Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

(Beifall FDP)

Das Argument habe ich aber auch an dieser Stelle, Herr Adams, von Ihnen nicht gehört. Ihr Motto war aus meiner Sicht allerdings ein sportliches „Höher! Weiter! Mehr!“ Ich glaube, dass da niemandem geholfen wird. Dass da niemandem geholfen wird, dürfte eigentlich mittlerweile auch Ihnen klar geworden sein.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsrechtlich ordentlich.)

Generell muss man natürlich sagen, dass die Diskussion schon teilweise abstrus war. Wie die Verhandlungen durch immer neue Forderungen mehrmals an den Rand des Scheiterns gebracht worden sind, fördert aus meiner Sicht letztlich das Misstrau

(Abg. Leukefeld)

en in der Bevölkerung gegenüber der Politik im Allgemeinen. Dennoch - das sage ich hier auch konnte nach langen Verhandlungen die schwarzgelbe Koalition in der Nacht vom Sonntag auf Montag gemeinsam mit der SPD einen Kompromiss für die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze aushandeln. Das ist gut, denn die errechneten Mehrbedarfe wurden viel zu lange den Betroffenen vorenthalten. Und gerade die, die vorgaben, im Sinne der sozial Schwachen zu handeln, haben eine Einigung immer wieder hinausgezögert. Aber all dieses ist Geschichte und wir haben nunmehr einen Kompromiss, der zum Vorteil der Betroffenen ist. Die 4,7 Mio. Hartz-IV-Empfänger können sich auf eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 € noch in diesem Jahr und um weitere 3 € im Jahr 2012 einstellen. Wichtig war uns Liberalen dabei stets, dass es keine willkürliche Erhöhung geben darf. Gut ist auch, dass ab 2012 eine preis- und lohnentwicklungsabhängige Anpassung der Regelsätze kommen wird, genau so, wie es sich die FDP von Anfang an vorgestellt hat und wie es auch bereits im Gesetz festgeschrieben war. Es ist auch gut, dass wir weitere Leistungen als die, die die bisherige Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze bildeten, vermeiden konnten. Hier ist unter anderem die „Weiße Ware“, elektrische Haushaltsgeräte wie z.B. Kühlschränke, zu nennen, die bei Berücksichtigung dieser Hartz-IV-Regelsatzberechnungen einen unkalkulierbaren Nebenregelsatz verursacht hätten. Ebenso entfällt nunmehr der Bedarf an Tabak und Alkohol und wird richtigerweise aus meiner Sicht durch die wichtigen Ausgabepunkte Praxisgebühr und Kosten für Internet ergänzt.

(Beifall FDP)

So kann an der Lebenswelt orientiert auch weiterhin das Lohnabstandsgebot, Herr Adams, zwischen denen, die arbeiten, und denen, die da Hilfe bedürfen, gehalten werden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann schraubt es sich runter.)

Besonders freue ich mich aber über das Bildungspaket für Kinder. Dieses hat Rot-Grün bei der Hartz-IV-Reform damals augenscheinlich vergessen. Mit dem jetzt beschlossenen neuen Bildungspaket können rund 2,5 Mio. Kinder aus Hartz-IV-Familien Zuschüsse zum Schulessen und zur Nachhilfe in Anspruch nehmen. Als Ausgleich zur Finanzierung des Bildungspakets durch die Kommunen übernimmt der Bund schrittweise die Grundsicherung im Alter. Ab 2014 trägt der Bund hierfür die vollen Kosten, die aktuell mit 3,5 Mrd. € zu Buche schlagen. Man kann also sehen, dass wir gerade den Ländern und den Kommunen weit entgegengekommen sind. Dass diese fiskalische Freiheit der Kommunen die liberale Handschrift trägt, sehen Sie an noch einem ganz anderen Punkt. Die Kommunen werden in Eigenregie das Bildungspaket um

setzen und dabei um die beste und effizienteste Lösung wetteifern.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch nicht Ihr Vorschlag.)

Wie schon beim Optionsmodell bei der Arbeitsvermittlung wird auch hier der Wettstreit der Ideen zu den besten Lösungen führen, die letztlich allen zugute kommen werden. Wir vertrauen dabei auf die Kompetenz, die vor Ort vorhanden ist, anstatt eine zentralistische Lösung des Bundes vorzusehen. Dass dies der bessere Weg ist, wird sich schnell erweisen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Späte Einsicht.)

