Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

Ja, Herr Augsten, wir sind im Ranking hinten, aber woran liegt das? Es lag auch daran, dass sich dieses Parlament zu wenig mit dem Thema Verbraucherschutz befasst hat. Es ist heute ein gutes Zeichen, dass wir damit angefangen haben und deswegen noch mal Danke. Herr Augsten, ich habe noch mal unseren Antrag gelesen, weil Sie gesagt hatten, drei von diesen sechs Punkten beschäftigen sich mit Lebensmitteln. Dem ist nicht so. Es ist genau umgekehrt, Sie beschäftigen sich in Ihrem Antrag mehr mit Lebens- und Futtermitteln als wir in unserem, nur um das noch mal klarzustellen. Ich denke, das ist nicht das Problem, wie oft sich ein Antrag womit beschäftigt, sondern es ist wichtig, dass wir uns damit beschäftigen.

Frau Sedlacik, wir hatten ja lange heiße Debatten, ich konnte ein bisschen googeln. Schön, dass Sie sich so eine tolle Rede haben schreiben lassen; stellen Sie die bitte auf Ihrer Internetseite ein. Wenn man bei Ihnen in der Internetseite zum Thema Verbraucherschutz googelt, dann kommen vier Punkte, das ist ein bisschen dünn. Aber Sie haben ja jetzt eine gute Grundlage bekommen. Sie können sie ja jetzt einstellen. Mir ist noch wichtig in Ihrem Bereich - Sie haben das Monitoring angesprochen -, Monitoring findet auf Bundesebene statt. Das ist auch richtig und wichtig. Ich denke nicht, dass das Monitoring eines unserer maßgeblichen Probleme ist. Aber, Frau Sedlacik, wenn Sie den Titel Verbraucherschutzsprecherin der Partei DIE LINKE bekommen, werden wir Sie gemeinsam mit Herrn Augsten und dem Herrn Gumprecht in das Thema einarbeiten. Herr Koppe steht uns mit Sicherheit auch hilfreich zur Verfügung.

Zum Schluss möchte ich noch a) an den Herrn Waltner von der Verbraucherschutzzentrale Danke sagen und b) möchte ich mich beim Herrn Gumprecht bedanken. Vielen Dank, Herr Gumprecht, für viele Jahre erfolgreicher Arbeit im Verbraucherschutz. Vielen Dank, Herr Gumprecht.

(Beifall CDU)

Thüringens Verbraucherschutz steht mit dem Namen Gumprecht und dafür stehen Sie ein. Dafür steht auch Ihre Partei ein. Man kann ja viel schimpfen, aber Sie haben auch in Zeiten knapper Haushaltskassen immer dafür gesorgt, dass dieses Thema fortgeführt wird und dass dieses Thema in Thüringen eine wichtige Rolle spielt und dass wir mit diesem Thema gut aufgestellt in diese Regierung reingegangen sind. Diesbezüglich vielen Dank, Herr Kollege Gumprecht.

(Beifall CDU)

(Abg. Dr. Augsten)

Und zum Schluss, ja, Sie haben recht, Herr Augsten, aber das Thema ist zu umfänglich. Ja, wir brauchen die Debatte in den Ausschüssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden Debatten in den Ausschüssen bekommen, da bin ich mir sicher, das Thema Dioxin kommt wieder - ob es Dioxin ist, ob es Weichmacher sind, ob es kriminelle Futtermittelhersteller sind -, wir werden uns in diesem Parlament mit Sicherheit ständig diesen aktuellen Themen widmen müssen und damit sollten wir dann, wenn es aktuell wird, in die Ausschüsse gehen.

Ich möchte mich noch einmal parteiübergreifend, auch bei der FDP - sie sind heute so sehr gescholten worden - für das Engagement für den Verbraucherschutz bedanken. Ich werbe noch einmal bei allen Fraktionen, einen Sprecher auch im Titel zu benennen. Ich werbe bei allen Fraktionen, dieses Thema aktuell zu diskutieren, wenn es ansteht, und ich bitte, heute ein gutes Signal aus diesem Haus herausgehen zu lassen. Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags und bedanke mich für die gute, inhaltlich sehr fundierte Debatte. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Mir liegt keine Redemeldung mehr vor, dann gehe ich davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, oder regt sich Widerspruch? Nein, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern 2, 4, 5 und 6 des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt.

Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der SPD und der CDU. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Ich komme jetzt zur Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Danke. Gegenstimmen? Kommen aus den Reihen der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung nicht angenommen.

Das heißt, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nummern 2, 4, 5 und 6 des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/2073. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Hand

zeichen. Das sind die Stimmen der FDP, CDU und SPD. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.

Weil der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD angenommen worden ist, können wir über den Alternativantrag und die Nummern 2 und 3 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr abstimmen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Bauforderungssicherungsgesetz für Handwerksbetriebe erhalten Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2074

Wünschen die Fraktionen das Wort zur Begründung? Nein. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung hat Herr Prof. Herz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf für die Landesregierung folgenden Bericht abgeben:

Vor fast genau zwei Jahren, im Januar 2009, ist das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Es bedurfte langjähriger Bemühungen und mehrerer Anläufe, um dieser gemeinsamen Bundesratsinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen endlich zum Erfolg zu verhelfen.

Ziel dieses Gesetzes war die verbesserte Durchsetzung von Forderungen kleiner und mittlerer Handwerksunternehmen im Baubereich. Hier hatten viele Unternehmen und auch die Politik schmerzliche Erfahrungen machen müssen. Ich denke, wir alle erinnern uns noch daran, dass an sich gesunde Handwerksunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten oder sogar in den Ruin getrieben wurden, weil ihre Auftraggeber und Generalunternehmer die von ihnen geleistete Arbeit nicht bezahlten. Die Gründe lagen vielfach darin, dass chronisch unterfinanzierte Bauunternehmen vereinnahmtes Geld lassen Sie mich das mal mit einer Metapher ausdrücken - zum Stopfen alter Löcher verwendeten. Ging dieses Hangeln von Baustelle zu Baustelle, von Zahlungstermin zu Zahlungstermin ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf, fiel der Generalunternehmer in die Insolvenz. Die nach dem Bauvertragsrecht vorleistungspflichtigen Handwerker sahen für die von ihnen geleistete Arbeit kein Geld, mussten aber ihrerseits Mitarbeiter und eingesetztes Material bezahlen. Um sicherzustellen, dass gute Arbeit auch bezahlt wird, sah das Forde

(Abg. Mühlbauer)

