Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

die aber zu überprüfen ist. Die Sache ist relativ einfach, nur dass sie nicht in jedem Beitrag so eindeutig auseinandergehalten wurde. Wir haben auf der einen Seite die Landesplanung und den Landesentwicklungsplan, das ist die Diskussion, die wir aktuell führen. Insofern, Frau Enders, gilt das, was ich gesagt habe für die Diskussion zum neuen Landesentwicklungsprogramm bis 2025, was wir bis zum nächsten Jahr gemeinsam mit dem Landtag auf den Weg bringen wollen. Das ist die obere Ebene, wo das Land Vorgaben macht, beispielsweise solche, wie sie Frau Schubert genannt hat, die aber im Übrigen nicht die einzige Vorgabe ist. Es geht nicht darum, dass wir sagen, wir wollen 10 Prozent erneuerbare Energien haben, sondern wir müssen natürlich in der Landesplanung alle Ansprüche an den Raum koordinieren und nach der Koordination auch letztlich festlegen. Das heißt, wir müssen den Ansprüchen an den Raum, die auch durch Bundesgesetze gegeben sind, beispielsweise bei der Frage der Ausweisung von Windkraftgebieten und den Windenergieanlagen, einen Raum geben. Entweder wir machen das über Windvorranggebiete oder wir machen es nicht, dann können sie überall aufgestellt werden. In der Sache, glaube ich, ist der Weg richtig, zu sagen, wir wollen es koordinieren. Wir wollen nicht nur im LEP sagen, das ist das Ziel, das wir verfolgen, sondern wir wollen auch, dass die

Regionalen Raumordnungspläne mitbestimmen, wo ein solches Vorranggebiet entsteht, weil wir dann am besten auch die schädlichen Einflüsse bündeln können, die von Windrädern oder von anderen Investitionen ausgehen.

Wir haben also die Landesentwicklungsplanung und die regionale Planung. Wir haben die regionalen Raumordnungspläne, die jetzt noch auf dem Stand von 1999 sind, die überarbeitet worden sind und im Laufe des letzten Jahres allesamt in meinem Haus eingegangen sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen, ich habe nichts gegen die unverzügliche Genehmigung ohne schuldhaftes Verzögern, aber es muss solide sein. Das lässt sich hier nicht so grosso modo irgendwie bestimmen, da fehlten einmal 10 Prozent oder da hätte der Minister blockiert. Das will ich in der Sache auch zurückweisen. Wir haben alle Ressorts beteiligt, alle Ressorts konnten ihre Bedenken bei der Genehmigung deutlich machen, konnten Stellung nehmen. Wir haben diese geäußerten Bedenken, beispielsweise über die Fachplanung, ernst genommen und geschaut, ist das in der Sache in Ordnung, ist es zielführend, ist es nicht zielführend. Ich muss jedenfalls den Eindruck zurückweisen, dass der eine oder andere hier irgendetwas blockiert oder zurückgewiesen hätte. Genehmigungsbehörde ist am Ende das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr, also mein Haus. Wir wägen natürlich die Stellungnahmen alle sehr gewichtig ab, da hat es auch keinen Streit, sondern einen gepflegten Meinungsaustausch gegeben, wie er nicht nur in jeder Koalition, sondern in jede Regierung gehört, wo die Meinungen ausgetauscht werden und die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum formuliert werden.

Jetzt zum Stand der Genehmigungsprüfung: Inzwischen liegen alle vier Regionalplanentwürfe vor.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Seit zwei Jah- ren, nicht „inzwischen“.)

Nein, das stimmt nicht, Herr Barth. Ich weiß nicht, woher Sie die Informationen haben, jedenfalls von keiner der Thüringer Planungsgemeinschaften, denn die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat mir ihren Entwurf Anfang letzten Jahres übergeben, nicht vor zwei Jahren, sondern Anfang letzten Jahres, wir sind jetzt Anfang 2011.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war auch mehr als genügend Zeit.)

