entgegengebracht wurden aus den Reihen der SPD und der CDU, hier noch mal darlegen darf. Das eine Argument war, wir können euch nicht zustimmen, weil, das geht nicht immerzu. Wir können doch nicht ständig den Anträgen der GRÜNEN zustimmen.

Meine Damen und Herren, ich verspreche Ihnen, wir stellen so viele Anträge, denen müssen Sie nicht zustimmen, das ist überhaupt nicht das Problem, da können Sie noch so oft ablehnen, aber doch bitte nicht an dieser Stelle. Lassen Sie uns das in den Ausschüssen gemeinsam diskutieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das zweite Argument, was ich gehört habe.

(Beifall DIE LINKE)

Ja, das ist so ein toller Antrag der CDU und der SPD und außerdem möge man doch das Plenum nicht noch mal nach den Ausschuss-Sitzungen damit behelligen.

Meine Damen und Herren, ich verspreche Ihnen, weil es ja so aussieht, als ob das jetzt nicht an die Ausschüsse überwiesen wird, wir werden zu jedem dieser einzelnen Punkte hier einen Antrag stellen. Da werden wir jedes Mal darüber reden und da müssen Sie, und darauf freue ich mich schon, in den Wahlkämpfen, die dann anstehen, erklären, warum Sie so abgestimmt haben, wie Sie es getan haben. Eine Zeitersparnis werden Sie nicht haben. Sie werden sehen, es lohnt sich, darüber zu sprechen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Mühlbauer für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bedanken. Ich bin hier rausgegangen und wollte mich bedanken für die sehr schöne parlamentarische Debatte zum Verbraucherschutz und ich wollte mich bedanken für dieses Zeichen, das heute von diesem Parlament hier ausgeht, dass Verbraucherschutz parteiübergreifend alle angeht und alle interessiert. Ich wollte mich bedanken bei unserer Ministerin und es ist heute schon mal erwähnt worden, ich habe mich gefreut, heute hier annähernd eine Regierungserklärung zum Verbraucherschutz zu hören. Es ist

der richtige Zeitpunkt und die richtige Zeit, dieses auch zu tun. Danke.

Aber lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen machen, die mir im Rahmen der Debatte aufgefallen sind.

Ja, Herr Augsten, wir sind im Ranking hinten, aber woran liegt das? Es lag auch daran, dass sich dieses Parlament zu wenig mit dem Thema Verbraucherschutz befasst hat. Es ist heute ein gutes Zeichen, dass wir damit angefangen haben und deswegen noch mal Danke. Herr Augsten, ich habe noch mal unseren Antrag gelesen, weil Sie gesagt hatten, drei von diesen sechs Punkten beschäftigen sich mit Lebensmitteln. Dem ist nicht so. Es ist genau umgekehrt, Sie beschäftigen sich in Ihrem Antrag mehr mit Lebens- und Futtermitteln als wir in unserem, nur um das noch mal klarzustellen. Ich denke, das ist nicht das Problem, wie oft sich ein Antrag womit beschäftigt, sondern es ist wichtig, dass wir uns damit beschäftigen.