rungssicherungsgesetz unter anderem Änderungen des bereits seit 1909 geltenden Bauforderungssicherungsgesetzes vor. Es bestimmt seither, dass Bauträger und Generalunternehmer erhaltenes Baugeld zunächst zur Bezahlung der Handwerker verwenden müssen, die für sie auf der konkreten Baustelle gearbeitet haben. Diese sogenannte baustellenscharfe Verwendungspflicht ist über eine zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung der Bauunternehmen abgesichert. Der eingangs beschriebenen Praxis, finanzielle Löcher auf anderen Baustellen zu stopfen, wurde durch diese sogenannte Baustellenschärfe wirksam ein Riegel vorgeschoben.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr 2009 versucht, das erst wenige Monate geltende Bauforderungssicherungsgesetz in zentralen Bereichen zu revidieren. Gegenstand war insbesondere die baustellenbezogene Baugeldverwendungspflicht. Dieses sollte nur noch für Verbraucherbaustellen gelten. Die weitgehende Abschaffung dieser Regelung wurde mit der finanziellen Situation der Baubranche begründet. Die baustellenscharfe Verwendung würde zu Liquiditätsengpässen bei den ohnehin schon gebeutelten Baufirmen führen - so die weitergehende Begründung. Die Thüringer Landesregierung hat sich seinerzeit dieser Sichtweise nicht angeschlossen. Sie hat die Auffassung vertreten, dass die Abschaffung der Baustellenschärfe diese Probleme nicht lösen, sondern nur auf das Handwerk verlagern würde. Denn mit der Aufhebung der baustellenscharfen Verwendungspflicht würden wieder solche Geschäftspraktiken legalisiert, die mit dem Bauforderungssicherungsgesetz gerade verhindert werden sollten. Leidtragende wären dann wieder die jeweils letzten Glieder in der Kette, nämlich die mittelständischen und kleinen Handwerksbetriebe. Dieser Sichtweise hat sich der Bundesrat auf Antrag Thüringens und Sachsens mit großer Mehrheit angeschlossen. Sowohl der Bundesrat als auch die Fraktionen des Deutschen Bundestags haben sich dafür ausgesprochen, dass möglichen Änderungen des Gesetzes eine umfassende Evaluation vorauszugehen habe. Da es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedarf, bis das Gesetz in der Praxis tatsächlich ankommt, tatsächlich wirkt, wurde als frühestmöglicher Termin ausdrücklich das Jahr 2011 genannt. Eine Änderung des Gesetzes bereits im Sommer 2009 konnte damals und damit einstweilen abgewendet werden. Als im Februar 2010 bekannt wurde, dass beim Bundesbauministerium kurzfristig eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Gesetzes gebildet wird, hat sich die Thüringer Landesregierung unverzüglich um eine Beteiligung bemüht und wurde schließlich durch das Thüringer Justizministerium in Berlin vertreten. Die übrigen Teilnehmer setzten sich im Wesentlichen aus Vertretern der betroffenen Bundesministerien, der Bauindustrieverbände, der Banken und dem Zentralverband des

deutschen Handwerks zusammen. Auf Anregung des Thüringer Justizministeriums erhielt auch ein Vertreter der Handwerkskammer Erfurt die Möglichkeit, an einer Sitzung teilzunehmen und die Position des Thüringer Handwerks einzubringen.

Meine Damen und Herren, die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit nach nur vier Sitzungen im April 2010 ohne konkretes Ergebnis eingestellt. Insbesondere hat das Bundesbauministerium hierzu weder einen schriftlichen Abschlussbericht noch Protokolle versandt. Für den Freistaat Thüringen wurde eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der eine vorschnelle Änderung nachdrücklich abgelehnt und auf die Notwendigkeit einer umfassenden Evaluation des Gesetzes im Jahr 2011 hingewiesen wurde.

Das Bundesbauministerium hat dann Anfang Juli 2010 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes zur Abstimmung an die übrigen Bundesressorts versandt, nur an die übrigen Bundesressorts. Es handelt sich dabei um denselben Entwurf, der den Ländern und Verbänden ein halbes Jahr später, Mitte Dezember 2010, zugeleitet wurde und der nun Gegenstand der laufenden Anhörung ist. Nach Auskunft des Bundesbauministeriums hatte ein Bundesressort Widerspruch gegen den Entwurf erhoben und so dessen zeitnahe Versendung verhindert. Ob dieser Verzögerung verursachende Dissens innerhalb der Bundesregierung mittlerweile ausgeräumt wurde, ist nicht bekannt. Der nun vorliegende Entwurf wurde aber noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen und enthält Passagen, die offensichtlich noch nicht abgestimmt sind.

Meine Damen und Herren, der aktuelle Entwurf ähnelt dem seinerseits vom Bundesrat abgelehnten Entwurf aus dem Jahre 2009 in den wesentlichen Punkten. Er geht sogar noch darüber hinaus, indem er die baustellenscharfe Verwendungspflicht nun auch für Verbraucherbaustellen aufgehoben wissen will. Insofern gilt das, was seinerzeit von verschiedenen Seiten und auch der Thüringer Landesregierung geltend gemacht wurde, erst recht mit Blick auf den vorliegenden Entwurf. Die vorgeblichen Liquiditätsprobleme der Bauunternehmen sollen erneut auf Kosten des Handwerks gelöst werden.