Ich will Ihnen, Herr Kollege Barth, gern schildern, womit das zusammenhängt. Erstens, wir haben nach dem Landesplanungsgesetz die oberste Landesplanungsbehörde, die für die Genehmigung der Regionalpläne zuständig ist. Die Rechts- und Fachaufsicht übt aber die obere Landesplanungsbehörde, also das Thüringer Landesverwaltungsamt aus. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Lan

(Abg. Schubert)

desplanungsgesetz ausdrücklich von den Regionalen Planungsgemeinschaften so gefordert und schließlich vom Landtag so beschlossen. Insofern und da wird die Geschichte dann amüsant - wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Vorprüfung durchgeführt, die zwangsläufig auch Zeit in Anspruch nimmt. Dann kommt die Genehmigungsprüfung durch mein Haus. Dabei werden die Ressorts der Landesregierung mit einer Beteiligungsfrist von einem Monat in die Genehmigungsprüfung mit eingezogen und hinzu kommt, dass im Zuge der Genehmigungsprüfung in der Regel Unterlagen nachgefordert werden müssen. Im Fall des Regionalplanentwurfs Südwestthüringen waren dies zum Beispiel auch ergänzende Unterlagen, auch ergänzende Gutachten zum Themenbereich Windenergie.

Auf die der Genehmigung vorausgehenden komplexen Prüfungen und Problemschwerpunkte ist bereits in den Antworten auf die Anfragen wiederholt hingewiesen worden, unter anderem auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Weber von der SPD zum aktuellen Stand bezüglich der Erstellung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalen Raumordnungspläne. Die Einzelheiten können Sie dort nachlesen, ich will Sie Ihnen jetzt ersparen.

Ich beabsichtige allerdings, die Genehmigungsentscheidung zu allen vier Regionalplänen im 1. Halbjahr 2011 zu treffen. Der Regionalplan Südwestthüringen wird übrigens morgen den Anfang machen. Die übrigen Regionalpläne folgen dann mit zeitlichem Abstand. Eine unverzügliche Genehmigungsentscheidung ist vor dem Hintergrund der geschilderten Verfahrensweise und der gebotenen Sorgfalt zwar möglich, aber so, wie wir es verstehen, dass wir unter Zurückstellung aller Bedenken sofort genehmigen, ist es hier nicht möglich.

Erlauben Sie mir zum Schluss den Hinweis, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne die Regionalen Raumordnungspläne von 1999 fortgelten. Insofern gibt es weder eine Rechtsunsicherheit noch einen Mangel an nachhaltiger Regionalplanung und Regionalentwicklung im Sinne einer kontinuierlichen Regionalplanung. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Spitzenleistungen brauchen Breitenförderung Standpunkt aus Thüringen zur

Gründung von Bundesuniversitäten“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2311

Minister Matschie hat als Erster das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Brauchen Thüringen und die anderen Länder tatsächlich Bundesuniversitäten? Diese Frage hat Bundesbildungsministerin Schavan kürzlich, es war am 12. Februar 2011, aufgeworfen. Sie meint, ich zitiere: „Spätestens dann“, das meint sie ab 2017, wenn die Bundesexzellenzinitiative endet, „wird sich die Frage nach Bundesuniversitäten stellen.“ Meine Antwort auf diese Frage ist sehr klar und auch sehr deutlich. Aus meiner Sicht kann dies kein sinnvoller Weg für die Entwicklung der Hochschulen sein.

(Beifall SPD)

Es muss auch in Zukunft darum gehen, dass sich der Bund an der Förderung wissenschaftlicher Exzellenz beteiligt, und zwar in allen Bundesländern. Richtig ist, wir brauchen eine langfristige Sicherung von Spitzenforschung an den deutschen Universitäten. Allerdings geht der Vorschlag von Frau Schavan davon aus, dass eine mit Bundesgeld zur Exzellenz geführte Universität dann auch stets exzellent bleibt und im Gegenzug andere Universitäten dann niemals durch harte Arbeit zu dieser Spitze aufschließen können. Sie wissen vielleicht, bereits im Jahr 2004 gab es Vorschläge vom Bund, um Spitzenleistungen von Universitäten in den Ländern zu fördern. Ich war damals Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung und unsere Vorschläge zielten darauf, die Länder beim Ausbau der Spitzenforschung in den Universitäten zu unterstützen. Es ging um die Förderung des Wettbewerbs zwischen den vorhandenen Hochschulen. Aus meiner Sicht ist eben dieser Wettbewerb eine der treibenden Kräfte in der Wissenschaft. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellen sich mit ihren Ideen und Projekten der Begutachtung im wissenschaftlichen Wettbewerb und die besten Ideen setzen sich durch. Dieser Wettbewerb ist ein Wesensmerkmal der Wissenschaft und er ist die zentrale Voraussetzung wissenschaftlicher Exzellenz. Genauso ist das Exzellenzprogramm ja auch aufgebaut.

