(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Die FDP hat im Bundesrat auch zugestimmt.)
Das Kooperationsverbot ist eines der größten Hemmnisse in der Bildungslandschaft. Dazu müssen wir erst einmal eindeutig Stellung nehmen. Die Bundesregierung ist jetzt an einer Stelle - in Person von Frau Ministerin Schavan -, an der sie sagt: Es muss die Möglichkeit der Bildungsinvestition für die Bundesländer geben. Nun haben wir den wunderbaren Fall, dass Thüringen sich auf allerhöchster Ebene nicht einig ist. Die einen sagen so, die anderen sagen so. Die Frau Ministerpräsidentin lehnt es vollkommen ab. Der Herr Bildungsminister sagt: Ja, das wäre der richtige Weg. Ich wiederhole gern das von vor drei Stunden, als wir schon mal darüber gesprochen haben, dass Sie ja auch, verehrter Herr Minister, schon Anfang des Jahres im Bundesrat davon gesprochen haben, dass für die Länder auf dem Gebiet der Bildung mehr Geld da sein muss, und zwar finanziert durch den Bund. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Föderalismus, der Bildungsföderalismus in sich, inhaltlich gesehen an Qualität verliert, wenn es dem Bund ermöglicht wird, für bestimmte Dinge im Bereich der Bildung Investitionszuschüsse zu liefern.
Ich möchte an das Initiativprogramm von 2002 erinnern. Damals wurden mit diesem Bundesprogramm unter anderem die Ganztagsschulen über die entsprechenden inhaltlichen Schulprogramme initiiert. Es hat der Qualität der Bildung in keiner Weise geschadet. Es war ganz einfach so …
Na ja, ich sage ja, es gibt aber eben noch falsche Entscheidungen. Es gibt falsche Entscheidungen und gute Entscheidungen. Die werden jetzt hier aufgerollt.
Jetzt möchte ich nur noch mal sagen: Wichtig ist, dass sich die obere Ebene einig wird. Das ist für Thüringen wichtig. Die Leute interessiert das überhaupt nicht, ob sich die Ministerpräsidentin und der stellvertretende Ministerpräsident nicht einig oder einig sind. Die Leute interessieren Ergebnisse.
Wenn der Bildungsföderalismus inhaltlich qualitativ hochwertig ist und trotzdem der Bund mitfinanzieren kann, glaube ich, sind wir auf genau dem Weg, den die Bürger von uns erwarten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt schon vieles gesagt worden. Ich freue mich über den Erkenntnisgewinn oder die klaren Worte, insbesondere aus der SPD, der es vor wenigen Wochen noch nicht möglich war, unserem Antrag zuzustimmen, der da lautete: Kooperationsverbot in der Bildung abschaffen!
Aber Sie ermutigen mich geradezu, diesen erneut einzubringen. Vielleicht hat sich ja sehr schnell vieles geändert.
Ja, mein lieber Herr Mohring, wir werden das schon hinbekommen, dass es auch der Geschäftsordnung Genüge tut, keine Sorge. Ich habe mich, ehrlich gesagt, gefragt, warum die CDU diese Aktuelle Stunde beantragt hat - bestimmt nicht, weil Frau Lieberknecht diese Worte geäußert hat, die wir heute hier schon häufiger zitiert haben, ich will es auch noch einmal tun, nämlich die Äußerung von Frau Bildungsministerin Annette Schavan als „mittlerweile anzüglich und extrem entbehrlich“ zu bezeichnen. Ich weiß es aber jetzt. Herr Voigt konnte nämlich endlich seinen 10-Punkte-Plan Bildungspolitik vorstellen, der sonst nirgendwo wahrgenommen wurde,
der just in der Woche vom 9. Thüringer Bildungssymposium veröffentlicht wurde. Leider konnten wir ihn dort nicht diskutieren, denn da waren Sie nicht. Auf dem Thüringer Bildungssymposium, was ich an dieser Stelle ansprechen möchte, hat das Kooperationsverbot in der Bildung tatsächlich in sehr vielen Workshops und auch in den Panels eine große Rol
le gespielt. Es gab dort immer wieder auch die begründete Skepsis zu hören, dass man sich wahrscheinlich aus parteipolitischen Gründen leider nicht einig wird. Aber ich glaube, wir dürfen nicht müde werden. Wenn wir uns tatsächlich nur einmal dem Inhalt widmeten, dann hätten wir eine Mehrheit hier im Thüringer Landtag für die Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung, denn dass dieses einen Hemmschuh ohnegleichen darstellt, wissen wir alle.
Weil jetzt schon mehrere das schöne Ganztagsschulprogramm erwähnten - was nicht so heißen durfte, es musste damals Zukunftsinfrastrukturprogramm heißen, damit es den Maßgaben Rechnung trägt, wie Finanzen des Bundes überhaupt an die Schulen kommen konnten, will ich noch einmal daran erinnern, dass es Roland Koch war, der sich damals sehr über den Erfolg dieses Programms ärgerte, was als einer der Gründe für die Festschreibung des Kooperationsverbots in der Bildung gilt. Dass das mit Sachpolitik nichts zu tun hat, ist uns allen, glaube ich, ebenfalls hinlänglich bekannt.