Neben der inhaltlichen Kritik an der beabsichtigten Aufweichung des Schutzes der kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe gilt es aus meiner Sicht aber vor allem auf eines aufmerksam zu machen. Offensichtlich ist die Bundesregierung den Forderungen von Bundesrat und Bundestag aus dem Jahr 2009 nach einer umfassenden Evaluierung des Gesetzes nicht nachgekommen. Vielmehr wird tatsächlich ein zweiter Versuch unternommen, dieses Gesetz zu ändern. Eine solche Verfahrensweise widerspricht den rechtlichen Standards für die Überprüfung von Gesetzen und für den darauf

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

beruhenden Entwurf kann das nur bedeuten, dass er schon deswegen abzulehnen ist. In diesem Zusammenhang ist es fragwürdig, wenn die Bundesregierung in einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilt, dass eine Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes in der Anfang 2010 beim Bundesbauministerium eingerichteten Arbeitsgruppe, von der ich anfangs gesprochen habe, erfolgt sei und auch den aktuellen Gesetzesentwurf mit den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe begründet.

Ich hatte bereits erwähnt, dass das Thüringer Justizministerium an allen Sitzungen der Arbeitsgruppe beteiligt war, und darf daher feststellen, dass eine Evaluierung des Gesetzes in der Arbeitsgruppe nicht erfolgt ist. Dies wäre auch reichlich verfrüht gewesen, denn die Gesetzesänderungen galten zu diesem Zeitpunkt gerade einmal etwas mehr als ein Jahr. Unabhängig davon darf ich nochmals daran erinnern, dass nicht einmal ein verschriftlichtes Ergebnis der Arbeitsgruppe vorliegt und auch auf die aktuell im Anhörungsverfahren vorgebrachte Bitte meines Hauses und anderer Landesjustizverwaltungen, den Änderungsbedarf durch Übersendung eines entsprechenden Abschluss- oder Evaluierungsberichts zu belegen, konnte das Bundesbauministerium schlicht und ergreifend nichts vorweisen. Damit steht fest, dass das Bundesbauministerium zur Begründung der Gesetzesänderung nur vage auf vermeintliche Ergebnisse der Arbeitsgruppe verweist, ohne dass diese überhaupt in schriftlicher Form vorliegen und damit Dritten zugänglich gemacht, geschweige denn kritisiert oder überprüft werden können.

Meine Damen und Herren, transparent ist ein solches Verfahren sicher nicht, deshalb können und werden wir uns damit auch nicht zufriedengeben, nicht, nachdem sich Thüringen fast zehn Jahre lang für die Verbesserung der Situation der kleinen Handwerksbetriebe durch das Forderungssicherungsgesetz eingesetzt hat. Dass hier alles im Ungefähren bleibt, deutet darauf hin, dass es keine belastbaren Belege für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung gibt. Noch weniger Verständnis habe ich dafür, dass die von Vertretern des Handwerks in der Arbeitsgruppe geschilderten positiven Erfahrungen mit dem Gesetz keinerlei Erwähnung finden. Insofern muss das Bundesbauministerium hier erst einmal alle Fakten auf den Tisch legen, bevor wir über Änderungen des Gesetzes reden können. Wir brauchen hierfür nicht nur belastbare Zahlen, sondern auch ein umfassendes Meinungsbild aller Beteiligten, insbesondere der vom Gesetz geschützten Handwerksbetriebe.

Meine Damen und Herren, der Justizminister weiß sich mit dieser Einschätzung in Übereinstimmung mit seinen Amtskollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt. Anlässlich des Treffens der mitteldeutschen Justizminister am 21. Oktober letzten Jahres

haben sich diese ausführlich und detailliert mit einer möglichen Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes beschäftigt und ihre ablehnende Haltung in einem gemeinsamen Schreiben gegenüber dem Bundesjustizministerium und den rechtspolitischen Sprechern aller Bundestagsfraktionen geltend gemacht.