Die von Frau Schavan gestellte Frage nach Bundesuniversitäten widerspricht nach meiner Auffassung dem Gedanken wissenschaftlichen Wettbewerbs. Einmal Bundesuniversität heißt dann ja immer Bundesuniversität, denn es kann nicht daran gedacht sein, dass jedes Jahr eine andere Univer

(Minister Carius)

sität Bundesuniversität wird. Die doch etwas üppiger zur Verfügung stehenden Bundesmittel könnten leicht zum Ruhepolster werden und die Verlockung ist dann groß, sich zurückzulehnen und sich auf diesem Polster auszuruhen.

Ich sage es noch einmal: Spitzenforschung lebt vom Wettbewerb. Exzellente Forschung ist unverzichtbar, aber sie muss sich im Wettbewerb immer wieder beweisen, deshalb plädiere ich für leistungsorientierte Mittelvergabe, statt für eine festgeschriebene Finanzierung bestimmter Hochschulstandorte. Ich betone das auch, weil die Idee von Bundesuniversitäten ein harter Schlag gegen die ostdeutsche Hochschullandschaft wäre.

(Beifall SPD)

Sie wissen das, die Gewinner der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative finden sich fast ausnahmslos in den alten Bundesländern. Das sind Hochschulen, die mit guter, jahrzehntelanger Forschungsförderung dorthin gekommen sind. Da können die Hochschulen in den neuen Ländern naturgemäß noch nicht so mithalten, aber wir haben erheblich aufgeholt. Durch den jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag von Bundesuniversitäten würden die neuen Länder strukturell benachteiligt, weil dann der Anschluss an führende Hochschulen in weitere Ferne rücken würde. Zum anderen ist natürlich auch der rechtliche Rahmen zu beachten; Grundgesetz Artikel 91 b und 104 b umschreiben die Regelungen, nach denen Projekte und Maßnahmen zwischen Bund und Ländern vereinbart werden können, z.B. die Exzellenzinitiative, z.B. der Hochschulpakt 2020. Aber das Grundgesetz sieht eben keine Möglichkeit zur Gründung von Bundesuniversitäten in der Zuständigkeit des Bundes vor. Daher sage ich, Exzellenzprogramme für die Hochschulen der Länder auch nach dem Jahre 2017 sind besser als Spitzenuniversitäten in Bundesträgerschaft. Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen muss immer wieder über die Qualität in Forschung und Lehre entschieden werden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Thüringen hat in diesem Wettbewerb schon viel erreicht, und zwar in der Spitze und in der Breite. Dafür sprechen auch die sehr stark angewachsenen Drittmitteleinwerbungen durch die Thüringer Hochschulen. Ich will mal zwei Zahlen nennen. Im Jahre 2002 lag die Summe der Drittmitteleinwerbungen bei etwa 63 Mio. €. Bis zum Jahre 2009 konnte dieser Betrag nahezu verdoppelt werden. Er lag damals bei 121 Mio. €. Bei den in der Forschung besonders hart umworbenen Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist im gleichen Zeitraum eine Steigerung von 19 auf 35 Mio. € zu erkennen. Sie sehen, hier gibt es messbare Erfolge, deutliche Fortschritte, auch in der Anstrengung zu den Spitzenuniversitäten aufzuschließen. Deshalb sage ich, der richtige Ansatz ist die leistungsorientierte Mittel

verteilung im Wettbewerb, die allen Hochschulen offensteht und auch der ostdeutschen Hochschullandschaft eine gute Zukunft sichert. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Dr. Kaschuba das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Minister hat heute den Einstieg in diese Debatte gegeben. Wir haben den Antrag gestellt und wollten gern die Position der Landesregierung hören. Die Bundesbildungsministerin hatte diesen Vorschlag wieder in die öffentliche Diskussion gebracht, hat auch sofort vielfältige Diskussion hervorgerufen. Allerdings muss ich sagen, die einzige Partei, die auf der Bundesebene sich nicht gänzlich gegen die Idee der Bundesuniversität ausgesprochen hat - zumindest in der Öffentlichkeit -, war die SPD. Darauf will ich hier verweisen.