Ich meine, dass wir, wenn es uns tatsächlich, wie es Herr Voigt vorhin vorgetragen hat, um gesamtstaatliche Verantwortung in der Bildung geht, darüber sprechen müssen, was das bedeutet. Da nützt es nichts, sich immer wieder in ideologische Schützengräben zu begeben und den vermeintlich anderen Gleichmacherei vorzuwerfen, wenn man für mehr Vergleichbarkeit wirbt.
Ich sage ganz deutlich und behaupte, niemand hier will Gleichmacherei. Was wir wollen, sind gleiche Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an, und zwar egal, woher sie kommen und egal, in welchem Bundesland sie leben. Wir wollen vergleichbare nationale Bildungsstandards, die tatsächlich allerorten gelten und in eigenverantwortlichen Schulen wunderbar mit individuellen Konzepten umgesetzt werden können.
Dass wir nicht dazu kommen, obgleich wir das alle wollen, finde ich ausgesprochen bedauerlich; das zeigt, dass es leider mitunter weniger um die Sache geht.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte nennen, warum wir meinen, dass es keineswegs um ein Ende des Bildungsförderalismus gehen soll, sondern um eine notwendige Weiterentwicklung. Ich will sehr deutlich sagen, ich bin froh, dass wir einen Landesminister haben, der deutliche Worte zum Kooperationsverbot findet, obgleich er damit eigentlich „Gefahr laufen müsste“, Zuständigkeiten an den Bund abzugeben. Ich denke, es geht um ein gutes Miteinander aller Ebenen, das ist das Entscheiden
de und das verstehe ich auch unter einer positiven Weiterentwicklung. Deswegen hatten wir dazu bereits einen Antrag eingebracht.
Wir meinen, dass sich auch im Hochschulbereich, das ist beispielsweise auch schon von meiner Kollegin von der LINKEN angesprochen worden, die Schwächen des Kooperationsverbots ganz deutlich zeigen, weil hier Kooperationsmöglichkeiten im Moment nicht möglich sind, wir aber bundesweit so Anreize für bessere Qualität in der Hochschullehre setzen könnten. Ich glaube, das sollten wir endlich anpacken. Dass es eine bessere Vergleichbarkeit von Bildungswegen und Abschlüssen braucht, darüber sind wir uns hoffentlich alle einig. Dass wir auch eine Vergleichbarkeit der Bildungssysteme brauchen, um so der Einheitlichkeit von Bildungschancen gerecht zu werden und auch Familien und Lehrkräften - die Debatte um Lehrkräfte haben wir morgen noch - tatsächlich räumliche Flexibilität, aber auch attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, darin sollten wir hier auch Einigkeit haben.
Ich sage aber auch, dass wir eine Finanzpolitik brauchen, die den Ländern und Kommunen ausreichende Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht. Hier muss auch der Bund in die Verantwortung. Ich glaube, das wiederum müsste im Interesse aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen sein. Vielen herzlichen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Fach- und Sachargumente sind, denke ich, hinreichend erläutert worden. Was mich jetzt noch einmal nach hier vorn getrieben hat, ist meine persönliche Anwesenheit in der Föderalismuskommission, die ich von Anfang bis Ende begleitet habe und ich irgendwie jetzt das Gefühl habe, dass zumindest die SPD völlig vergessen hat, wie sie abgestimmt hat, sowohl bei dem Kooperationsverbot, da hat die SPD es nämlich ins Grundgesetz mit aufnehmen lassen, obwohl die ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten dringend darum gebeten haben, es nicht zu tun. Ich fand die Position völlig berechtigt. Anschließend, als die Abstimmung kam und die Große Koalition den Preis verlangt hat, hat die SPD geschlossen - mit wenigen Ausnahmen - für diese seltsame Trennung im Grundgesetz gestimmt. Das war ein trauriger Tag, weil gleichzeitig nicht nur eine gute Kooperation zerstört worden ist. Es ist eben richtig von Kollegin Rothe-Beinlich darauf hingewiesen worden, dass es gar nicht darum geht, den Föderalismus aufzugeben, sondern es geht darum,
sinnvolle Kooperationen herzustellen. Die hat es zu der damaligen Zeit gegeben. Und Sie haben leider die Hand dazu gehoben, also die Bundestagsfraktion der SPD, und gleichzeitig ist die außenpolitische Zuständigkeit für Bildung auf den Bundesrat übertragen worden. Ein Vorgang, der staatsrechtlich - einmalig zumindest für meine Wahrnehmung auf der ganzen Welt ist, dass man ein nationalstaatliches Thema auf ein föderalstaatliches Element, also einen Träger, nämlich den Bundesrat übertragen hat, das ist völlig seltsam. Schauen Sie sich das Grundgesetz an. Diese Verhunzung hat die SPD mitgetragen, aber die FDP hinterher im Bundesrat mitgetragen. Also auch die FDP kann sich jetzt hier nicht hinstellen und sagen, wir waren gar nicht dabei.