Gerade der Deutsche Landkreistag bestätigt mit seinen aktuellen Äußerungen unsere Position. Erstmals gibt es einen gegenüber der bisherigen Regelung nachvollziehbaren Regelsatz für Erwachsene und Kinder und keine willkürliche Festlegung wie bisher. Die beste sozialpolitische Maßnahme, und das sage ich hier noch ganz deutlich,

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Grundsicherung.)

ist und bleibt ein Arbeitsplatz.

(Beifall FDP)

Hier sind wir in Deutschland auch dank der guten Wirtschaftspolitik auf einem guten Weg. Wir dürfen die breite Mitte der Gesellschaft, die das erwirtschaftet, was von Politik gern und ausgiebig verteilt wird, nicht vergessen. Daher war für uns wichtig, den teilweise berechnenden und populistischen Forderungen der Opposition nach willkürlichen und ich betone -, nach willkürlichen Erhöhungen der Hartz-IV-Regelsätze nicht nachzugeben. Dass es heute Mittag nun endgültig zu einer Entscheidung gekommen ist, begrüßen wir ausdrücklich. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin immer wieder sehr verwundert, wenn man bestimmte Themen nach einigen Jahren diskutiert, notwendige Veränderungen versucht umzusetzen, wie die eigene Entscheidung aus den unterschiedlichen Parteien so einfach gar nicht mehr vorhanden ist. Herr Dr. Zeh, ich bin Ihnen ja sehr dankbar, das wissen wir selber, Rot-Grün hat es gemacht. Also wie in der Werbung, wer hat’s gemacht, nicht die Schweizer, Rot-Grün. Aber Sie, liebe Kollegen von

(Abg. Koppe)

der CDU, und Sie, liebe Kollegen von der FDP, Sie haben mitgestimmt. Sie haben das nicht abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das habe ich auch nicht gesagt.)

Sie haben dem zugestimmt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben dem zugestimmt und ich sage immer anschließend, wissen Sie, wir haben die Prügel abgekriegt für all das, was mit Hartz IV zu tun hat, berechtigterweise. Wer es gemacht hat, muss auch mit der Konsequenz umgehen und wir haben daraus gelernt. Aber alle, die die Hand dafür gehoben haben, müssen zu ihrer Verantwortung stehen. Insofern sollte man auch das, was jetzt als Kompromiss auf dem Tisch liegt, dann nicht gänzlich zerreden. Nur darum geht es mir.

Ich glaube, nach langer Diskussion - und das sage ich dann aber hier auch noch mal ganz deutlich bin ich schon den Sozialdemokraten sehr dankbar, dass sie beharrlich geblieben sind. Das hat nichts mit Ergebnis hinauszögern zu tun, sondern dass man ganz beharrlich gesagt hat, wir müssen über das, was hier in dieses Ergänzungspaket - so will ich es mal nennen - hineingeschnürt wird, detailliert reden. Und das, was umgesetzt worden ist, ist für mich ein Schritt in die richtige Richtung.

Es ist angesprochen worden der Mindestlohn für den Arbeitnehmerbereich im Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche, aber da will ich auch gleich dazusagen, und ich weiß, dass ich mir da mit der Arbeitnehmerschaft innerhalb der CDU auch einig bin - natürlich, Frau Leukefeld, haben Sie völlig recht und das haben wir auch schon im Pflegebereich bemängelt: Ich frage mich, wie heutzutage noch jemand unterschiedliche Grundlagen für Ost und West entscheiden kann. Ich denke einmal, das müsste mittlerweile klar sein, dass dieses keine vernünftige Regelung ist. Den Anstieg um 5 € rückwirkend zum 1. Januar und dann die Sonderanpassung um weitere 3 € - ja, aber ich gestehe auch hier an dieser Stelle ein, auch wenn immer gesagt wird, das war nun transparent und eine ganz tolle Berechnungsgrundlage, ich bin mir nicht sicher, dass es tatsächlich eine verfassungsgemäße und eine den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechende Grundlage der Berechnung ist, weil aus meiner Sicht verfassungsgemäße und transparente Berechnung heißt, das zu geben, was zum Leben notwendig ist. Darüber können wir auch mit dieser Summe immer noch streiten. Insofern, glaube ich, kommt noch einiges an Diskussion auf uns zu. Ich will das an dieser Stelle deutlich sagen, wie gesagt, wir stehen zu der Verantwortung, dass wir für Hartz IV Verantwortung tragen, aber man muss aus dem, was dann in der Umsetzung offenkundig geworden ist, auch lernen. Das heißt nicht, dass das Abstandsgebot zwischen denen in Arbeit und

denen in Hartz IV von unserer Partei nicht akzeptiert wird, wird es schon, aber es wird auch nur ein sinnvolles Abstandsgebot, wenn man sagt: Die, die in Arbeit sind, bekommen eine vernünftige Entlohnung, einen vernünftigen Mindestlohn, der gleich sein muss in Ost und West, und die anderen bekommen eine ausreichende Versorgung, die dann auch verfassungsgemäß festgeschrieben ist.