Frau Ministerin Schavan hatte die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich als Beispiel herangeführt, hat aber gleichzeitig - und das muss man sagen, das geht auch an Sie, Herr Minister - darauf verwiesen, dass selbstverständlich die Länder ihrer Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen weitaus mehr als bisher nachkommen müssen. Das sollten Sie vielleicht einmal überdenken. Wenn wir zurückschauen - Sie haben selbst darauf verwiesen -, 2004 hat die rot-grüne Bundesregierung die Idee der Eliteuniversität in die Öffentlichkeit transportiert und eine solche herausgehobene Einrichtung als Lösung für die Bildungsprobleme Deutschlands erkoren. Das war Rot-Grün. Wenn ich jetzt davon absehe, dass das auch einen Sonderstatus für Hochschulen schafft und damit auch die Versäumnisse des Staates in der Bildungspolitik insgesamt kaschieren soll, dann hatte bisher noch keine Regierung den Mut und die Ehrlichkeit, das auch öffentlich zu benennen, wo die Ursachen für diese Unterfinanzierung des Hochschulbereichs liegen. Sie haben hier auch wieder auf das Thema Wettbewerb hingewiesen. Niemand hat etwas gegen wissenschaftlichen Wettbewerb, aber ökonomischer Wettbewerb zwischen Hochschuleinrichtungen, den lehnen wir ab.

(Beifall DIE LINKE)

Wir glauben auch, dass der politisch nicht tragbar ist. Die Exzellenzinitiative, das wissen hier alle im Raum, wurde auf den Weg gebracht, sie wurde sehr hoch ausfinanziert. In der dritten Programmphase werden 2,7 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig ist aber ein Prozess passiert, den man hier auch benennen sollte. Zumindest haben wir

(Minister Matschie)

schon zwei Einrichtungen, die ein wenig wie Bundeshochschulen finanziert werden. Das ist die Karlsruher Universität, die fusionierte mit einem Helmholtz-Institut, das bringt von vornherein 90 Prozent Bundesfinanzierung für Forschung mit, und die Lübecker Hochschule, die auch die „getrickste“ Uni genannt wird, wurde durch eine Umverwandlung eines Leibnitz-Instituts in ein Helmholtz-Institut auch wieder an die Bundesfinanzierung angekoppelt. Insofern glaube ich, dass wir die Diskussion, die wir morgen führen werden zum Kooperationsverbot, dringend hier in aller Konsequenz zu Ende führen sollten, um zu schauen, was hat der Bund für eine Verantwortung und wo liegt die Verantwortung der Länder.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss mich ja hier ein wenig kurzfassen, will aber noch einmal darauf verweisen, dass es nicht darauf ankommt, nur Eliten zu fördern, sondern dass wir glauben, Eliten entstehen eigentlich nur, auch Wissenseliten und Wissenschaftseliten, indem man in der Breite fördert. Wir haben in Thüringen neun Hochschulen. Von diesen neun Hochschulen hat es nicht eine einzige in ihrer Komplexität in das Exzellenzprogramm geschafft, nur die Jena School for Microbial Communication und die wird seit 2007 mit 1 Mio. € jährlich gefördert. Man kann sagen, dass man auch in Thüringen jetzt über strukturelle Veränderungen an den Hochschulen diskutiert, aber da muss man dann über eine politische Ausrichtung diskutieren, wie fördert man, wie viel Geld gibt man rein. Ich denke darüber hinaus, es gibt im Land auch einen Landesexzellenzwettbewerb. Dazu haben Sie heute gar nichts gesagt. Wir haben das einstmals auf den Weg gebracht. Die CDU hat die Idee dann sozusagen übernommen. Wir wollen heute nicht über Plagiate sprechen, sondern es war ein modifizierter Antrag. Es hat aber zumindest dazu geführt, dass Gelder bereitgestellt wurden. Das fanden wir dann schon ganz gut. Aber trotz dieses Landesexzellenzwettbewerbs haben wir keine einzige Universität, die überhaupt nur gehandelt wird als Bundesuniversität.

