Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

muss man sich fragen: Warum muss ein politischer Beamter diese Behörde leiten? Der war ja mal Landrat in Ostthüringen, CDU-Parteibuch. Da weiß ich nicht, die eigenen Maßstäbe, die die Landesregierung definiert, wie Fach- und Sachkunde und so. Er ist von den Bürgern nicht wieder gewählt worden und dann wird er versorgt. Wir haben jetzt eine ähnliche Entwicklung. Nach den Landtagswahlen 2009 musste die CDU einen erheblichen Machtverlust hinnehmen. Nur dank der SPD ist die CDU noch in der Regierung. Dafür bekommt ja die SPD auch reichlich Kritik, berechtigt. Aber die SPD hat dafür gesorgt, dass diese Truppe, die seit 20 Jahren Thüringen immer mehr an den Abgrund hinarbeitet, weiterregieren kann. Aber ein paar sind eben nicht untergekommen und die stehen jetzt immer noch auf der Warteliste und brauchen einen Versorgungsposten. Dafür missbrauchen Sie die Landesverwaltung, um Leute zu versorgen. Das hat nichts mit Fähigkeiten und Fertigkeiten zu tun. Man braucht kein großer Prophet zu sein, um den Kreis derjenigen einzugrenzen, die im Spätherbst bzw. dann, vielleicht ist dann auch schon Winter, in der Diskussion sind, wenn es darum geht, den jetzigen Präsidenten des Landesverwaltungsamts, der in den Ruhestand geht, zu ersetzen. Das ist ein Missbrauch von Macht, den lehnen wir ab. Was für ein Vertrauensverhältnis haben Sie denn in Laufbahnbeamte, indem Sie hier formulieren, Sie brauchen jemanden auf diesem Präsidentenposten, der ein besonderes Vertrauensverhältnis genießt und besonders geeignet ist. Sie hauen ja Ihren Beamten die Füße weg, indem Sie sagen, na ja, die sind eben auch da. Das kann doch nicht sein. Ich gehe davon aus, dass jeder Bedienstete im Landesdienst, unabhängig, ob er Beamter ist oder Angestellter, alles dafür tut, seinen Dienstvertrag oder Angestelltenvertrag zu erfüllen und da beinhaltet das Beamtenrecht Dinge, wenn die Aufgabenerfüllung nicht den Vorstellungen des Dienstherren entsprechen sollte. Aber hier zu sagen, Laufbahnbeamte wären Beamte zweiter Klasse und würden insbesondere gegenüber ihrem Dienstherren nicht das notwendige Vertrauen mitbringen, das ist doch sehr weit hergeholt. Wir teilen diese Einschätzung in keinem Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, dass die Landesbehörden Vollzugsbehörden bleiben. Die politischen Entscheidungen werden hier im Landtag getroffen bzw. in der Zuständigkeit der Landesregierung durch die Landesregierung. Die Minister und Staatssekretäre haben umfangreiche politische Entscheidungskompetenzen. Wir wollen aber nicht, dass diese Entscheidungskompetenzen dann auch in den konkreten Verwaltungsvollzug hineinragen. Deshalb halten wir die Besetzung dieser Präsidentenposten mit Laufbahnbeamten für völlig ausreichend. Nur ein öffentliches Auswahlverfahren sichert, dass wir Menschen auf diese Stellen setzen, die nicht nur die Anforderungen er

(Abg. Meyer)

füllen, sondern die die Anforderungen am besten erfüllen. Das ist ja Anliegen der öffentlichen Ausschreibung. Da darf ich noch mal an die Entscheidung des Landesgerichts in Erfurt erinnern zum Fall Liebezeit, Landrat des Landkreises Gotha, der ohne Ausschreibung Beamtenstellen besetzt hat. Da ist das Gericht zur Einschätzung gekommen, alle diese Beamten, die auf den Stellen saßen, waren geeignet. Trotzdem ist er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden, weil der Vorwurf war: Nur im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bekomme ich nicht den Geeignetsten, sondern den am besten Geeignetsten, der also für die Besoldung die größte Gegenleistung erbringen kann. Das erwarten wir auch von dieser Landesregierung. Wir wollen dort nicht einen Geeigneten, sondern den am besten Geeigneten haben.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Oder die am besten Geeignete.)