Die zweite Geschichte, die in dem gleichen Kontext festzustellen ist, ist das Thema Schuldenbremse. Weil die Frage, wann holen uns die Gelder ein über diese gespaltene Schuldenbremse, die jetzt in das Grundgesetz gekommen ist, dass die Länder nämlich viel rigider an die Kette gelegt werden als das der Bund für sich selbst genehmigt, da haben die sozialdemokratischen Kollegen in der Föderalismuskommission immer klar gesagt, sie halten den Weg für falsch. Es gab auch andere Kompromisse. Es gab auch Linien, die anders abgestimmt waren, bis Herr Seehofer Ministerpräsident von Bayern wurde und alle Kompromissarbeit, die bis dahin in der Föderalismuskommission war, am Nachmittag umgeschmissen wurden und es war die SPD-Linie, der Brandenburger SPD-Minister für Finanzen, der als Erster dann in den Saal hereinkam und hat gesagt, das machen wir jetzt mit. Anschließend hat die SPD auch zu diesem traurigen Gesetzeswerk die Hand gegeben.
Ich will das nur in Erinnerung rufen, weil es trotzdem richtig ist, was Kollege Metz hier ausgesprochen hat. Inhaltlich teile ich da jedes Wort. Die Lösung, die ich sehe, hieße tatsächlich, ernsthaft über eine Föderalismuskommission III gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Da könnten wir auch als Abgeordnete und fraktionsübergreifend eine Initiative ergreifen, wenn wir sinnvolle Kooperationen haben wollen. Von denen war gerade die Rede. Da hat Frau Schavan einen Weg aufgezeigt, wo man sagt, da kann man sich bewegen, aber dazu muss der grundgesetzliche Rahmen auch ermöglicht werden. Deswegen wäre eine gute Initiative, wenn man es ernst meint, dass man eine Föderalismuskommission III im Laufe des Jahres andiskutiert, andere Bündnispartner findet und dann auch mit den Bundestagskolleginnen und -kollegen ins Gespräch kommt, weil ich glaube, dass man jetzt evaluieren könnte aus der Föderalismuskommission I, aus der Föderalismuskommission II, was sich bewährt hat, was wird überhaupt nicht mehr angepackt. Aber das, was im Lübecker Konvent einmal gewollt war, das haben viele vergessen, das finde ich ja das
Phänomenale, Dieter Althaus hat es damals schon vergessen. Am gleichen Tag, als er Ministerpräsident wurde, hat er schon nicht mehr gewusst, was er am Lübecker Konvent mit unterschrieben hatte. Im Lübecker Konvent ging es darum, dass die Souveränität der Parlamente erhöht werden soll, dass die Entscheidungsfähigkeit der Parlamente erhöht werden soll, damit wir tatsächlich über einen vernünftigen Föderalismus miteinander auch arbeiten können. In diesem Sinne: Lassen Sie uns doch dieses auch zum Anlass nehmen, einmal über die Weiterentwicklung und die Konsequenzen von dem, was Sie gerade als Dilemma beschrieben haben, dann eine gemeinsame Initiative zu ergreifen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Fraktionen vor. Jetzt frage ich einmal nach der Redezeit. Wir haben im Moment keine Redezeit mehr. Aber für die Landesregierung Minister Matschie und dann müssen wir einmal sehen, was danach noch an Redezeit ist.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Sojka, Sie haben ja hier ganz verwundert getan, dass es unterschiedliche Positionen innerhalb der Landesregierung gibt. Es ist auch in Koalitionen so, dass sie aus zwei Parteien bestehen oder aus mehreren, in diesem Fall aus zwei, und dass es durchaus auch in einzelnen Sachfragen unterschiedliche Positionen von Koalitionspartnern gibt. Das ist kein Fall für besondere Aufregung. Deshalb würde ich gern den Blick noch einmal auf das, was wir eigentlich in dieser Frage zu besprechen haben, lenken. Ich glaube, Herr Kollege Ramelow, da hilft jetzt auch nicht viel, in die Vergangenheit zu blicken und noch mal zu schauen, wer hat jetzt alles was entschieden. Wenn man sich die Debatte anschaut, weiß man, dass es Zustimmung aus allen Parteien damals zu den Regelungen gegeben hat mit Ausnahme der LINKEN, die wurde nicht gebraucht für die Mehrheiten.
Aber es gab auch - das gehört auch zur Wirklichkeit dazu - in allen Parteien Abgeordnete oder auch Landespolitiker, die das anders gesehen haben und die nicht für eine solche Regelung gewesen sind. Das heißt, wir haben damals schon eine Diskussionslage gehabt, die nicht einfach an Parteigrenzen festzumachen war, sondern wo unterschiedliche Positionen auch in einzelnen Parteien vorhanden