Bezüglich des nun vom Bundesbauministerium in Gang gesetzten Gesetzgebungsverfahrens sehe ich keinen Grund, hinter das mühsam Erreichte zurückzufallen. Das würde das Vertrauen nicht nur der Handwerker und Mittelständler in die Bestandskraft gesetzgeberischer Entscheidungen nachhaltig beschädigen. Das Thüringer Justizministerium ist federführend damit beauftragt, für den Freistaat Thüringen eine Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesbauministerium abzugeben. Hierzu hat es bereits eine Beteiligung der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis sowie der Verbände und Kammern im Freistaat veranlasst. Ich darf Ihnen versichern, dass das Justizministerium die durch das Bauforderungssicherungsgesetz erreichten Verbesserungen zum Schutz der kleinen und mittelständischen Thüringer Handwerksbetriebe gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich vertreten wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich frage: Wird Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags gewünscht? Ich sehe aus allen Fraktionen ein Nicken. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache zum Sofortbericht und gleichzeitig zu Nummer 2 des Antrags. Das Wort hat als Erster der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es an dieser Stelle recht kurz machen. Wir stimmen hier mit der Darstellung der Landesregierung überein, dass, bevor ein so wichtiges Gesetz, das für unser Handwerk einen ganz entscheidenden Vorteil bringt, novelliert und unserer Meinung nach zum Schlechten hin novelliert werden soll, die Fakten und eine Überprüfung wirklich auf dem Tisch liegen sollten. Wir sollten hier vom Thüringer Landtag aus ein Zeichen setzen, dass wir dazu nicht bereit sind, diesen Weg einfach mitzugehen, dass wir uns zusammen mit unseren Handwerkskammern und ihren Mitgliedern dagegen wenden werden. Damit stimmen wir diesem Antrag gerne zu. Vielen Dank.

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kemmerich für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Herr Adams, das war ja mal beeindruckend kurz, vielen Dank. Ich habe gar nicht so schnell damit gerechnet.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, nicht immer, aber wir können es auch so noch etwas in die Länge ziehen. Ich würde nämlich auch einen etwas anderen Zungenschlag hineinbringen. Hier wird der Eindruck erweckt durch den Antrag, dass das Gesetz abgeschafft werden soll durch die Bundesregierung. Der Bericht hat ja auch gezeigt, dem ist nicht so, sondern die Intention des bisherigen Gesetzes - ich denke, darüber sind wir uns einig - wird insgesamt als gut bewertet und ist sehr förderlich nicht nur für das Thüringer Handwerk, sondern für das deutsche Bauhandwerk insgesamt. Es hat sicher auch ein Problem aufgerissen, das seinerzeit und bis heute immer wieder auftauchen kann, das Liquiditätsproblem bei großen Bauträgervorhaben, bei großen Bauträgern, welches letzten Endes immer die Kleinen der Kette auszutragen, auszuleiden haben. Ich denke, hier hat der Gesetzgeber mit der ersten Gesetzgebung im Jahr 2009 ein gutes Zeichen gesetzt. Allerdings haben sich dort in der Praxis bei der Umsetzung gewisse Defizite erwiesen. Insofern hat auch das deutsche Baugewerbe - ein Zusammenschluss des Bauhandwerks an sich -, insofern ist auch ein Malus beseitigt worden, wo sich die Fraktionen im Bundestag von CDU, SPD, GRÜNEN und auch FDP einig waren, dass die Erstfassung im Jahr 2009 mit sehr heißer Nadel gestrickt war und dass die Sachverständigen aus dem Gewerbe und auch die Fachpolitiker aus den einzelnen Fraktionen zu wenig einbezogen waren. Insofern war man sich schnell einig geworden, eine Novellierung zu machen. Sie haben das relativ ausführlich geschildert, das ist bis jetzt im parlamentarischen Prozess, im Gesetzgebungsprozess stecken geblieben.

Gleichwohl gibt es viele Punkte, über die man diskutieren kann. Sie sprachen auch von der Arbeitsgruppe, in der Thüringen vertreten ist und Sachsen vertreten ist - die Hauptgegner dieser Initiative -, wo man sich aber, nach dem, was uns vorliegt, einig war, dass folgende Kriterien sicherlich in einer Evaluation herauskommen würden und damit für eine Novellierung anstehen, dass zunächst diese Siche