Von daher ist die öffentliche Ausschreibung eine Voraussetzung, um dieses Ziel letztlich zu erreichen. Dafür macht sich diese Gesetzesänderung erforderlich und über die Fragen wollen wir noch mal im Innenausschuss diskutieren. Deshalb der Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss und - da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt - auch an den Justizausschuss. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung Minister Geibert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Meyer, ich danke Ihnen ganz ausdrücklich für den kritischen bis selbstkritischen Beitrag und die Einordnung des Entwurfs als typischen Oppositionsantrag. Wir sehen das genauso. Bereits in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 14. April 2011 habe ich deutlich gemacht, dass aus der Sicht der Landesregierung kein Anlass dafür gesehen wird, das Thüringer Beamtengesetz hinsichtlich der Regelungen zur Stellenausschreibung sowie zu den politischen Beamten zu ändern. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem Ergebnis der inhaltlichen Prüfung der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Daher empfiehlt die Landesregierung erneut die unmittelbare Ablehnung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da war jetzt aber kein einziges Argument dabei.)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/2516 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die FDP wollte auch im Ausschuss diskutieren.)

Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Das müssen wir zählen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die kommen gerade rein. Die zählen nicht.)

Mit einem Verhältnis von 26 Gegenstimmen zu 20 Dafürstimmen ist diese Überweisung abgelehnt worden.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Eine Mehrheit hat diese Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir können ja noch mal zählen.)

Damit stimmen wir jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2516 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich möchte Ihnen gern noch eine Mitteilung des Abgeordneten Bergemann bekannt geben, bevor wir in die Mittagspause gehen, und zwar, dass sich der Freundeskreis Litauen zehn Minuten nach Eintritt in die Mittagspause - also 13.15 Uhr - im Raum F 002 treffen wird. Damit gehen wir in eine Mittagspause und setzen um 14.00 Uhr mit der Fragestunde fort.

(Abg. Kuschel)

Liebe Kolleginnen und Kollegen wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Fragestunde

und hier die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2688.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Honorarlehrkräfte an staatlichen Schulen in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Honorarlehrkräfte sind im Schuljahr 2010/2011 an staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen tätig?

2. In welchen Fächern oder welchen Fächergruppen werden im Schuljahr 2010/2011 Honorarlehrkräfte an staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen eingesetzt?

3. Aus welchen Gründen werden im Schuljahr 2010/2011 Honorarlehrkräfte an staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt?

4. In welchem Umfang ist für das Schuljahr 2011/ 2012 ein Einsatz von Honorarlehrkräften an staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen geplant?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in diesem Fall der Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Hitzing beantworte ich namens der Landesregierung zusammenfassend wie folgt:

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt den staatlichen Schulämtern entsprechend der Bedarfe zur Unterrichtsabsicherung Geld zur Verfügung, welches diese eigenverantwortlich für den Unterrichtseinsatz von Honorarkräften verwalten. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt. Honorarlehrkräfte dienen vorrangig der Unterrichtsabsicherung in den Fächern, für die kein ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung steht. Hierzu gehören beispielsweise die kirchlichen Gestellungskräfte zur Unterrichtsabsicherung des Reli

gionsunterrichts. An den Sportgymnasien, die auch am Projekt „Geld statt Stellen“ teilnehmen, werden so zum Beispiel Trainer zur Absicherung des Spezialsportteils beschäftigt. Ein großer Teil der Honorarlehrkräfte wird jedoch an den berufsbildenden Schulen eingesetzt. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Berufsabschlüsse stehen nicht für alle auszubildenden Berufe Lehrkräfte zur Verfügung und werden auch nicht im Lehramt ausgebildet. Genannt seien hierbei beispielsweise die medizinischen Fachgebiete wie Chirurgie, Gynäkologie, Orthopädie, Pädiatrie usw. Da für diese Fachgebiete oft nur Spezialkräfte oder Spezialisten eingesetzt werden können, wird auch auf Honorarkräfte notwendigerweise und zwingend zurückgegriffen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2699.