Das Bildungspaket ist angesprochen worden. Ich halte insbesondere auch für wichtig die Positionierung zur Schulsozialarbeit, warmes Mittagessen es ist alles schon gesagt worden -, die Einbindung der Kommunen. Im Übrigen finde ich es auch eine gute Variante, dass dann die Kommunen selbst verantwortlich dafür sind, was die Umsetzung des Bildungspakets angeht; das war ja ursprünglich einmal über die Jobcenter geplant.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich denke, es ist ein richtiger Weg in die richtige Richtung. Es ist insbesondere für Kinder etwas getan worden. Ich glaube, dass wir, was die Diskussion zu Hartz IV und die Weiterentwicklung angeht, noch nicht am Ende sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, dass wir hier auch nicht am Ende sein dürfen, sondern wir werden uns auch künftig der Weiterentwicklung finanziell und auch inhaltlich stellen müssen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die LINKE hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur weil sich in Berlin Parteien auf einen Kompromiss geeinigt haben, heißt das nicht, dass das auch verfassungskonform sein wird. Das wird sich zeigen. Wir haben dort erhebliche Zweifel. Unter anderem ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie das verfassungsrechtlich in Einklang zu bringen ist, dass man bei der Berechnung des Regelsatzes für die minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen herausrechnet mit Verweis auf das Bildungspaket. Hinzu kommt, dass die Vorgabe des Verfassungsgerichts, überhaupt erst einmal den Regelsatz für Kinder nachvollziehbar zu berechnen, bisher unterblieben ist. Man will das nach wie vor an den Regelsatz für Erwachsene koppeln. Jeder weiß natürlich, dass die Bedarfe bei Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen auseinanderfallen. Insofern wird sich wieder eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung anschließen. Wir haben große Probleme damit, dass zunehmend Entscheidungen des Verfassungsgerichts politische Entscheidungen ersetzen

(Abg. Pelke)

sollen. Politische Verantwortung sieht für uns anders aus.

Herr Zeh hat hier versucht, diese Neuregelung als einen Meilenstein zu definieren, dass die Kommunen entlastet werden. Die Zusage gab es schon mit der Einführung dieses Systems. 2,5 Mrd. € war die Zusage zur Entlastung. Die Realität sieht anders aus. Die Sozialkosten bei den Kommunen sind in dem Zeitraum von 1999 bis 2009 auf 40 Mrd. € gestiegen und haben sich bundesweit nahezu verdoppelt. Wir wissen, es liegt nicht ausschließlich am Regelkreis Hartz IV, also SGB II, sondern da kommen auch SGB VIII, SGB XII hinzu, aber in dem Zusammenhang von einer Entlastung zu sprechen, das halten wir schon für sehr gewagt. In Thüringen müssen die Landkreise, die neben den kreisfreien Städten Träger der Sozialsysteme sind, inzwischen über 50 Prozent ihrer Ausgaben im Verwaltungshaushalt für soziale Ausgaben ausgeben. Damit wird klar, die Kommunen werden durch die Politik, durch Bundes- und Landespolitik, zu den Endlagerstätten der Arbeitslosigkeit degradiert. Auch das kann nicht länger hingenommen werden. Insofern bleibt abzuwarten, ob die jetzt zugesagten Entlastungen im Zusammenhang mit SGB XII tatsächlich eintreten. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben da schon erhebliche Zweifel geäußert.