Ich glaube, man muss darüber reden, wie es 2017 weitergehen soll - das haben Sie getan -, ob es um Exzellenzförderung geht, wie die Förderung von Bildung insgesamt gesehen wird. Ich will hier klar formulieren: Wir sind der Auffassung, dass wir hier einen politischen Neuanfang brauchen. Das Kooperationsverbot muss aufgehoben werden; Wettbewerbsföderalismus und einseitig orientierte Exzellenzförderung werden langfristig scheitern im Bildungsbereich nach unserer Meinung. Wir sind auch der Meinung, dass die Universitätshaushalte dauerhaft in der Kooperation von Bund und Ländern abgesichert werden sollten. Wir sehen durchaus auch die positiven Seiten des Exzellenzwettbewerbs. Aber Wettbewerb allein wird die Probleme nicht lö

sen, die vor uns allen stehen. Ich verweise nur auf das Problem des Fachkräftemangels. Da bedarf es weitaus mehr Dinge. Ich hoffe, Herr Minister Matschie, Sie werden sich auch noch zum Landesexzellenzwettbewerb und zur Fortführung äußern. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Metz von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es scheint ja gerade ein Trend zu sein, mit Widersprüchen, Gegenteilspositionen und 180Grad-Drehungen kurzfristige Ideen in die Welt zu setzen und dann zu widerrufen oder später dann vielleicht doch nicht. So versucht vielleicht der eine oder andere Politiker, eine breitere Wählerklientel anzusprechen und damit eigene Fehler bei der Finanzierung gerade auch der Bildungspolitik zu kaschieren. Aber übrig bleiben bei solchen kurzfristigen Ideen eben nur wenig Unterstützerinnen und Unterstützer. Das zeigt auch der aktuelle Vorschlag, den wir heute diskutieren, bei dem ich aber auch glaube, Frau Kaschuba, dass die Debatte morgen für diese Diskussion auch einen besseren Anlass bietet und auch die Möglichkeit tatsächlich bietet, breiter zu diskutieren.

Es ist schon spannend, dass ausgerechnet aus der Partei, welche die Föderalismusreform in der absoluten Breite eingefordert und am Ende leider mit durchgesetzt hat, auch mit Teilen von uns, nun ein Vorschlag kommt, der irgendwie dem doch widerspricht, was sie mit den Bundesuniversitäten meint, vielleicht dann aber auch doch nicht, weil die Frage der Bundesuniversitäten nämlich in keinster Art und Weise dazu dient, die Länder zu entlasten und die Länder in den finanziellen und haushalterischen Aufgaben zu entlasten, sondern sie dient einzig und allein der Auswahl einiger weniger Hochschulen in der Finanzierung dieser, vielleicht sogar mit eher zweifelhaften Methoden, wie man dann zu diesen Universitäten kommt.

Was sagen die Hochschulen dazu, worum geht es eigentlich der Mehrheit der Hochschulen in Deutschland? Vor dem Hintergrund finanziell schwach aufgestellter Länder klingt es auch leicht, ich sage es mal, seltsam, wenn Frau Schavan einfordert, die Länder müssten hier mehr investieren. Worum geht es eigentlich den Hochschulen? Vor dem Hintergrund schwach aufgestellter Länder haben diese ein gemeinsames Interesse. Das Interesse ist nicht, ob ein Bundesadler oder was auch immer vor dem Hauptgebäude der Uni steht, sondern

(Abg. Dr. Kaschuba)

wie die zusätzlichen Studienplätze, die auf uns zukommen, ausfinanziert werden. Es geht also darum, zu diskutieren, wie die Beteiligung am Sockel oder, besser gesagt, der Grundfinanzierung gewährleistet werden kann, und das in der Breite und nicht nur für einige wenige Leuchtturmprojekte.

Was Frau Schavan sicherlich auch vergessen hat, war, dass die Debatte um Bundeshochschulen schon einmal geführt wurde, daraufhin die Exzellenzinitiative von Rot-Grün gestartet wurde. Die Bundeshochschulen sind, ich sage mal, wegdiskutiert worden und durch die Exzellenzinitiative ersetzt worden, und das nicht nur aufgrund der Positionierung von Rot-Grün, sondern auch der Positionierung von Teilen der CDU, vor allen Dingen der Ländervertreterinnen und Ländervertreter, aber auch der Mehrheit der Hochschulen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt ein Statement, dem eigentlich nichts weiter hinzuzufügen ist, das auch ein Stückchen darauf verweist, dass im Thüringer Landtag die Diskussion am morgigen Tag sicherlich viel spannender ist in der Frage. Matthias Jaroch vom Deutschen Hochschulverband hat gesagt: „Grundsätzlich begrüßen wir es, dass der Bund eine größere Rolle spielen soll, allerdings sollte er sich nicht auf die Förderung der Spitzen konzentrieren, sondern muss die Hochschulen in der Breite fördern.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen und ich freue mich auf eine intensive und spannende Debatte am morgigen Tag. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Barth.