Vorstellung Sozialstrukturatlas

Frau Ministerin Taubert hat in einer Pressekonferenz am 10. Mai dieses Jahres den ersten Thüringer Sozialstrukturatlas angekündigt. In den entsprechenden Presseinformationen begründete Frau Taubert die Notwendigkeit des knapp 42.000 € teuren Gutachtens u.a. wie folgt: „Der erste Thüringer Sozialstrukturatlas soll politischen Entscheidungen auf Landesebene... eine Grundlage bieten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Datengrundlage arbeitete bis dato das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit z.B. bei der Bewertung der Sozialstruktur der Einkommenssituation?

2. Welche Datensätze, die dem Sozialstrukturatlas zugrunde liegen, fanden bei der Ausrichtung der Maßnahmen der Landesregierung bisher keine Verwendung?

3. Welche Datensätze aus welchen Quellen mussten durch den Auftragnehmer kostenpflichtig erworben werden?

4. Welche Gründe sprachen für die externe Vergabe der Erstellung des Sozialstrukturatlasses, obwohl damit laut Homepage des TMSFG explizit die Stabsstelle Strategische Sozialplanung im TMSFG mit der "Erstellung eines Sozialstrukturatlas unter Beteiligung der Fachabteilungen" betraut ist?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit Frau Taubert.

Meine Damen und Herren, ich beantwortete die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zu den Mündlichen Anfragen 5/2698 und 5/2699. Der erste Thüringer Sozialstrukturatlas ist auf der Grundlage der verfügbaren Daten aus den Jahren 2009 und 2010 erstellt worden. Neu ist die dem Sozialstrukturatlas zugrunde liegende Betrachtung des lebenslangen Ansatzes. Sehr bewusst dokumentiert er einen Istzustand. Alles andere würde ihn überfrachten. Verläufe bleiben der Fortschreibung vorbehalten. Er soll sowohl für die Landesebene als auch für die kommunale Ebene eine übersichtliche und verständliche Grundlage zur Unterstützung der fachlichen und sozialpolitischen Willensbildung sein. Planungen für bestimmte Zielgruppen oder Regionen werden darüber hinausgehen müssen. Der Sozialstrukturatlas und darüber hinausgehende Fachplanungen auf der Grundlage noch zu erhebender spezifischer Daten sind kein Gegensatz, sondern ergänzen sich. Der Sozialstrukturatlas wird derzeit gedruckt und in einer Fachtagung am 27. Juni hier im Thüringer Landtag vorgestellt. Die Fraktionen erhalten in nächster Zeit die Einladungen. Namens der Landesregierung beantworte ich nun die einzelnen Fragen des Abgeordneten Koppe wie folgt:

Zu Frage 1: Eine allerdings veraltete Grundlage bot der Sozialbericht vom Jahr 2004. Darüber hinaus wurden in den Fachbereichen aktuellere, einzelne, spezielle Daten verwendet. Grundlage hierfür waren im Wesentlichen die Erhebungen des Statistischen Landesamts. Beispiele dafür sind in dem Bereich Hilfen zur Erziehung oder Gesundheitsdaten zur Schuluntersuchung, die jährlich erfasst werden.

Zu Frage 2: Sämtliche Datensätze sind der Landesregierung bekannt und damit in unterschiedlicher Art und Weise auch Grundlage für die Ausrichtung der Maßnahmen der einzelnen Ressorts.

Zu Frage 3: Es mussten keine Datensätze erworben werden. Sämtliche Einzeldaten wurden von der Stabsstelle Strategische Sozialplanung in Abstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Statistik, den Fachressorts und sonstigen Datenquellen, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit, zusammengestellt.

Zu Frage 4: Grund für die externe Vergabe ist im Wesentlichen die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln. Die Stabsstelle Strategische Sozialplanung ist lediglich mit 1,75 VbE besetzt. Ihre Aufgabe war die Mitwirkung bei der Konzeption, die Datenbeschaffung, die Steuerung der Kommunikation in Abstimmung mit den Fachabteilungen sowie die Schlussredaktion in enger Abstimmung mit dem