Eine weitere Bemerkung macht sich erforderlich. 5 € mehr für die erwachsenen Hartz-IV-Empfänger sind tatsächlich nicht mehr, weil sie das letztlich durch Kürzungen an anderer Stelle im System selbst finanzieren, indem z.B. an die Rentenversicherung keine Abführungen mehr getätigt werden und damit natürlich dann im Alter Rentenpunkte fehlen; die waren sowieso schon gering, aber das fällt jetzt völlig weg. Damit ist es im Grunde genommen kein zusätzlicher Aufwuchs, sondern de facto für die Betroffenen ein Nullenspiel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Adams hat in einem Zwischenruf gesagt, unsere Forderung, Hartz IV abzuschaffen, würde unfinanzierbar sein. Dazu will ich nur kurz ein paar Zahlen nennen. Wenn ich die Gesamtkosten für den Regelkreis des SGB II bundesweit - Bund, Länder, Kommunen - zusammenfasse, dann kommt eine Summe heraus von etwa 12.500 € für jeden HartzIV-Empfänger. Das kostet dem Steuerzahler, es ist alles steuerfinanziert, der Hartz-IV-Empfänger, wenn ich nur einmal unterstelle, dass eine geringe Wertschöpfung realisiert wird, die man etwa mit 25 Prozent der Lohnkosten ansetzen kann, dann stände ein Betrag von 16.000 € volkswirtschaftlich zur Verfügung, um anstelle dieses Systems die Integration in den Arbeitsmarkt zu finanzieren. Das ist unsere Forderung. Das ist unser Konzept. Es ist besser, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit. Wir wissen natürlich, das ist eine hohe logistische Herausforderung, weil wir nicht die Betroffenen zum

Waldfegen und dergleichen einsetzen wollen. Wir haben ermittelt, etwa 1 Mio. Menschen könnten in der sogenannten klassischen Wirtschaft und 1 Mio. im Bereich des sogenannten dritten Arbeitsmarkts sofort untergebracht werden. Damit haben wir noch nicht alle untergebracht. Das andere ist tatsächlich eine große logistische Herausforderung und geht nur durch ein Paket von Maßnahmen, Arbeitszeitverkürzung, Erschließung neuer Arbeitsfelder und dergleichen. Aber es ist kein fiskalisches Problem, sondern diese Gesellschaft, ich bleibe bei meiner Bewertung, „leistet“ sich das Hartz-IV-System als Drohkulisse gegenüber 40 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass die nicht so hohe Forderungen stellen, weil man immer wieder sagen kann, wenn du nicht spurst, sieh dorthin, du kannst auch so leben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Es hat sich noch der Abgeordnete Bergemann für die CDU-Fraktion gemeldet. Eine Minute haben Sie noch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die eine Minute reicht mir. Ich wollte eigentlich nur zwei kurze Bemerkungen machen, einmal, weil Herr Adams auch noch einmal die Summen genannt hat. Klar ist doch, das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht: transparent, nachvollziehbar, realitätsgerechtes Verfahren. Das war der genaue Wortlaut, da muss man darüber schauen. Es sind ja Klagen vor dem Verfassungsgericht angekündigt worden.

Der zweite Punkt ist für mich der, der neu ist in diesem Einigungsvorschlag, dass tatsächlich im Hinblick auf diese Regelsätze eine Berichtspflicht entsteht durch das Bundesarbeitsministerium, das berichten muss, wie in Zukunft die Methodik der Regelsätze angewandt wird auch für die Weiterentwicklung der Regelsätze. Man hat schon ein Stück vorgebeugt, dass, der Zeitraum steht noch nicht fest, das Bundesarbeitsministerium regelmäßig berichten muss, nach welcher Methodik werden die Regelsätze berechnet in der Weiterentwicklung. Das halte ich schon für einen richtigen Schritt in die richtige Richtung. Das war bisher an manchen Stellen auch undurchsichtig. Danke schön.

(Beifall CDU)

Das war ja eine Punktlandung. Es gibt keinerlei Redezeit mehr für die Abgeordneten. Jetzt kann die Landesregierung noch das Wort ergreifen. Frau Ministerin Taubert.

(Abg. Kuschel)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in dem Gesetzgebungsverfahren zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarf und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches hat der Vermittlungsausschuss nun, das haben Sie mitbekommen, heute Mittag Einigung herbeigeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen aber auch nur deswegen schließe ich mich dem an, was Herr Dr. Zeh anfänglich gesagt hat - in Stücken präsentieren kann, weil wir selbst noch keine Schriftform haben, eine endgültige Schriftform, die für Freitag dann auch zur Abstimmung vorliegen muss, und damit natürlich eine ganze Reihe von Unklarheiten trotz alledem noch vorhanden sind, weil sich der Vermittlungsausschuss nur zu großen Themen auch geäußert, diese angepackt und man sich dazu verständigt hat.

Zunächst einmal: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird nicht nur rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 € auf 364 €, sondern zusätzlich ab dem 1. Januar 2012 um 3 € angehoben. Diese Sonderanpassung berücksichtigt die Preisund Lohnentwicklung des 1. Halbjahres 2010, die bislang nicht berücksichtigt worden war. Die dann erreichten 367 € sind Basis für die reguläre Anpassung auf Basis der Lohn- und Preisentwicklung.